Braucht die §14a-Steuerung noch eine eigene Box?
E.ON will die separate Steuerbox bei Neuinstallationen streichen. Technisch geht das seit Ende 2024. Die Frage ist, was das für die Beschaffung des nächsten Jahres bedeutet.
Die integrierte Steuerungsfunktion erlaubt es dem Smart-Meter-Gateway, einen Steuerbefehl selbst anzunehmen und lokal an Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher weiterzugeben, statt ihn über den CLS-Kanal auf eine separate FNN-Steuerbox zu führen. Möglich wurde das durch das BSI-Schutzprofil PP-0073 in der Version 2.0 von Ende 2024. E.ON hat am 17. September 2026 gefordert, die Box bei Neuinstallationen damit entfallen zu lassen, und begründet das mit einem eigenen Befund: bei rund der Hälfte der Montageeinsätze lässt sich das Gerät zwar einbauen, die Anlage ist aber nicht auf die Kommunikation vorbereitet. Für Submetering und den Bestand bleibt die Steuerbox nach Einschätzung des BDEW nötig, ein Enddatum gibt es nicht. Messstellenbetreiber planen deshalb vorerst mit zwei Steuerwegen statt mit einem.
Was E.ON fordert und warum jetzt
E.ON hat am 17. September 2026 verlangt, den Smart-Meter-Rollout und den Steuerungs-Rollout zusammenzulegen und die Steuerfunktion direkt im Smart-Meter-Gateway zu verankern. Bei Neuinstallationen soll die separate Box damit entfallen.
Der Anlass ist keine Technikbegeisterung, sondern eine Zahl aus dem eigenen Montagebetrieb. Bei etwa der Hälfte der Einsätze lässt sich das Gerät zwar im Zählerschrank unterbringen, die Anlage ist aber nicht auf die Kommunikation mit den steuerbaren Geräten vorbereitet.
99,63 %
der Steuerbefehle kamen im Feldtest direkt aus dem Gateway an
1.100
Steuerbefehle setzte Bayernwerk im Herbst 2025 dafür ab
PP-0073
Schutzprofil öffnete Ende 2024 überhaupt erst den zweiten Weg
50 %
der Montageeinsätze treffen auf eine unvorbereitete Anlage
2
Steuerwege muss das CLS-Management künftig beherrschen
77
Aufsichtsverfahren eröffnete die Bundesnetzagentur im März
Der typische Fall steht in jedem zweiten Reihenhaus: Zähler im Keller, Internetanschluss in der Wohnung, Wärmepumpe im Hauswirtschaftsraum oder draußen an der Giebelwand. Drei Orte, keine Leitung dazwischen. Ein zweites Gerät im Schrank löst dieses Problem nicht, es verteuert es nur.
E.ON verspricht sich weniger Hardware im Feld, geringere Kosten und schnellere Abläufe über die ganze Kette vom Zähler über die IT-Systeme bis zur Gebäudeinstallation. Bei E.ON Grid Solutions liegt die Einbauquote nach eigenen Angaben über der Pflichtquote. Der Vorstoß kommt also nicht von einem Nachzügler, der sich Luft verschaffen will.
Zwei Wege, eine Steuerkette
Seit Ende 2024 gibt es zwei zulässige Wege, ein steuerbares Gerät zu erreichen. Der bekannte führt über den CLS-Kanal des Gateways auf eine FNN-Steuerbox, der neue direkt aus dem Gateway heraus. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat den zweiten Weg mit dem Schutzprofil PP-0073 in der Version 2.0 überhaupt erst möglich gemacht.
Wie die Steuerkette im Detail funktioniert, vom Netzsignal bis zum Relais, haben wir in Steuerbox und §14a EnWG beschrieben. Neu ist an dieser Stelle nur, dass der mittlere Kasten wegfallen kann.
Wichtig für die Planung: Es ist keine Ablösung. Der CLS-Weg bleibt als Rückfallebene erhalten. Für den Messstellenbetreiber bedeutet das zunächst mehr Arbeit statt weniger, denn das CLS-Management muss beide Wege beherrschen, solange beide im Feld sind.
Was der Feldtest zeigt
Bayernwerk Netz und Power Plus Communications haben den zweiten Weg im September und Oktober 2025 im Feld getestet. Rund 1.100 Steuerbefehle, Erfolgsquote 99,63 Prozent, gesteuert wurden Erzeugungsanlagen, Speicher und Verbrauchsgeräte. Kommuniziert wurde über EEBus, also über dieselbe Schnittstelle, die auch die neueren FNN-Steuerboxen bedienen.
Bayernwerk verfolgt den Ansatz nach eigener Aussage seit 2019. Der Feldtest ist das Ende eines langen Anlaufs, kein spontaner Einfall. Joachim Kabs, Geschäftsführer der Bayernwerk Netz GmbH, begründet ihn mit weniger Hardware und weniger Schnittstellen im Haushalt, was die Energiewende einfacher, sicherer und effizienter mache.
Für die Investitionsrechnung zählt ein anderer Punkt mehr: bereits verbaute Gateways brauchen nach Angaben der Beteiligten nur ein Software-Update, keinen Tausch. Die Zertifizierung des Software-Stacks bei den Herstellern hat Anfang 2026 begonnen, breit nutzbar soll die Funktion ab Mitte 2026 sein.
99,63 Prozent sind ein sehr guter Wert für einen Feldtest eines Netzbetreibers mit einem Gateway-Hersteller. Sie sind kein Nachweis für Interoperabilität über mehrere Hersteller hinweg und kein Beleg für den Regelbetrieb in der Fläche. Beides steht noch aus.
Wo die Steuerbox bleibt
Die Box verschwindet nicht, und wer sie jetzt aus der Planung streicht, plant falsch. Der BDEW nennt zwei Fälle, in denen sie nötig bleibt: Submetering-Konstellationen und bereits ausgestattete Anlagen im Bestand. Ein Enddatum für den ersten Weg steht nirgends.
Dazu kommt ein ungeklärter Streit, und der ist kein Detail. Das BSI sieht in seinem Impulspapier vor, dass die steuerbare Einheit nach TR-03109-5 zertifiziert wird. Der BDEW hält das für wirtschaftlich nicht darstellbar und für sicherheitstechnisch entbehrlich, weil beide Steuervarianten dasselbe Sicherheitsniveau der digitalen Schnittstelle erreichen könnten.
An dieser Frage hängt, ob Hersteller von Wärmepumpen und Wallboxen ihre Geräte für den direkten Weg überhaupt anbieten. Bleibt die Zertifizierungspflicht, wird der schlanke Weg für viele Geräteklassen wieder unattraktiv, und die Box kommt durch die Hintertür zurück.
Der BDEW verlangt deshalb eine identische Schnittstelle zur Kundenanlage für beide Lösungen. Ohne die entstehen zwei Prozesslandschaften für dieselbe Aufgabe, und bezahlen würde das der Messstellenbetreiber.
VDE FNN zieht die organisatorische Konsequenz bereits: Aus dem Steuerbox-Administrator (STB-A) wird die Steuerungsadministration (ST-A), weil Steuerhandlungen künftig über beide Wege ausgeführt werden. Wer Rollen und Prozesse dokumentiert hat, korrigiert dort die Bezeichnung, bevor der erste Vorgang über den neuen Weg läuft.
Streit um Smart Meter Light
Parallel läuft eine zweite Auseinandersetzung, und sie zieht in die Gegenrichtung. Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 ein Smart Meter Light für Haushalte ohne Einbaupflicht beschlossen und zugleich das Rollout-Ziel auf über 90 Prozent der relevanten Messstellen bis Ende 2030 gezogen.
Die Idee stammt aus der Smart-Meter-Initiative um Octopus Energy, Tibber, Ostrom und Rabot Energy, die seit 2023 für ein vereinfachtes Gerät wirbt. Das Argument: auch Haushalte ohne Einbaupflicht sollen dynamische Tarife nutzen können, ohne auf den vollen Rollout zu warten.
VDE FNN und DKE haben das am 13. Juli 2026 in einem gemeinsamen Positionspapier abgelehnt. Ein paralleles System binde Normungsressourcen, die im laufenden Rollout fehlen. Und Kunden, die ein Light-Gerät bekommen, müssten es beim Einbau von Photovoltaik, Wärmepumpe oder Wallbox wieder tauschen. Ihr Kernsatz: ohne einheitliche Standards ende man im Chaos. Als Alternative nennen sie die vorhandene 1:n-Gateway-Technik, bei der mehrere Zähler an einem Gateway hängen, mit rund 30 Euro je Zähler und Jahr.
E.ON steht in diesem Punkt auf derselben Seite wie die Normungsgremien, aus anderem Interesse. Eine vereinfachte Variante müsse dieselbe Technik und dieselben IT-Prozesse nutzen, sonst entstünden neue Investitionen, längere Abläufe und Sicherheitsrisiken.
Damit stehen sich zwei Vereinfachungsversprechen gegenüber. Das eine nimmt ein Gerät aus dem Zählerschrank heraus, das andere stellt ein neues daneben. Beide werben mit Tempo, und entschieden ist keins von beiden. Für ein Stadtwerk, das 2027 beschaffen muss, ist das der unangenehmste Teil der Lage.
Herausforderungen und Risiken
Die integrierte Steuerung löst ein Hardwareproblem und schafft ein Prozessproblem. Wer nur auf die Stückliste schaut, unterschätzt den zweiten Teil.
| Punkt | Wirkung des direkten Wegs |
|---|---|
| Hardware im Zählerschrank | Ein Gerät weniger bei Neuinstallationen, Platzproblem entschärft |
| Bereits verbaute Gateways | Software-Update statt Gerätetausch |
| Fehlende Leitung im Gebäude | Bleibt unverändert bestehen, das Hauptproblem aus dem E.ON-Befund |
| CLS-Management und Service | Zwei Steuerwege, zwei Fehlerbilder, zwei Ausbildungsstände über Jahre |
| Bestand und Submetering | Steuerbox bleibt, ohne Enddatum |
| Zertifizierung nach TR-03109-5 | Offen, entscheidet über das Geräteangebot am Markt |
Die Abhängigkeit vom Gateway-Hersteller steigt. Fällt die Zertifizierung des Software-Stacks bei einem Lieferanten aus dem Zeitplan, hängt daran die gesamte Beschaffungsplanung, und einen zweiten Lieferanten zieht man nicht in einem Quartal nach.
Der Druck aus der Quote bleibt daneben bestehen. Die Bundesnetzagentur hat am 27. März 2026 77 Aufsichtsverfahren gegen Messstellenbetreiber eröffnet, die die 20-Prozent-Marke verfehlt haben. Kleine Betreiber unter 30.000 Messstellen lagen im Schnitt bei 14,6 Prozent. Wer dort steht, entscheidet die Gerätefrage nicht in Ruhe.
Was Stadtwerke jetzt entscheiden müssen
Die Entscheidung fällt nicht im Grundsatz, sondern in der Beschaffung für 2027. Vier Punkte lohnen die Zeit vor der nächsten Rahmenvertragsrunde.
Vier Punkte vor der nächsten Beschaffungsrunde
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Zertifizierungstermin schriftlich einholen
Fragen Sie Ihren Gateway-Lieferanten, wann sein Software-Stack für die integrierte Steuerungsfunktion zertifiziert ist und ob die bereits verbauten Geräte per Update nachziehen. Eine mündliche Zusage im Jahresgespräch trägt diese Planung nicht.
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CLS-Management auf beide Wege prüfen
Kann Ihr System beide Steuerwege abbilden? Wenn nicht, gehört das in dieselbe Beschaffungsrunde und nicht in die übernächste.
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Rollenwechsel nachziehen
Aus STB-A wird ST-A. Das ist eine Zeile in der Prozessdokumentation und eine Frage an den Dienstleister, der die Administration für Sie fährt.
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Das Vorbereitungsproblem in die Begehung aufnehmen
Wo liegen Zähler, Internetanschluss und steuerbare Anlage, und was kostet die Leitung dazwischen? Diese Frage bleibt, egal wie viele Geräte am Ende im Schrank hängen. Sie ist auch der einzige Punkt dieser Liste, den Ihnen kein Lieferant abnimmt.
Was Sie heute noch nicht entscheiden müssen: den Bestand. Dort läuft die Steuerbox weiter, und ein Enddatum gibt es nicht. Die Frage stellt sich bei Neuinstallationen, und sie stellt sich ab Mitte 2026 praktisch.
Weiterführende Informationen
Häufig gestellte Fragen
Die integrierte Steuerungsfunktion erlaubt es dem Smart-Meter-Gateway, einen Steuerbefehl selbst anzunehmen und lokal an die steuerbare Anlage weiterzugeben. Der bisherige Weg führt vom Gateway über den CLS-Kanal auf eine separate FNN-Steuerbox. Möglich wurde der direkte Weg durch das Schutzprofil PP-0073 in der Version 2.0, das das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Ende 2024 veröffentlicht hat.
Nein. Der BDEW nennt zwei Fälle, in denen die Steuerbox nötig bleibt: Submetering-Konstellationen und bereits ausgestattete Anlagen im Bestand. Der CLS-Weg bleibt zudem als Rückfallebene erhalten. E.ON fordert den Wegfall ausdrücklich für Neuinstallationen, nicht für den Bestand. Ein Enddatum für den ersten Weg gibt es nicht.
Bayernwerk Netz und Power Plus Communications haben im September und Oktober 2025 rund 1.100 Steuerbefehle direkt aus dem Gateway abgesetzt und dabei eine Erfolgsquote von 99,63 Prozent erreicht. Gesteuert wurden Erzeugungsanlagen, Speicher und Verbrauchsgeräte, die Kommunikation lief über EEBus. Das ist ein Feldtest eines Netzbetreibers, kein flächendeckender Regelbetrieb.
Die Zertifizierung des nötigen Software-Stacks bei den Gateway-Herstellern hat Anfang 2026 begonnen, breit nutzbar soll die Funktion ab Mitte 2026 sein. Bereits verbaute Gateways benötigen nach Angaben der Beteiligten nur ein Software-Update und keinen Gerätetausch. Den konkreten Termin nennt Ihnen nur Ihr Gateway-Lieferant.
VDE FNN führt die Rolle des Steuerbox-Administrators (STB-A) zur Steuerungsadministration (ST-A) weiter, weil Steuerhandlungen künftig über beide Wege ausgeführt werden können, über die FNN-Steuerbox und direkt aus dem Gateway. Die Anpassung des bisherigen Anwendungshinweises war damit nötig. Prozessdokumentation und Rollenbeschreibung im Haus ziehen entsprechend nach.
Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 ein Smart Meter Light für Haushalte ohne Einbaupflicht beschlossen und das Rollout-Ziel auf über 90 Prozent der relevanten Messstellen bis Ende 2030 gezogen. VDE FNN und DKE haben das am 13. Juli 2026 in einem Positionspapier abgelehnt: ein paralleles System binde Normungsressourcen und Kunden müssten das Gerät beim Einbau von Photovoltaik, Wärmepumpe oder Wallbox wieder tauschen. Als Alternative nennen sie die vorhandene 1:n-Gateway-Technik mit rund 30 Euro je Zähler und Jahr.