Serverraum eines Stadtwerks: eine Sicherheitsbeauftragte prüft ein Siegel an einem Hardwaremodul im geöffneten Rack

Kapitel 3 · Teil II: Technik

BSI-Standards, Zertifizierung und Smart-Meter-PKI

TR-03109 mit allen Teilen, die Schutzprofile PP-0073 und PP-0077, die doppelte Zertifizierung, Gateway-Administration und Smart-Meter-PKI.

Stand: 19 Min. LesezeitDigitalisierung der Energiewende
Zusammenfassung

Ein Smart Meter Gateway kommt erst mit zwei Zertifikaten des BSI in den Zählerschrank. Das eine bescheinigt nach den Common Criteria, dass das Gerät Angriffen standhält. Das andere bestätigt, dass es die Technische Richtlinie TR-03109-1 erfüllt und mit den Systemen der übrigen Marktteilnehmer zusammenarbeitet. Auch der Gateway-Administrator braucht zwei Nachweise, und alle Beteiligten hängen an einer Public-Key-Infrastruktur, deren Wurzelzertifikate das BSI hält.

Gewachsen ist dieses Regelwerk über mehr als ein Jahrzehnt. Die Richtlinie zum Sicherheitsmodul stammt von 2014, die zum Gateway von 2024. Eine Vorgabe für Post-Quanten-Verfahren gibt es für intelligente Messsysteme bisher nicht.

Und der vermutete Widerspruch bei der Frist für Gateway-Administratoren? Es gibt ihn nicht.

Sechs Teile, zehn Jahre Abstand

  1. Dezember 2014 und 13. Dezember 2024. Beide Daten stehen im selben Dokument, dem Dachdokument der Technischen Richtlinie BSI TR-03109 in Version 2.0.1 vom 8. Dezember 2025. Das ältere gehört zum Sicherheitsmodul, das jüngere zum Gateway1.

Die Richtlinie ist eine Familie aus sechs Teilen, jeder für eine Komponente oder eine Rolle, jeder mit eigenem Versionsstand1:

TeilGegenstandGeltende FassungÜbergang oder Hinweis
TR-03109-1Interoperabilität des Gateways, darin die Tarifanwendungsfälle2.0 vom 13.12.20241.1 gilt bis 31.12.2027
TR-03109-2Sicherheitsmodul im Gateway1.1 vom 15.12.2014dazu Anhang B zum Smart Meter Mini-HSM, Version 1.0 vom 23.06.2017, Schutzprofil PP-00952
TR-03109-3kryptografische Vorgaben1.1 vom 17.04.2014verweist auf die TR-03116-3, laut Dachdokument jährlich fortgeschrieben, geltend ist Stand 2025
TR-03109-4Smart-Meter-PKI1.2.1 vom 09.08.2017keiner genannt
TR-03109-5Kommunikationsadapter im Heimnetz1.0 vom 24.11.2023in Kraft seit 01.01.20243
TR-03109-6Gateway-Administration2.0 vom 28.11.20251.0 gilt bis 31.12.2028

Teil 3 wirkt älter, als er ist. Er verweist auf die TR-03116-3, die laut Dachdokument jährlich aktualisiert wird1. Gültig ist derzeit noch der Stand 2025 vom Dezember 20244, eine Fassung für 2026 ist bis Mitte Oktober 2026 nicht erschienen5. Die PKI in Teil 4 hat keinen solchen Umweg. Ihr Text ist von 2017.

Warum ist diese Liste mehr als Bürokratie? Weil das Gesetz an ihr hängt. Nach §22 Absatz 2 MsbG wird vermutet, dass ein Gateway dem Stand der Technik entspricht, wenn es die Schutzprofile und Richtlinien des BSI „jeweils in der geltenden Fassung“ einhält. Welche Fassung gilt, macht der Bundesanzeiger „durch Verweis auf die Internetseite“ des BSI bekannt6.

Rechtlich zählt am Ende also eine Webseite. Das erklärt einen Fehlalarm, zu dem dieses Kapitel noch kommt.

Ein Gateway, zwei Zertifikate

Schutzprofil ist ein nach den Common Criteria zertifiziertes Anforderungsdokument für eine ganze Produktklasse. Es beschreibt Bedrohungen, Sicherheitsziele und Sicherheitsfunktionen6 und legt mit seinem Vertrauenswürdigkeitspaket fest, wie tief ein Produkt geprüft wird7. Der Hersteller schreibt dazu die Sicherheitsvorgaben seines konkreten Geräts, das Security Target, und lässt es dagegen prüfen7.

Für das Gateway heißt das Schutzprofil BSI-CC-PP-0073. Version 2.0 trägt das Datum 13. Dezember 2024, ihr Zertifikat stammt vom 19. Dezember 2024 und gilt bis 18. Dezember 2034. Geprüft wird nach EAL 4, ergänzt um AVA_VAN.5 und ALC_FLR.27.

Hinter den Kürzeln steckt eine Abwägung, die das Schutzprofil offen ausspricht. AVA_VAN.5 verlangt Widerstand gegen Angreifer mit hohem Angriffspotenzial. EAL 4 habe man gewählt, um die Evaluierungen „commercially feasible“ zu halten, weil es die niedrigste Stufe ist, auf der AVA_VAN.5 überhaupt möglich ist8. Härteste Angriffsprüfung, mittlere Prüftiefe beim Rest. Ein Kompromiss, und ein ehrlich begründeter.

Der Schwerpunkt liegt auf dem Weitverkehrsnetz, und das Bedrohungsmodell sagt auch, warum: Wer physisch an ein Gerät muss, kompromittiert eines auf einmal. Ein Angriff aus dem WAN trifft womöglich sehr viele8.

Zwei Dinge regelt das Schutzprofil ausdrücklich nicht. Die Verfügbarkeit des Gateways ist kein Schutzziel, für den zuverlässigen Betrieb muss nach §25 MsbG der Gateway-Administrator sorgen9. Und das Sicherheitsmodul, das die Schlüssel hält, ist ein eigenes Produkt mit eigenem Schutzprofil, auch wenn es im Gateway steckt7. Neu in Version 2.0 sind zwei Funktionspakete: „Power Limitation“ für Gateways, die steuerbare Anlagen selbst ansteuern, und „Multiple grid connection points“ für Gateways, die Zähler mehrerer Netzanschlüsse am selben Netzknoten bündeln7. Für die Steuerung hat das BSI am 16. September 2025 einen unverbindlichen Implementierungshinweis nachgereicht10. Was das bedeutet, zeigen Kapitel 4 und 5.

Das Schutzprofil ist allerdings nur die eine Hälfte. Die TR-03109-1 ergänzt es um funktionale Anforderungen und hat ein eigenes Verfahren, mit der Testspezifikation 2.0 vom 10. Juni 2025 als Prüfgrundlage1. §24 MsbG verlangt beides: die Sicherheitszertifizierung durch das BSI nach den Common Criteria oder nach dem europäischen Schema EUCC, und Konformitätszertifikate zu den Richtlinien11. EUCC gilt seit dem 27. Februar 202512. Verfahren nach dem nationalen Schema mussten bis zum 27. Februar 2026 abgeschlossen sein13, neue Sicherheitszertifikate für Gateways tragen seither eine EUCC-Nummer14. Dazu kommt das Eichrecht: Für die eichrechtlich relevanten Funktionen erteilt die PTB eine Baumusterprüfbescheinigung15.

In der Produktliste des BSI sieht das so aus: Für den Secure Smart Grid Hub von EFR in Version 2.00 stehen dort ein EUCC-Zertifikat vom 20. März 2026 und ein TR-Zertifikat vom 24. März 2026, getrennt geführt14. Beide beziehen sich noch auf den alten Stand: Das EUCC-Zertifikat nennt das Schutzprofil in Version 1.316, das TR-Zertifikat die TR-03109-1 in Version 1.1 als Prüfgrundlage17. So steht es bei allen fünf Gateways der Liste. Ein Zertifikat nach Schutzprofil oder Richtlinie 2.0 führt das BSI bis Mitte Oktober 2026 nicht. Ohne gültiges, dem Administrator nachgewiesenes Zertifikat darf ein Gateway nicht Teil eines intelligenten Messsystems sein11.

Doppelte Zertifizierung eines Smart Meter Gateway Der Hersteller baut Gateway und Firmware. Daraus folgen zwei getrennte Prüfungen. Links die Common-Criteria-Evaluierung gegen das Schutzprofil PP-0073: Eine Prüfstelle evaluiert, das BSI zertifiziert, gefordert ist EAL 4 mit AVA_VAN.5 und ALC_FLR.2. Rechts die Konformitätsprüfung gegen die TR-03109-1 nach der Testspezifikation, sie bestätigt die Interoperabilität. Jede Prüfung endet in einem eigenen Zertifikat, dem Sicherheitszertifikat nach Common Criteria, neue Verfahren seit dem 27. Februar 2026 nur noch nach EUCC, und dem TR-Zertifikat. Beide werden dem Gateway-Administrator nachgewiesen. Eingebaut werden darf das Gateway nach Paragraf 24 MsbG nur mit gültigen Zertifikaten, die dem Gateway-Administrator nachgewiesen sind. Die Produktliste des BSI führt beide Zertifikate getrennt. Für die eichrechtlich relevanten Funktionen kommt eine Baumusterprüfung der PTB hinzu. Neue Funktionen kommen per Firmware-Update ins Feld, und jede neue Funktion beginnt eine neue Runde beim Hersteller. Das Sicherheitsmodul wird gesondert nach PP-0077 und TR-03109-2 zertifiziert. Hersteller baut Gateway und Firmware SICHERHEIT INTEROPERABILITÄT Common-Criteria-Evaluierung gegen das Schutzprofil PP-0073 Prüfstelle prüft, BSI zertifiziert EAL 4 + AVA_VAN.5 + ALC_FLR.2 Konformitätsprüfung gegen die TR-03109-1 nach der Testspezifikation funktionale Anforderungen Sicherheitszertifikat CC, neue Verfahren nur EUCC Konformitätszertifikat kurz TR-Zertifikat Nachweis gegenüber dem GWA beide Zertifikate gültig Einbau nach §24 MsbG nur mit beiden gültigen Zertifikaten Firmware-Update im Feld neue Funktion ohne Gerätetausch nächste Funktion, neue Runde Eichrecht: Baumusterprüfung der PTB für die eichrechtlich relevanten Funktionen. Die Produktliste des BSI führt beide Zertifikate getrennt. Das Sicherheitsmodul wird gesondert nach PP-0077 und TR-03109-2 zertifiziert.

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Abbildung 1: Zwei Prüfungen, ein Einbau. Das Gateway braucht ein Sicherheitszertifikat gegen das Schutzprofil PP-0073, neue Verfahren seit dem 27. Februar 2026 nur noch nach EUCC, während bestehende CC-Zertifikate weiter gepflegt werden, und ein Konformitätszertifikat gegen die TR-03109-1, in der Produktliste des BSI kurz TR-Zertifikat. Erst beide zusammen, dem Gateway-Administrator nachgewiesen, erlauben den Einbau. Für die eichrechtlich relevanten Funktionen kommt die Baumusterprüfung der PTB hinzu, und jede neue Funktion beginnt den Kreislauf von vorn.

Und die alten Geräte? Erstzertifizierungen nach Schutzprofil 1.3 und Richtlinie 1.1 sind vorbei. Rezertifizierungen nach altem Stand lassen sich längstens bis 31. Dezember 2027 beantragen, beim Schutzprofil seit dem 27. Februar 2025 nur mit Sicherheitsvorgaben nach CC:2022, und so lange dürfen solche Gateways auch eingebaut werden. Bestandsgeräte können per Softwareupdate auf den neuen Stand migrieren. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Zertifizierungen nach Version 2.0 zusätzlich die MUSS+-Anforderungen nachweisen, laut BSI „u.a. WAN-API, RLM über LMN & Werksreset durch SRV“12.

Technischer Standard

Das Sicherheitsmodul prüft gegen ein älteres Profil

Das Schutzprofil für das Sicherheitsmodul, BSI-CC-PP-0077 in Version 1.03, wurde am 19. Januar 2015 nach Common Criteria 3.1 R4 zertifiziert. Sein Zertifikat lief am 18. Januar 2025 ab18. Das BSI führt die Fassung trotzdem als geltend2, und das ist kein Rechtsfehler: Die Befristung eines Schutzprofil-Zertifikats wirkt nach Aussage des BSI nicht zwingend auf die Produktzertifikate, die sich darauf beziehen7. Das Gateway-Profil ist aber nach CC:2022 geprüft, das Profil für den Schlüsselspeicher nach der Vorgängerfassung. Eine Neufassung ist nicht angekündigt.

Der Gateway-Administrator: zwei Nachweise, kein Stichtag

Einmal im Jahr kommt der Auditor und zieht eine Stichprobe. Nach drei Jahren muss jede Anforderung der TR-03109-6 mindestens einmal geprüft worden sein19.

Das ist der Prüfrhythmus für den Gateway-Administrator, die Stelle, die Gateways in Betrieb nimmt und aus der Ferne verwaltet. §25 MsbG verlangt von ihm ein Informationssicherheitsmanagementsystem und eine Sicherheitskonzeption, regelmäßig geprüft von Auditoren, die das BSI dafür zertifiziert hat. Den Nachweis führt ein Zertifikat des BSI oder einer nach ISO/IEC 27006 akkreditierten Stelle, und der Auditbericht geht an das BSI9.

Klingt nach einem Nachweis. Es sind zwei.

Die Richtlinie trennt sauber: Das Managementsystem nach ISO/IEC 27001 oder IT-Grundschutz prüft die jeweilige ISMS-Zertifizierung. „Im TR-03109-6-Audit werden ausschließlich die Mindestanforderungen dieser TR geprüft.“19

Version 2.0 trägt das Datum 28. November 2025. Das Wirtschaftsministerium stimmte am 9. Dezember 2025 zu, am 17. Dezember meldete das BSI die Veröffentlichung20. Neu sind unter anderem Regeln für Remote-Arbeitsplätze und Cloud-Dienstleister, ein Zero-Trust-Konzept und der Betrieb der GWA-Zeitserver. Diese Anforderungen standen bisher in den PTB-Anforderungen 50.8 und einem Merkblatt der PTB, jetzt stehen sie in einer Richtlinie des BSI19. Die gesetzliche Zeit liefern weiter die Zeitserver der PTB.

Anzuwenden ist Version 2.0 „ab dem 01.01.2027 mit der nächsten Neu- oder Re-Zertifizierung des GWA-Systems“, freiwillig schon jetzt19. Version 1.0 bleibt bis Ablauf des 31. Dezember 2028 gültig1.

Einen Stichtag für alle gibt es damit nicht. Jeder Administrator hat seinen eigenen, festgelegt durch den eigenen Zertifizierungskalender. Rezertifiziert er 2026 noch nach Version 1.0, kann er damit längstens bis Ende 2028 arbeiten. Fällt der Termin ins Jahr 2027, wird sofort gegen Version 2.0 geprüft. Bis Ende 2028 stehen Zertifikate beider Fassungen nebeneinander im Markt.

Negativbefund

Kein Widerspruch zwischen Bundesanzeiger und BSI

Legt man Bundesanzeiger und BSI-Meldung nebeneinander, scheinen sich die Fristen zu widersprechen. Die Bekanntmachung BAnz AT 22.12.2025 B6 vom 9. Dezember 2025 gibt Version 2.0 der TR-03109-6 bekannt und nennt nur ein Datum: Version 1.0 behält ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2028. Für die geltenden Fassungen verweist sie auf die Seite des BSI21, so wie es §22 Absatz 2 Satz 2 MsbG vorsieht6. Die Meldung vom 17. Dezember 2025 erwähnt nur „spätestens ab 2027“ und lässt 2028 weg20. Jede Quelle nennt also eines der beiden Daten, und beide stimmen. Vollständig stehen sie in Richtlinie und Dachdokument. Verwirrend kommt hinzu, dass die Übergangsregelung für Gateways einen zweiten Stichtag am 1. Januar 2027 kennt, für ganz andere Adressaten12.

Die Smart-Meter-PKI: ein Anker, viele Zweige

Woran erkennt ein Gateway, dass es mit dem richtigen Administrator spricht? An einem Zertifikat, dessen Kette bei einer einzigen Wurzel endet.

Inhaber der Wurzelzertifikate ist nach §28 MsbG das BSI selbst22. Die Root-CA ist seit dem 1. März 2015 im Wirkbetrieb, betrieben von einem Zertifizierungsdienstanbieter unter Aufsicht des BSI. Die Seite des Amtes nennt ihn nicht23. Darunter stehen elf registrierte Sub-CAs, betrieben von IT-Dienstleistern, Herstellern, Dienstleistern für die Gateway-Administration und Netzbetreibern24. Sie stellen die Zertifikate der Endnutzer aus: externe Marktteilnehmer, Gateway-Administratoren, Gateway-Hersteller und die Gateways selbst25.

Jeder Endnutzer bekommt drei Zertifikate mit getrennten Schlüsseln, für TLS, für Verschlüsselung und für Signaturen. Das hat einen Grund. Messwerte können über den Administrator laufen, statt direkt beim Empfänger anzukommen, also wird die Verbindung per TLS gesichert und der Inhalt zusätzlich für den Endempfänger verschlüsselt und signiert25. Der Administrator transportiert dann Daten, die er nicht lesen kann.

Schon im Werk erhält das Sicherheitsmodul sogenannte Gütesiegel-Zertifikate. Mit ihnen weist sich das Gateway bei der Inbetriebnahme als echt aus, danach ersetzen Wirk-Zertifikate sie. Eine Zertifikatskette prüft das Gateway gegen den Vertrauensanker in seinem Sicherheitsmodul, aber ohne Sperrliste. Den Sperrstatus prüft der Administrator25. Ein Detail mit Folgen, denn die Sperrliste lebt im Backend.

Verbindungen, die von außen aus dem WAN aufgebaut werden, lässt das Gateway nicht zu. Braucht der Administrator es sofort, schickt er einen Wake-up: eine signierte Nachricht, nach der das Gateway selbst die Verbindung aufbaut, zum Administrator oder zu einem externen Marktteilnehmer samt Gerät im Heimnetz. Wiederholte Nachrichten muss es als Replay erkennen8.

Die Vertrauenskette der Smart-Meter-PKI Oben steht die Root-CA als Vertrauensanker, Inhaber der Wurzelzertifikate ist nach Paragraf 28 MsbG das BSI. Sie signiert die Zertifikate der Sub-CAs, die von Betreibern aus dem Markt geführt und von der Root-CA zugelassen werden. Das Root-Zertifikat gilt acht Jahre, die Zertifikate der Sub-CAs fünf Jahre. Die Sub-CAs stellen jedem Endnutzer ein Zertifikatstripel aus TLS-, Verschlüsselungs- und Signaturzertifikat aus: dem Gateway-Administrator mit drei Jahren Laufzeit, dem Smart Meter Gateway und dem externen Marktteilnehmer mit je zwei Jahren. Zwischen Administrator und Gateway läuft ein TLS-Kanal. Zusätzlich sendet der Administrator einen signierten Wake-up, nach dem das Gateway die Verbindung selbst aufbaut. Vom Gateway zum Marktteilnehmer laufen Messwerte über TLS, der Inhalt ist zusätzlich Ende-zu-Ende verschlüsselt und signiert. Auch Gateway-Hersteller erhalten ein Zertifikatstripel von einer Sub-CA. Root-CA Wurzelzertifikate beim BSI (§28 MsbG) 8 Jahre gültig signiert die Sub-CA-Zertifikate Sub-CAs Betreiber aus dem Markt, von der Root-CA zugelassen stellen die Endnutzer-Zertifikate aus 5 Jahre gültig Gateway- Administrator TLS · Enc · Sign 3 Jahre gültig Smart Meter Gateway TLS · Enc · Sign 2 Jahre gültig Externer Marktteilnehmer TLS · Enc · Sign 2 Jahre gültig TLS Wake-up TLS Messwerte Vertrauenskette: wer wessen Zertifikat signiert Datenweg über TLS, Inhalte zusätzlich Ende-zu-Ende verschlüsselt und signiert Wake-up: vom Administrator signiert, danach baut das Gateway die Verbindung selbst auf Auch Gateway-Hersteller erhalten ein Zertifikatstripel von einer Sub-CA.

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Abbildung 2: Die Vertrauenskette der Smart-Meter-PKI. Die Wurzelzertifikate hält nach §28 MsbG das BSI, die Root-CA zertifiziert die Sub-CAs, und diese stellen jedem Endnutzer ein Zertifikatstripel aus. Das Root-Zertifikat gilt acht Jahre, Sub-CA-Zertifikate fünf, die des Administrators drei, die des Gateways und aller übrigen Endnutzer zwei Jahre. Daten laufen über TLS und sind zusätzlich für den Empfänger verschlüsselt, auch auf dem Weg über den Administrator. Von außen erreicht der Administrator das Gateway über einen signierten Wake-up oder über eine Verbindung, die das Gateway selbst aufgebaut und offen gehalten hat.

Erneuerung als Dauerbetrieb

Die Zertifikate laufen ab, und zwar schnell. Das Root-Zertifikat gilt acht Jahre, sein Schlüssel darf aber nur drei Jahre lang signieren. Sub-CA-Zertifikate laufen fünf Jahre, die des Administrators drei, die des Gateways und aller übrigen Endnutzer zwei Jahre25. Gewechselt werden die Zertifikate der Zertifizierungsstellen noch früher: das der Root-CA laut Certificate Policy alle drei Jahre, das einer Sub-CA alle zwei26.

Was heißt das in der Fläche? Zum 30. Juni 2026 waren an 3.172.579 Messlokationen intelligente Messsysteme verbaut27. Hätte jede ein eigenes Gateway, wären alle zwei Jahre drei neue Zertifikate je Gerät fällig, rund 4,8 Millionen im Jahr, ohne einen einzigen Neueinbau. Eine Eigenrechnung und eine Obergrenze, denn ein Gateway kann auch mehrere Zähler bedienen7. Wie viele Gateways es tatsächlich sind, weist die Statistik nicht aus.

Dazu kommt der Wechsel an der Wurzel. Spätestens nach drei Jahren braucht die Root-CA ein neues Schlüsselpaar und veröffentlicht ein Link-Zertifikat, signiert mit dem alten Schlüssel. Erst wenn es gegen den alten Anker geprüft ist, darf das neue Root-Zertifikat als Anker dienen, und mit dem Ablauf des alten ersetzt es dieses ganz25. Mit jedem neuen Zertifikat schickt der Administrator dem Gateway die ganze Kette bis zu dem Anker, den es gespeichert hat, Link-Zertifikate eingeschlossen25.

Negativbefund

Kein Wort zur Masse

Die TR-03109-4 ist von 2017 und damit älter als der Pflichtrollout. Eine Volltextsuche nach Skalierung, Massenerneuerung, Millionen oder Durchsatz ergibt keinen Treffer25. Wie Sub-CAs und Administratoren den Massenbetrieb bewältigen, regelt die Richtlinie nicht.

Post-Quanten: die Bedrohung steht im Text, das Verfahren noch nicht

Am 11. Februar 2026 hat das BSI für klassische asymmetrische Verschlüsselungsverfahren erstmals ein Ablaufdatum empfohlen. Ende 2030 sollen sie für höchstsensitive Anwendungen nicht mehr allein eingesetzt werden, Ende 2031 in keiner Anwendung mehr allein, und für Signaturen ist Ende 2035 geplant. Der Weg ist hybrid: Die klassischen Verfahren bleiben, Post-Quanten-Verfahren kommen dazu28.

Am 12. Oktober 2026 haben Innenministerium, Digitalministerium und BSI nachgelegt. Ihre gemeinsame Leitlinie zur Umsetzung der EU-Roadmap richtet sich ausdrücklich auch an Betreiber kritischer Infrastrukturen. Bis Ende 2026 soll die Vorbereitung stehen, Anwendungsfälle mit hohem Risiko sollen bis Ende 2030 quantensicher sein, solche mit mittlerem Risiko bis Ende 2035. Als Grund nennt die Leitlinie neben „Store now, decrypt later“ die langen Umstellungszeiten bei Geräten mit langer Lebensdauer29.

Im Smart Metering ist davon wenig angekommen. Die TR-03116-3 mit Stand 2025 prognostiziert die Sicherheit ihrer Verfahren für sechs Jahre bis 2030 und kennzeichnet sie mit „2030+“. Vorgeschrieben sind Verfahren auf elliptischen Kurven wie ECDSA, ein Post-Quanten-Verfahren nennt das Dokument nicht4.

Die Bedrohung selbst steht dagegen schon in einer Richtlinie. Die TR-03109-6 in Version 2.0 führt den kryptografisch relevanten Quantencomputer als Bedrohung B.GWASYS.13 und schreibt: „Aufgrund der langen Migrationsdauer von Public-Key-Infrastrukturen, Hardware-Kryptografiemodulen und nicht aktualisierbarer Firmware von Geräten mit beschränkter Leistungsfähigkeit ist der Bedrohung unmittelbar und nicht erst bei Verfügbarkeit von CRQC zu begegnen.“19

Treffender lässt sich das Problem kaum beschreiben. Die Richtlinie belässt es auch nicht beim Satz: Der Administrator muss die kryptografischen Verfahren und Schlüssellängen seines Systems in einem Krypto-Inventar erfassen, soll daraus ein priorisiertes Migrationskonzept ableiten und muss dessen Maßnahmen umsetzen19. Nur gilt das alles für den Administrator. Im Schutzprofil für das Gerät kommt das Wort „quantum“ nicht vor8, die Richtlinie zum Sicherheitsmodul ist von 20141, und genau dort liegen die Schlüssel.

Unsicher belegt

Ob 2030, 2031 und 2035 für Gateways gelten

Die Fristen vom Februar 2026 sind allgemeine Empfehlungen aus der Aktualisierung der TR-0210228. Die Leitlinie vom Oktober 2026 ordnet nach Risiko, eingestuft wird im eigenen Risikomanagement29. Eine Veröffentlichung des BSI, die intelligente Messsysteme ausdrücklich einer dieser Fristen oder Risikostufen zuordnet, ließ sich nicht finden. Ebenso wenig ließ sich klären, ob eingebaute Sicherheitsmodule Post-Quanten-Verfahren per Update aufnehmen könnten. Durchschlagen würden die Fristen über eine neue Fassung der TR-03116-3 oder der TR-03109-Teile. Für den Administrator hat das mit dem Krypto-Inventar der TR-03109-6 begonnen19, für Gateway, Sicherheitsmodul und PKI liegt zum 14. Oktober 2026 keine neue Fassung vor.

Gegenrede: Wo endet ein Kommunikationsadapter?

Um eine Wärmepumpe nach §14a anzusteuern, terminiert ein Gerät im Heimnetz den gesicherten Kanal des Gateways. Dafür gilt seit 2024 die TR-03109-5, und über ihren Zuschnitt haben Branche und BSI gestritten, bevor sie in Kraft trat3.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) schrieb am 13. Oktober 2023 zum Entwurf, die Anbindung werde „deutlich komplizierter, als es notwendig wäre“. Weil das Gehäuse die Grenze ziehe, falle eine Wärmepumpe, Ladestation oder ein Speicher mit integriertem Adapter als Ganzes unter die Richtlinie. Praktisch jede dieser Anlagen habe eine Backend-Anbindung oder weitere IT-Schnittstellen und müsse deshalb die Beschleunigte Sicherheitszertifizierung durchlaufen, „beim Inverkehrbringen, wie auch bei jedem Software-Update“. Der Verband wollte die Prüfung auf den Adapter beschränken und nur Updates neu zertifizieren lassen, die ihn betreffen30.

Das BSI blieb in der Fassung vom 24. November 2023 bei seiner Linie. Abgegrenzt wird über „die gesamte Hardware, die in ihrem Gehäuse integriert ist“, geprüft wird die ganze physische Komponente. Die Sicherheitszertifizierung ist allerdings nur Pflicht, wenn die Prüfung nach Abschnitt 2.9 sie verlangt, und für den agilen Rollout galt 2024 eine Selbsterklärung des Herstellers3. In seinen FAQ legt das Amt nach: Prüfgegenstand ist immer ein allein lauffähiges physisches Produkt, eine reine Software-Zertifizierung gibt es nicht, geänderte Versionen brauchen in der Regel eine Rezertifizierung31.

Der Grund steht im Schutzprofil. Ein Angreifer könnte zuerst ein Gerät im Heimnetz übernehmen, um das Gateway von dort aus anzugreifen8. Ein Adapter in einer vernetzten Wärmepumpe ist genau so ein Gerät.

Was ist daraus geworden? Bis Mitte Oktober 2026 führt das BSI 26 Zertifikate nach der TR-03109-5. Die Prüfgegenstände heißen Steuerbox, Control-Modul, CLS-Adapter oder Smart Reader. Eine Wärmepumpe, Wallbox oder ein Speicher ist nicht darunter32.

Das passt zur Warnung des bne, beweist sie aber nicht. Anlagenhersteller können auch andere Gründe haben, die Anbindung einer separaten Box zu überlassen.

Das BSI zieht die Grenze dort, wo ein Angreifer ins Heimnetz gelangt. Der bne zieht sie dort, wo ein Hersteller noch wirtschaftlich zertifizieren kann. Beide Linien sind begründet, nur liegen sie nicht übereinander. Ein Jahr später stritten BDEW und BSI ähnlich über die Steuerung direkt im Gateway, Kapitel 4 beschreibt das33.

Der Zertifizierungszyklus als Planungsgröße

Eine neue Funktion im Gateway braucht drei Schritte. Zuerst eine neue Fassung der Richtlinie: Das BSI erarbeitet sie im Auftrag des Wirtschaftsministeriums, im Einvernehmen mit PTB und Bundesnetzagentur. Bei wesentlichen Änderungen wird danach der Ausschuss Gateway-Standardisierung unter Vorsitz des Ministeriums angehört, in dem auch Verbände von Verbrauchern, Herstellern und Anwendern sitzen, und bekannt gemacht wird erst nach Zustimmung des Ministeriums34. Dann lässt jeder Hersteller sein Gerät prüfen, zweimal. Zuletzt spielt der Administrator das Update ins Feld, und zwar nur eine Firmware, die das BSI freigegeben hat19.

Gesetzlich verbindlich

Was hinter MUSS+ steckt

Version 2.0 der TR-03109-1 kennt neben MUSS die Stufe MUSS+ für Anforderungen, die „spätestens ab dem 01.01.2027 normativ umzusetzen“ sind. Darunter fallen zwei Tarifanwendungsfälle: ein neu gefasster TAF 8, die Lastgangbildung mit Maximalwerten, und ein TAF 15, der Messwerte aus registrierenden Messeinrichtungen verarbeitet. Pflicht sind daneben TAF 1, 2, 7, 9, 10 und 14, der Abruf im Bedarfsfall (früher TAF 6) ist eine allgemeine Funktion geworden. Weitere Fälle darf ein Gateway umsetzen, wenn ergänzende Dokumente des BSI sie beschreiben35. TAF 3, 4, 5, 11, 12 und 13 stehen schon seit Version 1.1 vom September 2021 nicht mehr in der Richtlinie, die damals nur sieben Fälle verbindlich machte36. Die verbreitete Zählung von TAF 1 bis 14 beschreibt damit den Stand vor 2021.

Wie dicht die Taktung ist, zeigt die Produktliste. Für ein einziges Gateway-Modell, die CONEXA 3.0 von Theben, stehen dort TR-Zertifikate vom 31. Januar 2022, 31. Mai 2023, 16. Februar 2024, 5. Mai 2025 und 14. Oktober 202514. Fünf Konformitätsprüfungen in knapp vier Jahren.

Geordnet hat das BSI die Weiterentwicklung in einem Stufenmodell aus energiewirtschaftlichen Anwendungsfällen, Systemanwendungsfällen und Funktionsbausteinen, zuletzt in Version 2.1 vom November 202137. Eine neuere Fassung ist nicht veröffentlicht, sichtbar läuft die Entwicklung heute über die Richtlinien selbst. Kapitel 4 ordnet die Tarifanwendungsfälle in diese Stufen ein.

Wichtig

Rechnen Sie bei jeder neuen Gateway-Funktion mit drei Uhren: der Fassung der Richtlinie, der Rezertifizierung beim Hersteller und dem Update im eigenen Feld. Die langsamste bestimmt den Termin.

Vier Prüfschritte für Netz- und Messstellenbetreiber:

  1. Termin der eigenen GWA-Zertifizierung feststellen

    Fällt die nächste Neu- oder Rezertifizierung des GWA-Systems ins Jahr 2027 oder später, wird gegen Version 2.0 der TR-03109-6 auditiert. Beginnen Sie die Lückenanalyse zu Remote-Arbeitsplätzen, Dienstleistern und Zeitserver vor dem Audittermin. Haben Sie den GWA-Betrieb eingekauft, fragen Sie Ihren Dienstleister nach seinem Termin.

  2. Zertifikatsstand je Gateway-Modell erfragen

    Gegen welche Fassung von Schutzprofil und TR-03109-1 ist das Modell zertifiziert, und lässt es sich per Update auf den neuen Stand bringen? Die Tabelle des BSI zeigt das nicht, die Seite zu jedem Zertifikat schon: Dort stehen das Schutzprofil mit Version und die Prüfgrundlage der TR-Zertifizierung1617.

  3. Das Einbaufenster bis Ende 2027 bewusst nutzen

    Gateways nach altem Stand dürfen nur bis 31. Dezember 2027 eingebaut werden. Bis Mitte Oktober 2026 ist kein Gateway nach neuem Stand zertifiziert1617. Fragen Sie Ihre Hersteller, wann sie das Zertifikat nach Version 2.0 erwarten, und legen Sie Beschaffung und Rollout für 2027 und 2028 an diese Termine.

  4. Zertifikatserneuerung als Betriebsprozess prüfen

    Lassen Sie sich von Sub-CA und Gateway-Administrator zeigen, wie ablaufende Zertifikate überwacht, Sperrlisten geprüft und der nächste Wechsel der Root-CA vorbereitet werden. Zwei Jahre Laufzeit bei Millionen Messstellen verzeihen keine Handarbeit.

Im Modell ansehen

Das interaktive Modell zeigt, an welcher Stelle der Messkette dieses Kapitel sitzt.

Das Modell: vom Zähler bis ins Abrechnungssystem

Offene Fristen zu diesem Kapitel

Live aus dem Fristenkalender, Datenstand 14.10.2026. Ändert sich eine Frist, ändert sich diese Liste mit.

Alle Fristen im Fristenkalender →

Quellen

Primärquellen zuerst. Unsichere Angaben sind im Text als unsicher gekennzeichnet, nicht weggelassen.

  1. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: BSI TR-03109, Dachdokument, Version 2.0.1 vom 08.12.2025, Abschnitte 3.1 bis 3.6. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  2. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Übersicht der geltenden Fassungen von Schutzprofilen und Technischen Richtlinien gemäß § 22 Abs. 2 MsbG, Abschnitt „Aktuelle Fassungen“. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  3. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: BSI TR-03109-5, Kommunikationsadapter, Version 1.0 vom 24.11.2023, Abschnitte 1.6, 1.7, 2.3.2, 2.4 und 2.9. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  4. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: BSI TR-03116-3, Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung, Teil 3: Intelligente Messsysteme, Stand 2025, Datum 13.12.2024, Abschnitt 1.2.1. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  5. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Technische Richtlinie BSI TR-03116, Übersichtsseite, Teil 3 mit Stand 2025. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  6. §22 Messstellenbetriebsgesetz, Mindestanforderungen an das Smart-Meter-Gateway durch Schutzprofile und Technische Richtlinien, Absätze 2 und 3. gesetze-im-internet.de, abgerufen am 14.10.2026.
  7. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Zertifizierungsreport zum Schutzprofil BSI-CC-PP-0073-V2-2024, Smart Meter Gateway, Version 2.0 vom 13.12.2024, Abschnitte A.5 und B.1 bis B.3. commoncriteriaportal.org, abgerufen am 14.10.2026.
  8. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Protection Profile for a Smart Meter Gateway (SMGW-PP), Version 2.0 vom 13.12.2024, Abschnitte 1.4.6, 3.4 und 6.11.2 sowie FPT_RPL.1. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  9. §25 Messstellenbetriebsgesetz, Smart-Meter-Gateway-Administrator, Absatz 1 sowie Absätze 4 und 5. gesetze-im-internet.de, abgerufen am 14.10.2026.
  10. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Implementierungshinweis zur TR-03109-1, Steuerung mit Nachweisführung im SMGW, Stand 16.09.2025, Abschnitte 1, 2.1.1 und 2.1.5. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  11. §24 Messstellenbetriebsgesetz, Zertifizierung des Smart-Meter-Gateways, Absätze 1 und 4. gesetze-im-internet.de, abgerufen am 14.10.2026.
  12. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Übergangsregelungen und -fristen zu BSI-CC-PP-0073 und BSI TR-03109-1, Downloadseite vom 07.01.2025. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  13. Durchführungsverordnung (EU) 2024/482 der Kommission vom 31. Januar 2024 über die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/881 in Bezug auf das auf den Gemeinsamen Kriterien beruhende europäische System für die Cybersicherheitszertifizierung (EUCC), Artikel 49 und 50. eur-lex.europa.eu, abgerufen am 14.10.2026.
  14. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Zertifizierte Produkte nach §24 MsbG, Smart Meter Gateway. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  15. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. März 2021, Az. 21 B 1162/20, Randnummer 8. nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen am 14.10.2026.
  16. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Zertifikatsseite EUCC-3087-2026-03-0002, Secure Smart Grid Hub (SGH-S) V2.00, Feld Schutzprofil: Protection Profile for the Gateway of a Smart Metering System, Version 1.3, BSI-CC-PP-0073-2014; die Seiten der übrigen vier Gateway-Zertifikate der Liste (EUCC-3087-2026-0014, BSI-DSZ-CC-0919-V4-2025, BSI-DSZ-CC-0822-V7-2025, BSI-DSZ-CC-0831-V10-2024) nennen dasselbe Schutzprofil. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  17. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Zertifikatsseite BSI-K-TR-0856-2026, Secure Smart Grid Hub (SGH-S) V2.00, Feld Prüfgrundlage: BSI TR-03109-1, Version 1.1; dieselbe Prüfgrundlage nennen alle 19 TR-Zertifikate der Liste, die jüngsten je Hersteller sind BSI-K-TR-0822-2025, BSI-K-TR-0795-2025, BSI-K-TR-0677-2024 und BSI-K-TR-0639-2025. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  18. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Zertifikat BSI-CC-PP-0077-V2-2015, Schutzprofil für das Sicherheitsmodul des Smart Meter Gateway, Version 1.03. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  19. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: BSI TR-03109-6, Smart-Meter-Gateway-Administration, Version 2.0 vom 28.11.2025, Abschnitte 1.2, 4.3.3.13, 4.4.21, 4.4.22 und 5.2.3, Anhang C sowie Änderungshistorie. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  20. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: BSI TR-03109-6 aktualisiert, Meldung vom 17.12.2025. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  21. Bundesanzeiger, BAnz AT 22.12.2025 B6: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bekanntmachung der geltenden Fassungen von Technischen Richtlinien und Schutzprofilen gemäß §22 Absatz 2 des Messstellenbetriebsgesetzes vom 9. Dezember 2025, Ausgabenübersicht mit Volltext über den Eintrag B6. bundesanzeiger.de, abgerufen am 14.10.2026.
  22. §28 Messstellenbetriebsgesetz, Inhaber der Wurzelzertifikate. gesetze-im-internet.de, abgerufen am 14.10.2026.
  23. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Smart-Metering-PKI, Übersichtsseite. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  24. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Registrierte Sub-CAs der SM-PKI. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  25. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: BSI TR-03109-4, Smart Metering PKI, Version 1.2.1 vom 09.08.2017, Kapitel 2, Abschnitt 3.3.2 und Tabellen 10 und 11. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  26. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Certificate Policy der Smart Metering PKI, Version 1.1.2 vom 25.01.2023, Abschnitt 6.3.2, Tabelle 12. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  27. Bundesnetzagentur: Pressemitteilung zum Rollout intelligenter Messsysteme vom 21.09.2026, Stand 30.06.2026. bundesnetzagentur.de, abgerufen am 14.10.2026.
  28. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Pressemitteilung zum Ende klassischer Verschlüsselungsverfahren vom 11.02.2026. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  29. Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, Bundesministerium des Innern und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Nationale Umsetzung der EU-Roadmap zur Umstellung auf Post-Quanten-Kryptografie, gemeinsame Leitlinie, Stand 11.09.2026 laut Titelseite, Downloadseite vom 12.10.2026, Zusammenfassung und Abschnitte 1 bis 4. bsi.bund.de, abgerufen am 15.10.2026.
  30. Bundesverband Neue Energiewirtschaft: Stellungnahme zur Technischen Richtlinie BSI TR-03109-5 „Kommunikationsadapter“ in der RC-Version 1.0 vom 13.10.2023. bne-online.de, abgerufen am 14.10.2026. Verbandsposition.
  31. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: FAQ zur BSI TR-03109-5. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  32. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Zertifikate nach BSI TR-03109-5, Liste mit 26 Einträgen auf drei Seiten. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  33. BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: Integrierte Steuerungsfunktion im SMGW, Beitrag vom 04.10.2024 zur Stellungnahme des Verbands in der BSI-Konsultation. bdew.de, abgerufen am 14.10.2026.
  34. §27 Messstellenbetriebsgesetz, Weiterentwicklung von Schutzprofilen und Technischen Richtlinien, Ausschuss Gateway-Standardisierung, Absätze 1, 2 und 4. gesetze-im-internet.de, abgerufen am 14.10.2026.
  35. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: BSI TR-03109-1, Anforderungen an die Interoperabilität der Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems, Version 2.0 vom 13.12.2024, Abschnitte 1.6, 3.2.2, 3.2.10 bis 3.2.13 und 3.3.2. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  36. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: BSI TR-03109-1, Version 1.1 vom 17.09.2021, Tabelle 4.1 (Anwendungsfälle TAF 1, 2, 6, 7, 9, 10 und 14) und Changelog zu Kapitel 4 („Optionale TAF entfernt“). bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
  37. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Stufenmodell zur Weiterentwicklung der Standards für die Digitalisierung der Energiewende, Teil 2 Stand der Technik, Version 2.1 vom 11.11.2021. bsi.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.

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Inhalt des Buchs

  1. 1Der Rechtsrahmen: vom GDEW zum geltenden MsbG
  2. 2Geräte und Architektur: was ein intelligentes Messsystem ist
  3. 3BSI-Standards, Zertifizierung und Smart-Meter-PKI
  4. 4Die Tarifanwendungsfälle: TAF 1 bis 16 und die Fassung 2.0
  5. 5Netzorientierte Steuerung nach §14a EnWG
  6. 6Dynamische Tarife und Netzentgelte im Umbau
  7. 7Marktkommunikation: wie Messwerte zu Prozessen werden
  8. 8Rollout-Praxis: Zahlen, Aufsicht und was niemand misst
  9. +Digitalisierung der Energiewende einfach erklärt
  10. +Das Modell: vom Zähler bis ins Abrechnungssystem
  11. +Lesepfade durch zehn Themenfelder
  12. +Offene Punkte und Negativbefunde

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