Leitwarte eines deutschen Stromnetzbetreibers von hinten, zwei Operatoren an einem langen Pult vor einer Wand mit unscharfen Datenbildschirmen

MaBiS-Hub: Die zentrale Bilanzkreisabrechnung Strom ab 2028

Die Bilanzkreisabrechnung Strom wandert von vielen dezentralen Netzbetreibern auf eine einzige bundesweite Plattform. Das verschiebt Rollen, Datenflüsse und Verantwortung tief in der Marktkommunikation.

Der MaBiS-Hub bündelt die Aggregation viertelstundenscharfer Messwerte und die Bilanzkreisabrechnung Strom auf einer zentralen, bundesweit einheitlichen Plattform. Die Bundesnetzagentur hat dafür am 2. Oktober 2024 das Festlegungsverfahren BK6-24-210 eröffnet. Dieser Artikel erklärt, was der MaBiS-Hub genau ist, wie die zentrale Architektur die dezentrale Abrechnung ablöst, wie die Zwei-Block-Struktur und der Zeitplan bis 2029 zusammenhängen, wen die Umstellung trifft und wie Netzbetreiber, Stadtwerke und Bilanzkreisverantwortliche sich darauf vorbereiten, ohne den laufenden Betrieb zu gefährden.

Zusammenfassung

Der MaBiS-Hub ist eine bundesweit einheitliche, zentral betriebene Plattform für die Aggregation viertelstundenscharfer Messwerte und die Bilanzkreisabrechnung Strom. Aufgaben, die heute dezentral bei jedem Verteilnetzbetreiber liegen, werden zentralisiert. Die Bundesnetzagentur eröffnete das Festlegungsverfahren BK6-24-210 am 2. Oktober 2024, ein Treiber ist die pseudonymisierte Marktkommunikation nach Paragraf 52 Abs. 3 MsbG. Das Verfahren ist in zwei Blöcke geteilt: Block 1 (BK6-24-210-1) regelt zentrale Messwertverarbeitung und Pseudonymisierung, Block 2 (BK6-24-210-2) die Bilanzierung und Bilanzkreisabrechnung. Betrieben wird der Hub voraussichtlich von den vier Übertragungsnetzbetreibern als Konsortium. Wichtig zum Zeitplan: Der 1. April 2028 ist der Start des gestaffelten Einführungs- und Migrationsszenarios, nicht der Produktivstart. Der finale Go-live ist noch nicht fixiert, der BDEW schlägt den 1. Oktober 2029 vor, der datenschutzrechtliche Endtermin liegt 2030. Für die Marktrollen verschiebt sich viel: Verteilnetzbetreiber verlieren die Aggregations- und Abrechnungsverantwortung und liefern vor allem Stammdaten, Messstellenbetreiber binden sich direkt an den Hub an. Neu sind die Funktionseinheiten Messwertverarbeiter sowie Bilanzierungs- und Aggregationsverantwortlicher. Kritik kommt von BDEW, VKU und edna: Single-Point-of-Failure-Risiko, Risikoverschiebung auf Netzbetreiber und ein als äußerst anspruchsvoll bewerteter Zeitplan. Wer jetzt Datenqualität sichert, die Verfahren BK6-24-210-1 und -2 verfolgt und die Schnittstellenfähigkeit aufbaut, vermeidet teuren Parallelbetrieb-Stress.

Was der MaBiS-Hub ist

Der MaBiS-Hub zentralisiert die Bilanzkreisabrechnung Strom. Statt dass jeder Verteilnetzbetreiber die bilanzierungsrelevanten Daten selbst aggregiert, übernimmt das künftig eine bundesweit einheitliche Plattform. Die Bundesnetzagentur hat dafür am 2. Oktober 2024 das Festlegungsverfahren BK6-24-210 eröffnet. Wer das einordnet, behandelt den MaBiS-Hub als Plattform- und Datenthema mit mehrjährigem Migrationsprogramm, nicht als kurzfristige Formatumstellung.

2. Oktober 2024
Verfahrensstart BK6-24-210
eröffnet durch die BNetzA-Beschlusskammer 6
4 ÜNB
voraussichtliche Betreiber
die vier Übertragungsnetzbetreiber als Konsortium
2 Blöcke
BK6-24-210-1 und -2
Messwertverarbeitung und Bilanzierung getrennt
1. April 2028
Start Einführungsszenario
Beginn der Migration, kein Produktivstart
1. Oktober 2029
vorgeschlagener Go-live (BDEW)
regulatorisch noch nicht fixiert
rund 900
Bilanzkreise im Strommarkt
laufen künftig über den Hub

Inhaltlich geht es um die zentrale Aggregation viertelstundenscharfer Marktlokationen zu Summenzeitreihen. Rechtlicher Treiber ist unter anderem Paragraf 52 Abs. 3 MsbG, der eine pseudonymisierte Marktkommunikation verlangt. Der Umbau ist eng mit dem Smart-Meter-Rollout und der Ablösung des Standardlastprofils verzahnt, das Bilanzierungsintervall liegt bei 15 Minuten. Der Betrieb soll voraussichtlich bei den vier Übertragungsnetzbetreibern liegen. Damit verschiebt sich nicht nur eine Aufgabe, sondern die gesamte Datenarchitektur der Bilanzierung.

MaBiS-Hub bezeichnet eine bundesweit einheitliche, zentral betriebene Plattform für die Aggregation viertelstundenscharfer Messwerte und die Bilanzkreisabrechnung Strom. Sie löst die dezentrale, bilaterale Abrechnung bei jedem Verteilnetzbetreiber ab und wird im BNetzA-Festlegungsverfahren BK6-24-210 geregelt, das seit dem 2. Oktober 2024 läuft.

Zentral statt dezentral: die neue Architektur

Der Kern ist ein Wechsel von dezentraler, bilateraler Abrechnung hin zu einer zentralen Drehscheibe. Heute kommuniziert jeder Netzbetreiber bilateral per EDIFACT, künftig läuft die Aggregation und Abrechnung über den Hub mit einer 1:1-Anbindung jeder Marktrolle. Das reduziert die Zahl der Verbindungen drastisch und macht die Bilanzierungsdaten bundesweit einheitlich.

Diagramm des MaBiS-Hub als zentrale Drehscheibe, der die Marktrollen Messstellenbetreiber, Verteilnetzbetreiber, Bilanzkreisverantwortliche und Lieferanten verbindet, betrieben von vier Übertragungsnetzbetreibern
Der MaBiS-Hub als zentrale Drehscheibe: Statt bilateraler Abrechnung jedes Netzbetreibers verbindet eine zentrale Plattform alle Marktrollen, voraussichtlich betrieben von den vier Übertragungsnetzbetreibern.

Mit der zentralen Plattform entstehen neue Funktionseinheiten. Der Messwertverarbeiter (MWV) übernimmt die zentrale Verarbeitung der Messwerte, der Bilanzierungs- und Aggregationsverantwortliche (BAV) die Bilanzierung. Die Anbindung erfolgt webservicebasiert mit Zertifikaten statt über die bisherige n:m-Kommunikation. Statt offener Marktlokations-IDs laufen pseudonyme Codes durch das System, der Hub-Kern ist modular aus Aggregation, Abrechnung und Pseudonymisierung aufgebaut.

Heute: dezentral
Jeder Verteilnetzbetreiber aggregiert und rechnet selbst ab
Bilaterale n:m-Kommunikation per EDIFACT
Offene Marktlokations-IDs in der Marktkommunikation
Künftig: MaBiS-Hub
Zentrale Aggregation und Abrechnung über eine Plattform
Webservice-Anbindung mit Zertifikaten, 1:1 je Marktrolle
Pseudonyme Codes nach Paragraf 52 Abs. 3 MsbG

Für die IT bedeutet das einen Umbau der Schnittstellen und der Datenlogik zugleich. Wer die webservicebasierte Hub-Anbindung sauber an die Bestandssysteme koppelt und die Pseudonymisierung im Datenmodell vorsieht, kann die zentrale Abrechnung bedienen, ohne den laufenden Betrieb zu gefährden. Der breitere Formatumbau der Marktkommunikation läuft parallel über den MaKo-2026-Umstieg von EDIFACT auf API als eigenem Programm.

Zwei Blöcke und der Zeitplan bis 2029

Die Bundesnetzagentur hat das Verfahren in zwei Blöcke aufgeteilt, um die Komplexität zu staffeln. Der Zeitplan ist eng, und der finale Go-live ist noch nicht rechtsverbindlich fixiert. Wer die Reihenfolge kennt, kann Migration und Anbindung sauber planen, statt alles auf einen Termin zu legen.

Termin Ereignis Inhalt
2. Oktober 2024 Verfahrensstart BK6-24-210 BNetzA-Beschlusskammer 6 eröffnet das Festlegungsverfahren
Block 1 BK6-24-210-1 zentrale Messwertverarbeitung und Pseudonymisierung
Block 2 BK6-24-210-2 Bilanzierung und Bilanzkreisabrechnung
1. April 2028 Einführungsszenario Start der gestaffelten Migration, kein Produktivstart
1. Oktober 2029 Go-live (BDEW-Vorschlag) vorgeschlagener Produktivstart, Datenschutz-Endtermin 2030

Wichtig ist die Abgrenzung der Termine, die in der öffentlichen Diskussion oft verwischt wird. Der 1. April 2028 markiert den Start des Einführungs- und Migrationsszenarios, also den Beginn der gestaffelten Umstellung, nicht den Produktivstart. Der finale Go-live ist regulatorisch noch offen. Der BDEW schlägt in seinem Einführungsszenario den 1. Oktober 2029 vor, der datenschutzrechtliche Endtermin nach Paragraf 52 Abs. 3 MsbG liegt 2030. Block 1 und Block 2 lassen sich so zeitlich entkoppeln, was Konsultation und Festlegung der beiden Themenfelder entzerrt.

Wer betroffen ist: VNB, MSB, BKV und Lieferanten

Die Umstellung trifft praktisch alle Marktrollen, verschiebt aber die Verantwortung deutlich. Verteilnetzbetreiber verlieren ihre zentrale Aggregationsrolle, Messstellenbetreiber liefern direkt an den Hub. Wer die eigene Rolle kennt, kann gezielt die richtigen Schnittstellen und Datenpflichten vorbereiten.

Techniker an einem Glasfaser-Patchpanel in einem zentralen Rechenzentrum, der einen Steckverbinder in einen Switch mit sauber gebündelten Kabeln einsteckt
Die zentrale Plattform verlangt eine direkte, zertifikatsbasierte Anbindung jeder Marktrolle. Datenqualität und stabile Schnittstellen werden zur Voraussetzung für einen reibungslosen Go-live.

Die Verteilnetzbetreiber liefern künftig vor allem Stammdaten und verlieren die Aggregations- und Abrechnungsverantwortung. Messstellenbetreiber binden sich direkt an den Hub an, was die Anforderungen an Datenqualität und Verfügbarkeit erhöht. Bilanzkreisverantwortliche und Lieferanten erhalten schnellere, standardisierte Abrechnungsdaten auf Viertelstundenbasis. Über allem steht eine Bedingung: Der Go-live setzt eine nahezu vollständige Datenqualität voraus, im Einführungsszenario des BDEW liegt die Messlatte bei nahezu 100 Prozent.

Herausforderungen und Risiken

Die Zentralisierung schafft Effizienz, aber auch neue Risiken. Eine ehrliche Betrachtung muss das Klumpenrisiko und die offenen Governance-Fragen benennen, statt den MaBiS-Hub nur als Effizienzgewinn zu verkaufen.

Das zentrale Risiko ist ein Single Point of Failure: Fällt der Hub aus, fehlen Netzbetreibern die täglichen Aggregatdaten. Wie real das ist, zeigt ein Warnschuss aus dem laufenden Betrieb, denn ein Übertragungsnetzbetreiber konnte die Bilanzkreisabrechnung im Juni 2025 wegen Softwareproblemen wochenlang nicht fristgerecht abschließen. Hinzu kommt die Frage der Risikoverschiebung: BDEW und VKU lehnen ab, dass Betriebsfehler des Hubs finanziell auf die Netzbetreiber abgewälzt werden. Auch der Termindruck ist erheblich, der BDEW stuft den Zeitrahmen selbst als äußerst anspruchsvoll ein. edna und weitere Verbände mahnen offene Governance-Fragen an.

Vorsicht beim Klumpenrisiko: Wer die Zentralisierung nur als Kostenvorteil plant, übersieht die Kehrseite. Eine einzige Plattform bündelt die Bilanzkreisabrechnung für rund 900 Bilanzkreise. Fällt sie aus, fehlen Netzbetreibern die täglichen Aggregatdaten, und ohne klare Haftungsregeln drohen die Folgen genau bei denen zu landen, die den Fehler nicht verursacht haben.

Wichtig

Der MaBiS-Hub ist kein reines IT-Projekt, sondern auch eine Governance-Frage. Solange die Haftungsverteilung bei Betriebsfehlern und der finale Go-live-Termin nicht fixiert sind, sollten Netzbetreiber und Stadtwerke die Verfahren BK6-24-210-1 und -2 aktiv über ihre Verbände begleiten. Saubere Daten und stabile Schnittstellen sind die eine Hälfte, klare Regeln für Ausfälle die andere.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Der MaBiS-Hub ist ein mehrjähriges Programm, kein Stichtagsprojekt. Wer jetzt Datenqualität sichert und die Schnittstellenfähigkeit aufbaut, vermeidet teuren Parallelbetrieb-Stress in den Jahren 2028 bis 2029. So wird aus einem regulatorischen Umbau ein stabiles Fundament für die weitere Digitalisierung der Bilanzierung.

Zwei Kolleginnen und Kollegen eines Versorgers an einer Glaswand mit Haftnotizen und einem handgezeichneten Migrationsplan, eine Person zeigt auf eine Gruppe von Notizen
Der MaBiS-Hub wird beherrschbar, wenn Versorger Datenqualität, Schnittstellen und Verfahrensbeteiligung gemeinsam planen. Ein laufendes Programm trägt den langen Parallelbetrieb, statt alles auf den Go-live zu legen.
  1. Verfahren aktiv verfolgen und Stellung nehmen

    Verfolge die Verfahren BK6-24-210-1 und -2 eng und nimm über die Verbände Stellung. Solange Governance, Haftung und Go-live-Termin nicht fixiert sind, lohnt es sich, eigene Anforderungen früh in die Konsultation einzubringen, statt am Ende fertige Vorgaben hinzunehmen.

  2. Datenqualität auf nahezu 100 Prozent bringen

    Bringe Stamm-, Mess- und Lokationsdaten auf eine nahezu vollständige Qualität. Weil der Go-live eine sehr hohe Datenvollständigkeit voraussetzt, entscheidet die eigene Datenbasis darüber, ob die Anbindung an den Hub reibungslos läuft oder in Klärfällen endet.

  3. IT auf Hub-Kommunikation vorbereiten

    Bereite die IT auf die 1:1-Hub-Kommunikation und die Viertelstundenlogik vor. Webservicebasierte, zertifikatsgestützte Schnittstellen und die Pseudonymisierung im Datenmodell sollten früh getestet werden, damit der Echtbetrieb nicht zur ersten Belastungsprobe wird.

  4. Parallelbetrieb budgetieren und koppeln

    Budgetiere den langen Parallelbetrieb 2028 bis 2029 und koppele ihn mit dem Smart-Meter-Rollout. Dieselbe saubere Datenbasis trägt mehrere Pflichten und macht die Investition über den einzelnen Go-live hinaus wertvoll.

Wichtig

Der MaBiS-Hub ist im Kern ein Plattform- und Datenthema mit regulatorischem Takt. Wer Datenqualität sichert, die Hub-Schnittstellen früh anbindet und die Verfahren aktiv begleitet, hält den Betrieb auch während der Migration stabil. Dieselbe Datenbasis trägt auch den Smart-Meter-Rollout und macht die Investition über mehrere Pflichten hinweg wertvoll.

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Was ist der MaBiS-Hub? +

Der MaBiS-Hub ist eine bundesweit einheitliche, zentral betriebene Plattform für die Aggregation viertelstundenscharfer Messwerte und die Bilanzkreisabrechnung Strom. Aufgaben, die heute dezentral bei jedem Verteilnetzbetreiber liegen, werden zentralisiert. Rechtlicher Treiber ist unter anderem die pseudonymisierte Marktkommunikation nach Paragraf 52 Abs. 3 MsbG. Das Festlegungsverfahren BK6-24-210 der Bundesnetzagentur regelt die Details.

Wann startet der MaBiS-Hub? +

Die Bundesnetzagentur eröffnete das Verfahren BK6-24-210 am 2. Oktober 2024. Der 1. April 2028 ist der Start des gestaffelten Einführungs- und Migrationsszenarios, nicht der Produktivstart. Der finale Go-live ist regulatorisch noch nicht fixiert. Der BDEW schlägt den 1. Oktober 2029 vor, der datenschutzrechtliche Endtermin liegt 2030.

Wer betreibt den MaBiS-Hub? +

Betrieben wird der Hub voraussichtlich von den vier Übertragungsnetzbetreibern als Konsortium. Die genaue Governance, etwa die Haftungsverteilung bei Betriebsfehlern, ist noch Gegenstand des Festlegungsverfahrens und der Stellungnahmen von BDEW, VKU und edna.

Was ändert sich für Verteilnetzbetreiber? +

Verteilnetzbetreiber verlieren die Aggregations- und Abrechnungsverantwortung und liefern künftig vor allem Stammdaten an den Hub. Messstellenbetreiber binden sich direkt an den Hub an. Neu sind die Funktionseinheiten Messwertverarbeiter sowie Bilanzierungs- und Aggregationsverantwortlicher. Bilanzkreisverantwortliche und Lieferanten erhalten standardisierte Abrechnungsdaten auf Viertelstundenbasis.

Was bedeutet die Zwei-Block-Struktur BK6-24-210? +

Die Bundesnetzagentur hat das Verfahren in zwei Blöcke geteilt, um die Komplexität zu staffeln. Block 1 (BK6-24-210-1) regelt die zentrale Messwertverarbeitung und die Pseudonymisierung. Block 2 (BK6-24-210-2) regelt die Bilanzierung und die Bilanzkreisabrechnung. So lassen sich Konsultation und Festlegung der beiden Themenfelder zeitlich entkoppeln.