Seit dem Solarspitzengesetz 2025 gibt es für neue Anlagen bei negativen Preisen keine Vergütung mehr, und die Steuerung über das Smart-Meter-Gateway rückt näher. Für Versorger heißt das: Anlagenstammdaten, Fernsteuerung und Abrechnung müssen zusammenpassen, egal ob sie selbst vermarkten oder als Netzbetreiber einspeisen lassen. Die Direktvermarktung wächst. Mit ihr wächst die Zahl der Schnittstellen.
Versorger erzeugen selbst, vermarkten Anlagen Dritter und binden Tausende kleiner Einspeiser an. EEG-Novellen, das Solarspitzengesetz und die Fernsteuerung über das Smart-Meter-Gateway ändern dafür Prozesse und Systeme, vom Marktstammdatenregister bis zur Abrechnung. Wir ordnen die Festlegungen ein und zeigen, was davon in Programme und Architektur gehört.
In diesem Feld arbeitet innobu auf Programm-Ebene: Anforderungen, Architektur und Steuerung, nicht die Umsetzung im Detail.
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