Zwei Mitarbeiterinnen der Marktkommunikation vergleichen an zwei Bildschirmen den alten und den neuen EDIFACT-Konverter

Mitteilung Nr. 56: was am 1. Oktober wirklich scharf geht

MaKo-Formatrelease 2026

Sechs Tage vor dem Stichtag lohnt der genaue Blick in das Dokument. Ein Teil dessen, was im Februar zur Konsultation stand, steht in der verbindlichen Fassung nicht mehr drin.

Zusammenfassung

Mitteilung Nr. 56 der Bundesnetzagentur macht zum 1. Oktober 2026 25 AHB- und MIG-Fassungen zu 13 EDIFACT-Nachrichtentypen verbindlich, dazu das AS4-Profil 1.2 und die Regelungen zum Übertragungsweg 1.10. Das gilt für alle umsetzungspflichtigen Marktteilnehmer, also für Verteilnetzbetreiber, Messstellenbetreiber und Lieferanten gleichermaßen. Die API-Webdienste Strom Release 2.0.0 standen im Februar zur Konsultation, sind aber nicht Bestandteil der verbindlichen Veröffentlichung geworden und tauchen erst in Mitteilung Nr. 57 mit dem Zieldatum 1. April 2027 wieder auf. Der Oktober ist damit ein reines EDIFACT- und AS4-Release, und wer den API-Schritt für dieses Jahr eingeplant hatte, plant ihn neu.

Was am 1. Oktober 2026 verbindlich wird

Am 1. Oktober 2026 gelten 25 AHB- und MIG-Fassungen zu 13 EDIFACT-Nachrichtentypen. Die Rechtsgrundlage steht in Mitteilung Nr. 56 der Bundesnetzagentur vom 1. April 2026, und sie ist knapp formuliert.

Diese Versionen gelten für alle gemäß den Festlegungen zur Marktkommunikation umsetzungspflichtigen Marktteilnehmer verbindlich ab dem 01.10.2026.

Bundesnetzagentur, Mitteilung Nr. 56,

Ein Parallelbetrieb der alten Fassungen ist nicht vorgesehen. Wer am Donnerstagmorgen noch in der alten Version sendet, bekommt eine Ablehnung zurück.

25

AHB- und MIG-Fassungen werden am Stichtag scharf

13

EDIFACT-Nachrichtentypen ändern sich, von APERAK bis UTILTS

1.2

AS4-Profil löst die bisherige Fassung auf dem Transportweg ab

4.0

Prüfidentifikatoren folgen auf die Fassung 3.3 vom April

0

API-Webdienste stehen im verbindlichen Oktober-Paket

12

Monate Umsetzungszeit fordert EDI@Energy für das nächste Paket

Die Liste der Nachrichtentypen reicht von der Rückmeldung bis zur Rechnung: APERAK, IFTSTA, INVOIC, MSCONS, ORDCHG, ORDERS, ORDRSP, PARTIN, PRICAT, QUOTES, REQOTE, UTILMD für Strom und Gas sowie UTILTS. Dazu kommen die Dokumente, die niemand liest und alle brauchen.

Was Mitteilung Nr. 56 zum 1. Oktober 2026 verbindlich setzt
DokumentFassungWirkung im Haus
UTILMD StromAHB und MIG 2.2Trägt die Angabe zur Fernsteuerbarkeit, damit direkt am Paragraf-14a-Programm
UTILMD GasG1.2Gasprozesse laufen gegen neue Prüfidentifikatoren
MSCONSAHB 3.2, MIG 2.5Größter Mengenhebel, weil die Messwertlieferung daran hängt
APERAKAHB 1.1, MIG 2.2Fachliche Ablehnungen kommen mit neuer Kennzeichnung zurück
PARTINAHB 1.1, MIG 1.1Verlangt saubere Marktpartnerstammdaten
Allgemeine Festlegungen6.1dQuerschnittsregeln für alle Nachrichtentypen
Prüfidentifikatoren4.0Klärfallregeln und Ablehnungslogik neu bedaten
Entscheidungsbaum-Diagramme4.3Prozesslogik in Konverter und EDM anpassen
AS4-Profil1.2Gateway-Konfiguration und Zertifikate prüfen
Regelungen zum Übertragungsweg1.10, AS4 2.6Transportregeln für alle Marktpartner

Anders als beim Lieferantenwechsel in 24 Stunden bringt dieses Paket keine neuen Geschäftsprozesse mit. Es schärft Pflichtfelder, Prüfregeln und Entscheidungsbäume. Das klingt harmlos. Genau solche Releases erzeugen aber die Fehler, die niemand im Fachkonzept sieht, weil sich nicht der Prozess ändert, sondern seine Ränder.

Die API-Webdienste sind aus dem Oktober-Paket herausgefallen

Der wichtigste Befund für die Planung steht nicht in der Überschrift der Mitteilung. Die API-Webdienste Strom Release 2.0.0 waren Teil der Konsultation für den 1. Oktober 2026 und sind nicht Teil der verbindlichen Veröffentlichung geworden.

Die im Release 2.0.0 zur Konsultation gestellten Anpassungen an den API-Webdiensten sind nicht Bestandteil dieser Veröffentlichung.

Bundesnetzagentur, Mitteilung Nr. 56,

Der 1. Oktober ist damit ein reines EDIFACT- und AS4-Release. Wer im Februar die Konsultationsunterlagen gelesen und daraus ein API-Teilprojekt für das dritte Quartal abgeleitet hat, arbeitet seit April auf einer Annahme, die nicht mehr stimmt.

Zeitachse der Mitteilungen 55, 56 und 57 mit dem aus dem Oktober-Paket herausgenommenen API-Release
Drei Stationen des Release-Zyklus: Konsultation, verbindliches Oktober-Paket und Folgepaket. Die API-Webdienste wandern aus dem mittleren in das rechte Paket.

Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, die Anpassungen in der nächsten Version gemeinsam mit weiteren API-Webdiensten erneut zu konsultieren. Das ist am 31. Juli 2026 mit Mitteilung Nr. 57 geschehen, dort mit dem Zieldatum 1. April 2027.

Was das praktisch heißt

Ein für Oktober geplantes API-Teilprojekt rutscht geordnet nach hinten, statt in einem Test zu stranden, für den es keine verbindliche Spezifikation gibt. Die freiwerdende Kapazität ist in Testtiefe und Klärfallbearbeitung für das EDIFACT-Paket besser aufgehoben.

Wie EDIFACT, AS4 und die API-Schicht zusammenhängen und warum der Umbau in Etappen läuft, steht im Überblick zum MaKo 2026.

Wo die Klärfälle jetzt entstehen

Klärfälle entstehen selten dort, wo die Formatbeschreibung eindeutig ist. Sie entstehen da, wo zwei Marktpartner dieselbe Regel unterschiedlich lesen. Mitteilung Nr. 56 verschiebt genau diese Stellen: die Prüfidentifikatoren gehen auf 4.0, die Entscheidungsbaum-Diagramme auf 4.3.

Beide Dokumente bestimmen, wann eine Nachricht fachlich abgelehnt wird und mit welcher Kennzeichnung die APERAK zurückläuft. Ändert sich das, ändert sich die Ablehnungsquote, bevor irgendjemand eine Zeile Fachlogik angefasst hat.

Sachbearbeiterin markiert mit grünem Stift eine Zeile in einer gedruckten Fehlerliste der Marktkommunikation
Nach jedem Formatwechsel landet ein Teil der Marktkommunikation wieder auf Papier.

Die Beratung von BET nennt für die Releases dieses Jahres zwei Hauptrisiken: uneinheitliche Auslegungen von Segmentzuordnungen und Prüfregeln zwischen Marktpartnern, dazu steigende Ablehnungsquoten in den mengenstarken Prozessen GPKE, WiM, MaBiS und GeLi Gas. Welche Vorgänge es im Oktober konkret trifft, veröffentlicht niemand vorab. Aus dem Umfang der Mitteilung lässt sich aber ableiten, wo zu suchen ist.

Vier Stellen ergeben sich direkt aus dem, was sich ändert:

  • Vorgänge über die Monatsgrenze. Eine Anmeldung, die im September in der alten Fassung startet und im Oktober in der neuen beantwortet wird, hängt gern auf halbem Weg.
  • MSCONS und die Messwertlieferung. Hier ist die Menge so groß, dass schon ein kleiner Anstieg der Ablehnungsquote sofort spürbare Nacharbeit bedeutet.
  • PARTIN und die Marktpartnerstammdaten. Unsaubere Stammdaten erzeugen Folgefehler in allen nachgelagerten Prozessen, und das zeigt sich erst in der dritten Woche.
  • Die Zuordnung der neuen Prüfidentifikatoren im eigenen Klärfallwerkzeug. Kennt Ihr System die Kennung nicht, landet der Vorgang im Sammelkorb statt in der zuständigen Warteschlange.

Warum ausgerechnet Stammdaten so oft der Auslöser sind, haben wir an anderer Stelle mit Zahlen unterlegt: Stammdatenqualität in der Marktkommunikation.

Rückfallprozesse, die am 1. Oktober tatsächlich tragen

Ein Rückfallprozess, der erst am Stichtag entworfen wird, ist keiner. Drei Dinge sollten vorher schriftlich vorliegen: die Schwelle, ab der umgestellt wird, die Person, die das entscheidet, und der Weg zurück ins System.

Mitarbeiter eines Stadtwerks telefoniert und trägt einen Termin in den Wandplaner des Service-Centers ein
Die ersten zwei Wochen nach einem Release entscheidet oft das Telefon schneller als das Ticketsystem.

Fünf Festlegungen vor dem Stichtag

  1. Schwelle und Entscheider benennen

    Legen Sie fest, ab welcher Ablehnungsquote über welchen Zeitraum eskaliert wird, und schreiben Sie den Namen der Person dazu, die dann entscheidet. Eine Schwelle ohne Entscheider ist eine Kennzahl, kein Prozess.

  2. Manuellen Weg für die fristgebundenen Prozesse vorhalten

    Die Fristen aus GPKE und WiM laufen weiter, auch wenn das Gateway schweigt.

  3. Rücksprung mit dem IT-Dienstleister klären

    Fragen Sie vorab, wie ein Rücksprung auf die vorherige Konverter-Version aussieht und wie lange er dauert. Nach dem Stichtag ist das regulatorisch keine Dauerlösung, weil die alten Fassungen nicht mehr gelten. Als Überbrückung für ein paar Stunden kann es den Unterschied machen, und die Antwort will man nicht am Donnerstagvormittag zum ersten Mal hören.

  4. Ansprechpartner bei den wichtigsten Marktpartnern vereinbaren

    Für die ersten zwei Wochen einen Namen und eine Durchwahl, nicht nur eine Sammeladresse.

  5. Jeden manuellen Vorgang dokumentieren

    Die Nachweisführung gegenüber der internen Revision und gegenüber der Bundesnetzagentur hängt daran. Wer im Oktober sauber protokolliert, spart sich im Januar die Rekonstruktion.

Ein Rücksprung auf die alten Fassungen ist nach dem 1. Oktober kein regulatorisch zulässiger Dauerzustand. Er kann eine Störung überbrücken, ersetzt aber die Umstellung nicht. Wie lange eine solche Überbrückung im Einzelfall vertretbar ist, klären Sie mit Ihrem Marktpartner und Ihrer Rechtsabteilung.

Streit um den Takt: sechs Monate oder zwölf

Das Oktober-Paket ist noch nicht produktiv, da liegt der Entwurf für das übernächste bereits vor. Mitteilung Nr. 57 vom 31. Juli 2026 hat UTILMD AHB Strom 2.3, die Allgemeinen Festlegungen 6.1e und die API-Webdienste Strom Release 2.0.0 zur Konsultation gestellt. Die Frist lief bis zum 31. August 2026.

Die Bundesnetzagentur hält in derselben Mitteilung am eingespielten Rhythmus fest und nennt als Zieldatum den 1. April 2027. Die Projektgruppe EDI@Energy, in der die Marktteilnehmer unter Federführung des BDEW die Dokumente erarbeiten, hält dagegen: Sie schlägt für das zum 1. Oktober 2026 zu veröffentlichende Dokumentenpaket zwölf Monate Umsetzungszeit statt der sonst üblichen sechs vor, produktiv damit zum 1. Oktober 2027. Als Begründung nennt sie unter anderem die Berücksichtigung der Regelungen zu MiSpeL.

Beide Seiten haben ein Argument. Die Behörde braucht einen planbaren Takt, sonst verschiebt sich jede Festlegung in die nächste Runde. Die Praktiker verweisen darauf, dass ein Haus, das im Oktober umstellt, im Frühjahr schon wieder testet. Der Vorschlag auf zwölf Monate ist das deutlichste Eingeständnis, dass der Halbjahrestakt für viele Häuser zu eng geworden ist. Entschieden ist er nicht.

Dahinter läuft die größere Bewegung. Unter dem Aktenzeichen BK6-25-000 bereitet die Bundesnetzagentur seit Juli 2025 eine Revision der Marktkommunikation Strom vor. Sie will sie, wie es im Hinweis heißt, unter Einsatz neuer technologischer Möglichkeiten zukunftsfähig neu ausrichten, Hub-Ansätze stehen im Mittelpunkt, der Zielhorizont liegt bei 2032. Ein Gutachten eines Konsortiums unter Führung des Fraunhofer IEE war für das zweite Quartal 2026 angekündigt.

Für Investitionsentscheidungen ist das die wichtigere Zahl als jedes einzelne Release. Eigenentwicklung dicht am EDIFACT-Format bindet Kapital in einer Schicht, die in dieser Form vermutlich nicht bis 2032 durchhält. Wie sich diese Bewegung auf die Bilanzierungsseite auswirkt, zeichnet sich beim MaBiS-Hub bereits ab.

Was jetzt noch zu tun ist

In den verbleibenden Tagen zählt nicht mehr, was gebaut wird, sondern was nachweislich getestet ist. Vier Dinge lohnen die Zeit.

Lassen Sie sich vom IT-Dienstleister schriftlich bestätigen, welche der 25 Fassungen im ausgelieferten Stand enthalten sind und ab welchem Datum sie aktiv geschaltet werden. Prüfen Sie die AS4-Konfiguration gegen Profil 1.2 und die Regelungen zum Übertragungsweg 1.10, samt Gültigkeit der Zertifikate über den Stichtag hinaus. Ein Zertifikat, das Mitte Oktober ausläuft, ist der ärgerlichste Ausfall von allen, weil er nichts mit dem Release zu tun hat.

Richten Sie für die ersten zwei Wochen eine tägliche Auswertung der APERAK-Rückläufer je Prüfidentifikator ein. Ohne diese Sicht merken Sie eine steigende Ablehnungsquote erst an der Abrechnung, und dann ist der Monat gelaufen.

Und nehmen Sie das API-Teilprojekt aus dem Oktober-Plan. Es gehört in den Fahrplan für 2027, gemeinsam mit UTILMD 2.3. Für die Gasseite lohnt parallel der Blick auf GeLi Gas 2.0, weil sich dort dieselben Prüfidentifikatoren auswirken.

Nach zwei Wochen werten Sie aus, welche Klärfälle tatsächlich aufgetreten sind. Das ist die beste Testgrundlage, die Sie für das nächste Release bekommen werden, und sie kostet nichts außer der Auswertung.

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Mit Mitteilung Nr. 56 der Bundesnetzagentur vom 1. April 2026 werden 25 AHB- und MIG-Fassungen zu 13 EDIFACT-Nachrichtentypen verbindlich, darunter UTILMD Strom 2.2 und UTILMD Gas G1.2, MSCONS AHB 3.2 mit MIG 2.5 sowie APERAK AHB 1.1 mit MIG 2.2. Dazu kommen die Allgemeinen Festlegungen 6.1d, die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, die Entscheidungsbaum-Diagramme 4.3, das AS4-Profil 1.2 und die Regelungen zum Übertragungsweg 1.10 mit der AS4-Fassung 2.6.

Nein. Mitteilung Nr. 56 hält ausdrücklich fest, dass die im Release 2.0.0 zur Konsultation gestellten Anpassungen an den API-Webdiensten nicht Bestandteil dieser Veröffentlichung sind. Geplant war, sie in der nächsten Version gemeinsam mit weiteren API-Webdiensten erneut zu konsultieren. Das ist mit Mitteilung Nr. 57 vom 31. Juli 2026 geschehen, dort mit dem Zieldatum 1. April 2027.

Die Mitteilung richtet sich an alle gemäß den Festlegungen zur Marktkommunikation umsetzungspflichtigen Marktteilnehmer. In der Praxis sind das die Verteilnetzbetreiber Strom und Gas, die grundzuständigen und wettbewerblichen Messstellenbetreiber, die Lieferanten sowie die bilanzierungsrelevanten Akteure. In Deutschland betrifft das rund 870 Stromnetzbetreiber, rund 710 Gasnetzbetreiber und über 1.000 Energielieferanten.

Klärfälle entstehen selten dort, wo die Formatbeschreibung eindeutig ist, sondern dort, wo zwei Marktpartner dieselbe Regel unterschiedlich lesen. Mitteilung Nr. 56 hebt die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren auf die Fassung 4.0 und die Entscheidungsbaum-Diagramme auf 4.3. Beide bestimmen, wann eine Nachricht fachlich abgelehnt wird und mit welchem Prüfidentifikator die APERAK zurückläuft. Vorgänge, die im September in der alten Fassung starten und im Oktober in der neuen beantwortet werden, sind die typischen Kandidaten für hängende Prozesse.

Drei Festlegungen sollten schriftlich vorliegen: eine Eskalationsschwelle, ab der von automatischer auf manuelle Bearbeitung umgestellt wird, die Person, die diese Entscheidung trifft, und der Weg, auf dem manuell bearbeitete Vorgänge später im System nachgezogen und dokumentiert werden. Die Fristen aus GPKE und WiM laufen weiter, auch wenn ein Gateway schweigt.

Mitteilung Nr. 57 vom 31. Juli 2026 hat unter anderem UTILMD AHB Strom 2.3, die Allgemeinen Festlegungen 6.1e und die API-Webdienste Strom Release 2.0.0 zur Konsultation gestellt. Die Konsultationsfrist lief bis zum 31. August 2026. Diese Fassungen sind grundsätzlich ab dem 1. April 2027 verbindlich zu verwenden. Die Projektgruppe EDI@Energy schlägt für das Paket zwölf Monate Umsetzungszeit statt der sonst üblichen sechs vor, produktiv damit zum 1. Oktober 2027.