Zwei Ingenieure mit Helm und Warnweste auf einem Laufsteg in einer Industriehalle mit Elektrodampfkessel und Wärmepumpen
ENERGIEWIRTSCHAFT & NACHHALTIGKEIT

Klimaschutzverträge Runde 2: CO2-Differenzverträge für die energieintensive Industrie

Die zweite Gebotsrunde des größten Industrie-Förderprogramms des Bundes läuft. Bis zum 7. September 2026 entscheidet sich, welche Dekarbonisierungsprojekte 15 Jahre lang staatlich abgesichert werden.

Dieser Artikel ordnet die Klimaschutzverträge für Entscheider in Chemie, Stahl, Papier, Glas und Zement ein: wie der CO2-Differenzvertrag funktioniert, was sich in Runde 2 ändert, was die erste Runde gebracht hat und was Unternehmen jetzt tun sollten. Nahe verwandte Themen sind die Contracts for Difference im EEG 2027 für die Stromerzeugung und der Industriestrompreis 2026 bis 2028, die beide eigene Artikel haben.

Zusammenfassung

Seit dem 5. Mai 2026 läuft die zweite Gebotsrunde der Klimaschutzverträge, und sie endet am 7. September 2026. Diesmal stehen 5 Milliarden Euro bereit, 3 Milliarden als Grundvolumen und 2 Milliarden als Zusatzvolumen. Das Prinzip bleibt gleich. Der Staat schließt mit Betreibern emissionsintensiver Industrieanlagen einen Vertrag über 15 Jahre und gleicht die Mehrkosten der klimafreundlichen Produktion aus. Der Vertrag ist zweiseitig: Ist der CO2-Preis niedrig, zahlt der Staat die Differenz, steigt er über den Gebotspreis, zahlt das Unternehmen zurück. Neu in Runde 2 ist, dass erstmals Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 sowie reine Industriedampf-Projekte zugelassen sind. Die erste Runde zeigt, was das bewirkt: 15 Unternehmen, darunter BASF und Südzucker, erhielten bis zu 2,8 Milliarden Euro, mit einer erwarteten Einsparung von 17 Millionen Tonnen CO2 über die Laufzeit. Rund 130 Projekte haben das Vorverfahren für Runde 2 durchlaufen. Zugeteilt wird nach Förderkosteneffizienz, dem Gebotspreis je vermiedener Tonne. Umstritten bleibt das Instrument trotzdem, die Wirtschaftsweise Veronika Grimm warnt vor Mitnahmeeffekten. Und weil ein 15-Jahre-Vertrag laufend Emissionen, Produktion und Preise messen muss, ist er ohne belastbares Monitoring nicht abrechenbar.

5 Mrd. Euro
Fördervolumen Runde 2
3 Mrd. Grund plus 2 Mrd. Zusatz
7. Sep 2026
Frist für die Gebote
Start war der 5. Mai 2026
15 Unternehmen
Zuschläge in Runde 1
bis zu 2,8 Mrd. Euro
17 Mio. Tonnen
erwartete CO2-Einsparung Runde 1
über die Vertragslaufzeit
15 Jahre
Vertragslaufzeit
Planungssicherheit gegen Preisschwankungen
rund 130
Projekte im Vorverfahren
Teilnahmevoraussetzung Runde 2

Was Klimaschutzverträge sind und warum Runde 2 zählt

Klimaschutzverträge sind das größte Förderinstrument des Bundes für die Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie. Der Staat schließt mit Betreibern emissionsintensiver Anlagen einen Vertrag über 15 Jahre und trägt die Mehrkosten, die eine klimafreundliche Produktion gegenüber der konventionellen hat. Ohne diesen Ausgleich rechnet sich der Umstieg für viele Anlagen nicht, weil grüner Stahl oder wasserstoffbasierte Chemie heute teurer sind als das fossile Verfahren.

Klimaschutzverträge sind zweiseitige Förderverträge zwischen dem Bund und Betreibern ETS-pflichtiger Industrieanlagen. Sie gleichen über 15 Jahre die Differenz zwischen den Vermeidungskosten einer klimafreundlichen Produktion und dem CO2-Preis aus. International heißen sie Carbon Contracts for Difference.

Die zweite Gebotsrunde läuft seit dem 5. Mai 2026 und endet am 7. September 2026. Bewerben dürfen sich nur Unternehmen, die das obligatorische Vorverfahren bis Ende 2025 durchlaufen haben, rund 130 Projekte waren das. Für sie geht es jetzt um viel: Wer den Zuschlag verpasst, muss die Transformation seiner Anlage ohne diese Absicherung stemmen oder verschieben. Die Zielgruppe sind Anlagen im EU-Emissionshandel, vor allem in Stahl, Zement, Chemie, Papier und Glas.

So funktioniert der CO2-Differenzvertrag

Der Vertrag ist zweiseitig und an den CO2-Preis gekoppelt. Liegt der tatsächliche CO2-Preis unter dem Preis, den das Unternehmen im Gebot als Vermeidungskosten kalkuliert hat, zahlt der Staat die Differenz. Steigt der CO2-Preis über diesen Wert, dreht sich die Richtung um, und das Unternehmen zahlt an den Staat zurück. So trägt der Bund das Preisrisiko in der Anfangsphase, holt sich das Geld aber zurück, sobald die CO2-Bepreisung anzieht.

Diagramm der beiden Fälle eines CO2-Differenzvertrags: bei niedrigem CO2-Preis zahlt der Staat an das Unternehmen, bei hohem CO2-Preis zahlt das Unternehmen zurück
Der zweiseitige Differenzvertrag: Wer zahlt, hängt davon ab, ob der CO2-Preis unter oder über dem Gebotspreis liegt.

Welche Projekte den Zuschlag bekommen, entscheidet ein wettbewerbliches Auktionsverfahren. Maßstab ist die Förderkosteneffizienz, also der Gebotspreis je vermiedener Tonne CO2. Das Gebot mit den geringsten Förderkosten gewinnt zuerst, bis das Volumen ausgeschöpft ist. Für die Unternehmen heißt das, ihre Vermeidungskosten realistisch anzusetzen, denn ein zu hohes Gebot fällt aus der Zuteilung, ein zu niedriges gefährdet die eigene Wirtschaftlichkeit.

Die 15 Jahre Laufzeit sind der eigentliche Wert des Instruments. Sie geben Planungssicherheit über einen Zeitraum, in dem CO2- und Energiepreise stark schwanken können. Eine Investition in einen Elektrodampfkessel oder eine große Wärmepumpe amortisiert sich nur, wenn die Betriebskosten kalkulierbar bleiben. Genau diese Kalkulierbarkeit liefert der Vertrag.

Was sich in Runde 2 ändert

Die novellierte Förderrichtlinie öffnet den Kreis der förderfähigen Technologien deutlich. Erstmals sind Projekte zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 zugelassen, allerdings begrenzt auf prozessbedingte oder schwer vermeidbare Emissionen. Dazu kommen reine Industriedampf-Projekte und eine neue Teilproduktionsförderung, die es erlaubt, auch nur einen Teil einer Anlage umzustellen.

  • Größeres Volumen: 5 Milliarden Euro statt der bis zu 2,8 Milliarden aus Runde 1, aufgeteilt in 3 Milliarden Grundvolumen und 2 Milliarden Zusatzvolumen.
  • CCU und CCS neu zugelassen: Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 kommen als Option dazu, für Emissionen, die sich technisch kaum anders vermeiden lassen. Details dazu behandelt der Artikel zum CO2-Transport nach dem KSpTG.
  • Reine Industriedampf-Projekte: die Umstellung der Dampferzeugung ist jetzt auch ohne weitergehenden Prozessumbau förderfähig.
  • Teilproduktionsförderung: Anlagen lassen sich schrittweise dekarbonisieren, statt nur im Ganzen.

Die Minderungsziele bleiben anspruchsvoll. Ein gefördertes Projekt muss die Emissionen der betroffenen Produktion um 50 Prozent nach vier Jahren und um 85 Prozent nach fünfzehn Jahren senken. Wer diese Ziele reißt, riskiert die Förderung. Das ist kein reiner Zuschuss, sondern ein Vertrag mit messbaren Pflichten.

Ergebnisse der ersten Runde

Die erste Gebotsrunde zeigt, wie breit das Instrument wirkt. 15 Unternehmen erhielten im Oktober 2024 Verträge über bis zu 2,8 Milliarden Euro, mit einer erwarteten Einsparung von 17 Millionen Tonnen CO2 über die Laufzeit. Vertreten waren Großkonzerne ebenso wie industrieller Mittelstand, aus Chemie, Papier, Glas und der Lebensmittelindustrie.

Technikerin oder Techniker prüft an einer neu installierten großen Industriewärmepumpe mit isolierten Rohren und Manometern einen Messwert
Aus der ersten Runde: Industriewärmepumpen und Elektrodampfkessel ersetzen die konventionelle, erdgasbetriebene Dampferzeugung.

Ein paar Beispiele machen konkret, worum es geht. BASF ersetzt im Stammwerk Ludwigshafen bei der Produktion von Ameisensäure die konventionelle Dampferzeugung durch eine der weltgrößten industriellen Wärmepumpen. Der Beiersdorf-Standort Tesa in Hamburg stellt die erdgasbetriebenen Dampfkessel schrittweise auf einen wasserstofftauglichen und einen elektrischen Kessel um. Und die Papierfabrik Adolf Jass in Fulda, ein Mittelständler, elektrifiziert die Dampferzeugung direkt.

Fünf der 15 geförderten Projekte setzen auf Wasserstoff. Das zeigt die Bandbreite der Wege: Elektrifizierung, Wärmepumpen und Wasserstoff stehen nebeneinander, je nachdem, was für die jeweilige Anlage technisch und wirtschaftlich passt. Genau diese Offenheit soll Runde 2 mit den neuen Technologieoptionen weiter vergrößern.

Monitoring, Reporting und Prognose

Ein 15-Jahre-Differenzvertrag ist ein datenintensives Instrument. Wie viel der Staat zahlt oder das Unternehmen zurückzahlt, hängt laufend von gemessenen Emissionen, Produktionsmengen, Energieeinsatz und dem CO2-Preis ab. Ohne belastbares Monitoring, Reporting und Verifikation lässt sich kein Vertrag sauber abrechnen. Die Digitalisierung der Anlage ist damit keine Kür, sondern Voraussetzung.

Schon die Gebotskalkulation braucht Daten. Wer seine Vermeidungskosten je Tonne CO2 zu grob schätzt, bietet falsch. Belastbare Prognosen zu CO2- und Energiepreisen entscheiden mit darüber, ob ein Gebot gewinnt und ob es über 15 Jahre trägt. Digitale Zwillinge und ein durchgängiges Energiemanagement helfen, diese Kosten realistisch zu modellieren, statt sie zu raten.

Nach dem Zuschlag verschiebt sich der Aufwand auf die laufende Erfassung. Emissionen und Produktion müssen über die gesamte Laufzeit dokumentiert und geprüft werden, oft anlagenscharf. Das gelingt nur mit vernetzter Messtechnik und konsistenten Datenflüssen. Unternehmen, die ihre Strom- und Energiedaten ohnehin für andere Förderungen erfassen, haben hier einen Vorsprung.

Herausforderungen und Risiken

Das Instrument wirkt, ist aber umstritten. Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm nennt Klimaschutzverträge ein sehr kompliziertes Instrument und verweist auf ein grundsätzliches Problem: Der Staat hat gegenüber den geförderten Unternehmen immer ein Informationsdefizit. Aus diesem Defizit folgen zwangsläufig Mitnahmeeffekte, also Förderung für Projekte, die auch ohne staatlichen Anreiz gekommen wären.

Dazu kommt die Planungsunsicherheit. Nach dem Bruch der Ampelkoalition lag das Programm zeitweise auf Eis, und die Verzögerung traf Unternehmen mitten in ihrer Investitionsplanung. Kritiker aus Opposition und Wissenschaft mahnten, solche Hängepartien schadeten der Verlässlichkeit, auf die sich Industrieinvestitionen stützen müssen.

Praktisch ist die Komplexität die größte Hürde. Gebotskalkulation, beihilferechtliche Vorgaben, Vorverfahren und ein 15 Jahre langes Reporting sind viel, gerade für den Mittelstand mit dünner Stabsfunktion. Und das Ganze hängt an der Genehmigung der EU-Kommission nach Beihilferecht, die den Rahmen jederzeit enger ziehen kann. Wer teilnimmt, bindet sich lange an ein bewegliches Regelwerk.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Die Frist am 7. September 2026 lässt wenig Spielraum. Wer das Vorverfahren durchlaufen hat, sollte das Gebot jetzt finalisieren, statt auf die letzten Tage zu setzen. Aus dem Verfahren und der Bedrohungslage folgt eine überschaubare Handlungsliste.

Zwei Kolleginnen und Kollegen prüfen an einem Schreibtisch gemeinsam einen Stapel ausgedruckter Antragsunterlagen, ein Monitor im Hintergrund
Vor dem Gebot: Vermeidungskosten kalkulieren und die Datenbasis für das spätere Reporting aufsetzen.
  • Vermeidungskosten sauber kalkulieren: die Kosten je vermiedener Tonne CO2 mit realistischen Energiepreis-Szenarien rechnen, nicht mit Bestfall-Annahmen. Ein zu hohes Gebot fällt aus der Zuteilung.
  • Reporting früh aufsetzen: Monitoring, Messtechnik und Datenflüsse vor dem Zuschlag klären. Ein Vertrag, der 15 Jahre lang Emissionen und Produktion nachweisen muss, braucht die Datenbasis von Anfang an.
  • Rückzahlungsrisiko einplanen: steigt der CO2-Preis über den Gebotspreis, kehrt sich der Zahlungsstrom um. Diese mögliche Rückzahlung gehört in die Finanzplanung, nicht in eine Fußnote.
  • Technologiepfad prüfen: Elektrifizierung, Wärmepumpe, Wasserstoff oder erstmals CCU und CCS gegeneinander abwägen, je nach Anlage und Standort.

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Was sind Klimaschutzverträge? +

Klimaschutzverträge sind das zentrale Förderinstrument des Bundes für die Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie. Der Staat gleicht über 15 Jahre die Mehrkosten aus, die eine klimafreundliche Produktion gegenüber der konventionellen hat. Zielgruppe sind Anlagen im EU-Emissionshandel, etwa in Stahl, Zement, Chemie, Papier und Glas.

Wie funktioniert ein CO2-Differenzvertrag? +

Der Vertrag ist zweiseitig und an den CO2-Preis gekoppelt. Liegt der tatsächliche CO2-Preis unter dem im Gebot kalkulierten Vermeidungspreis, zahlt der Staat die Differenz an das Unternehmen. Steigt der CO2-Preis darüber, zahlt das Unternehmen an den Staat zurück. So trägt der Bund das Preisrisiko in der Anfangsphase und profitiert, wenn die CO2-Bepreisung anzieht.

Was ändert sich in der zweiten Gebotsrunde? +

Das Fördervolumen steigt auf 5 Milliarden Euro, aufgeteilt in 3 Milliarden Grundvolumen und 2 Milliarden Zusatzvolumen. Erstmals sind Projekte zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 für prozessbedingte Emissionen zugelassen, dazu reine Industriedampf-Projekte und eine Teilproduktionsförderung. Die Minderungsziele liegen bei 50 Prozent nach vier Jahren und 85 Prozent nach fünfzehn Jahren.

Wer darf an der zweiten Gebotsrunde teilnehmen? +

Teilnehmen dürfen nur Unternehmen, die das obligatorische Vorverfahren bis Ende 2025 erfolgreich durchlaufen haben. Rund 130 Projekte haben dieses Vorverfahren durchlaufen. Das Gebotsverfahren selbst läuft vom 5. Mai 2026 bis zum 7. September 2026. Zuschläge gehen an die Gebote mit den geringsten Förderkosten je vermiedener Tonne CO2.

Was sollten Unternehmen jetzt tun? +

Wer das Vorverfahren durchlaufen hat, sollte das Gebot bis zum 7. September 2026 finalisieren. Entscheidend ist eine realistische Kalkulation der Vermeidungskosten je Tonne CO2, inklusive Energiepreis-Szenarien. Monitoring- und Reporting-Prozesse gehören früh aufgesetzt, nicht erst nach dem Zuschlag. Das Rückzahlungsrisiko bei steigendem CO2-Preis sollte in die Finanzplanung einfließen.