Elektrolyseanlage neben einem Windpark, der erneuerbare Strom speist die Wasserstofferzeugung
ENERGIEWIRTSCHAFT & NACHHALTIGKEIT

RFNBO-Zertifizierung: Massenbilanzierung als Marktzugangsbedingung für erneuerbaren Wasserstoff

Über den Verkauf, die Förderung und die Anrechnung eines Moleküls Wasserstoff entscheidet am Ende eine einzige Frage: Ist der Wasserstoff als RFNBO zertifiziert. RFNBO steht für Renewable Fuels of Non-Biological Origin, das EU-rechtliche Synonym für erneuerbaren Wasserstoff und seine Derivate. Die Zertifizierung ist kein Etikett, sondern die harte Eintrittskarte zum Markt. Sie ruht auf zwei delegierten Rechtsakten, auf der Massenbilanz als verbindlicher Lieferkettenmethode und auf einem Register beim Umweltbundesamt plus der EU-Unionsdatenbank.

Dieser Artikel zeigt, was die RFNBO-Zertifizierung konkret verlangt: die vier Prüfkriterien der delegierten Rechtsakte 2023/1184 und 2023/1185, die 70-Prozent-Treibhausgasschwelle, die Massenbilanz statt Buch-und-Nachweis, die anerkannten freiwilligen Systeme und das deutsche Register. Es geht um die Nachhaltigkeit des Moleküls, nicht um seine Vermarktung. Den Vermarktungsnachweis nach Buch-und-Nachweis beschreibt der Herkunftsnachweis für Gas und Wasserstoff. Hier geht es um die Eintrittskarte selbst.

Zusammenfassung

RFNBO steht für Renewable Fuels of Non-Biological Origin, erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs, das EU-rechtliche Synonym für erneuerbaren Wasserstoff und seine Derivate wie Ammoniak und Methanol. Die RFNBO-Zertifizierung ist der Nachhaltigkeitsnachweis und damit die Voraussetzung für die Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen (Proof of Sustainability): Ohne sie zahlt keine EU-Hydrogen-Bank-Auktion aus, zählt kein Molekül auf die RED-III-Industrie- und Verkehrsziele, fließt keine staatliche Förderung und unterschreibt kaum ein industrieller Abnehmer einen Liefervertrag. Die Prüfkriterien stammen aus zwei delegierten Rechtsakten der EU-Kommission vom 10. Februar 2023, in Kraft seit 10. Juli 2023: 2023/1184 definiert über Zusätzlichkeit sowie zeitliche und geografische Korrelation, wann der eingesetzte Strom als erneuerbar gilt, 2023/1185 liefert die Lebenszyklus-Treibhausgas-Methodik mit der Mindesteinsparung von 70 Prozent gegenüber dem fossilen Vergleichswert von 94 gCO2eq/MJ, das entspricht rund 3,4 kg CO2-Äquivalent je kg Wasserstoff. Die zeitliche Korrelation verlangt einen monatlichen Strom-Wasserstoff-Abgleich bis 31. Dezember 2029 und danach einen stündlichen ab 1. Januar 2030, die geografische Korrelation dieselbe Gebotszone, die Zusätzlichkeit eine Stromanlage höchstens 36 Monate vor dem Elektrolyseur und ohne Beihilfe, mit einer Ausnahme bis 1. Januar 2038 für Elektrolyseure vor dem 1. Januar 2028. Nach RED III Artikel 30 ist die Massenbilanz das verbindliche Chain-of-Custody-Modell, Book-and-Claim ist gerade nicht zugelassen, das ist der harte Unterschied zum Herkunftsnachweis. Bewiesen wird die Konformität über von der Kommission anerkannte freiwillige Systeme, seit 19. Dezember 2024 ISCC EU, REDcert und das CertifHy EU RFNBO Scheme. Das operative deutsche RFNBO-Register für den Verkehr führt das Umweltbundesamt nach der 37. BImSchV, zusätzlich sind die Nachweise in die EU-Unionsdatenbank einzutragen; die dena ist Koordinator und Austauschforum, nicht Registerbetreiber. Der Markt ist 2025 angelaufen mit rund 30 Erstzertifizierungen, Air Liquide als erster Anbieter (ISCC EU, 2. April 2025, 20-MW-PEM-Elektrolyseur Oberhausen); ab 2030 müssen mindestens 42 Prozent des Industrie-Wasserstoffs RFNBO sein.

10.02.2023
beide delegierten Rechtsakte
2023/1184 und 2023/1185
70 Prozent
Mindest-THG-Einsparung
gegenüber 94 gCO2eq/MJ
ab 2030
stündliche zeitliche Korrelation
monatlich bis 2029
bis 2038
Ausnahme von der Zusätzlichkeit
Anlagen vor 2028
19.12.2024
Anerkennung ISCC EU, REDcert und CertifHy
erste drei freiwillige Systeme
mind. 42 Prozent
RFNBO-Anteil am Industrie-Wasserstoff
ab 2030, RED III

RFNBO-Zertifizierung: die harte Eintrittskarte für erneuerbaren Wasserstoff

Ohne RFNBO-Zertifizierung darf erneuerbarer Wasserstoff nicht als solcher verkauft, gefördert oder angerechnet werden. RFNBO steht für Renewable Fuels of Non-Biological Origin, also erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs, und ist das EU-rechtliche Synonym für erneuerbaren Wasserstoff und seine Derivate wie Ammoniak und Methanol. Die Zertifizierung ist kein Etikett für das Marketing, sondern der Nachhaltigkeitsnachweis: Sie ist die Voraussetzung für die Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen, dem Proof of Sustainability, und damit für jeden EU-Marktmechanismus, der erneuerbaren Wasserstoff überhaupt anerkennt.

Die Folge dieser Logik ist hart und für jeden Erzeuger spürbar. Wer 2025 nicht zertifiziert war, konnte weder Zuschläge der EU-Hydrogen-Bank abrufen noch sein Molekül auf die RED-III-Industrieziele anrechnen. Es zahlt kein Hydrogen-Bank-Zuschlag aus, es fließt keine staatliche Förderung und kaum ein industrieller Abnehmer unterschreibt einen Liefervertrag über Wasserstoff, der die Nachhaltigkeit nicht belegen kann. Die Zertifizierung steht damit nicht am Ende des Projekts, sondern an seinem Anfang, denn sie entscheidet über den gesamten Erlöspfad.

die RFNBO-Zertifizierungskette, von den vier Kriterien über Zertifizierung und Massenbilanz bis zum Registereintrag und Marktzugang
Die RFNBO-Zertifizierungskette, von den vier Kriterien über Zertifizierung und Massenbilanz bis zum Registereintrag und Marktzugang.

Entscheidend ist eine saubere Abgrenzung, die im Markt oft verschwimmt. Der Herkunftsnachweis belegt die Vermarktung nach dem Buch-und-Nachweis-Prinzip: Dort wird die grüne Eigenschaft vom Molekül getrennt und ist frei handelbar. Die RFNBO-Zertifizierung belegt dagegen die Nachhaltigkeit nach der Massenbilanz: Dort bleibt die Eigenschaft physisch an der Lieferkette. In einem Satz: Der Herkunftsnachweis ist Vermarktung und Book-and-Claim, die RFNBO-Zertifizierung ist Nachhaltigkeit und Massenbilanz. Beide Stränge gehören zusammengedacht, aber sie sind gegenläufige Instrumente und dürfen nicht verwechselt werden.

Für das innobu-H2-Cluster schließt die RFNBO-Zertifizierung damit eine Lücke. Während der Genehmigungs-, Netz- und Finanzierungsstrang regelt, wie eine Anlage gebaut, an das Kernnetz angeschlossen und finanziert wird, regelt die RFNBO-Zertifizierung, ob das erzeugte Molekül überhaupt als erneuerbar gilt. Die Genehmigung beschreibt das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, den Netzzugang die Kapazitätsbuchung im Kernnetz nach WaKandA. Die Zertifizierung steht quer dazu: Sie ist die Produktbedingung, ohne die der ganze Aufbau seinen Marktwert verliert.

Die zwei delegierten Rechtsakte: wann der Strom als erneuerbar gilt

Das Herz der RFNBO-Definition liegt im ersten delegierten Rechtsakt. Die delegierte Verordnung (EU) 2023/1184, beschlossen am 10. Februar 2023, veröffentlicht am 20. Juni 2023 und in Kraft seit 10. Juli 2023, entscheidet über drei Prüfsteine, ob der in der Elektrolyse eingesetzte Strom als vollständig erneuerbar gilt: Zusätzlichkeit, zeitliche Korrelation und geografische Korrelation. Erst wenn alle drei erfüllt sind, gilt der Strom als erneuerbar im Sinne der RFNBO-Regeln, und nur dann kann der daraus erzeugte Wasserstoff überhaupt RFNBO sein. Der zweite Rechtsakt 2023/1185 trägt dasselbe Datum und behandelt die Treibhausgasbilanz, die der nächste Abschnitt aufgreift.

Elektrolyseanlage neben einem Solarpark, der erneuerbare Strombezug entscheidet über die RFNBO-Konformität
Elektrolyseanlage neben einem Solarpark, der erneuerbare Strombezug entscheidet über die RFNBO-Konformität.

Die Zusätzlichkeit soll verhindern, dass der Wasserstoffhochlauf bestehenden grünen Strom umetikettiert, statt neuen aufzubauen. Die Stromerzeugungsanlage darf deshalb höchstens 36 Monate vor dem Elektrolyseur in Betrieb gegangen sein und keine Betriebs- oder Investitionsbeihilfe erhalten haben. Für Elektrolyseure, die vor dem 1. Januar 2028 in Betrieb gehen, gilt eine Ausnahme von der Zusätzlichkeit bis zum 1. Januar 2038: Dieses Bestandsschutz-Fenster soll den Hochlauf in der frühen Phase nicht an einer zu strengen Neuanlagenpflicht ersticken. Wer früh baut, profitiert also von einer deutlich längeren Schonfrist.

Die zeitliche Korrelation verlangt, dass Stromerzeugung und Wasserstofferzeugung zeitlich zusammenpassen, und sie wird über die Zeit strenger. Bis zum 31. Dezember 2029 genügt ein monatlicher Abgleich von Strombezug und Elektrolyse. Ab dem 1. Januar 2030 muss der Abgleich stündlich erfolgen: In jeder Stunde, in der der Elektrolyseur erneuerbaren Strom beansprucht, muss in derselben Stunde entsprechender erneuerbarer Strom erzeugt worden sein. Dieser Wechsel von monatlich auf stündlich ist die wohl folgenreichste Verschärfung der RFNBO-Regeln, weil er die Fahrweise des Elektrolyseurs eng an das Dargebot von Wind und Sonne bindet.

Die geografische Korrelation schließt den Kreis: Stromerzeugung und Elektrolyseur müssen in derselben Gebotszone liegen, damit der Strombezug nicht über Netzengpässe hinweg fiktiv zugeordnet wird. Die drei Kriterien greifen ineinander und müssen gemeinsam dokumentiert werden. Für die Anlagenplanung heißt das, dass Strombezugsverträge, Standortwahl und Inbetriebnahmedatum von Anfang an auf die RFNBO-Kriterien ausgelegt sein müssen, denn ein nachträglicher Nachweis von Zusätzlichkeit oder Korrelation lässt sich kaum konstruieren.

Die 70-Prozent-Schwelle: der zweite delegierte Rechtsakt zur Treibhausgasbilanz

Während der erste Rechtsakt klärt, ob der Strom erneuerbar ist, legt der zweite fest, wie sauber das Endprodukt sein muss. Die delegierte Verordnung (EU) 2023/1185 vom 10. Februar 2023 enthält die Lebenszyklus-Treibhausgas-Methodik und die Schwelle, die der Wasserstoff reißen muss: mindestens 70 Prozent Treibhausgas-Einsparung gegenüber dem fossilen Vergleichswert. Dieser Vergleichswert liegt bei 94 gCO2eq/MJ. Erst wenn der RFNBO-Wasserstoff diese Einsparung erreicht, gilt er als ausreichend treibhausgasarm im Sinne der Regeln.

Übersetzt in die im Markt geläufige Größe heißt das: Die 70-Prozent-Schwelle entspricht einer Obergrenze von rund 3,4 kg CO2-Äquivalent je kg Wasserstoff über den gesamten Lebenszyklus. Diese Zahl ist die harte Währung der Treibhausgasbilanz, denn an ihr entscheidet sich, ob ein Molekül RFNBO-konform ist oder nicht. Eine Anlage, die diesen Wert überschreitet, produziert keinen RFNBO, selbst wenn der eingesetzte Strom alle Korrelationskriterien erfüllt. Die beiden Rechtsakte sind also nicht alternativ, sondern kumulativ zu erfüllen.

Erfasst wird die Bilanz über alle Stufen der Kette: die Stromerzeugung, die Umwandlung in der Elektrolyse, die Verdichtung, den Transport und die Speicherung. Es genügt also nicht, am Eingang grünen Strom nachzuweisen, wenn auf dem Weg zum Abnehmer durch energieintensive Verdichtung oder lange Transportwege Emissionen anfallen, die die Bilanz wieder verschlechtern. Die Methodik zwingt dazu, die gesamte Wertschöpfungskette emissionsseitig zu betrachten, nicht nur das Tor des Elektrolyseurs.

Für die Praxis hat die Schwelle eine planerische Hebelwirkung. Sie entscheidet mit über die Anlagenkonfiguration: über den Strombezug, die Standortwahl mit kurzen Transportwegen und die Effizienz des Elektrolyseurs. Wer die 70-Prozent-Schwelle knapp kalkuliert, riskiert, dass eine spätere Änderung in der Lieferkette das ganze Produkt aus der RFNBO-Konformität fallen lässt. Robuste Projekte planen deshalb mit Abstand zur Schwelle, statt sie punktgenau zu treffen.

Massenbilanz statt Buch-und-Nachweis: die verbindliche Lieferkettenmethode

Anders als beim Herkunftsnachweis darf die RFNBO-Eigenschaft nicht frei vom Molekül gehandelt werden. RED III schreibt in Artikel 30 die Massenbilanz als verbindliches Chain-of-Custody-Modell für RFNBO vor. Die Nachhaltigkeitseigenschaft bleibt damit physisch entlang der Lieferkette verfolgt, vom Elektrolyseur über die Zwischenstationen bis zum Abnehmer. Book-and-Claim, also das Modell, bei dem die grüne Eigenschaft frei vom physischen Molekül gehandelt wird, ist für RFNBO gerade nicht zugelassen. Das ist der zentrale methodische Unterschied zum Herkunftsnachweis.

Die Massenbilanz funktioniert als laufende Buchführung über die Stoffströme. Sie verfolgt Erzeugung, Einkauf, Speicherung und Verkauf und trennt dabei RFNBO-konformen, nicht-konformen und sonstigen Wasserstoff voneinander. Über eine definierte Bilanzperiode hinweg muss die Bilanz aufgehen: Die Mengen, die als RFNBO ausgehen, dürfen die Mengen, die als RFNBO eingehen, nicht übersteigen. So bleibt die grüne Eigenschaft an reale Moleküle gebunden, statt zu einem frei vermehrbaren Zertifikat zu werden.

Bei gemeinsamer Speicherung verschiedener Wasserstoffqualitäten greift die rechnerische Zuordnung. Wird RFNBO-konformer Wasserstoff mit anderem Wasserstoff in einem Speicher oder einem Leitungsabschnitt vermischt, wird der RFNBO-Anteil bilanziell zugeordnet, und am Ende der Bilanzperiode müssen die Eingänge den Ausgängen entsprechen. Diese Mischungsregel ist der praktische Kern der Massenbilanz: Sie erlaubt eine gemeinsame Infrastruktur, ohne die Nachhaltigkeitsaussage zu verwässern, solange die Buchführung sauber geführt wird.

Der Kontrast zum Herkunftsnachweis ist damit grundlegend, nicht graduell. Dort wird die grüne Eigenschaft getrennt vom Molekül vermarktet, hier bleibt sie physisch verfolgt. Für Erzeuger und Händler folgt daraus, dass beide Stränge zwar nebeneinander geführt werden können, aber niemals doppelt vermarktet werden dürfen: Eine Eigenschaft, die über die Massenbilanz als RFNBO geführt wird, darf nicht zusätzlich als handelbarer Herkunftsnachweis ausgespielt werden. Die Trennung der beiden Systeme ist deshalb eine Compliance-Aufgabe, kein Nebenaspekt.

Anerkannte Zertifizierungssysteme und das deutsche Register

Bewiesen wird die RFNBO-Konformität nicht durch eine Behörde direkt, sondern über von der EU-Kommission anerkannte freiwillige Zertifizierungssysteme. Die ersten drei wurden am 19. Dezember 2024 anerkannt: ISCC EU, REDcert über den Durchführungsbeschluss 2024/3194 und das CertifHy EU RFNBO Scheme. Zertifizierungsanbieter wie der TÜV Rheinland zertifizieren dabei auf Basis von CertifHy. Voraussetzung für die Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen ist ein gültiges Zertifikat der Anlage in einem dieser anerkannten Systeme: Ohne ein solches Zertifikat gibt es keinen belastbaren Nachweis und damit keinen Marktzugang.

Zertifizierungsaudit an einer Elektrolyseanlage, ein anerkanntes System prüft die RFNBO-Konformität vor Ort
Zertifizierungsaudit an einer Elektrolyseanlage, ein anerkanntes System prüft die RFNBO-Konformität vor Ort.

Auf der Dokumentationsebene verlangt das EU-Recht die Eintragung der Nachhaltigkeitsnachweise und Zertifikate in die EU-Unionsdatenbank, die Union Database for RFNBO. Sie ist die unionsweite Datenbank, in der die Nachweise erfasst und gegen Doppelzählung gesichert werden. Erst die Kombination aus gültigem Zertifikat eines anerkannten Systems, sauberer Massenbilanz und Eintragung in die Unionsdatenbank macht den RFNBO-Nachweis vollständig und damit handelbar im Sinne der EU-Mechanismen.

An dieser Stelle ist eine Klarstellung wichtig, die im Markt oft falsch dargestellt wird. Das operative deutsche RFNBO-Register für den Verkehrssektor führt das Umweltbundesamt als zuständige Behörde nach der 37. BImSchV: Das UBA erkennt die Zertifizierungsstellen an, überwacht sie und betreibt das Register für strombasierte Kraftstoffe. Die dena führt kein RFNBO-Register und betreibt keine Massenbilanz-Datenbank. Sie ist Koordinator und Austauschforum: Im Auftrag des BMWE organisiert sie, gemeinsam mit der NOW GmbH, den regelmäßigen Austausch zwischen Ministerien, Behörden und privaten Zertifizierungssystemen. Wer das Register also bei der dena vermutet, sucht an der falschen Stelle.

Daneben ist Nabisy einzuordnen, das von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) betriebene bestehende Biokraftstoff-Nachweissystem. Nabisy ist nicht das RFNBO-Wasserstoffregister, auch wenn dena und BLE an einer Schnittstelle zum automatischen Datenabgleich arbeiten. Für die Praxis bleibt die saubere Aufteilung entscheidend: Das anerkannte System zertifiziert die Anlage, die EU-Unionsdatenbank dokumentiert die Nachweise unionsweit, das UBA betreibt das deutsche Register für strombasierte Kraftstoffe, und die dena koordiniert den Austausch dazwischen.

Marktzugang in der Praxis: was Erzeuger und Abnehmer jetzt tun

Der Markt ist 2025 angelaufen, und die Praxisbelege sind eindeutig. In Deutschland gab es 2025 rund 30 Erstzertifizierungen, und Air Liquide war der erste Anbieter, der RFNBO-zertifizierten erneuerbaren Wasserstoff vertrieb: zertifiziert nach ISCC EU am 2. April 2025 für den 20-MW-PEM-Elektrolyseur in Oberhausen. Die Zahl der Erstzertifizierungen zeigt, dass die Mechanik funktioniert, aber auch, dass der Hochlauf noch am Anfang steht. Jede dieser Zertifizierungen war die Bedingung dafür, das erzeugte Molekül überhaupt als RFNBO in den Markt zu bringen.

Der Treiber hinter dieser Eile ist die Nachfrageseite. Die RFNBO-Zertifizierung ist Voraussetzung für Zuschläge der EU-Hydrogen-Bank und für die Anrechnung auf die RED-III-Industrieziele, nach denen ab 2030 mindestens 42 Prozent des in der Industrie eingesetzten Wasserstoffs RFNBO sein müssen. Der Verkehr kommt als weiterer Abnahmemarkt hinzu, mit einer eigenen Unterquote, die ihrerseits eine RFNBO-Zertifizierung voraussetzt. Über die konkrete Mechanik der Förderauktionen und der Verkehrsquote entscheidet jeweils ein eigener Rahmen; hier zählt nur, dass keiner dieser Wege ohne Zertifizierung offensteht.

Für Erzeuger ergibt sich daraus eine klare Reihenfolge. Sie wählen früh ein anerkanntes System, sichern den Strombezug nach Zusätzlichkeit und Korrelation vertraglich ab und bauen die Massenbilanz von Anfang an mit auf, statt sie nachträglich zu konstruieren. Wer den Strombezug erst nach der Inbetriebnahme auf die Kriterien ausrichtet, riskiert, die Konformität gar nicht mehr nachweisen zu können. Die Zertifizierung gehört damit in die früheste Projektphase, parallel zur Genehmigung nach dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz und zur Kapazitätsbuchung nach WaKandA.

Abnehmer und Händler müssen vor allem sauber trennen. Die RFNBO-Zertifizierung belegt die Nachhaltigkeit über die Massenbilanz, der Herkunftsnachweis die Vermarktung nach Buch-und-Nachweis, ähnlich wie das Strom-Herkunftsnachweisregister die grüne Eigenschaft beim Strom abbildet. Beide Stränge müssen verzahnt, aber doppelvermarktungsfrei geführt werden. Wer diese Trennung beherrscht, hält sich alle Erlöspfade offen, von der Förderung über die Quote bis zum Abnahmevertrag, und vermeidet zugleich den Vorwurf der Doppelvermarktung, der ein ganzes RFNBO-Volumen entwerten kann.

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Was ist RFNBO? +

RFNBO steht für Renewable Fuels of Non-Biological Origin, also erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs. Es ist der EU-rechtliche Begriff für erneuerbaren Wasserstoff und seine Derivate wie Ammoniak und Methanol. Die RFNBO-Zertifizierung ist kein bloßes Etikett, sondern der Nachhaltigkeitsnachweis und damit die Voraussetzung für die Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen (Proof of Sustainability). Ohne sie zählt kein Molekül auf die RED-III-Industrie- und Verkehrsziele, fließt keine EU-Hydrogen-Bank-Förderung und unterschreibt kaum ein industrieller Abnehmer einen Liefervertrag.

Welche Kriterien gelten für die RFNBO-Zertifizierung? +

Die Kriterien stammen aus zwei delegierten Rechtsakten der EU-Kommission vom 10. Februar 2023, in Kraft seit 10. Juli 2023. Der erste delegierte Rechtsakt 2023/1184 entscheidet über drei Prüfsteine, ob der eingesetzte Strom erneuerbar ist: Zusätzlichkeit (die Stromanlage höchstens 36 Monate vor dem Elektrolyseur in Betrieb und ohne Beihilfe, mit Ausnahme bis 1. Januar 2038 für Elektrolyseure vor 1. Januar 2028), zeitliche Korrelation (monatlicher Abgleich bis 31. Dezember 2029, stündlich ab 1. Januar 2030) und geografische Korrelation (dieselbe Gebotszone). Der zweite delegierte Rechtsakt 2023/1185 verlangt mindestens 70 Prozent Treibhausgas-Einsparung gegenüber dem fossilen Vergleichswert von 94 gCO2eq/MJ.

Was ist der Unterschied zwischen RFNBO-Zertifizierung und Herkunftsnachweis? +

Der Herkunftsnachweis (Guarantee of Origin) ist ein Vermarktungsnachweis nach dem Buch-und-Nachweis-Prinzip: die grüne Eigenschaft wird vom Molekül getrennt und ist frei handelbar. Die RFNBO-Zertifizierung ist dagegen ein Nachhaltigkeitsnachweis: sie belegt über Zusätzlichkeit, Korrelation und die 70-Prozent-Treibhausgasschwelle, dass der Wasserstoff erneuerbar ist, und folgt der Massenbilanz entlang der Lieferkette. Gegenläufige Instrumente: der Herkunftsnachweis ist Vermarktung und Book-and-Claim, die RFNBO-Zertifizierung ist Nachhaltigkeit und Massenbilanz. Beide Stränge müssen verzahnt, aber doppelvermarktungsfrei geführt werden.

Warum gilt für RFNBO die Massenbilanz und nicht Buch-und-Nachweis? +

Nach RED III Artikel 30 ist die Massenbilanz das verbindliche Chain-of-Custody-Modell für RFNBO. Die Nachhaltigkeitseigenschaft bleibt physisch entlang der Lieferkette verfolgt: Erzeugung, Einkauf, Speicherung und Verkauf werden bilanziert, RFNBO-konformer und nicht-konformer Wasserstoff getrennt, und die Eingänge müssen am Ende der Bilanzperiode den Ausgängen entsprechen. Book-and-Claim, das die grüne Eigenschaft frei vom Molekül handelt, ist für RFNBO gerade nicht zugelassen. Das ist der harte Unterschied zum Herkunftsnachweis, bei dem die grüne Eigenschaft getrennt vom Molekül vermarktet wird.

Wer führt das deutsche RFNBO-Register? +

Das operative deutsche RFNBO-Register für den Verkehrssektor führt das Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Behörde nach der 37. BImSchV: das UBA erkennt die Zertifizierungsstellen an, überwacht sie und betreibt das Register für strombasierte Kraftstoffe. Zusätzlich verlangt das EU-Recht die Eintragung der Nachhaltigkeitsnachweise in die EU-Unionsdatenbank (Union Database for RFNBO). Die dena ist nicht Registerbetreiber, sondern Koordinator und Austauschforum: sie organisiert im Auftrag des BMWE, gemeinsam mit der NOW GmbH, den Austausch zwischen Ministerien, Behörden und Zertifizierungssystemen. Nabisy, betrieben von der BLE, ist das bestehende Biokraftstoff-Nachweissystem, nicht das RFNBO-Wasserstoffregister.