Themenkompetenz auf Programm-Ebene, kein Hands-on-Claim.
Speicher, steuerbare Lasten und neue Tarifmodelle treffen auf ein Netzentgeltsystem, das die Bundesnetzagentur gerade neu ordnet. Wir ordnen die Festlegungen zu MiSpeL, AgNeS, Energy Sharing und Direktvermarktung ein und zeigen, welche Prozesse und Systeme ein Netzbetreiber dafür braucht. Die Vermarktung selbst liegt im Vertrieb des Versorgers, nicht bei uns.
Das Bandlastprivileg nach §19 StromNEV fällt. Ab 2029 ersetzen flexibilitätsbasierte Netzentgelte den Rabatt für stromintensive Industrie.
Lesen →Batteriespeicher sind nach Paragraf 118 EnWG 20 Jahre netzentgeltbefreit, aber nur bei Inbetriebnahme bis 4. August 2029. Danach ordnet AgNeS die Entgelte neu.
Lesen →Seit 2026 entfällt die Netzentgelt-Doppelbelastung für V2G. Wie Aggregatoren mit Arbitrage, Regelleistung und §14a bis zu 500 Euro je Fahrzeug erwirtschaften.
Lesen →Seit 1. Oktober 2025 handelt der Day-Ahead-Markt Viertelstunden. Was Versorger bei Prognose, Handel, Risiko und Abrechnung umstellen müssen.
Lesen →MiSpeL und die EnWG-Novelle stellen bidirektionale Ladepunkte Speichern gleich und beenden die Doppelbelastung mit Netzentgelten. Frist bis 30.06.2026.
Lesen →AgNeS reformiert die Stromnetzentgelte ab 1. Januar 2029, neue Kostenverteilung, Beitrag von Erzeugern und Speichern.
Lesen →Seit 1. Juni 2026 muss jeder Verteilnetzbetreiber Energy Sharing nach Paragraf 42c EnWG ermöglichen. Doch ohne Smart Meter bleibt der Anspruch oft Theorie.
Lesen →Dynamische Tarife, §14a-Netzentgelte und Energy Sharing bauen den Strommarkt 2026 um. Warum die neuen Tarifmodelle ohne automatische Steuerung kaum etwas bringen.
Lesen →Deutschland überschreitet 27 GWh Batteriespeicher. KI-Plattformen steuern virtuelle Kraftwerke. Was Energieversorger jetzt tun sollten.
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