Servicetechniker eines Stadtwerks schließt in der Garage eines Einfamilienhauses eine Steuereinheit am Heimspeicher an

HEMS und virtuelles Kraftwerk im Stadtwerk: selbst bauen, mit Partner oder zukaufen

Make-or-buy an der Kundenschnittstelle

Seit April 2026 liegen fertige Plattformen für HEMS, Paragraf-14a-Steuerung und Direktvermarktung auf dem Tisch der Stadtwerke. Wer jetzt unterschreibt, entscheidet über mehr als eine App.

Zusammenfassung

Ein Home-Energy-Management-System (HEMS) steuert PV, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox eines Haushalts nach Preis, Netzsignal und Eigenverbrauch, ein virtuelles Kraftwerk bündelt viele solcher Haushalte für den Strommarkt. Für Stadtwerke im Querverbund wird die Betriebsfrage mit dem MiSpeL-Stichtag am 1. Oktober 2026 und der Durchsetzung von Paragraf 14a Modul 3 akut: selbst bauen, mit einem Partner betreiben oder als Plattform zukaufen. Entscheidend ist dabei, wem Daten, Steuerzugriff und künftige Flexibilitätserlöse gehören, und nicht, welche App am schönsten aussieht. Fünf Kriterien tragen die Entscheidung: Datenhoheit, Lock-in und Exit, Interoperabilität, Entflechtung zwischen Netz, Messstellenbetrieb und Vertrieb sowie die Abhängigkeit vom Smart-Meter-Rollout, der am 30. Juni 2026 bei 5,9 Prozent aller Messlokationen stand.

Wem gehört die Kundenschnittstelle im Eigenheim?

Wer das HEMS betreibt, hält drei Dinge in der Hand: die Verbrauchs- und Erzeugungsdaten des Haushalts, den Zugriff auf die steuerbaren Anlagen und die Erlöse, die aus deren Flexibilität künftig entstehen. Die App obendrauf ist das Kleinste daran.

Die ZfK hat diese Frage im Mai 2026 so zugespitzt: Für Stadtwerke geht es darum, wem das HEMS gehört. Nicolai Kretz von der evm nennt es dort das Herzstück eines neuen Systemvertriebs. Und die Hürde, die in der Branche am häufigsten genannt wird, ist keine technische. Es ist die Abstimmung zwischen Vertrieb, Netz und IT.

Virtuelles Kraftwerk ist eine Software, die viele kleine Anlagen wie Heimspeicher, Wärmepumpen und Wallboxen zu einem gemeinsam steuerbaren Pool zusammenfasst und diesen Pool an Strommärkten einsetzt, etwa im Intraday-Handel oder in der Direktvermarktung.

Ein HEMS allein trägt sich nicht. So steht es im selben ZfK-Beitrag, und das deckt sich mit dem, was die Anbieter selbst anbieten: Paket aus HEMS, dynamischem Tarif, Beschaffungsoptimierung und Vermarktung. Wer also über das HEMS entscheidet, entscheidet über das virtuelle Kraftwerk gleich mit.

Wie der Markt der White-Label-Apps aussieht, wer welche Geräte anbindet und warum Paragraf 41a und 14a ihn antreiben, haben wir im Beitrag zu Prosumer-Plattformen und White-Label-Apps beschrieben. Hier geht es um die Frage danach. Welches Betriebsmodell passt zu einem Querverbund, und woran erkennt man das vor der Unterschrift?

Warum die Entscheidung jetzt fällt

Vier Entwicklungen treffen im Herbst 2026 zusammen. Keine davon zwingt ein Stadtwerk zu einem HEMS. Zusammen verschieben sie aber die Frage, wer in zwei Jahren die Steuerung im Keller seiner Kunden hat.

seit 1. April 2025

Paragraf 14a Modul 3

Netzbetreiber müssen zeitvariable Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen anbieten. Am 28. Mai 2026 hat die Bundesnetzagentur erste Verfahren gegen Netzbetreiber angekündigt, die das nicht oder nur unzureichend tun, mit Frist zur Behebung bis 30. September 2026.

1. Oktober 2026

MiSpeL wird wirksam

Speicher und Ladepunkte dürfen Netzstrom laden und geförderten PV-Strom einspeisen, ohne die Förderung zu verlieren. Für PV-Anlagen bis 30 kW gibt es eine Pauschaloption, darüber braucht die Abgrenzung Viertelstundenwerte.

Entwurf, erste Lesung 24. September 2026

EEG-Novelle 2027

Neue Anlagen unter 25 kW sollen keine feste Einspeisevergütung mehr bekommen, sondern über eine Übergangszahlung in die Direktvermarktung wechseln, bei 50 Prozent Einspeisebegrenzung. Beschlossen ist das nicht, die EU-Beihilfegenehmigung steht aus.

April bis September 2026

Neue Angebote an Stadtwerke

Heartbeat AI bietet Stadtwerken seine Plattform an, enercity baut mit Kraken ein virtuelles Kraftwerk, Tibber startet Grid Rewards für E-Autos im Intraday-Handel.

Der dritte Punkt ist der unterschätzte. Kommt die Pflicht-Direktvermarktung für kleine PV so, wie der Entwurf sie beschreibt, braucht jede neue Dachanlage einen Direktvermarkter. Wer dann das HEMS im Haus betreibt, steht beim Kunden in der ersten Reihe. Wer nicht, liefert Reststrom.

Und Modul 3? Das ist die Gegenrichtung. Ein zeitvariables Netzentgelt ist nur dann mehr als ein Tarifblatt, wenn im Haushalt etwas darauf reagiert.

Drei Wege: selbst bauen, mit Partner, zukaufen

In der Praxis wählen Stadtwerke zwischen drei Betriebsmodellen, und die meisten landen bei einer Mischform. Die Beispiele unten sind öffentlich dokumentiert, sie stehen für Modelle, nicht für eine Rangfolge.

Pinnwand in einem Stadtwerk mit drei Karten Selbst bauen, Partner und Zukaufen, darunter eine vierte Karte Exit klären
Die Frage nach dem Ausstieg gehört an den Anfang der Entscheidung, nicht ans Ende.

Selbst bauen

Eine eigene Plattform heißt volle Datenhoheit und volle Verantwortung. Dazu gehören die Anbindung jedes Wechselrichters, jedes Speichers und jeder Wallbox, die Steuerlogik, ein Betrieb rund um die Uhr und ein Zugang zu den Strommärkten. Wie groß allein die Gerätefrage ist, zeigt eine Anbieterangabe von Heartbeat AI aus dem April 2026: Deren Plattform deckt nach eigener Aussage rund 60 Prozent der PV-Hersteller ab, die Hälfte der Speicher, fast alle Wärmepumpen und 70 Prozent der E-Autos. Das ist der Stand eines Unternehmens, das seit Jahren nichts anderes baut.

Für ein einzelnes Stadtwerk ist das ein eigenes Softwarehaus. Für einen Verbund vielleicht nicht.

Mit Partner

Hier teilen sich Stadtwerk und Partner die Rollen vertraglich. Zwei Beispiele aus diesem Jahr: Am 5. Juni 2026 haben enercity und Kraken angekündigt, gemeinsam ein virtuelles Kraftwerk zu entwickeln. enercity bringt sein Strom- und Wärmeerzeugungsportfolio ein, Kraken die Technik, die Erfahrung mit gebündelten Anlagen und den Zugang zu europäischen Märkten. Am 1. Juni 2026 starteten die Stadtwerke Tübingen mit Zählerfreunde und dem Trianel Digital Lab einen Pilot, der HEMS, PV, Wärmepumpe, E-Mobilität und dynamischen Tarif als ein System testet und die Ergebnisse im Trianel-Netzwerk teilt.

Der Unterschied zum Zukauf liegt im Vertrag, nicht in der Software.

Zukaufen

Beim Zukauf nutzt das Stadtwerk eine fertige Plattform, meist unter eigener Marke. Heartbeat AI, eine Gesellschaft von 1Komma5°, bietet seit April 2026 Stadtwerken eine Plattform mit HEMS, Paragraf-14a-Steuerung, dynamischem Tarif und Direktvermarktung an, laut ZfK für rund 15 Euro Softwaregebühr je Haushalt und Monat. gridX und greenblocks haben mit der evm das HEMS liya ausgerollt und geben an, ein Stadtwerk könne es in zwölf Wochen starten, ohne eigene Software zu entwickeln.

Öffentlich dokumentierte Beispiele je Betriebsmodell
Modell Beispiel Was belegt ist
Partner enercity und Kraken Gemeinsame Entwicklung eines virtuellen Kraftwerks, angekündigt am 5. Juni 2026
Partner Stadtwerke Tübingen, Zählerfreunde, Trianel Digital Lab Pilot zu HEMS und dynamischem Tarif seit Juni 2026, Auswertung im Trianel-Netzwerk
Zukauf Heartbeat AI Plattform für Stadtwerke seit April 2026, rund 15 Euro je Haushalt und Monat
Zukauf gridX mit greenblocks bei der evm White-Label-HEMS mit Paragraf-14a-Steuerung, Start nach Anbieterangabe in zwölf Wochen

Welcher Weg der richtige ist, lässt sich an dieser Tabelle nicht ablesen. Dafür braucht es Kriterien.

Fünf Kriterien für die Entscheidungsmatrix

Fünf Fragen trennen die Modelle sauber voneinander. Preis und Funktionsumfang gehören auch dazu, aber sie ändern sich mit jedem Angebot. Diese fünf nicht.

Matrix aus drei Betriebsmodellen und fünf Kriterien für HEMS und virtuelles Kraftwerk im Stadtwerk
Drei Betriebsmodelle gegen fünf Kriterien, mit der Frage, die das Stadtwerk je Zelle klären muss. Einordnung, keine Bewertung einzelner Anbieter.

Datenhoheit

Wo liegen die Viertelstundenwerte, die Gerätezustände und die Prognosen, und wer darf sie für welchen Zweck nutzen? Beim Eigenbau ist die Antwort einfach. Beim Zukauf steht sie im Vertrag, und zwar nur dort. Fragen Sie deshalb nach dem Recht, die Daten jederzeit vollständig und in einem dokumentierten Format zu exportieren, und nach dem, was der Anbieter selbst mit ihnen tun darf.

Lock-in und Exit

Das Kriterium, das am häufigsten vergessen wird. Was passiert mit 3.000 gesteuerten Haushalten, wenn der Vertrag nach fünf Jahren endet? Laufen die Geräte weiter, wenn die Cloud des Anbieters nicht mehr antwortet? Das Installationsunternehmen PEAK.Energy hat diese Frage im Mai 2026 öffentlich gestellt: Was funktioniert noch sinnvoll, wenn man den Dienst oder Tarif nicht mehr nutzen will? Diese Frage gehört in jede Ausschreibung.

Geöffneter Zählerschrank mit Stromzähler, Smart-Meter-Gateway und kleiner Steuerbox im Hauswirtschaftsraum
Zähler, Gateway und Steuerbox gehören oft drei verschiedenen Rollen im selben Stadtwerk.

Interoperabilität

Ein HEMS spricht mit den Geräten über Herstellerschnittstellen, Cloud-APIs oder offene Standards wie EEBUS nach IEC 63380 . Mit dem Netz spricht es über das Smart-Meter-Gateway, den CLS-Kanal und die Steuerbox. Je mehr davon über offene Standards läuft, desto leichter ist später ein Wechsel. Je mehr über die Cloud eines Anbieters, desto schneller ist man heute am Start. Beides ist legitim. Man sollte nur wissen, welchen Preis man wofür zahlt.

Entflechtung

Im Querverbund setzen drei Rollen am selben Zählerschrank an. Das verdient einen eigenen Abschnitt, siehe unten.

Abhängigkeit vom Rollout

Zum 30. Juni 2026 zählte die Bundesnetzagentur 3,17 Millionen intelligente Messsysteme bei 54,1 Millionen Messlokationen, also 5,9 Prozent. Gegen 434 Messstellenbetreiber laufen Aufsichtsverfahren. Viele Flexibilitätsprodukte setzen aber ein iMSys voraus, Tibbers Grid Rewards etwa ausdrücklich. Ein Geschäftsmodell, das auf dem eigenen Rollout aufsetzt, wächst genau so schnell wie dieser Rollout. Nicht schneller.

5,9 %
der Messlokationen hatten Ende Juni 2026 ein iMSys
434
Messstellenbetreiber stehen unter Aufsicht der Bundesnetzagentur
2,5 Mio.
Heimspeicher sind in Deutschland schon installiert

Entflechtung: Netz, MSB und Vertrieb am selben Gerät

Im Keller eines Kunden treffen sich drei Rollen, die im Querverbund oft unter einem Dach sitzen. Der Netzbetreiber schickt den netzdienlichen Steuerbefehl nach Paragraf 14a. Der grundzuständige Messstellenbetreiber betreibt das Gateway, über das dieser Befehl läuft. Der Vertrieb verkauft den dynamischen Tarif und das HEMS, das den Befehl im Haus auf die Geräte verteilt.

Technisch ist das eine Kette. Rechtlich sind es getrennte Rollen. Paragraf 6a EnWG verlangt, dass wirtschaftlich sensible Informationen aus dem Netzbetrieb vertraulich bleiben und nicht diskriminierend offengelegt werden. Paragraf 3 Absatz 4 MsbG verlangt vom Messstellenbetreiber eine transparente und diskriminierungsfreie Abwicklung und verweist auf die buchhalterische Entflechtung nach dem EnWG.

Was heißt das für die HEMS-Entscheidung? Zuerst etwas Unbequemes. Was das eigene Netz über Engpässe im Ortsnetz weiß und was der eigene Messstellenbetrieb über eine Messlokation sieht, ist kein Vorsprung, den der eigene Vertrieb exklusiv nutzen darf. Ein HEMS-Produkt des Vertriebs muss mit denselben Signalen auskommen, die ein fremder Anbieter auch bekäme.

Dieselbe Trennung gilt, wenn ein Partner oder Plattformanbieter ins Spiel kommt. Im Vertrag gehört festgeschrieben, welche Daten in welcher Rolle fließen. Ob und in welchem Umfang eine Entflechtungspflicht für ein bestimmtes Unternehmen gilt, hängt von dessen Größe und Struktur ab und ist im Haus zu klären.

Einordnung für typische Marktrollen, keine Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Rechtsberatung.

Aus der Programmleitung eines Paragraf-14a-Programms bei einem Querverbundversorger in Norddeutschland nehmen wir eine Reihenfolge mit: Erst muss die Steuerungskette zwischen Netz und Messstellenbetrieb stehen, über Steuerbox und Netzsteuerung nach Paragraf 14a und ein sauberes CLS-Management . Dann das Produkt. Umgekehrt wird es teuer.

Streit um das Betriebssystem im Keller

Zwei Positionen zur Plattformfrage sind in diesem Jahr öffentlich aufeinandergetroffen, und beide lohnen die Lektüre, bevor ein Stadtwerk unterschreibt.

Heartbeat AI formuliert den Anspruch offen. Im ZfK-Interview vom 13. April 2026 heißt es, man wolle die Technik nicht für sich behalten, sondern Heartbeat AI zum Standard-Betriebssystem für jeden Haushalt machen. Im Mai meldete 1Komma5° über 100.000 gesteuerte Anlagen und nannte als Ziel 20 Gigawatt steuerbare Leistung bis 2030.

Was funktioniert noch sinnvoll, wenn man den Dienst oder Tarif nicht mehr nutzen will?

PEAK.Energy, Blogbeitrag vom 26. Mai 2026 (sinngemäß)

PEAK.Energy, ein Installationsbetrieb, hält am 26. Mai 2026 dagegen. Nicht gegen Energiemanagement, sondern gegen unnötige Bindung. Wenn Steuerung, Visualisierung und Tarif eng gekoppelt sind, werde der Wechsel schwer. Die eigentliche Intelligenz laufe als Dienst, nicht lokal, und der Besitz der Hardware heiße noch nicht, das System zu kontrollieren. PEAK.Energy setzt deshalb auf herstellerunabhängige Systeme mit offenen Schnittstellen.

Beide haben einen Punkt. Eine Plattform, die sehr viele Geräte ohne Zutun des Kunden steuert, ist ein echter Vorsprung, den ein einzelnes Stadtwerk kaum aufholt. Und eine Plattform, deren Ausstieg niemand geregelt hat, ist ein Risiko, das erst in fünf Jahren sichtbar wird. Aufzulösen ist diese Spannung nicht mit einem Urteil über einen Anbieter. Sie gehört in den Vertrag.

Herausforderungen und Risiken

Die größte Unsicherheit ist die Regulierung, die noch nicht beschlossen ist. Die EEG-Novelle 2027 ist ein Regierungsentwurf. Ob die Pflicht-Direktvermarktung für kleine PV so kommt, wie beschrieben, entscheiden Bundestag und EU-Kommission. Ein Geschäftsmodell, das allein darauf baut, baut auf einem Entwurf.

  • Die Wirtschaftlichkeit kommt spät. In der ZfK-Runde vom Mai rechneten Versorger mit zwei bis drei Jahren, bis sich die Modelle tragen, abhängig vom Tempo des Rollouts.
  • Der Rollout liegt bei 5,9 Prozent. Jedes Produkt, das ein iMSys braucht, erreicht heute nur einen kleinen Teil der Kunden.
  • Gerätevielfalt ist ein Dauerthema. Kein Anbieter bindet alles an, und jede neue Wechselrichter-Generation beginnt von vorn.
  • Im eigenen Haus. Vertrieb, Netz, Messstellenbetrieb und IT müssen sich auf ein Zielbild einigen, bevor ein Anbieter gewählt wird.

Das letzte Risiko ist das häufigste. Und das einzige, das kein Anbieter lösen kann.

Was Stadtwerke jetzt entscheiden sollten

Treffen Sie die Entscheidung über Rollen und Verträge, nicht über Apps. Eine sinnvolle Reihenfolge sieht so aus.

Fünf Schritte bis zur Entscheidung

  1. Zielbild über alle Rollen festlegen

    Legen Sie fest, welche Rolle das Stadtwerk an der Kundenschnittstelle spielen will: Plattformbetreiber, Vertriebsmarke auf fremder Plattform oder Partner in einem Verbund. Vertrieb, Netz, Messstellenbetrieb und IT unterschreiben dieses Zielbild gemeinsam, sonst entscheidet am Ende der Einkauf.

  2. Steuerungskette zuerst

    Ohne funktionierende Kette aus Gateway, CLS-Kanal und Steuerbox bleibt jedes HEMS ein Tarifrechner.

  3. Exit vor Einstieg klären

    Schreiben Sie in die Anforderungen, was bei Vertragsende mit Daten, Geräteanbindungen und gesteuerten Haushalten passiert. Fragen Sie nach dem lokalen Betrieb, wenn die Cloud ausfällt. Und nach dem Exportformat.

  4. Datenflüsse zwischen den Rollen dokumentieren

    Halten Sie fest, welche Signale aus Netz und Messstellenbetrieb das HEMS-Produkt nutzt, und ob ein fremder Anbieter sie genauso bekäme.

  5. Mit einem Pilot messen

    Ein Pilot mit wenigen hundert Haushalten, klaren Kennzahlen und einem Enddatum zeigt mehr als jede Präsentation. Messen Sie Gerätequote, Steuerbarkeit, Kundenbindung und Aufwand im eigenen Service. Der Tübinger Ansatz, Ergebnisse im Verbund zu teilen, senkt die Kosten dieser Erkenntnis für alle Beteiligten.

Wer diese fünf Punkte beantwortet hat, merkt oft, dass die Wahl zwischen Bauen, Partner und Zukauf gar nicht mehr so schwer ist. Schwer war die Frage davor.

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Ein Home-Energy-Management-System steuert PV-Anlage, Heimspeicher, Wärmepumpe und Wallbox eines Haushalts automatisch nach Strompreis, Netzsignal und Eigenverbrauch. Es kann den netzdienlichen Steuerbefehl nach Paragraf 14a EnWG von der Steuerbox übernehmen und auf die einzelnen Geräte verteilen.

Das HEMS arbeitet in einem einzelnen Haushalt. Das virtuelle Kraftwerk fasst viele Haushalte oder Anlagen zu einem Pool zusammen und setzt ihn an Strommärkten ein, etwa im Intraday-Handel oder in der Direktvermarktung. In den Angeboten an Stadtwerke kommen beide meist als ein Paket.

Öffentlich dokumentiert sind unter anderem Heartbeat AI, die seit April 2026 eine Plattform für Stadtwerke anbietet, gridX mit greenblocks, die mit der evm das HEMS liya ausgerollt haben, und Kraken, das mit enercity ein virtuelles Kraftwerk entwickelt. Dazu kommen Verbundlösungen wie der Pilot von Stadtwerken Tübingen, Zählerfreunde und Trianel Digital Lab. Die Liste ist nicht vollständig.

Die Festlegung der Bundesnetzagentur zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten erlaubt, dass ein Speicher Netzstrom lädt und zugleich geförderten PV-Strom einspeist, ohne die Förderung zu verlieren. Für PV-Anlagen bis 30 kW gibt es eine Pauschaloption, für größere Anlagen ist sie nicht zugelassen, dort erfolgt die Abgrenzung über Messwerte.

Weil im Querverbund Netzbetreiber, grundzuständiger Messstellenbetreiber und Vertrieb am selben Gerät ansetzen. Paragraf 6a EnWG und Paragraf 3 Absatz 4 MsbG verlangen Vertraulichkeit und diskriminierungsfreie Abwicklung. Ein HEMS-Produkt des eigenen Vertriebs darf deshalb keinen exklusiven Zugang zu Informationen aus Netz oder Messstellenbetrieb haben. Ob und wie weit die Pflichten im Einzelfall gelten, ist im Unternehmen zu klären.

Vier Punkte tragen am meisten: das Recht, alle Daten jederzeit vollständig in einem dokumentierten Format zu exportieren, eine Regelung für die gesteuerten Haushalte bei Vertragsende, Aussagen zum lokalen Betrieb bei einem Ausfall der Cloud und eine Festlegung, welche Daten der Anbieter für eigene Zwecke nutzen darf.