Prüflabor eines Regionalversorgers: drei Zähler mit je einem Smart Meter Gateway auf einer Prüfwand, davor arbeitet eine Technikerin am Laptop

Kapitel 4 · Teil III: Funktion und Steuerung

Die Tarifanwendungsfälle: TAF 1 bis 16 und die Fassung 2.0

Alle Tarifanwendungsfälle des Smart Meter Gateway: was TAF 1 bis 16 leisten, was die Fassungen 1.1 und 2.0 geändert haben, warum §14a ohne TAF 11 auskommt.

Stand: 16 Min. LesezeitDigitalisierung der Energiewende
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Zusammenfassung

Ein Tarifanwendungsfall, kurz TAF, ist eine Funktion, die der Gateway-Administrator im Smart Meter Gateway einschaltet; sie bestimmt, was gemessen wird, wie oft das Gateway es speichert und wer die Werte bekommt. Jahrelang umfasste der Katalog TAF 1 bis 14. Die Fassung 1.1 der Richtlinie ließ 2021 sieben davon übrig. Die Fassung 2.0 vom Dezember 2024 hat ihn erneut umgebaut und verlangt TAF 1, 2, 7, 9, 10 und 14, ab 2027 außerdem einen neu gefassten TAF 8 und einen neuen TAF 15, während der Prepaid-Fall, die Steuerung und vier weitere Anwendungsfälle darin fehlen. Ein Hinweis des BSI vom September 2025 beschreibt dazu einen ereignisbasierten TAF 5 und einen TAF 16.

Für das Dimmen einer Wärmepumpe nach §14a braucht niemand TAF 11. Das läuft heute über den CLS-Kanal; den Weg direkt aus dem Gateway hat das BSI beschrieben, zertifiziert ist dafür noch kein Gerät. Netzzustandsdaten im Viertelstundenraster gehören zur Standardleistung des Messstellenbetreibers, minütlich kosten sie extra und reichen höchstens für ein Viertel der ausgestatteten Anschlüsse.

Welche Funktion in wie vielen Gateways tatsächlich eingeschaltet ist, weiß keine Behörde.

Was ein Tarifanwendungsfall ist

„Gateway mit TAF 1, 2, 6, 7, 9, 10 und 14.“ So oder ähnlich beschreiben Hersteller ihre Geräte1, und was das Gerät dann misst, steht nicht in der Zeile. Muss es auch nicht. Die Nummern sagen es, jedenfalls jedem, der die Richtlinie kennt.

Tarifanwendungsfall (TAF) ist eine im Smart Meter Gateway konfigurierbare Funktion, die festlegt, in welchem Raster Messwerte erfasst, gespeichert und an welche berechtigten Stellen sie übermittelt werden. Die TAF sind in der Technischen Richtlinie BSI TR-03109-1 beschrieben2, ihre Einstellung nimmt der Gateway-Administrator vor.

Älter als der Rollout ist der Begriff allemal. Schon die erste Fassung der Richtlinie vom 18. März 2013 führte die Liste, TAF 1 bis 10 als Pflicht und TAF 11 bis 14 als Option3; gedacht war ein Gerät, das alles kann.

Am 16. Januar 2019 schob das BSI eine Anlage VII nach. Ihr Geräteprofil „Basis“ machte nur noch TAF 1, 2, 6 und 7 verpflichtend, alle anderen optional3. Mit genau diesem Profil startete 2020 der Pflichtrollout, und genau dieses Profil hielt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ein Jahr später für rechtswidrig3 (die Geschichte erzählt Kapitel 1).

Für die Praxis folgt daraus etwas Unbequemes. Ein TAF ist eine zertifizierte Softwarefunktion. Ins Feld kommt er per Firmware-Update, die Hardware allein sagt darüber wenig, und was ein bestimmtes Gateway heute beherrscht, hängt an der Fassung der Richtlinie, gegen die es zuletzt zertifiziert wurde.

Technischer Standard

Neuere Begriffe, alte Liste

Seit 2020 ordnet das BSI die Funktionen in seinem Stufenmodell nach energiewirtschaftlichen Anwendungsfällen, Systemanwendungsfällen und Funktionsbausteinen4. In Herstellerangaben hält sich trotzdem die Zählung TAF 1 bis 141, und weil der Markt sie nutzt, nutzt sie auch dieses Kapitel.

Alle Tarifanwendungsfälle auf einen Blick

Die Tabelle zeigt den Katalog so, wie Herstellerangaben ihn führen, und daneben, was die Fassung 2.0 vom 13. Dezember 2024 daraus gemacht hat5. Hinter „Pflicht ab 2027“ steht die Stufe MUSS+. Gateways, die ab dem 1. Januar 2027 nach der neuen Fassung zertifiziert werden, müssen die Funktion beherrschen6; ob sie im Feld dann auch läuft, ist eine andere Frage, und um die geht es im letzten Abschnitt.

TAFWas das Gateway tutWofürIn der Fassung 2.0
1Zählerstände ohne Zeitreihe, in der Fassung 2.0 monatlich sowie zu Beginn und Ende, datensparsamAbrechnungPflicht
2Tarifstufen in festen Zeitfenstern, etwa Hoch- und NiedertarifAbrechnungPflicht
3Tarifwechsel, sobald eine Lastschwelle überschritten wirdAbrechnungnicht mehr enthalten
4Tarifstufen nach kumulierter VerbrauchsmengeAbrechnungnicht mehr enthalten
5Tarifstufen, die an Ereignisse geknüpft sindAbrechnungnicht enthalten, BSI-Hinweis 2025
6Abruf von Messwerten im Bedarfsfall, etwa beim UmzugWechselprozesseals allgemeine Abruffunktion
7Zählerstände im 15- oder 60-Minuten-Raster, der ZählerstandsgangAbrechnung, BilanzierungPflicht
8Leistungsspitzen; in der Fassung 2.0 neu als „Lastgangbildung mit Maximalwerten“Abrechnungneu gefasst, Pflicht ab 2027
9Abruf der aktuellen Einspeisung einer ErzeugungsanlageNetzbetriebPflicht
10Abruf von Netzzustandsdaten wie Spannung, Strom und FrequenzNetzbetriebPflicht
11Steuerung unterbrechbarer Verbrauchs- und ErzeugungsanlagenSteuerungnicht mehr enthalten
12vorausbezahlte Energiemenge mit Signal an einer SchwellePrepaid-Abrechnungnicht mehr enthalten
13Messwerte zur Anzeige über das WAN statt über das HeimnetzInformation des Kundennicht mehr enthalten
14hochfrequente Messwerte für MehrwertdiensteEnergiemonitoringPflicht
15Verarbeitung von Messwerten aus registrierenden MesseinrichtungenAbrechnungneu, Pflicht ab 2027
16Erfassung bei Eintritt eines Ereignisses statt im festen RasterAbrechnungnicht enthalten, BSI-Hinweis 2025

Die Beschreibungen stützen sich auf beide Fassungen der Richtlinie und auf Herstellerangaben571. Ältere Übersichten ordnen manche Nummern anders zu; die FfE etwa führte 2019 TAF 9 unter steuerbaren Anlagen8.

Und was die Richtlinie nicht selbst beschreibt? Dafür lässt die Fassung 2.0 eine Tür offen: Weitere Tarifanwendungsfälle darf ein Gateway umsetzen, wenn ergänzende Dokumente des BSI sie beschreiben5. Der Hinweis zu TAF 5 und 16 ist genau so ein Dokument.

Widerspruch zwischen Quellen

TAF 15 gibt es, aber erst seit Dezember 2024

Die älteren Fassungen der Richtlinie kennen keinen TAF 15, ihr Katalog endet bei 1437. Die Fassung 2.0 vom 13. Dezember 2024 definiert ihn: „TAF15: Verarbeitung von Messwerten aus registrierenden Messeinrichtungen“, Stufe MUSS+5. Auch der BSI-Hinweis zu TAF 5 und 16 vom September 2025 führt ihn neben TAF 1, 2, 7 und 89. Das Gateway übernimmt dabei Werte, die ein registrierender Zähler selbst bildet, statt sie selbst zu registrieren. Die Aussage „Einen TAF 15 gibt es nicht“ beschreibt also den Stand vor der Fassung 2.0.

Abrechnung: die Arbeitspferde und der Prepaid-Fall

Vier Funktionen tragen die Abrechnung, und es sind genau die vier, die 2019 im Profil „Basis“ Pflicht wurden.

TAF 1 ist der sparsamste Fall. Das Gateway verschickt nur einzelne Zählerstände, in der Fassung 2.0 einmal im Monat sowie zu Beginn und Ende der Laufzeit, für Strom ebenso wie für Gas, Wasser und Wärme5; mehr Daten verlassen es nicht. So war das Gateway für den Haushalt einmal gedacht. Seit dem GNDEW wird an Messstellen mit intelligentem Messsystem bis 100.000 Kilowattstunden aber per Zählerstandsgang gemessen oder, wo vorhanden, per viertelstündiger registrierender Lastgangmessung10. Im Gateway ist das in der Regel TAF 7 (Kapitel 6 und 7).

TAF 2 bringt feste Zeitfenster dazu, Hochtarif am Tag, Niedertarif in der Nacht: im Grunde der alte Doppeltarifzähler in digital. Einem dynamischen Stromtarif genügt das nicht, weil dort der Preis der Börse folgt und die Börse sich nach keiner Uhr richtet.

TAF 6 holt Werte auf Anforderung, typischerweise bei Umzug oder Lieferantenwechsel.

Das eigentliche Arbeitspferd ist TAF 7. Er liefert Zählerstände für Verbrauch und Erzeugung im Viertelstundenraster (die Richtlinie erlaubt auch 60 Minuten), und zwar jeden Tag. Daran hängt die viertelstundengenaue Bilanzierung, und auch dynamische Tarife nach §41a EnWG werden in der Regel über diesen Zählerstandsgang abgerechnet. Beim zeitvariablen Netzentgelt nach Modul 3 ist TAF 7 dagegen nur einer von zwei Wegen; der andere führt über TAF 2, warum, erklärt Kapitel 5. Ein intelligentes Messsystem ohne TAF 7? Wäre ein teurer digitaler Zähler.

TAF 3, 4 und 8 bildeten Tarife nach Lastschwelle, Verbrauchsmenge und Leistungsspitze. Seit der Fassung 1.1 von 2021 fehlen sie in der Richtlinie7, und die Fassung 2.0 vergibt die Nummer 8 neu, an die Lastgangbildung mit Maximalwerten, Pflicht ab 20275.

Bleibt TAF 12, der Prepaid-Tarif: Eine vorausbezahlte Energiemenge wird heruntergezählt, und an einer Schwelle geht ein Signal raus1. Mit Einspeisemanagement oder Redispatch hat er nichts zu tun. Die aktuelle Einspeisung liefert TAF 9, und Redispatch ist gar kein Tarifanwendungsfall; das ist ein Prozess nach §13a EnWG, der über eigene Wege läuft.

Den Prepaid-Fall gibt es in der Richtlinie seit der Fassung 1.1 von 2021 nicht mehr7. Die Fassung 2.0 holt ihn nicht zurück5.

Netz: TAF 9 und TAF 10

Messwerte aus der Niederspannung hatte ein Verteilnetzbetreiber bisher nicht. Mit TAF 9 und TAF 10 bekommt er sie.

TAF 9 meldet, was eine Erzeugungsanlage gerade einspeist, eine PV-Anlage etwa. Für die Abrechnung spielt der Wert keine Rolle, er ist für die Netzführung da.

Ohne Daten wie diese sieht ein Netzbetreiber nicht, in welchem Strang die Spannung gerade an die Grenze läuft. TAF 10 liefert sie am Netzanschluss, nämlich Spannung, Strom, Wirkleistung, Phasenwinkel und Frequenz5, und ein Hersteller bezeichnet das Gateway mit TAF 10 als wichtigsten Sensor im Netz11.

Wie oft die Daten kommen, entscheidet das Messstellenbetriebsgesetz.

Gesetzlich verbindlich

Viertelstündlich ist Standard, minütlich kostet extra

§34 Absatz 1 Nummer 4 MsbG zählt zu den Standardleistungen des Messstellenbetreibers die Erhebung von viertelstundengenauen Netzzustandsdaten und deren tägliche Übermittlung an den Netzbetreiber. Die minütliche Übermittlung steht dagegen in Absatz 2 Satz 2 Nummer 6 unter den Zusatzleistungen, und zwar begrenzt auf bis zu 25 Prozent der vom Messstellenbetreiber im jeweiligen Netzgebiet mit intelligenten Messsystemen ausgestatteten Netzanschlüsse12.

Für Planung und Auswertung taugen Viertelstundenwerte, die einmal am Tag eintreffen, durchaus. Auf einen Engpass reagieren, während er entsteht, lässt sich mit ihnen nicht; dafür gibt es die minütlichen Werte, und die kosten extra und sind auf ein Viertel der ausgestatteten Anschlüsse gedeckelt.

Jeder Netzbetreiber muss also auswählen, welche Stränge er minütlich sehen will. Flächendeckend mit minütlichem TAF 10 zu planen, sieht das Gesetz schlicht nicht vor.

Dazu kommt §14a. Netzorientiert steuern darf ein Netzbetreiber grundsätzlich nur auf Grundlage einer Netzzustandsermittlung, übergangsweise bis längstens Ende 2028 auch präventiv nach Netzplanung13. Wie eng Messung und Steuerung damit zusammenhängen, zeigt Kapitel 5.

Steuerung: warum TAF 11 nicht der Weg ist

„Steuerung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen und Erzeugungsanlagen“: So steht TAF 11 im Katalog1, und es läge nahe, eine Wärmepumpe nach §14a darüber zu dimmen. Genau das passiert nicht.

Schon 2021 hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen den Zustand nüchtern festgehalten. TAF 11 sei bereits in der Stammrichtlinie nur optional, im Geräteprofil „Basis“ nicht enthalten „und auch von keinem der am Markt verfügbaren Smart-Meter-Gateways implementiert“. Für die Fernsteuerung komme nach Einschätzung des BSI „nur der CLS-Proxy-Kanal in Betracht“3.

Daran hat sich im Kern nichts geändert, nur ist TAF 11 inzwischen ganz verschwunden: Seit der Fassung 1.1 vom September 2021 steht er nicht mehr in der Richtlinie, und auch die Fassung 2.0 nennt ihn nicht75. Die Befehle laufen über den CLS-Kanal, einen gesicherten Kanal, den das Gateway zwischen einem aktiven externen Marktteilnehmer im WAN und einem steuerbaren Gerät im Heimnetz vermittelt14. Im Heimnetz hängt am Ende eine Steuerbox. Sie reicht den Befehl an die Anlage oder an ein Energiemanagementsystem weiter.

Das Gesetz sieht es genauso. §34 Absatz 1 Nummer 6 MsbG spricht von Datenkommunikation „über das Smart-Meter-Gateway und eine daran angebundene Steuerungseinrichtung“12, ein Tarifanwendungsfall kommt in der Vorschrift nicht vor.

Wohin die Tarifanwendungsfälle liefern Ein Zähler liefert über das lokale Messnetz an das Smart Meter Gateway. Das Gateway liefert über das WAN Abrechnungs- und Bilanzierungsdaten nach TAF 1, 2 und 7, ab 2027 auch nach TAF 8 und 15, an den Messstellenbetreiber, der sie nach Paragraf 60 MsbG an Netzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber und Lieferant weitergibt, die Ist-Einspeisung nach TAF 9 und Netzzustandsdaten nach TAF 10 an den Netzbetreiber und hochfrequente Werte nach TAF 14 an Mehrwertdienste. Die Steuerung nach Paragraf 14a läuft über den CLS-Kanal im Heimnetz zur Steuerbox, nicht über TAF 11: Den Befehl schickt ein aktiver externer Marktteilnehmer, das Gateway reicht ihn über seinen TLS-Proxy durch. Eine Legende unterscheidet durchgezogene Linien für Messwerte nach TAF und gestrichelte für Steuerbefehle über den CLS-Kanal. Zähler am LMN Smart Meter Gateway TAF-Konfiguration durch den GWA ÜBER DAS WAN IM HEIMNETZ (HAN) Abrechnung und Bilanzierung Messstellenbetreiber, weiter an Netzbetreiber, ÜNB, Lieferant TAF 1, 2, 7 · ab 2027 TAF 8, 15 Netzbeobachtung Verteilnetzbetreiber TAF 9 · TAF 10 Mehrwertdienste Energiemonitoring, Analysen TAF 14, hochfrequent Steuerbox und Anlage Steuerung nach §14a EnWG CLS-Kanal, nicht TAF 11 Befehl des aEMT über den TLS-Proxy Messwerte nach TAF Steuerbefehl über den CLS-Kanal

Abbildung in voller Größe öffnen

Abbildung 1: Wohin die Tarifanwendungsfälle liefern. Abrechnung und Bilanzierung, Netzbeobachtung und Mehrwertdienste laufen über TAF. Abrechnungswerte gehen an den Messstellenbetreiber, der sie nach §60 MsbG an Netzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber und Lieferant weitergibt. Viertelstündliche Netzzustandsdaten nach TAF 10 sind Standard, minütliche eine Zusatzleistung. Die Steuerung nach §14a läuft über den CLS-Kanal zur Steuerbox, nicht über TAF 11. Den Befehl schickt ein aktiver externer Marktteilnehmer.
Wichtig

Ein Lastenheft für die §14a-Steuerung braucht keinen TAF 11. Spezifizieren Sie den CLS-Kanal, die Steuerbox und das Protokoll dahinter; die Netzdaten für die Entscheidung kommen aus TAF 9 und TAF 10.

Steuern im Gateway oder in der Box: zwei Positionen

Seit dem 13. Dezember 2024 steht eine Tür offen. Version 2.0 des Schutzprofils für das Gateway, BSI-CC-PP-0073, bringt das Funktionspaket „Power Limitation“ mit, für den Fall, dass das Gateway steuerbare Geräte selbst ansteuert14. Die Steuerbox wäre dann überflüssig. Ob sie das sein soll, darüber streiten BSI und BDEW.

Im August 2024 legte das BSI ein Impulspapier zur Steuerung direkt über das Gateway vor. Die integrierte Steuerung sollte für Hersteller freiwillig sein, der klassische Weg über die Steuerbox bliebe erhalten; bei der integrierten Lösung müsste allerdings die Kundenanlage nach TR-03109-5 zertifiziert werden, weil die Box als geprüfte Gegenstelle wegfällt15.

Der BDEW hielt in der Konsultation im September 2024 dagegen und berichtete am 4. Oktober darüber. Beide Lösungswege sollten eine identische Schnittstelle zur Kundenanlage haben, und Messstellenbetreiber dürften nicht doppelt belastet werden. Die TR-03109-5-Pflicht für die integrierte Lösung solle entfallen, denn mit ihr werde die Lösung im Markt wegen des hohen Aufwands „faktisch nicht umgesetzt“, und ohne sie werde das Sicherheitsniveau nicht beeinträchtigt15. Viele Messstellenbetreiber bauten zudem gerade ein CLS-Management auf, schreibt der Verband, und für Submetering und Bestandsanlagen bleibe dieser Weg ohnehin nötig.

Aus dem Impulspapier ist inzwischen ein Implementierungshinweis geworden. Am 16. September 2025, am selben Tag wie der Hinweis zu TAF 5 und 16, hat das BSI „Steuerung mit Nachweisführung im SMGW“ veröffentlicht. Darin übernimmt das Gateway über EEBUS die Begrenzung von Bezug und Einspeisung steuerbarer Anlagen und protokolliert jede Anweisung samt Quittung. Verpflichtend ist der Hinweis nicht, er soll später in die TR-03109-1 übergehen. Zur Streitfrage steht dort nur: „Der TLS-Proxy ist im zu steuernden Produkt eine optionale Funktion. Ein Produkt mit implementiertem TLS-Proxy unterliegt dem Anwendungsbereich der [TR-03109-5].“ Eine Zertifizierungspflicht für Anlagen ohne TLS-Proxy nennt der Hinweis nicht16.

Dass die Technik im Versuch funktioniert, hat ein Netzbetreiber gezeigt. Bayernwerk und Power Plus Communications haben im September und Oktober 2025 rund 1.100 Steuerbefehle direkt aus dem Gateway an Erzeugungsanlagen, Speicher und Verbrauchsanlagen geschickt, ohne Steuerbox, per EEBUS, und die Erfolgsquote lag bei 99,63 Prozent17. Das Bayernwerk erwartete damals, dass die Zertifizierung bei den Herstellern Anfang 2026 beginnt und die Steuerung aus dem Gateway ab Mitte 2026 breit nutzbar ist17.

Unsicher belegt

Getestet heißt nicht zugelassen

Die am 14. September 2026 gemeldete Zertifizierung betraf einen CLS-Adapter von Power Plus Communications, ausgestellt von der EEBUS-Service-GmbH18. Das ist eine Prüfung der Interoperabilität, keine Sicherheitszertifizierung des Gateways durch das BSI. Ein Zertifikat gegen Version 2.0 des Schutzprofils, das die Steuerung im Gateway als Funktion „Power Limitation“ beschreibt, führt die Produktliste des BSI bis Mitte Oktober 2026 nicht19. Der angekündigte Zeitplan hat sich damit verschoben. Im Feld ist die integrierte Steuerung trotzdem angekommen. Am 1. Juli 2026 meldete ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber 10.000 installierte Gateways mit integriertem CLS-Modul, nach Herstellerangaben vom BSI zertifiziert, ein zweiter einen Vertrag über eine Software, mit der er direkt aus dem Gateway steuern will20. Gegen welche Fassung zertifiziert wurde, sagen die Meldungen nicht.

Das BSI will im Heimnetz keine ungeprüfte Gegenstelle, der BDEW für dasselbe Ziel keinen zweiten Zertifizierungsweg. Technisch hat das BSI den Weg im Gateway inzwischen beschrieben, verbindlich ist er nicht, und ein dafür zertifiziertes Gateway gibt es bis Mitte Oktober 2026 nicht. Entschieden ist der Streit damit nicht.

Ein Messstellenbetreiber plant deshalb vernünftigerweise mit der Box und baut die Architektur so, dass sie eines Tages rausfliegen kann.

Wie neue Funktionen ins Gerät kommen

Bis ein neuer Tarifanwendungsfall beim Kunden ankommt, muss erst die Richtlinie erweitert, dann das Gateway neu zertifiziert und zuletzt die Firmware im Feld aktualisiert werden. Jeder dieser Schritte dauert.

Geprüft wird dabei doppelt. Ein Gateway braucht ein Sicherheitszertifikat nach den Common Criteria gegen das Schutzprofil PP-0073 und ein zweites gegen die TR-03109-1, das die Interoperabilität bestätigt; die BSI-Liste führt beide getrennt19. Für die eichrechtlich relevanten Funktionen kommt eine Baumusterprüfbescheinigung der PTB hinzu3. Das Verfahren im Detail steht in Kapitel 3.

Am Anfang stand das Profil „Basis“ mit TAF 1, 2, 6 und 7. Für TAF 14 folgte im Dezember 2019 ein Fehlerverzeichnis zur Richtlinie, das das Gericht auf den 12. und die Downloadseite des BSI auf den 16. Dezember datiert321. TAF 9 und 10 standen Anfang 2021 nur im optionalen Profil „Netz“3 und wurden erst mit der Fassung 1.1 vom September 2021 Pflicht7; in die Geräte kamen sie per Rezertifizierung, bei Power Plus Communications schon am 30. Oktober 202022.

Liest man heute, TAF 9 und 10 kämen erst jetzt, ist die Quelle mindestens fünf Jahre alt.

Im Stufenmodell des BSI4 gehören zur ersten Stufe unter anderem die Aktualisierung des Messsystems, die Kommunikation mit steuerbaren Geräten über einen aktiven externen Marktteilnehmer und der Zählerstandsgang (TAF 7), zur zweiten zeitvariable Tarife (TAF 2), Netzzustandsdaten (TAF 10), die Ist-Einspeisung (TAF 9) und hochfrequente Messwerte (TAF 14).

Unsicher belegt

Eine Stufe 3 ist angekündigt, aber nicht beschrieben

Das Stufenmodell liegt in Version 2.1 vom November 2021 vor und benennt eine dritte Entwicklungsstufe als Ziel4. Ein fortgeschriebenes Stufenmodell ist nicht veröffentlicht, die zugehörige Roadmap-Seite des BSI ist als Archiv gekennzeichnet23. Die Weiterentwicklung läuft inzwischen über neue Fassungen der Richtlinien selbst.

Neue Fälle kündigen sich trotzdem an. Der Implementierungshinweis des BSI vom 16. September 2025 beschreibt eine vorgesehene Erweiterung um ereignisbasierte Tarifierung im TAF 5 und ereignisbasierte Registrierung im neuen TAF 169, ausdrücklich als Hinweis, der „keinen verpflichtenden Charakter“ hat9.

Und der alte Stand? Gateways nach Schutzprofil 1.3 und Richtlinie 1.1 dürfen noch bis Ende 2027 eingebaut werden, während Zertifizierungen nach den neuen Fassungen ab dem 1. Januar 2027 zusätzliche Pflichtanforderungen nachweisen müssen6, darunter TAF 8 und TAF 155.

Was im Feld läuft und was niemand misst

Dass die Gateways TAF 1, 2, 6, 7, 9, 10 und 14 beherrschen, ist mehr als eine Herstellerangabe221. Genau diese sieben Fälle sind seit der Fassung 1.1 normativ7, und gegen diese Fassung haben alle fünf Gateways der BSI-Liste ein Konformitätszertifikat24. Ob die Funktionen im Feld auch eingeschaltet sind, ist eine andere Frage, und die beantwortet keine Statistik.

Negativbefund

Keine Zahl zur Verbreitung

Wie viele der installierten Gateways TAF 9, 10 oder 14 tatsächlich aktiviert haben, veröffentlicht keine Stelle. Die Rollout-Statistik der Bundesnetzagentur zählt Messsysteme, nicht Funktionen. Für TAF 3, 4, 5, 8, 11, 12 und 13 gibt es keinen belastbaren Hinweis auf einen breiten produktiven Einsatz. Sechs davon nennt die Fassung 2.0 der Richtlinie gar nicht mehr.

Zwischen Katalog und Wirklichkeit bleibt damit eine Lücke. Der Katalog beschreibt, was ein intelligentes Messsystem können soll; was es in einem bestimmten Netz tatsächlich tut, steht in der Konfiguration des Gateway-Administrators, und die sieht außer ihm niemand.

Im eigenen Haus lässt sich die Lücke mit vier Prüfschritten schließen:

  1. Zertifikatsstand der eigenen Gateways klären

    Lassen Sie sich für jedes eingesetzte Gerätemodell zeigen, gegen welche Fassung von Schutzprofil und Richtlinie es zuletzt zertifiziert wurde. Die Tabelle des BSI weist das nicht aus, die Seite zu jedem Zertifikat nennt Schutzprofil und Prüfgrundlage24.

  2. TAF-Konfiguration als Bestand erfassen

    Welche Tarifanwendungsfälle laufen an welchen Messstellen, und seit welchem Firmware-Stand? Ohne diese Liste bleibt jede Aussage über Netztransparenz eine Vermutung, auch die eigene.

  3. Minütliche Netzzustandsdaten gezielt planen

    Behandeln Sie die 25 Prozent aus §34 MsbG als Budget und setzen Sie es dort ein, wo die Netzberechnung Engpässe erwartet. Wo zuerst Gateways hängen, ist dafür kein Kriterium.

  4. Steuerung über CLS spezifizieren

    Kein TAF 11 im Lastenheft.

Im Modell ansehen

Das interaktive Modell zeigt, an welcher Stelle der Messkette dieses Kapitel sitzt.

Das Modell: vom Zähler bis ins Abrechnungssystem

Offene Fristen zu diesem Kapitel

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Quellen

Primärquellen zuerst. Unsichere Angaben sind im Text als unsicher gekennzeichnet, nicht weggelassen.

  1. inexogy: Tarifanwendungsfälle des Smart Meter Gateway. inexogy.com, abgerufen am 14.10.2026. Herstellerquelle, zur Funktionsbeschreibung herangezogen.
  2. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: BSI TR-03109-1, Anforderungen an die Interoperabilität der Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems, Übersichtsseite. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  3. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. März 2021, Az. 21 B 1162/20, Randnummern 8, 23, 35, 54, 55 und 58. nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen am 14.10.2026.
  4. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Stufenmodell zur Weiterentwicklung der Standards für die Digitalisierung der Energiewende, Teil 2 Stand der Technik, Version 2.1 vom 11.11.2021. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  5. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: BSI TR-03109-1, Version 2.0 vom 13.12.2024, Abschnitt 1.6 (MUSS+), Tabellen 3.2 und 3.11 (Übersicht der TAF), Abschnitte 3.2.8 (TAF 1), 3.2.11 (TAF 7), 3.2.12 (TAF 8) und 3.2.13 (TAF 15), Tabelle 3.43 (Messgrößen) und Anhang E (Änderungen MWV7 bis MWV9). bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  6. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Übergangsregelung zu BSI-CC-PP-0073 und BSI TR-03109-1. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  7. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: BSI TR-03109-1, Version 1.1 vom 17.09.2021, Tabelle 4.1 (Anwendungsfälle TAF 1, 2, 6, 7, 9, 10 und 14) und Changelog zu Kapitel 4 („Optionale TAF entfernt“). bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  8. Forschungsstelle für Energiewirtschaft: Messen und Steuern über iMSys, funktioniert das?, 22.05.2019. ffe.de, abgerufen am 14.10.2026. Sekundärquelle.
  9. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Ereignisbasierte Tarifanwendungsfälle TAF5 und TAF16, Implementierungshinweis vom 16.09.2025. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  10. §55 Absätze 1 und 2 Messstellenbetriebsgesetz, Messwerterhebung Strom. gesetze-im-internet.de, abgerufen am 14.10.2026.
  11. Power Plus Communications: Der TAF 10, wie das Smart-Meter-Gateway zum wichtigsten Sensor im Netz wird. ppc-ag.de, abgerufen am 14.10.2026. Herstellerquelle.
  12. §34 Messstellenbetriebsgesetz, Standard- und Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers, Absatz 1 Nummern 4 bis 6 und Absatz 2 Satz 2 Nummer 6. gesetze-im-internet.de, abgerufen am 14.10.2026.
  13. Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 6: Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023, Ziffern 2.6, 4.2 und 10.5. bundesnetzagentur.de, abgerufen am 14.10.2026.
  14. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Zertifizierungsreport zum Schutzprofil BSI-CC-PP-0073-V2-2024, Smart Meter Gateway, Version 2.0 vom 13.12.2024, Kapitel B.1, Funktionspaket Power Limitation. commoncriteriaportal.org, abgerufen am 14.10.2026.
  15. BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: Integrierte Steuerungsfunktion im SMGW, Beitrag vom 04.10.2024 zur Stellungnahme des Verbands in der BSI-Konsultation, mit Bezug auf das BSI-Impulspapier „Steuerung mit Nachweisführung im Smart-Meter-Gateway“ vom August 2024. bdew.de, abgerufen am 14.10.2026.
  16. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Implementierungshinweis zur TR-03109-1, Steuerung mit Nachweisführung im SMGW, Stand 16.09.2025, Abschnitte 1, 2.1.1 und 2.1.5. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  17. pv magazine: Steuerung von Flexibilitäten direkt aus dem Smart-Meter-Gateway ohne Steuerbox erfolgreich getestet, 17.12.2025. pv-magazine.de, abgerufen am 14.10.2026. Fachpresse.
  18. Zeitung für kommunale Wirtschaft: Digitalisierungs-Ticker, Meldung zur EEBUS-Zertifizierung vom 14.09.2026. zfk.de, abgerufen am 14.10.2026. Fachpresse.
  19. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Zertifizierte Produkte nach §24 MsbG, Smart Meter Gateway. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  20. Zeitung für kommunale Wirtschaft: Digitalisierungs-Ticker, zwei Meldungen vom 01.07.2026 zu Gateways mit integriertem CLS-Modul und zur Steuerung direkt aus dem Gateway. zfk.de, abgerufen am 14.10.2026. Fachpresse, Unternehmensangaben.
  21. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: TR-03109-1, Errata zu TAF 14, Downloadseite mit Datum 16.12.2019. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  22. Power Plus Communications: PPC erhält Rezertifizierung für Smart Meter Gateways. ppc-ag.de, abgerufen am 14.10.2026. Herstellerquelle.
  23. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Roadmap-Prozess, als Archiv gekennzeichnet, Inhalte zuletzt aktualisiert bis 20.05.2022. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  24. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Zertifikatsseite BSI-K-TR-0856-2026, Secure Smart Grid Hub (SGH-S) V2.00, Feld Prüfgrundlage: BSI TR-03109-1, Version 1.1; dieselbe Prüfgrundlage nennen alle 19 TR-Zertifikate der Liste, die jüngsten je Hersteller sind BSI-K-TR-0822-2025, BSI-K-TR-0795-2025, BSI-K-TR-0677-2024 und BSI-K-TR-0639-2025. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.

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Inhalt des Buchs

  1. 1Der Rechtsrahmen: vom GDEW zum geltenden MsbG
  2. 2Geräte und Architektur: was ein intelligentes Messsystem ist
  3. 3BSI-Standards, Zertifizierung und Smart-Meter-PKI
  4. 4Die Tarifanwendungsfälle: TAF 1 bis 16 und die Fassung 2.0
  5. 5Netzorientierte Steuerung nach §14a EnWG
  6. 6Dynamische Tarife und Netzentgelte im Umbau
  7. 7Marktkommunikation: wie Messwerte zu Prozessen werden
  8. 8Rollout-Praxis: Zahlen, Aufsicht und was niemand misst
  9. +Das Modell: vom Zähler bis ins Abrechnungssystem
  10. +Lesepfade durch zehn Themenfelder
  11. +Offene Punkte und Negativbefunde

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