Bedingungen für den Umsetzungs-Check
Stand: 23.09.2026
Was das kostenlose Erstgespräch ist, was es nicht ist, und was für eine Umsetzungslandkarte gilt.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für den kostenlosen Umsetzungs-Check der innobu GmbH, Heidewinkel 1, 24955 Harrislee (im Folgenden „innobu“), und für eine daraus auf Wunsch erstellte Umsetzungslandkarte. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht an Verbraucher. Andere Bedingungen gelten nur, wenn innobu ihnen in Textform zustimmt.
2. Was der Umsetzungs-Check ist
- Ein Gespräch von etwa 30 Minuten, per Video oder Telefon.
- Gegenstand ist die Umsetzung: betroffene Prozesse, Systeme und Daten, der Aufwand und die Reihenfolge der Vorhaben.
- Grundlage sind Ihre Angaben im Gespräch und die allgemeine Einordnung im Fristenkalender mit ihrem jeweiligen Stand.
- Ergebnis ist eine mündliche Einschätzung. Auf Wunsch fasst innobu sie in einer einseitigen Umsetzungslandkarte zusammen (Ziffer 4).
- Der Check ist kostenlos und unverbindlich. Weder Sie noch innobu verpflichten sich zu einem weiteren Auftrag.
3. Was der Umsetzungs-Check nicht ist
- Keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Rechtsberatung. innobu prüft nicht, ob eine gesetzliche Pflicht, ein Schwellenwert oder eine Ausnahme für Ihr Unternehmen gilt. Diese Anwendbarkeit übernimmt innobu als Ihre Vorgabe, etwa nach Einschätzung Ihrer Rechtsabteilung oder Rechtsberatung.
- Keine Steuerberatung, keine Wirtschaftsprüfung, kein Gutachten.
- Keine Zusage eines Ergebnisses gegenüber Behörden wie Bundesnetzagentur oder BSI.
- Rechtsfragen, die im Gespräch auftauchen, hält innobu als offene Punkte fest. Sie klären sie mit Ihrer Rechtsabteilung oder mit einer Kanzlei Ihrer Wahl, die Sie selbst beauftragen. innobu beauftragt keine Kanzlei in Ihrem Namen und erhält für Empfehlungen keine Vergütung.
4. Umsetzungslandkarte
Die Umsetzungslandkarte ist eine Seite mit Ihren Marktrollen, den nächsten Fristen, den typisch betroffenen Systemen, den Engpässen und einer empfohlenen Reihenfolge. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf dem Fristenkalender zum angegebenen Stand und nennt ihre Annahmen am Anfang. Sie ist eine Einordnung der Umsetzung, keine Rechtsberatung, und ersetzt keine eigene Fristenprüfung.
Sie dürfen die Landkarte innerhalb Ihres Unternehmens und an Ihre Berater weitergeben. Eine Veröffentlichung braucht die Zustimmung von innobu in Textform.
5. Keine Beauftragung
Der Umsetzungs-Check und die Umsetzungslandkarte sind eine unentgeltliche Leistung im Vorfeld einer möglichen Zusammenarbeit. Ein Beratungs- oder Auskunftsvertrag entsteht dadurch nicht. Eine Zusammenarbeit beginnt erst mit einem schriftlichen Angebot von innobu und dessen Annahme.
6. Haftung
Weil Umsetzungs-Check und Umsetzungslandkarte unentgeltlich sind, haftet innobu entsprechend §§ 521, 599 BGB nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
7. Vertraulichkeit
innobu behandelt alles, was Sie im Umsetzungs-Check über Ihr Unternehmen, Ihre Systeme und Vorhaben mitteilen, vertraulich und nutzt es nur für den Check und die Umsetzungslandkarte. innobu nennt Ihr Unternehmen nicht als Referenz und veröffentlicht keine Inhalte aus dem Gespräch, auch nicht anonymisiert, ohne Ihre Zustimmung in Textform. Auf Wunsch unterzeichnet innobu vor dem Gespräch eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
8. Vergabeverfahren
Planen Sie zu einem besprochenen Vorhaben ein Vergabeverfahren, sagen Sie es innobu bitte zu Beginn. Der Umsetzungs-Check dient nicht der Vorbereitung von Vergabeunterlagen. Soll innobu daran mitwirken, klären beide Seiten das vorher, damit die Anforderungen an vorbefasste Unternehmen (§ 7 VgV, § 7 SektVO) eingehalten werden können.
9. Datenschutz
innobu verarbeitet die Daten aus Ihrer Anfrage und dem Gespräch, um den Check vorzubereiten, durchzuführen und die Umsetzungslandkarte zu erstellen. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Flensburg. Für Erklärungen genügt die Textform, etwa eine E-Mail.