CLS-Management einführen: die aEMT-Rolle, die Prozesse und die Make-or-Buy-Entscheidung
Dieser Artikel klärt, was CLS-Management im Betrieb bedeutet, was die Rolle des aktiven externen Marktteilnehmers verlangt, welche Prozesskette dabei quer durch das Haus läuft und wie die Entscheidung zwischen eigener Zertifizierung und Dienstleister ausfällt.
CLS-Management ist die Betriebsfunktion, die den verschlüsselten Steuerkanal am Smart-Meter-Gateway bereitstellt, betreibt und nachweist; CLS steht für Controllable Local System. Zuständig ist der grundzuständige Messstellenbetreiber, die zugehörige Marktrolle heißt aktiver externer Marktteilnehmer und verlangt eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder IT-Grundschutz samt Zugang zur Smart-Meter-PKI. Den Rahmen setzt die Festlegung BK6-22-300 der Bundesnetzagentur vom 27. November 2023, die seit dem 1. Januar 2024 gilt und auch im Eingriff mindestens 4,2 Kilowatt sichert. Bis zum 31. Dezember 2026 verlangt das Messstellenbetriebsgesetz eine funktionsfähige Steuerung mit den zentralen Kernprozessen. Die eigentliche Entscheidung ist kein Produkt, sondern Make-or-Buy: eigene Zertifizierung und eigener Betrieb, oder ein Dienstleister, dessen Zertifizierung mitgenutzt wird.
Was bis Ende 2026 stehen muss
Bis zum 31. Dezember 2026 verlangt das Messstellenbetriebsgesetz eine funktionsfähige Steuerung mit den zentralen Kernprozessen. Gemeint ist kein Pilot. Gemeint ist ein Betrieb, der einen Schaltauftrag annimmt, ausführt und belegt.
Der regulatorische Rahmen dafür liegt schon länger vor. Die Festlegung BK6-22-300 der Bundesnetzagentur datiert vom 27. November 2023 und gilt seit dem 1. Januar 2024 für alle danach in Betrieb genommenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Sie zieht auch die Untergrenze ein: Selbst während eines Eingriffs bleiben dem Kunden mindestens 4,2 Kilowatt netzwirksame Leistung. Präventive Steuerung, also das pauschale Dimmen ohne Netzzustandsbezug, ist eine Übergangslösung und längstens bis zum 31. Dezember 2028 zulässig. Für Anlagen vom Typ 1 gilt das Regelwerk spätestens ab dem 1. Januar 2029.
Die Frist von Ende 2026 betrifft nicht die Hardware. Sie betrifft die Prozesse dahinter, und die kauft man nicht mit der Steuerbox mit.
Was CLS-Management wirklich ist
Technisch läuft der Kanal als TLS-Verbindung über die HAN-Schnittstelle des Gateways. Beteiligt sind das intelligente Messsystem, die Steuerbox, ein Kommunikationsadapter und die Gateway-Administration. Was Geräte an diesem Kanal erfüllen müssen, steht in der BSI TR-03109-5, die auch die Steuerbox zertifiziert .
Der Betrieb ist der unterschätzte Teil. Zertifikate laufen ab und müssen erneuert werden. Der Kanal muss beauftragt und wieder abgeräumt werden, wenn der Kunde wechselt. Die Steuerbox braucht eine Administration wie jedes andere Feldgerät. Und jede Schalthandlung braucht einen Nachweis, weil daran am Ende ein reduziertes Netzentgelt hängt.
Das ist der Unterschied zum klassischen Messstellenbetrieb. Aus Ablesen wird Schalten. Wer schaltet, greift in die Anlage eines Kunden ein, und das will dokumentiert sein.
aEMT und pEMT: die Rolle entscheidet
Die Marktrollen sind sauber getrennt, und die Trennlinie ist die Schalthandlung.
| Merkmal | Passiver externer Marktteilnehmer | Aktiver externer Marktteilnehmer |
|---|---|---|
| Darf | Messdaten empfangen | Messdaten empfangen und über den CLS-Kanal schalten |
| Zertifizierung | kein eigener Nachweis nötig | ISO/IEC 27001 oder IT-Grundschutz |
| PKI | kein Zugang erforderlich | Zugang zur Smart-Meter-PKI zwingend |
| Typische Akteure | Lieferant, Bilanzkreisverantwortlicher | Messstellenbetreiber, Netzbetreiber, Aggregator |
| Anwendungsfälle | Abrechnung, Tarifierung, Reporting | Steuerung nach §14a, dynamische Tarife, Direktvermarktung |
Wichtig ist die zweite Zeile. Ohne Zertifizierung gibt es keinen Zugang zur Smart-Meter-PKI, ohne PKI keine Zertifikate, ohne Zertifikate keinen Kanal. Die Kette reißt ganz vorne, und sie reißt nicht an der Technik, sondern an einem Auditbericht.
Die Rolle hängt am Unternehmen, nicht an der einzelnen Anlage. Wer sie einmal hat, kann sie für mehrere Geschäftsmodelle nutzen, von der Steuerung nach §14a bis zur Fernsteuerung in der Direktvermarktung. Das ist für die Wirtschaftlichkeitsrechnung der entscheidende Punkt.
Die Prozesskette, die im Haus entsteht
Der Schaltbefehl ist der sichtbare Teil. Der Aufwand steckt davor und dahinter, und die Kette läuft quer durch drei Bereiche, die bisher wenig miteinander zu tun hatten.
Vier Stationen, drei Bereiche
-
Der Verteilnetzbetreiber löst aus
Er stellt den Netzzustand fest und übergibt den Auftrag. Ob er dafür ein Niederspannungsleitsystem mit CLS-Kopplung nutzt oder eine einfachere Logik, ist eine Frage seines Reifegrads, nicht der Rolle.
-
Der Messstellenbetrieb hält die Kette betriebsbereit
Gateway-Administration, Steuerbox, Zertifikate.
-
Die IT verantwortet PKI und Schnittstellen
Dazu die Anbindung an das Abrechnungssystem, denn das reduzierte Netzentgelt muss beim richtigen Kunden landen. Diese Schnittstelle wird regelmäßig unterschätzt, weil sie erst auffällt, wenn die erste Jahresabrechnung ansteht.
-
Zurück läuft der Nachweis
Wer wurde wann wie lange begrenzt, mit welchem Ergebnis. Ohne diesen Rücklauf ist die Steuerung nicht prüfbar, und prüfbar muss sie sein.
Als eigener Anwendungsfall kommen Netzzustandsdaten nach TAF 10 dazu. Wer die Kette ohnehin aufbaut, bekommt sie fast geschenkt, und sie ist für die Netzseite oft wertvoller als die Schaltung selbst.
Selbst betreiben oder einkaufen
Die Entscheidung fällt nicht an der Technik. Sie fällt an der Zertifizierung und am Personal.
Eigener Betrieb heißt: eigene Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder IT-Grundschutz, eigenes Personal für PKI und Betrieb, eigene Auditzyklen. Das ist kein Projekt, sondern eine Daueraufgabe. Es lohnt sich dort, wo die Rolle mehrere Geschäftsmodelle trägt und wo die Zertifizierung ohnehin im Haus liegt.
Der Dienstleisterweg spart genau diesen Nachweis. Anbieter betreiben aEMT-System und Gateway-Administration als Betriebsführung und nennen rund vier Monate bis zur betriebsbereiten Prozesskette, vorausgesetzt, alle Beteiligten liefern zu. Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße führt ein solches Basismodul für rund 34.000 Messstellen ein und nutzt dabei die Gateway-Administration desselben Anbieters, die schon läuft.
Und es gibt den Zwischenweg, der selten ausgesprochen wird: Betriebsführung einkaufen, Steuerungslogik und Kundenschnittstelle im Haus behalten. Das kostet mehr Abstimmung, hält aber die Entscheidung offen, wem der Kunde später gehört.
Die Frage ist nicht, ob das Stadtwerk ein aEMT-System betreiben kann. Die Frage ist, ob die Rolle nur eine Pflicht erfüllt oder später Tarife und Flexibilität tragen soll. Danach entscheidet sich alles andere.
Wo es hakt
Die Frist steht, die Voraussetzung wackelt. In dieser Lage fällt die Entscheidung.
Die Einbauquote trägt noch nicht. Im vierten Quartal 2025 waren 23,3 Prozent der Pflichteinbaufälle mit intelligentem Messsystem ausgestattet, bei Messstellenbetreibern ab 500.000 Messlokationen 27,1 Prozent, bei mittleren zwischen 100.000 und 500.000 Messstellen 19,7 Prozent. Fachleute halten die gesetzlichen Quoten für 2026 in vielen Häusern für nicht mehr erreichbar. Die Aufsichtsverfahren der Bundesnetzagentur gegen säumige Messstellenbetreiber laufen bereits.
Ein Dienstleistervertrag verlagert den Aufwand, nicht die Verantwortung. Die gesetzliche Pflicht bleibt beim grundzuständigen Messstellenbetreiber. Wer auslagert, braucht trotzdem jemanden im Haus, der den Dienstleister fachlich führen kann.
Dazu kommt eine Bindung, die beim Vertragsschluss harmlos aussieht. Wer die Rolle einkauft, koppelt sich meist an die Gateway-Administration desselben Anbieters. Ein späterer Wechsel berührt dann beide Systeme zugleich, und das ist deutlich mehr als ein Dienstleisterwechsel.
Was Stadtwerke jetzt tun sollten
Vier Monate reichen für eine Einführung. Aber nur, wenn die Entscheidung steht, und die steht in vielen Häusern noch nicht.
Fünf Schritte bis zur Entscheidung
-
Den Zweck festlegen
Erfüllt die Rolle nur die Pflicht, oder soll sie später dynamische Tarife und Flexibilität tragen? Diese eine Antwort entscheidet Make-or-Buy, und sie gehört auf die Geschäftsführungsebene, nicht in die Fachabteilung.
-
Den Zertifizierungsstand prüfen
Gibt es ISO/IEC 27001 im Haus, und deckt der Geltungsbereich den Messstellenbetrieb ab? Ein Zertifikat für die Konzern-IT hilft hier nicht automatisch weiter.
-
Die vier Kernprozesse benennen
Beauftragung, Schaltauftrag, Nachweis, Störung. Jeder bekommt einen Verantwortlichen.
-
Die Schnittstelle zum Netz klären
Auch dann, wenn Netz und Messstellenbetrieb im selben Konzern sitzen. Gerade dann, ehrlich gesagt, weil die Zuständigkeit dort gern als selbstverständlich gilt und deshalb niemand sie aufschreibt.
-
Am Bestand anfangen, nicht an der Zielarchitektur
Acht zertifizierte Steuerboxen sind am Markt. Das reicht, um die Kette einmal vollständig durchzuspielen, und ein einziger durchgespielter Fall bringt mehr Klarheit als jedes Konzept.
Wer die Entscheidung jetzt trifft, hat zum Jahreswechsel eine Kette, die einen Schaltauftrag trägt. Wer sie vertagt, hat im Dezember eine Steuerbox und kein Verfahren.
Weiterführende Informationen
Häufig gestellte Fragen
CLS-Management ist die Betriebsfunktion, die den verschlüsselten Steuerkanal am Smart-Meter-Gateway bereitstellt und betreibt. CLS steht für Controllable Local System. Über diesen Kanal erreicht ein Schaltbefehl die Wärmepumpe, die Wallbox oder den Speicher im Haushalt. Zur Funktion gehören Zertifikatsverwaltung, Beauftragung des Kanals, Steuerbox-Administration und der Nachweis jeder Schalthandlung.
Die Trennlinie ist die Schalthandlung. Ein passiver externer Marktteilnehmer darf Messdaten empfangen, mehr nicht. Ein aktiver externer Marktteilnehmer darf über den CLS-Kanal schalten und braucht dafür eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder nach IT-Grundschutz sowie Zugang zur Smart-Meter-PKI. Ohne diese Zertifizierung gibt es keine Zertifikate für den Kanal.
Die Festlegung der Bundesnetzagentur vom 27. November 2023 regelt die netzorientierte Steuerung nach §14a EnWG. Sie gilt seit dem 1. Januar 2024 für alle danach in Betrieb genommenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Auch während eines Eingriffs bleiben mindestens 4,2 Kilowatt netzwirksame Leistung verfügbar. Präventive Steuerung ist längstens bis zum 31. Dezember 2028 zulässig.
Nein. Beide Wege sind zulässig. Wer die Rolle selbst ausübt, braucht eine eigene Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder IT-Grundschutz, eigenes Personal für PKI und Betrieb und eigene Auditzyklen. Wer einen Dienstleister beauftragt, nutzt dessen Zertifizierung und spart den eigenen Nachweis. Die gesetzliche Pflicht bleibt in beiden Fällen beim grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Das Messstellenbetriebsgesetz verlangt bis Ende 2026 eine funktionsfähige Steuerung mit den zentralen Kernprozessen. Gemeint ist ein Betrieb, der einen Schaltauftrag annehmen, ausführen und belegen kann, nicht ein Pilotprojekt. Parallel gilt die Einbauquote von 90 Prozent der seit dem 25. Februar 2025 neu auszustattenden Messstellen.