Netzentgeltreform AgNes: Das neue Preissystem Strom ab 2029
Die Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom löst die auslaufende StromNEV ab und verteilt die Kosten neu. Viele Werte sind noch Vorschlag im laufenden Verfahren.
Die Netzentgeltreform AgNes regelt die Stromnetzentgelte ab dem 1. Januar 2029 neu. AgNes steht für Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom und ersetzt die zum 31. Dezember 2028 auslaufende StromNEV. Erarbeitet wird die Reform im Festlegungsverfahren der Grossen Beschlusskammer Energie unter dem Aktenzeichen GBK-25-01-1#3. Es geht um einen Kostenblock von rund 37 Milliarden Euro im Jahr. Viele Werte sind Vorschlag und Zwischenstand im laufenden Verfahren, nicht final.
Die Netzentgeltreform AgNes ist die grundlegende Neuregelung der Stromnetzentgelte mit Wirkung ab dem 1. Januar 2029. Die Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom ersetzt die zum 31. Dezember 2028 auslaufende StromNEV und wird im Festlegungsverfahren der Grossen Beschlusskammer Energie unter dem Aktenzeichen GBK-25-01-1#3 erarbeitet, nicht durch die Beschlusskammer 8. Auslöser ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs C-718/18 vom 2. September 2021, seitdem legt die Bundesnetzagentur die Netzentgelte in eigener Kompetenz per Festlegung fest. Es geht um einen Kostenblock von rund 37 Milliarden Euro im Jahr, der etwa 30 Prozent des Haushalts-Strompreises ausmacht. Der wichtigste strukturelle Wechsel ist die Kostenwälzung nach netzbezogenem Letztverbrauch statt nach durchgeleiteter Strommenge. Erstmals sollen auch Erzeuger, Speicher und Elektrolyseure an den Netzkosten beteiligt werden, etwa über einen Kapazitätspreis, im Gespräch ist ein Einspeiserentgelt von 4 bis 7 Euro je kW und Jahr als Vorschlag. Für Haushalte bleibt es bei Grund- und Arbeitspreis, ein höherer Grundpreis für Prosumer ist in Diskussion und in der Höhe umstritten, für Grossverbraucher kommt ein Kapazitätspreis hinzu, eine dynamische Komponente ist gestuft ab etwa 2030 angedacht. Alle Werte sind Zwischenstand, nicht final. AgNes ist abzugrenzen von Paragraf 14a EnWG, der Rabatte für steuerbare Verbraucher regelt, und von den Endkundentarifen. Die Reform verteilt Lasten neu und ist umstritten, mehrere Verbände wie VKU, BDEW, BDI und BEE lehnen Kernpunkte ab, der laufende Prozess erzeugt Planungsunsicherheit, und Kapazitätspreise sowie die neue Wälzung erfordern eine IT- und Abrechnungsanpassung. Wer die Konsultation im Sommer 2026 nutzt, die eigene Betroffenheit rechnet, Bestands- und Befreiungsregeln prüft und IT sowie Abrechnung vorbereitet, hält den Übergang beherrschbar.
Was AgNes ist und warum die Reform kommt
AgNes regelt die Stromnetzentgelte grundlegend neu. Die Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom ersetzt ab dem 1. Januar 2029 die auslaufende StromNEV. Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs C-718/18, seit dem die Bundesnetzagentur die Netzentgelte in eigener Kompetenz festlegt. Zuständig ist die Grosse Beschlusskammer Energie unter dem Aktenzeichen GBK-25-01-1#3, nicht die Beschlusskammer 8.
Hinter der Reform steht ein klarer rechtlicher Anlass. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs C-718/18 vom 2. September 2021 legt die Bundesnetzagentur die Netzentgelte in eigener Kompetenz per Festlegung fest, statt sie über eine Verordnung der Bundesregierung zu regeln. Deshalb läuft die Stromnetzentgeltverordnung StromNEV zum 31. Dezember 2028 aus und wird durch AgNes abgelöst. Das Festlegungsverfahren führt die Grosse Beschlusskammer Energie unter dem Aktenzeichen GBK-25-01-1#3, die Verfahrenseröffnung war am 12. Mai 2025. Inhaltlich adressiert die Reform drei Punkte: die ungleiche regionale Verteilung der Netzentgelte, den wachsenden Flexibilitätsbedarf im Netz und die bisher fehlende verursachungsgerechte Beteiligung von Einspeisern. Wichtig ist, dass viele genannte Werte noch Vorschlag und Zwischenstand im laufenden Verfahren sind und nicht final feststehen.
Wer künftig für das Netz zahlt
Der grösste Bruch liegt darin, wer die Netzkosten trägt. Bisher zahlen vor allem Verbraucher, künftig sollen auch Erzeuger, Speicher und Elektrolyseure beitragen. Zudem wird die Kostenwälzung nach netzbezogenem Letztverbrauch neu geregelt. Die genauen Werte sind Vorschlag im laufenden Verfahren.
Im Detail verschiebt AgNes die Verteilung der Netzkosten auf zwei Ebenen. Erstens ändert sich, wer überhaupt zahlt: Bisher tragen vor allem Haushalte und Grossverbraucher die Netzentgelte, ab 2029 sollen erstmals auch Erzeuger und Einspeiser, Speicher sowie Elektrolyseure einen Beitrag leisten, etwa über einen Kapazitätspreis. Im Gespräch ist ein Einspeiserentgelt in der Grössenordnung von 4 bis 7 Euro je kW und Jahr mit einem Beitragspotenzial von bis zu 2 Milliarden Euro im Jahr, beides ist Vorschlag und nicht final. Zweitens ändert sich die Logik der Kostenwälzung zwischen den Netzbetreibern: Künftig werden die Kosten nach dem netzbezogenen Letztverbrauch gewälzt statt nach der durchgeleiteten Strommenge. Damit folgt die Verteilung stärker dem tatsächlichen Bezug aus dem jeweiligen Netz, was die regionale Belastung neu ausbalancieren soll. Auch hier gilt, dass die konkrete Ausgestaltung im Verfahren noch offen ist.
Die wichtigsten Reformbausteine
Die Reform baut die Preisbestandteile um. Für Haushalte bleibt es bei Grund- und Arbeitspreis, für Grossverbraucher kommt ein Kapazitätspreis, für Einspeiser ein neues Entgelt. Alle Werte sind Zwischenstand im laufenden Verfahren, nicht final.
Konkret setzt AgNes an mehreren Preisbestandteilen an, alle als Zwischenstand. Für Haushalte bleibt es im Kern bei Grund- und Arbeitspreis, allerdings ist ein höherer Grundpreis für Prosumer in Diskussion, dessen Höhe umstritten ist. Für Grossverbraucher ist ein Kapazitätspreis je kW plus Arbeitspreis vorgesehen, mit einem Aufschlag bei Überschreitung der vereinbarten Bestellkapazität, der zugleich das Bandlastprivileg nach §19 StromNEV für die Industrie ablöst. Für Erzeuger, Speicher und Elektrolyseure ist ein begrenzter Kapazitätspreis im Gespräch, flankiert von einem Bestandsschutz von bis zu 20 Jahren für bestehende Anlagen. Hinzu kommt eine dynamische Netzentgeltkomponente, deren gestufte Einführung ab etwa 2030 angedacht ist. Diese Bausteine zeigen die Richtung der Reform, ihre genaue Ausgestaltung und die Werte stehen aber erst mit den Folgefestlegungen fest und sind bis dahin Vorschlag. Für energieintensive Grossverbraucher überlagert sich diese Netzentgeltlast mit dem Industriestrompreis, der allein den Beschaffungspreis deckelt, nicht die Netzkosten.
AgNes, Paragraf 14a und Tarife: die Abgrenzung
Die Themen werden leicht vermengt, liegen aber auf verschiedenen Ebenen. AgNes regelt die Systematik der Netzentgelte, Paragraf 14a die Rabatte für steuerbare Verbraucher, Tarifmodelle die Endkundentarife, und davon unberührt läuft die jährliche Pflicht weiter, die Netzentgelte 2027 bis zum 15. Oktober 2026 zu veröffentlichen. Wer das trennt, plant die Projekte richtig. Alle drei Ebenen nebeneinander, vom dynamischen Tarif über die Module nach §14a bis AgNes, behandelt das Kapitel Dynamische Tarife und Netzentgelte im Fachbuch.
Für die Praxis heißt das: AgNes regelt die übergeordnete Systematik der Stromnetzentgelte ab 2029, also wie die Netzkosten strukturiert, gewälzt und auf die Beitragszahler verteilt werden. Paragraf 14a EnWG regelt dagegen reduzierte Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen und ist damit eine Rabattregel auf Endkundenseite, die im innobu-Artikel zur Steuerbox und Paragraf 14a vertieft wird. Die Endkundentarife wiederum, etwa dynamische Tarife am steuerbaren Strommarkt, behandelt der innobu-Artikel zu den Tarifmodellen 2026. AgNes ist die Regulierung der Netzentgelte selbst, nicht der Endkundentarif, und steht neben der Qualitätsregulierung, die die Netzqualität mit Anreizen hinterlegt. Gemeinsamer rechtlicher Anlass mit der GasNZV-Ablösung ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs C-718/18.
Herausforderungen und Risiken
Die Reform verteilt Lasten neu und ist entsprechend umstritten. Mehrere Verbände lehnen Kernvorschläge ab, und der laufende Prozess erzeugt Planungsunsicherheit. Eine ehrliche Betrachtung muss das benennen, statt die Reform nur als geordnete Modernisierung zu zeichnen.
Im Detail liegen die Risiken auf mehreren Ebenen. Erstens entstehen Gewinner und Verlierer: Prosumer, Erzeuger und Speicher werden tendenziell stärker belastet, während flexible Verbraucher tendenziell entlastet werden. Zweitens ist die Verbandskritik breit. VKU, BDEW, BDI und BEE lehnen Kernpunkte ab, vor allem die Einspeiserentgelte, weil sie zusätzliche Investitionsrisiken für erneuerbare Anlagen und Speicher sehen, auch wenn der vorgesehene Bestandsschutz teils als Vertrauensschutz gewürdigt wird. Drittens erzeugt das laufende Verfahren Planungs- und Investitionsunsicherheit, solange Werte und Ausgestaltung Zwischenstand sind. Viertens kommt eine konkrete IT- und Abrechnungsanpassung hinzu, weil Kapazitätspreise, die Bestellkapazität und die neue Wälzung in den Systemen abgebildet werden müssen. Eine ausgewogene Sicht erkennt also sowohl das Ziel einer verursachungsgerechteren Verteilung als auch die realen Lasten und offenen Punkte an.
Vorsicht bei Planungssicherheit und Betroffenheit: Viele AgNes-Werte sind Vorschlag und Zwischenstand, nicht final. Wer Investitionen oder Tarife schon fest auf konkrete Einspeiserentgelte oder Kapazitätspreise stützt, riskiert Fehlannahmen. Gerade Erzeuger, Speicherbetreiber und Prosumer sollten die laufende Konsultation und die Bestands- sowie Befreiungsregeln genau verfolgen, bevor sie Annahmen festschreiben.
AgNes ist eine Verteilungsreform mit Gewinnern und Verlierern und keine reine technische Modernisierung. Die Belastung von Prosumern, Erzeugern und Speichern, die breite Verbandskritik von VKU, BDEW, BDI und BEE, die Planungsunsicherheit im laufenden Verfahren und die nötige IT-Anpassung gehören ehrlich auf den Tisch. Wer beides sieht, das Ziel einer verursachungsgerechteren Verteilung und die realen Lasten, ordnet AgNes richtig ein und kann die offene Ausgestaltung mitgestalten.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
AgNes ist eine Regulierungs- und Strategieaufgabe mit hartem Stichtag 2029. Wer jetzt die eigene Betroffenheit rechnet und Stellung nimmt, gestaltet die offene Ausgestaltung mit. So wird aus einer abstrakten Reform ein konkreter Plan.
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Förmliche Konsultation im Sommer 2026 nutzen
Nutzen Sie die förmliche Konsultation im Sommer 2026 aktiv und nehmen Sie über die Verbände Stellung. Solange viele Werte Zwischenstand sind, lässt sich die Ausgestaltung noch beeinflussen, etwa bei Einspeiserentgelten, Bestandsschutz und der dynamischen Komponente. Wer früh und faktenbasiert argumentiert, prägt die spätere Festlegung mit.
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Eigene Betroffenheit rechnen
Rechnen Sie die eigenen Last- und Erzeugungsprofile gegen die diskutierten Modelle durch. Erst wenn Kapazitätspreis, Bestellkapazität und die neue Wälzung auf die eigenen Profile angewendet sind, wird sichtbar, ob das Unternehmen tendenziell belastet oder entlastet wird. Diese Rechnung ist die Grundlage für jede Stellungnahme und jede Investitionsentscheidung.
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Bestands- und Befreiungsregeln prüfen
Prüfen Sie die Bestands- und Befreiungsregeln für Speicher, Elektrolyse und Erzeugung, etwa die Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher mit ihrem Zeitfenster bis 2029. Der vorgesehene Bestandsschutz von bis zu 20 Jahren und mögliche Ausnahmen entscheiden mit darüber, wie stark bestehende Anlagen von den neuen Entgelten betroffen sind. Wer die Regeln früh kennt, vermeidet Fehlannahmen bei laufenden und geplanten Projekten.
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IT und Abrechnung vorbereiten
Bereiten Sie IT und Abrechnung auf Kapazitätspreis, Bestellkapazität und die neue Wälzung vor. Die Umstellung der Netzentgeltsystematik schlägt direkt in die Abrechnungssysteme durch, weil neue Preisbestandteile und eine geänderte Wälzungslogik abgebildet werden müssen. Wer die Anpassung früh einplant, vermeidet Zeitdruck zum Stichtag 2029.
Frist, Marktrollen, Systeme
18.09.2026AgNes: Ende der Konsultation zur NetzentgeltreformKonsultation · beendet
Wenn die Frist nicht eingehalten wird: Keine direkte Rechtsfolge Die Stellungnahme war freiwillig. Wer bis zum 18.09.2026 nichts eingereicht hat, bringt seine Einwände in diese Konsultation nicht mehr ein; die Festlegung soll noch 2026 beschlossen werden. Rechtsgrundlage ↗
- Netzbetreiber StrombetroffenKonnte bis 18. September zum Entwurf der neuen Netzentgeltsystematik Strom Stellung nehmen.Typisch betroffen: Regulierungsmanagement, Controlling
Ende 2026AgNes: Rahmenfestlegung Netzentgelte StromFestlegung · erwartet
Wenn die Frist nicht eingehalten wird: Keine direkte Rechtsfolge Den Termin hält die Bundesnetzagentur. Mit der Bekanntgabe, nach dem Entwurf am 01.01.2027 (Tenorziffer 20), laufen aber Stichtage an, etwa der Bestandsschutz für Speicher und Erzeugungsanlagen mit Investitionsentscheidung vor der Bekanntgabe, nachzuweisen beim Netzbetreiber bis 31.03.2027. Rechtsgrundlage ↗
- Netzbetreiber StrombetroffenPlant Abrechnung und Tarifsysteme für Prosumer-Aufschlag, Kapazitätspreise und Einspeiseentgelte ab 2029; nach dem Entwurf sind Prosumer bis 1. April 2028 zu erkennen und den Lieferanten zu melden.Typisch betroffen: Netznutzungs- und Kundenabrechnung, Regulierungsmanagement, Controlling, SAP IS-U / S/4HANA Utilities
- LieferantbetroffenBereitet Produkte und Abrechnung darauf vor, neue Netzentgeltbestandteile an Kunden weiterzugeben; nach dem Entwurf steht die Prosumereigenschaft ab 1. April 2028 auf der Rechnung.Typisch betroffen: Netznutzungs- und Kundenabrechnung
2027AgNes: konkretisierende FolgefestlegungenFestlegung · erwartet
Wenn die Frist nicht eingehalten wird: Keine direkte Rechtsfolge Die Folgefestlegungen erlässt die Bundesnetzagentur. Verzögern sie sich, bleibt weniger Zeit, Preisblätter, Abrechnung und Systeme bis zur neuen Systematik ab 2029 umzustellen. Rechtsgrundlage ↗
- Netzbetreiber StrombetroffenRichtet Abrechnung und Systeme an den Folgefestlegungen aus, sobald sie vorliegen.Typisch betroffen: Netznutzungs- und Kundenabrechnung, SAP IS-U / S/4HANA Utilities
- LieferantAnwendbarkeit prüfenPrüft, welche neuen Entgeltbestandteile Tarife und Kundenabrechnung verändern.Typisch betroffen: Netznutzungs- und Kundenabrechnung
01.01.2029AgNes: neue Netzentgeltsystematik wirksamFestlegung · noch nicht beschlossen
Wenn die Frist nicht eingehalten wird: Behörde kann durchsetzen Nach dem Festlegungsentwurf (Tenorziffer 1.2) sind ab dem 01.01.2029 nur noch Netzentgelte nach der AgNes-Systematik zulässig. Rechnet ein Netzbetreiber anders ab, kann die Regulierungsbehörde ihn nach § 65 EnWG zur Einhaltung verpflichten. Rechtsgrundlage ↗
- Netzbetreiber StrombetroffenRechnet ab 2029 nach der neuen Entgeltsystematik der Bundesnetzagentur statt nach StromNEV ab.Typisch betroffen: Netznutzungs- und Kundenabrechnung, Regulierungsmanagement, Controlling
- LieferantbetroffenGibt die neuen Netzentgeltstrukturen ab 2029 in Tarifen und Rechnungen weiter.Typisch betroffen: Netznutzungs- und Kundenabrechnung
Einordnung für typische Marktrollen, keine Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Rechtsberatung. Ob eine Pflicht für Ihr Unternehmen gilt (Schwellenwerte, Ausnahmen), klären Sie mit Ihrer Rechtsabteilung oder Rechtsberatung. Der Kalender ersetzt keine eigene Fristenprüfung. Stand der Angaben: 14.10.2026.
Weiterführende Informationen
Häufig gestellte Fragen
AgNes steht für Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom. Es ist das Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur, mit dem die Struktur der Stromnetzentgelte ab dem 1. Januar 2029 grundlegend neu geregelt wird. AgNes ersetzt die zum 31. Dezember 2028 auslaufende Stromnetzentgeltverordnung StromNEV. Zuständig ist die Grosse Beschlusskammer Energie unter dem Aktenzeichen GBK-25-01-1#3. Es geht um einen Kostenblock von rund 37 Milliarden Euro im Jahr. Viele Bausteine sind noch Vorschlag im laufenden Verfahren, nicht final.
AgNes soll ab dem 1. Januar 2029 wirken. An diesem Stichtag löst die neue Systematik die zum 31. Dezember 2028 auslaufende StromNEV ab. Das Verfahren läuft seit der Verfahrenseröffnung am 12. Mai 2025 mit Eckpunkten und Orientierungspapieren, einer förmlichen Konsultation im Sommer 2026, einer geplanten Rahmenfestlegung Ende 2026 und Folgefestlegungen 2027. Bis zur finalen Festlegung sind viele Werte Zwischenstand, nicht final.
Der wichtigste strukturelle Wechsel ist, dass die Kostenwälzung künftig nach dem netzbezogenen Letztverbrauch statt nach durchgeleiteter Strommenge erfolgt. Erstmals sollen auch Erzeuger, Speicher und Elektrolyseure an den Netzkosten beteiligt werden, etwa über einen Kapazitätspreis. Im Gespräch ist ein Einspeiserentgelt in der Grössenordnung von 4 bis 7 Euro je kW und Jahr, das ist ein Vorschlag und nicht final. Bisher zahlen vor allem Haushalte und Grossverbraucher das Netz.
AgNes regelt die übergeordnete Systematik der Stromnetzentgelte ab 2029, also wie die Netzkosten strukturiert, gewälzt und auf die Beitragszahler verteilt werden. Paragraf 14a EnWG regelt dagegen reduzierte Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen. Tarifmodelle wiederum betreffen die Endkundentarife am steuerbaren Strommarkt. AgNes ist die Regulierung der Netzentgelte selbst, nicht der Endkundentarif. Gemeinsamer rechtlicher Anlass mit der GasNZV-Ablösung ist das EuGH-Urteil C-718/18.
AgNes ist eine Regulierungs- und Strategieaufgabe mit hartem Stichtag 2029. Sie sollten die förmliche Konsultation im Sommer 2026 aktiv nutzen und über Verbände Stellung nehmen, die eigenen Last- und Erzeugungsprofile gegen die diskutierten Modelle rechnen, die Bestands- und Befreiungsregeln für Speicher, Elektrolyse und Erzeugung prüfen sowie IT und Abrechnung auf Kapazitätspreis, Bestellkapazität und die neue Wälzung vorbereiten. Da viele Werte Zwischenstand sind, lohnt es, früh zu rechnen und die Ausgestaltung mitzugestalten.
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