modernes Gaskraftwerk mit Turbinenhalle und Schornsteinen, ausgelegt für eine spätere Wasserstoffumstellung.
ENERGIEWIRTSCHAFT & NACHHALTIGKEIT

Kraftwerkssicherheitsgesetz und H2-ready-Kraftwerke: vom KWSG zum StromVKG

Das Kraftwerkssicherheitsgesetz gibt dem Thema den Namen, ist aber als eigenständiges Gesetz nie in Kraft getreten. Was 2026 zählt, ist sein neu zugeschnittenes Nachfolgegesetz, das StromVKG. Mit dem Kohleausstieg und wachsendem Wind- und PV-Anteil braucht das System neue steuerbare Backup-Leistung für die Dunkelflaute, die langfristig dekarbonisierbar sein muss. Genau deshalb müssen die neuen Kraftwerke wasserstofffähig gebaut werden, mit einem Umstellungskonzept bereits im Gebot.

Dieser Artikel ordnet zwei Stränge ein: den legislativen Weg vom gescheiterten KWSG zum kabinettsbeschlossenen StromVKG und vor allem die Wasserstoff-Readiness der neuen steuerbaren Kraftwerke. Es geht hier um die H2-ready-Auslegung als Bauauflage, um das Umstellungskonzept als Gebotsvoraussetzung, um die Acht-Jahre-Logik des alten KWSG gegen die weichere StromVKG-Lösung mit Differenzverträgen und um die Förderlogik aus Investitionskostenzuschuss und Differenzkosten. Die eigentliche Kapazitätsmarkt-Mechanik, also Auktionsdesign und der zentrale Markt ab 2032, ist ein eigenes Thema und wird hier nur kontrastierend gestreift.

Zusammenfassung

Das Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) ist als eigenständiges Gesetz nie in Kraft getreten: Eckpunkte am 5. Juli 2024 konkretisiert, Referentenentwurf ab 11. September 2024 in Konsultation, dann mit dem Bruch der Ampel im November 2024 gestoppt. Die neue Bundesregierung hat das Vorhaben neu zugeschnitten, sich am 15. Januar 2026 mit der EU-Kommission auf Eckpunkte geeinigt (Beihilfeverfahren damit noch nicht abgeschlossen), am 24. April 2026 den Referentenentwurf vorgelegt und am 13. Mai 2026 das Nachfolgegesetz im Kabinett beschlossen; es heißt Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG), das parlamentarische Verfahren ist offen. 2026 startet kein vollwertiger Kapazitätsmarkt, sondern die ersten StromVKG-Langfristauktionen am 1. September und 8. Dezember 2026 (je 4,5 GW) plus eine Runde am 18. Mai 2027 (2 GW, inklusive Batteriespeicher); der vollwertige zentrale Kapazitätsmarkt soll erst ab 2032 operativ sein. 2026 werden 12 GW ausgeschrieben (10 GW Langfristkriterium plus 2 GW), der Gesamtbedarf an steuerbarer Kapazität bis 2031 liegt bei rund 41 GW. Das ursprüngliche KWSG hatte rund 12,5 GW in zwei Säulen mit diskreten Segmenten (5 GW neue H2-ready-Gas, 2 GW H2-ready-Modernisierung, 0,5 GW H2-Sprinter, 0,5 GW Langzeitspeicher, 5 GW reine Gaskraftwerke); im StromVKG sind diese diskreten H2-Segmente entfallen, das Kriterium ist technologieneutral. H2-Readiness im StromVKG heißt: erdgasbasierte Anlagen müssen so geplant und gebaut werden, dass ein späterer Betrieb mit 100 Prozent Wasserstoff möglich ist, und bereits mit dem Gebot ist ein Umstellungskonzept vorzulegen; klimaneutraler Betrieb ist bis 2045/2046 vorgeschrieben. Aus der harten KWSG-Acht-Jahre-Regel (Umstellung spätestens am ersten Tag des achten Jahres nach Inbetriebnahme, ab rund 2035) wurde im StromVKG eine weichere, anreizbasierte Lösung über Differenzverträge (2 GW bis 2040, weitere 2 GW bis 2043). Gefördert werden ein Investitionskostenzuschuss (Capex) und ab dem Umstieg auf Wasserstoff die Differenzkosten gegen Erdgas (Opex) für 800 Vollbenutzungsstunden im Jahr. Für Betreiber und Investoren heißt das: Anlagenkonzept und Umstellungskonzept müssen von Anfang an zusammen gedacht werden, denn die heutigen Bauentscheidungen entscheiden über die Dekarbonisierbarkeit auf Jahrzehnte.

nie in Kraft
das KWSG
gestoppt mit dem Ampel-Bruch 2024
13. Mai 2026
Kabinettsbeschluss
des Nachfolgegesetzes StromVKG
12 GW
Ausschreibungsvolumen 2026
10 GW Langfristkriterium plus 2 GW
rund 41 GW
Gesamtbedarf steuerbarer Kapazität
bis 2031
bis 2045/2046
vorgeschriebener klimaneutraler Betrieb
die Anlage muss umstellbar sein
800 Stunden
Vollbenutzungsstunden
für die Opex-Differenzkostenförderung

Vom gescheiterten KWSG zum StromVKG: der legislative Weg

Das Kraftwerkssicherheitsgesetz gibt dem ganzen Thema den Namen, ist aber als eigenständiges Gesetz nie in Kraft getreten. Der Weg dorthin war angelegt: Die Eckpunkte der Kraftwerksstrategie wurden am 5. Februar 2024 vorgestellt und am 5. Juli 2024 zum KWSG konkretisiert, der Referentenentwurf ging am 11. September 2024 in die Konsultation. Mit dem Bruch der Ampel-Koalition im November 2024 ist das Vorhaben jedoch steckengeblieben und nie verabschiedet worden. Wer heute vom KWSG spricht, meint also einen Vorläufer und Namensgeber, kein geltendes Recht.

Die neue Bundesregierung hat das Vorhaben unter dem BMWE neu zugeschnitten, statt es einfach fortzuschreiben. Der entscheidende Schritt war die Grundsatzeinigung mit der EU-Kommission über die Eckpunkte am 15. Januar 2026. Sie ist die beihilferechtliche Grundlage, weil ein staatlich finanzierter Kapazitäts- und Förderrahmen die Genehmigung der Kommission braucht. Wichtig für die Einordnung: Mit dieser Grundsatzeinigung ist das eigentliche Beihilfeverfahren noch nicht abgeschlossen, die finale Genehmigung steht aus. Nach Verbändegesprächen folgte am 24. April 2026 der Referentenentwurf des Nachfolgegesetzes.

Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett dieses Nachfolgegesetz beschlossen. Es heißt nicht KWSG, sondern Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG). Der Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Meilenstein, aber noch nicht das Ende des Wegs: Das parlamentarische Verfahren ist offen, und parallel läuft das Beihilfeverfahren weiter. Für Betreiber bedeutet das, dass die Grundzüge feststehen, einzelne Parameter aber bis zur Verabschiedung noch beweglich bleiben können.

Für Investoren zählt vor allem, was sich von der KWSG-Logik in das StromVKG hinübergerettet hat und was nicht. Geblieben sind die zwei tragenden Säulen dieses Artikels: die Wasserstoff-Readiness als verbindliche Bauauflage und die Förderlogik aus Investitionszuschuss plus Differenzkosten. Gefallen sind dagegen die diskreten H2-Segmente des alten KWSG, also das eigene H2-Sprinter-Segment und das gesonderte Modernisierungssegment; das StromVKG arbeitet stattdessen mit einem technologieneutralen Langfristkriterium. Wer 2024 die KWSG-Segmente studiert hat, muss also genau prüfen, welche Annahmen weiter tragen und welche überholt sind.

Warum H2-ready: steuerbare Backup-Leistung für die Dunkelflaute

Der Grund für das ganze Vorhaben ist physikalisch. Mit dem Kohleausstieg fällt gesicherte, jederzeit abrufbare Leistung weg, und der wachsende Anteil von Wind und Photovoltaik liefert zwar viel Energie, aber nicht jederzeit. In der Dunkelflaute, also in den Phasen mit wenig Wind und wenig Sonne, braucht das System steuerbare Erzeugung, die zuverlässig einspringt. Genau diese Lücke sollen die neuen steuerbaren Kraftwerke füllen, und weil sie über Jahrzehnte laufen, müssen sie langfristig dekarbonisierbar sein. Daher die Auslegung auf Wasserstoff.

Die Größenordnung ist erheblich. Der Gesamtbedarf an steuerbarer Kapazität bis 2031 liegt bei rund 41 GW. Als ersten Schritt werden 2026 davon 12 GW ausgeschrieben, davon 10 GW mit dem Langfristkriterium und weitere 2 GW. Das ist kein einmaliger Akt, sondern der Auftakt eines mehrjährigen Zubaus, der das Rückgrat der Versorgungssicherheit nach der Kohle bilden soll. Für Betreiber heißt das, dass hier über Jahre hinweg ein Investitionsfenster offensteht, das aber an die Wasserstoff-Readiness als Bauauflage gekoppelt ist.

Die neuen Gaskraftwerke sind dabei als Brückentechnologie gedacht. Sie starten auf Erdgas, weil das heute verfügbar und steuerbar ist, und sollen später auf grünen Wasserstoff umstellen. Das ist der Kern des H2-ready-Konzepts: Eine Anlage, die heute mit fossilem Brennstoff Versorgungssicherheit liefert und morgen denselben Dienst klimaneutral erbringt, ohne neu gebaut werden zu müssen. Davon klar zu trennen sind die dezentralen virtuellen Kraftwerke auf Batteriebasis: Wie die Aggregation dezentraler Batteriespeicher zu virtuellen Kraftwerken zeigt, decken Batterien kurze Spitzen und schnelle Regelung, während thermische Großkraftwerke die langen Dunkelflauten überbrücken. Beide sind ergänzende Säulen der Versorgungssicherheit, kein Ersatz füreinander.

Diese Kraftwerke sind zugleich die zentrale Nachfrageseite für grünen Wasserstoff. Sie verbrauchen ihn nicht als Beiwerk, sondern als Hauptbrennstoff nach der Umstellung, und das in großen Mengen. Damit sind sie eng verbunden mit der Angebotsseite: mit der Speicherung in H2-Kavernenspeichern, dem Import als grüner Ammoniak und der Anbindung an das H2-Kernnetz. Wer ein H2-ready-Kraftwerk plant, plant damit immer auch seine Position im künftigen Wasserstoffsystem.

Was Wasserstoff-Readiness konkret verlangt

Wasserstoff-Readiness ist im StromVKG keine Absichtserklärung, sondern eine konkrete Bau- und Nachweisauflage. Erdgasbasierte Anlagen müssen so geplant und gebaut werden, dass ein späterer Betrieb mit 100 Prozent Wasserstoff durch Anpassung von Komponenten oder Betrieb möglich ist. Es reicht also nicht, dass eine Anlage irgendwann theoretisch umrüstbar wäre; sie muss von vornherein auf diese Umstellung hin konstruiert sein. Damit wird die Dekarbonisierbarkeit zu einem festen Bestandteil der Anlagenauslegung, nicht zu einer nachträglichen Option.

Gasturbine im Bau, die Anlage wird auf einen späteren Wasserstoffbetrieb ausgelegt.
Gasturbine im Bau, die Anlage wird auf einen späteren Wasserstoffbetrieb ausgelegt.

Die entscheidende Verschärfung ist der Zeitpunkt der Prüfung. Bereits mit dem Gebot ist ein Umstellungskonzept vorzulegen. Die Readiness wird also vorab geprüft, nicht erst Jahre später behauptet. Wer an einer Auktion teilnimmt, muss schon im Gebot belegen, wie und unter welchen Bedingungen die Anlage später auf 100 Prozent Wasserstoff umgestellt werden soll. Das hebt das Umstellungskonzept vom Anhang zum Kern des Angebots: Ohne belastbares Konzept gibt es kein erfolgreiches Gebot.

Technisch hängt diese Readiness an mehreren Hebeln. Die Turbinen- und Brennerauslegung muss den Betrieb mit Wasserstoff zulassen oder mit überschaubarem Aufwand nachrüstbar sein, weil Wasserstoff andere Verbrennungseigenschaften hat als Erdgas. Die Brennstofflogistik muss den Wechsel des Energieträgers abbilden können, von der Anlieferung bis zur Lagerung. Es braucht physischen Platz für die spätere Nachrüstung, und die Anbindung an die künftige Wasserstoffversorgung, sei es Netz, Speicher oder Import, muss von Anfang an mitgedacht werden. Diese Entscheidungen fallen heute, nicht beim Umstieg.

Den Rahmen für all das setzt eine harte zeitliche Vorgabe: Der klimaneutrale Betrieb ist bis spätestens 2045/2046 verbindlich vorgeschrieben. Die Anlage muss also nicht nur grundsätzlich umstellbar sein, sondern bis zu diesem Datum tatsächlich klimaneutral laufen können. Damit ist die Wasserstoff-Readiness keine vage Zukunftsoption, sondern eine Auflage mit Enddatum, die jede Bau- und Beschaffungsentscheidung von Anfang an mitbestimmt.

Wann umgestellt wird: Acht-Jahre-Logik gegen Differenzverträge

Wann ein H2-ready-Kraftwerk tatsächlich auf Wasserstoff umschaltet, beantworten altes KWSG und neues StromVKG sehr unterschiedlich. Aus einer harten Frist ist ein Anreizmodell geworden, und dieser Wechsel ist für die Risikobetrachtung jedes Projekts entscheidend. Wer die alte Logik in seinen Business-Case übernimmt, rechnet falsch, denn die Steuerung des Umstellungszeitpunkts hat sich grundlegend geändert.

Lebenszyklus eines H2-ready-Kraftwerks, von der Ausschreibung über den Gas-Backup-Betrieb bis zur Umstellung auf 100 Prozent Wasserstoff.
Lebenszyklus eines H2-ready-Kraftwerks, von der Ausschreibung über den Gas-Backup-Betrieb bis zur Umstellung auf 100 Prozent Wasserstoff.

Im ursprünglichen KWSG galt die Acht-Jahre-Regel. Neue wasserstofffähige Gaskraftwerke mussten spätestens am ersten Tag des achten Jahres nach Inbetriebnahme auf 100 Prozent Wasserstoff umstellen. Planmäßig wäre das ab rund 2035 schlagend geworden, mit konkreten Umstellterminen, die 2032 hätten festgelegt werden sollen. Das war eine harte, kalendergebundene Pflicht: Egal wie der Wasserstoffmarkt stand, die Umstellung musste zum Stichtag erfolgen. Damit lag das gesamte Markthochlauf-Risiko beim Betreiber.

Im StromVKG ist diese harte Frist gefallen. Verbindlich ist nur noch der klimaneutrale Betrieb bis 2045/2046; eine starre Acht-Jahre-Pflicht zum frühen Umstieg gibt es nicht mehr. Stattdessen wird das aktive Umschalten anreizbasiert über Differenzverträge gesteuert. Diese Verträge sollen die Umstellung von 2 GW bis 2040 und von weiteren 2 GW bis 2043 anreizen. Statt einer pauschalen Pflicht für alle gibt es also gezielte Anreize für definierte Mengen, gestaffelt über die Zeit.

Diese weichere Lösung verschiebt das Umstellungsrisiko spürbar. Weniger Zwang bedeutet mehr Spielraum, aber auch mehr Abhängigkeit von der tatsächlichen Wasserstoffverfügbarkeit und vom Preis. Ein Betreiber stellt nicht mehr auf Befehl um, sondern dann, wenn Wasserstoff verfügbar und der Differenzvertrag attraktiv ist. Das macht die Standort- und Anbindungswahl heute wichtiger denn je: Wer in der Nähe von Speicher, Import oder Kernnetz baut, sichert sich die spätere Versorgung und damit die Fähigkeit, die Umstellungsanreize überhaupt nutzen zu können.

Die Ökonomie: Investitionszuschuss plus Differenzkosten

Ein H2-ready-Kraftwerk rechnet sich nur, wenn zwei Kostenblöcke abgesichert sind: der teurere Bau der wasserstofffähigen Anlage und der spätere, teurere Wasserstoffbetrieb. Genau dafür kombiniert die Förderung zwei Instrumente, einen Capex- und einen Opex-Baustein. Diese Doppelstruktur ist die wirtschaftliche Brücke, ohne die kein Investor die langfristige Wette auf Wasserstoff eingehen würde.

Der erste Baustein ist ein Investitionskostenzuschuss (Capex) für den Bau der wasserstofffähigen Anlage. Er federt den Mehraufwand ab, der dadurch entsteht, dass die Anlage von vornherein auf die spätere Umstellung ausgelegt wird. Dieser H2-ready-Aufpreis beim Bau ist real, aber begrenzt: Branchenangaben bewegen sich in der Größenordnung weniger Prozent der Investition. Der größere Kostenblock ist nicht der Bau, sondern der spätere Wasserstoffbetrieb selbst.

Der zweite Baustein setzt deshalb genau dort an. Die Differenzkostenförderung (Opex) gleicht ab dem Umstieg die Differenz zwischen den teureren Wasserstoffkosten und den Erdgaskosten aus, und zwar für 800 Vollbenutzungsstunden im Jahr. Diese 800 Stunden sind die Bemessungsgröße, die in jede Wirtschaftlichkeitsrechnung gehört: Sie definieren, in welchem Umfang der teurere grüne Betrieb abgesichert ist. Damit wird der Wasserstoffbetrieb kalkulierbar, auch wenn grüner Wasserstoff auf absehbare Zeit teurer bleibt als Erdgas.

Von dieser Förderlogik klar zu unterscheiden ist die Kapazitätsmarkt-Vergütung. Sie honoriert nicht den Bau oder die Brennstoffdifferenz, sondern die reine Vorhaltung gesicherter Leistung, also die Bereitschaft, im Bedarfsfall einzuspringen. Die Mechanik dieser Vergütung, das Auktionsdesign, der zentrale Markt mit lokaler Komponente und der Marktstart ab 2032, ist ein eigenes, umfangreiches Thema und wird hier bewusst nur gestreift. Für den Business-Case eines H2-ready-Kraftwerks ist wichtig, beide Stränge nicht zu vermengen: Capex und Opex sichern die Dekarbonisierung, die Kapazitätsmarkt-Vergütung sichert die Vorhaltung.

Was Betreiber und Investoren jetzt entscheiden

Wer 2026 in steuerbare Erzeugung investiert, trifft heute Anlagen- und Vertragsentscheidungen, die über die Dekarbonisierbarkeit auf Jahrzehnte entscheiden. Das Umstellungskonzept ist dabei kein Anhang, sondern Kern des Gebots. Der erste Schritt ist deshalb, die Auktionsteilnahme vom Anlagenkonzept her zu denken, nicht umgekehrt. Turbinenwahl, Wasserstoffanbindung sowie Speicher- und Importanbindung gehören in das Umstellungskonzept hinein, weil sie über die spätere Umstellbarkeit entscheiden.

Leitwarte eines Gaskraftwerks, der Business Case hängt an Wasserstoffverfügbarkeit und Umstellungsrisiko.
Leitwarte eines Gaskraftwerks, der Business Case hängt an Wasserstoffverfügbarkeit und Umstellungsrisiko.

Der zweite Schritt ist, das Umstellungsrisiko aktiv zu steuern. Weil das StromVKG die harte Acht-Jahre-Frist durch ein Anreizmodell ersetzt hat, hängt der wirtschaftliche Erfolg stärker an der Wasserstoffverfügbarkeit, am Preis und an der anreizbasierten Umstelllogik der Differenzverträge. Diese Faktoren gehören belastbar in den Business-Case, nicht als optimistische Annahme, sondern als durchgerechnetes Szenario. Konkret heißt das, die Anbindung an H2-Speicher und an das H2-Kernnetz früh zu sichern, damit die Anlage später überhaupt umstellen kann.

Der dritte Schritt ist, die Förderung sauber in die Wirtschaftlichkeitsrechnung zu integrieren. Der Capex-Zuschuss senkt den Investitionsbedarf, die Opex-Differenzkostenförderung sichert den teureren Wasserstoffbetrieb ab, beides mit eigenen Bedingungen. Die 800 Vollbenutzungsstunden sind dabei die zentrale Bemessungsgröße: Sie legen fest, in welchem Umfang der grüne Betrieb gefördert wird, und sie sind damit ein harter Parameter für die Rentabilität. Wer mit höheren Betriebsstunden auf Wasserstoff plant, muss die ungeförderten Stunden eigenständig kalkulieren.

Schließlich gilt es, das KWSG-Erbe und den Kapazitätsmarkt sauber zu trennen. Die H2-ready-Auslegung entscheidet über die Dekarbonisierbarkeit der Anlage, die Kapazitätsmarkt-Mechanik über die Vorhaltevergütung; das sind zwei verschiedene Fragen mit zwei verschiedenen Regelwerken. Das Auktionsdesign, die Gebotstermine und der zentrale Markt ab 2032 sind ein eigenes Thema. Wer diese Stränge auseinanderhält und gezielt nutzt, baut ein Kraftwerk, das heute steuerbare Leistung liefert und morgen klimaneutral läuft, und sichert sich damit über die gesamte Laufzeit die wirtschaftliche und regulatorische Tragfähigkeit.

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Ist das Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) in Kraft getreten? +

Nein. Das Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) ist als eigenständiges Gesetz nie in Kraft getreten. Die Eckpunkte der Kraftwerksstrategie wurden am 5. Februar 2024 vorgestellt und am 5. Juli 2024 zum KWSG konkretisiert, der Referentenentwurf ging am 11. September 2024 in die Konsultation. Mit dem Bruch der Ampel-Koalition im November 2024 ist das Vorhaben steckengeblieben und nie verabschiedet worden. Der Begriff KWSG lebt heute nur noch als Namensgeber des Themas fort. Was 2026 zählt, ist sein neu zugeschnittenes Nachfolgegesetz, das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG), das die neue Bundesregierung am 13. Mai 2026 im Kabinett beschlossen hat.

Wie heißt das Nachfolgegesetz des KWSG? +

Das Nachfolgegesetz heißt nicht KWSG, sondern Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG). Die neue Bundesregierung hat das Vorhaben neu zugeschnitten: Grundsatzeinigung mit der EU-Kommission über die Eckpunkte am 15. Januar 2026 (das Beihilfeverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen), Referentenentwurf am 24. April 2026, Kabinettsbeschluss des StromVKG am 13. Mai 2026. Das parlamentarische Verfahren ist noch offen. Wichtig für Investoren ist, was sich von der KWSG-Logik ins StromVKG hinübergerettet hat, nämlich die Wasserstoff-Readiness als Bauauflage und die Förderlogik, und was nicht, nämlich die diskreten H2-ready-Segmente.

Was bedeutet H2-ready konkret? +

Wasserstoff-Readiness ist im StromVKG keine Absichtserklärung, sondern eine konkrete Bau- und Nachweisauflage. Erdgasbasierte Anlagen müssen so geplant und gebaut werden, dass ein späterer Betrieb mit 100 Prozent Wasserstoff durch Anpassung von Komponenten oder Betrieb möglich ist. Bereits mit dem Gebot ist ein Umstellungskonzept vorzulegen, die Readiness wird also vorab geprüft, nicht nur versprochen. Technisch betrifft das die Turbinen- und Brennerauslegung, die Brennstofflogistik, den Platz für die spätere Nachrüstung und die Anbindung an die künftige Wasserstoffversorgung. Ein klimaneutraler Betrieb ist bis spätestens 2045/2046 verbindlich vorgeschrieben.

Wann müssen die Kraftwerke auf Wasserstoff umstellen? +

Hier unterscheiden sich altes und neues Recht deutlich. Das ursprüngliche KWSG sah eine harte Acht-Jahre-Regel vor: Neue wasserstofffähige Gaskraftwerke mussten spätestens am ersten Tag des achten Jahres nach Inbetriebnahme auf 100 Prozent Wasserstoff umstellen, planmäßig ab rund 2035, mit konkreten Umstellterminen, die 2032 festgelegt werden sollten. Im StromVKG ist diese harte Frist gefallen. Verbindlich ist nur noch der klimaneutrale Betrieb bis 2045/2046, das aktive Umschalten wird über Differenzverträge angereizt: 2 GW sollen bis 2040 umstellen, weitere 2 GW bis 2043. Das verschiebt das Umstellungsrisiko vom Zwang hin zu einer stärkeren Abhängigkeit von Wasserstoffverfügbarkeit und Preis.

Wie werden die Mehrkosten eines H2-ready-Kraftwerks gefördert? +

Die Förderung kombiniert zwei Bausteine. Erstens einen Investitionskostenzuschuss (Capex) für den Bau der wasserstofffähigen Anlage. Zweitens eine Differenzkostenförderung (Opex), die ab dem Umstieg auf Wasserstoff die Differenz zwischen den teureren Wasserstoffkosten und den Erdgaskosten für 800 Vollbenutzungsstunden im Jahr absichert. Das ist die wirtschaftliche Brücke, die ein H2-ready-Kraftwerk tragfähig macht: Der Investitionszuschuss federt den höheren Baupreis ab, die Differenzkostenförderung den teureren Betrieb nach der Umstellung. Diese Förderung ist von der Kapazitätsmarkt-Vergütung zu unterscheiden, die die reine Vorhaltung gesicherter Leistung honoriert.