Technikerin einer Netzgesellschaft arbeitet im Schaltanlagenhof an einem geöffneten Rangierschrank neben dem Transformatorfeld

Mitteilung Nr. 58: Die UTILTS bleibt, die API-Ablösung fällt aus

MaKo-Formatrelease April 2027

Die Formate sind scharf. Am selben Tag hat die Beschlusskammer 6 ihre eigene API-Planung aus dem Juli kassiert, und das ändert mehr Roadmaps als das Oktober-Paket selbst.

Zusammenfassung

Mitteilung Nr. 58 der Bundesnetzagentur vom 1. Oktober 2026 ist die Festlegung, die das nächste Formatpaket der Marktkommunikation für alle umsetzungspflichtigen Marktteilnehmer verbindlich macht, Stichtag 1. April 2027. Im Paket stehen nur drei Dokumente: ActivationDocument AWT 1.1g, die Änderungshistorie zu den XML-Datenformaten für Redispatch 2.0 und die Regelungen zum Übertragungsweg 1.11. Wichtiger ist, was die Mitteilung zurücknimmt. Mitteilung Nr. 57 hatte im Juli konsultiert, die UTILTS werde vollständig durch API-Webdienste ersetzt. Daraus wird nichts: die UTILTS bleibt erhalten, die neu vorgesehenen APIs sind zurückgezogen, und die API-Webdienste bleiben auf MaLo-Ident und Steuern beschränkt. Wer seit dem Sommer auf diese Ablösung hin geplant hat, nimmt sie aus dem Plan. Die eigentliche Arbeit steckt im kleinsten der drei Dokumente, weil es die Zertifikate für mutual TLS neu ordnet.

Was seit dem 1. Oktober gilt

Seit dem 1. Oktober 2026 gelten die Nachrichtentypversionen aus Mitteilung Nr. 56 für alle umsetzungspflichtigen Marktteilnehmer. 25 AHB- und MIG-Fassungen zu 13 EDIFACT-Nachrichtentypen, dazu die Allgemeinen Festlegungen 6.1d, die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, die Entscheidungsbaum-Diagramme 4.3, das AS4-Profil 1.2 und die Regelungen zum Übertragungsweg 1.10. Das ist der erwartete Teil der Bilanz. Welche Fassungen das im Einzelnen sind und wo die Klärfälle entstehen, haben wir vor dem Stichtag aufgeschrieben.

Wie gross die Umstellung war, sehen die Beteiligten unterschiedlich. Ein Dienstleister nennt das Paket eine Konsolidierung ohne neue Geschäftsprozesse. Ein Softwarehaus beschreibt dagegen eine Breite, die fast jedes Format mit fachlichem Inhalt erreicht, und zählt PARTIN, COMDIS und MSCONS auf. Beides kann stimmen: keine neuen Prozesse, aber viele geänderte Ränder.

Und dann kam, am selben 1. Oktober, Mitteilung Nr. 58.

25

AHB- und MIG-Fassungen laufen seit dem Stichtag produktiv

13

EDIFACT-Nachrichtentypen hat das Oktober-Paket angefasst

3

Dokumente werden zum 1. April 2027 verbindlich, mehr nicht

24

Dokumente standen im Juli noch zur Konsultation

2

Anwendungsfälle bleiben den API-Webdiensten: MaLo-Ident und Steuern

44

Seiten hat die Fassung, in der die Zertifikatsregeln stehen

Mitteilung Nr. 58 nimmt die API-Ablösung zurück

Die UTILTS bleibt. In einem Satz ist das die wichtigste Nachricht des Tages, und sie steht gegen den Entwurf, den dieselbe Beschlusskammer neun Wochen vorher zur Konsultation gestellt hatte.

Die Übermittlung aller möglichen Lokationsbündel und Berechnungsformeln wird über UTILMD bzw. UTILTS erfolgen. Die UTILTS bleibt damit erhalten.

Bundesnetzagentur, Mitteilung Nr. 58,

Dazu gehört der zweite Teil der Entscheidung: die in der Konsultation neu vorgesehenen APIs werden zurückgezogen, und die API-Webdienste bleiben voraussichtlich bis auf weiteres auf die Anwendungsfälle MaLo-Ident und Steuern beschränkt. Die BDEW-Anwendungshilfen zu Lokationsbündeln und Berechnungsformeln in API-Webdiensten sollen von der MaKo-Plattform entfernt werden. Diese Hilfen tragen das Datum 18. August 2026. Sie waren keine sieben Wochen alt.

Gegenüberstellung der Konsultation aus Mitteilung Nr. 57 und der Festlegung aus Mitteilung Nr. 58 für UTILTS, API-Webdienste, Anwendungshilfen und den Umfang des Aprilpakets
Gegenüberstellung der Konsultation aus Mitteilung Nr. 57 vom 31. Juli 2026 und der Festlegung aus Mitteilung Nr. 58 vom 1. Oktober 2026 für UTILTS, API-Webdienste, Anwendungshilfen und das Aprilpaket.

Nicht nur die APIs sind gekippt. Auch die vorgeschlagene Einschränkung der Sonderrechnung auf die Abrechnungsvariante Arbeitspreis und Leistungspreis ist verworfen; sie ist für die in der GPKE beschriebenen Fälle nicht ausdrücklich auf bestimmte Netznutzungsvarianten einzuschränken. Eine Konsultation, die in zwei zentralen Punkten anders ausgeht als ihr Entwurf, ist selten. Diese ging in zweien anders aus.

Die Bundesnetzagentur gegen ihren eigenen Entwurf

Zwei Dokumente derselben Behörde, neun Wochen auseinander, in der Sache gegenläufig. Wir lösen diesen Widerspruch nicht auf, wir stellen ihn nebeneinander.

Die UTILTS wird vollständig durch API-Webdienste ersetzt.

Bundesnetzagentur, Mitteilung Nr. 57,

Auf der Gegenseite steht nicht nur die spätere Festlegung, sondern auch die Projektgruppe EDI@Energy, in der die Marktteilnehmer unter Federführung des BDEW die Dokumente erarbeiten. Sie hatte in derselben Konsultation einen längeren Takt verlangt.

ein Umsetzungszeitraum von zwölf Monaten anstelle der ansonsten üblichen sechs Monate

Projektgruppe EDI@Energy, wiedergegeben in Mitteilung Nr. 57,

Die Beschlusskammer hat in beiden Punkten anders entschieden als die jeweils andere Seite wollte. Die APIs sind weg, obwohl ihr eigener Entwurf sie vorsah. Der Takt bleibt bei sechs Monaten, obwohl die Projektgruppe zwölf wollte: die Versionen aus Mitteilung Nr. 58 gelten verbindlich ab dem 1. April 2027. Den Streit um sechs oder zwölf Monate haben wir vor dem Stichtag beschrieben, entschieden ist er jetzt.

Woher die Kehrtwende kam, sagt die Mitteilung nur halb. Die Stellungnahmen seien mit Netzbetreibern, Netznutzern, der Softwarebranche und der Bundesnetzagentur diskutiert worden. Welche Seite den Ausschlag gab, steht nicht dort.

Aus dem Marktumfeld wird das Ergebnis als Festlegung auf den Bestand gelesen: die Behörde habe die Weiterverwendung von EDIFACT als Grundlage sowohl für die Datenformate als auch für den MaBiS-Hub bestätigt, heisst es in der Ankündigung der Fachtagung EDI@Energy 2026 am 17. und 18. November in Leipzig. Das passt zur Mitteilung, die für das Verfahren MaBiS-Hub keinen weiteren Ausbau zusätzlicher API-Webdienste vorsieht und neue Anwendungsfälle ebenfalls in EDIFACT ausgeprägt sehen will.

Offen bleibt, was bis auf weiteres heisst. Verschiebung oder Ende, die Mitteilung sagt es nicht. Die nächste Datenformat-Konsultation ist für Februar 2027 angekündigt.

Drei Dokumente zum 1. April 2027

Das Aprilpaket ist das kleinste seit Jahren. Drei Dokumente, und nur eines davon betrifft jeden, der Marktkommunikation austauscht.

Was Mitteilung Nr. 58 zum 1. April 2027 verbindlich setzt
DokumentFassungWen es trifft
ActivationDocument AWT1.1gMarktpartner im Redispatch, Anpassung wegen einer veränderten Anforderung im Bahnstrom-Umfeld
Änderungshistorie XML-DatenformateRedispatch 2.0Dieselbe Gruppe, dokumentiert die Änderungen am Redispatch-Format
Regelungen zum Übertragungsweg1.11Alle, die über AS2, E-Mail, SFTP oder REST austauschen

Für EDIFACT, die Entscheidungsbaum-Diagramme, die Codelisten und die API-Webdienste wurden zum 1. Oktober 2026 keine neuen Dokumente veröffentlicht. Damit entsteht für diese Bereiche zum 1. April 2027 auch kein Anpassungsbedarf. Ein Release ohne Formatarbeit gab es zuletzt selten, und es ist die beste Nachricht für Häuser, die den Oktober noch nachbereiten.

Warum die Zertifikatsfrage zwei Fristen trifft

Das unscheinbarste Dokument im Paket ist das, für das die IT gebraucht wird. Die Konsultationsfassung der Regelungen zum Übertragungsweg 1.11 vom 31. Juli 2026 hat 44 Seiten und zwei Baustellen.

Administrator prüft im Serverraum eines Regionalversorgers die Verkabelung eines offenen Netzwerkschranks
Die Zertifikate für den Datenaustausch liegen nicht im Fachbereich. Der Vorlauf für eine Umstellung ist länger als für eine Formatanpassung.

Erste Baustelle: ein Widerspruch zwischen zwei verbindlichen Dokumenten. Die Regelungen enthielten keine eindeutige Regelung für den Transport von Redispatch-EDIFACT-Nachrichten, insbesondere hinsichtlich AS4, während die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren deren Nutzung bereits vorsah. Die Fassung 1.11 erweitert deshalb den Regelungsumfang um den Wert RD für Redispatch 2.0-Prozessdaten. Kein neues Feature, eine Aufräumarbeit.

Zweite Baustelle: die Zertifikate. Für den Austausch über REST gilt mutual TLS. Je Marktpartner-ID ist für den Dokumentenempfang ein TLS-Zertifikat mit eineindeutigem Subject DN zu verwenden, für den Versand ein X.509-Zertifikat, das für die TLS-Clientauthentifizierung geeignet ist. Dasselbe Zertifikat darf es sein, sofern dieses unter der Erweiterten Schlüsselverwendung eine Clientauthentifizierung ausweist. Auch ein S/MIME-Zertifikat der Inhaltsdatensicherung ist zulässig, wenn es eine solche Erweiterung trägt.

Die Begründung steht im Änderungsprotokoll, und sie zeigt nach draussen.

Die Änderung dient der kurzfristigen Sicherstellung eines praktikablen und interoperablen REST-basierten Datenaustauschs.

BDEW, Regelungen zum Übertragungsweg 1.11, Konsultationsfassung,

Als Anlass nennt dasselbe Protokoll veränderte Rahmenbedingungen bei öffentlich vertrauenswürdigen TLS-Zertifikaten. Die kommen nicht aus der Energiewirtschaft. Öffentliche Zertifizierungsstellen entfernen die Erweiterung für Clientauthentifizierung aus öffentlich vertrauenswürdigen TLS-Zertifikaten. Für das Chrome-Root-Programm wird der 15. März 2027 als Stichtag genannt, einzelne Anbieter nennen frühere Termine, und die Angaben widersprechen sich teilweise. Der MaKo-Termin liegt gut zwei Wochen nach diesem Datum.

Der Punkt, den das Datum versteckt

Zwei Fristen laufen aufeinander zu: der Zertifikatsmarkt zieht die Clientauthentifizierung aus öffentlichen TLS-Zertifikaten, und zwei Wochen später verlangt die Marktkommunikation genau diese Eigenschaft für den REST-Versand. Wer dafür keine eigene PKI hat, braucht eine Entscheidung, keine Bestellung.

Dazu kommen Vorgaben, die im Betrieb Vorlauf kosten: Zertifikate mit einer RSA-Schlüssellänge von mindestens 3072 Bit, beim Zertifikatswechsel ein Überlappungszeitintervall von mindestens zehn Werktagen, REST ausschließlich über Port 443 mit TLS ab Version 1.2 und Server Name Indication. Nichts davon ist schwierig. Alles davon dauert länger als ein Formatpatch.

Was Strom- und Gasnetzbetreiber jetzt anders planen

Die Lage unterscheidet sich nicht entlang Strom gegen Gas. Sie unterscheidet sich entlang Redispatch gegen Standardmarktkommunikation.

Sachbearbeiterin im Backoffice der Marktkommunikation eines Stadtwerks arbeitet einen Stapel Ausdrucke durch
Nach einem Formatwechsel entscheidet die Nachbereitung, wie teuer er war. Die Klärfälle aus dem Oktober sind die Testgrundlage für das nächste Release.
Was sich je Marktrolle gegenüber der Sommerplanung ändert
RolleSeit 1. Oktober 2026Neu durch Mitteilung Nr. 58
Netzbetreiber StromUTILMD Strom 2.2 läuft produktivActivationDocument AWT 1.1g im Redispatch, dazu der nun eindeutig geregelte Transportweg
Netzbetreiber GasUTILMD Gas G1.2 ist umgestelltKeine neuen Gasformate zum April, die Zertifikatsregeln gelten trotzdem
ÜbertragungsnetzbetreiberRedispatch-Abrufe im BestandsformatAnnahme im Format 1.1g, Zertifikatsnutzung für mTLS nachziehen
MessstellenbetreiberMSCONS, ORDERS und UTILMD in neuen FassungenDie geplante API-Ablösung der UTILTS entfällt, der UTILTS-Versand bleibt
Lieferant und BilanzkreisWechsel- und Rechnungsnachrichten in neuen FassungenUTILTS-Verarbeitung für Zählzeiten und Berechnungsformeln bleibt bestehen

Der längere Horizont hängt am selben Satz. Im Festlegungsverfahren zum MaBiS-Hub ist kein weiterer Ausbau zusätzlicher API-Webdienste vorgesehen, neue Anwendungsfälle werden in EDIFACT ausgeprägt. Die Produktivsetzung war in den Eckpunkten für die zweite Jahreshälfte 2028 angedacht. Wer seine Zielarchitektur im Sommer auf eine API-Schicht ausgerichtet hat, verschiebt diese Annahme jetzt um Jahre, nicht um ein Release. Den Zusammenhang zwischen EDIFACT, AS4 und der API-Schicht haben wir im Überblick zum MaKo 2026 beschrieben.

Herausforderungen und Risiken

Zurückgedrehte Vorarbeit ist verlorene Vorarbeit. Wer zwischen Februar und September 2026 auf die API-Ablösung hin entwickelt, beschafft oder ausgeschrieben hat, hat Aufwand ohne Gegenwert. Dass die Anwendungshilfen von der Plattform verschwinden, ist ein deutliches Signal. Die Zeit holt es nicht zurück.

Schwerer wiegt der Vertrauensschaden in der Planung. Eine Konsultation, die eine vollständige Ablösung ankündigt, und eine Festlegung neun Wochen später, die sie zurücknimmt, machen die nächste Konsultation schwerer lesbar. Für Februar 2027 heisst das: Entwürfe als Entwürfe behandeln. Nicht als Roadmap.

Das dritte Risiko ist das leiseste. Drei Dokumente klingen nach wenig, also wandert das Aprilpaket in der Priorisierung nach unten. Die Beschaffung eines passenden Zertifikats dauert aber länger als eine Formatanpassung, und der Zertifikatsmarkt bewegt sich zwei Wochen vor dem MaKo-Termin.

Die Gegenprobe gehört dazu: ein ruhiges Aprilpaket ist auch eine Chance. Ein Dienstleister hält den Aufwand für planbar, wenn man früh genug plant, und weist darauf hin, dass die ersten Tage nach einem Stichtag darüber entscheiden, ob Rückstände entstehen. Genau dafür ist im Frühjahr 2027 erstmals seit Langem Luft. Was dabei an Klärfällen anfällt, ist zugleich die Messlatte, an der sich KI für Klärfälle später beweisen muss.

Was Versorger jetzt tun sollten

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge.

Der Fahrplan bis zum 1. April 2027

  1. Roadmap bereinigen

    Nehmen Sie alle Vorhaben aus Plan, Budget und Dienstleisterverträgen, die auf der API-Ablösung der UTILTS aufsetzen. Die UTILTS-Verarbeitung bleibt Betriebsaufgabe, auf unbestimmte Zeit.

  2. Zertifikatsinventar ziehen

    Welche Zertifikate nutzen Sie heute für AS2, SMTP, SFTP und REST? Wann laufen sie aus? Trägt das Zertifikat für den Versand eine Erweiterte Schlüsselverwendung mit Clientauthentifizierung? Planen Sie das Überlappungsintervall von zehn Werktagen ein, bevor ein Wechsel ansteht.

  3. Mit der IT-Sicherheit die PKI-Frage klären

    Wenn öffentliche Zertifizierungsstellen die Clientauthentifizierung nicht mehr mitliefern, kommen die Client-Zertifikate aus einer eigenen PKI. Das ist eine Architekturentscheidung mit Betriebsfolgen, keine Beschaffung.

  4. Redispatch-Transportwege dokumentieren

    Prüfen Sie die heute genutzten Wege gegen die neue Zuordnung in der Fassung 1.11, bevor sie verbindlich wird.

  5. Oktober auswerten, bevor der April Kapazität bindet

    Werten Sie die Klärfälle der ersten Wochen nach Prüfidentifikator aus. Das kostet eine Auswertung und ist die beste Testgrundlage für das nächste Release. Auf der Gasseite lohnt der parallele Blick auf GeLi Gas 2.0, weil dort dieselben Prüfidentifikatoren wirken.

Und die Konsultation im Februar 2027? Früh lesen, intern mit einem Vorbehalt versehen. Der Oktober hat gezeigt, wie weit ein Entwurf vom Ergebnis entfernt sein kann.

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Mitteilung Nr. 58 ist die Festlegung der Beschlusskammer 6 vom 1. Oktober 2026, mit der überarbeitete Nachrichtentypversionen zum 1. April 2027 in Kraft treten. Verbindlich werden das ActivationDocument AWT in Version 1.1g, die Änderungshistorie zu den XML-Datenformaten für Redispatch 2.0 und die Regelungen zum Übertragungsweg in Version 1.11. Sie gilt für alle gemäß den Festlegungen zur Marktkommunikation umsetzungspflichtigen Marktteilnehmer.

Nein, nicht mehr. Mitteilung Nr. 57 vom 31. Juli 2026 hatte das konsultiert, Mitteilung Nr. 58 vom 1. Oktober 2026 nimmt es zurück. Die Übermittlung aller möglichen Lokationsbündel und Berechnungsformeln erfolgt über UTILMD beziehungsweise UTILTS, die UTILTS bleibt erhalten. Die neu konsultierten APIs sind zurückgezogen, und die API-Webdienste bleiben voraussichtlich bis auf weiteres auf die Anwendungsfälle MaLo-Ident und Steuern beschränkt.

Drei. Das ActivationDocument AWT 1.1g mit einer kleinen Anpassung wegen einer veränderten Anforderung im Bahnstrom-Umfeld, die zugehörige Änderungshistorie zu den XML-Datenformaten für Redispatch 2.0 und die Regelungen zum Übertragungsweg 1.11. Für EDIFACT, die Entscheidungsbaum-Diagramme, die Codelisten und die API-Webdienste gab es zum 1. Oktober 2026 keine neuen Dokumente, deshalb entsteht dort zum April kein Anpassungsbedarf.

Die Regelungen zum Übertragungsweg 1.11 ordnen die Zertifikate für den REST-Austausch per mutual TLS neu. Je Marktpartner-ID ist für den Dokumentenempfang ein TLS-Zertifikat mit eineindeutigem Subject DN zu verwenden, für den Versand ein X.509-Zertifikat, das für die TLS-Clientauthentifizierung geeignet ist. Dasselbe Zertifikat ist zulässig, sofern es unter der Erweiterten Schlüsselverwendung eine Clientauthentifizierung ausweist; auch ein S/MIME-Zertifikat der Inhaltsdatensicherung kommt dafür in Frage. Begründet wird die Änderung mit veränderten Rahmenbedingungen bei öffentlich vertrauenswürdigen TLS-Zertifikaten.

Für die Marktprozesse kommen AS2 oder E-Mail via SMTP zum Einsatz. Für Redispatch 2.0-Prozessdaten sind es AS2, E-Mail via SMTP, SFTP oder REST. Neu ist, dass der Regelungsumfang den Wert RD für Redispatch 2.0-Prozessdaten aufnimmt: bisher enthielten die Regelungen keine eindeutige Vorgabe für den Transport von Redispatch-EDIFACT-Nachrichten, obwohl die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren deren Nutzung bereits vorsah. Für AS4 gilt weiterhin die eigene Dokumentenreihe.

EDIFACT bleibt die Grundlage. Mitteilung Nr. 58 hält fest, dass im Zusammenhang mit dem Festlegungsverfahren MaBiS-Hub kein weiterer Ausbau zusätzlicher API-Webdienste vorgesehen ist: bestehende Anwendungsfälle bleiben in EDIFACT, und neue Anwendungsfälle aus der ausstehenden Festlegung werden ebenfalls in EDIFACT ausgeprägt. Die Produktivsetzung des Hubs war in den Eckpunkten für die zweite Jahreshälfte 2028 angedacht.

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