Techniker prüft eine Armatur an grünen Elektrolyseur-Stacks und Stahlleitungen in einer Industriehalle

Herkunftsnachweisregister für Gas und Wasserstoff: Das neue UBA-Register

Deutschland bekommt erstmals ein Herkunftsnachweisregister für Gas und Wasserstoff. Das Umweltbundesamt baut es als Pflicht aus dem EU-Recht auf, damit die grüne Eigenschaft von Biomethan und Wasserstoff nachweisbar und handelbar wird. Die Inbetriebnahme ist für 2026 erwartet, ein verbindlicher Termin steht aber nicht fest.

Das neue Herkunftsnachweisregister für Gas und Wasserstoff macht die erneuerbare oder kohlenstoffarme Eigenschaft einer Gasmenge nachweisbar und handelbar. Das Umweltbundesamt baut es als Pflicht aus Artikel 19 der EU-Richtlinie RED II auf, umgesetzt durch das Herkunftsnachweisregistergesetz HkNRG seit dem 14. Januar 2023 und die Verordnung GWKHV von Mai 2024. Dieser Artikel erklärt, was das neue Register ist, wie der Lebenszyklus eines Nachweises aus Ausstellung, Übertragung und Entwertung aussieht, welche Gase erfasst werden, wie sich der Herkunftsnachweis von der RFNBO-Zertifizierung abgrenzt, welche Risiken bestehen und was Unternehmen jetzt tun sollten. Die Inbetriebnahme des Gas-Registers ist für 2026 erwartet, ein verbindlicher Termin ist nicht öffentlich fixiert.

Zusammenfassung

Das Herkunftsnachweisregister für Gas und Wasserstoff ist das neue, vom Umweltbundesamt aufgebaute Register, das die erneuerbare oder kohlenstoffarme Eigenschaft einer Gasmenge gegenüber dem Letztverbraucher nachweist und handelbar macht. Bisher gibt es in Deutschland nur ein Strom-Register seit 2013, künftig kommen Register für Gas inklusive Wasserstoff sowie für Wärme und Kälte hinzu. Rechtlicher Treiber ist Artikel 19 der EU-Richtlinie RED II, der die Mitgliedstaaten seit dem 30. Juni 2021 verpflichtet, Herkunftsnachweise auf erneuerbare Gase, Wärme und Kälte auszuweiten. Deutschland hat diese Frist deutlich verpasst. Umgesetzt wird Artikel 19 durch das Herkunftsnachweisregistergesetz HkNRG, in Kraft seit dem 14. Januar 2023, konkretisiert durch die Verordnung GWKHV von Mai 2024. Die Inbetriebnahme des Gas-Registers ist für 2026 erwartet, ein verbindlicher Termin ist nicht öffentlich fixiert, ursprünglich war 2025 im Gespräch. Ein Herkunftsnachweis durchläuft drei Schritte, er wird je Energiemenge ausgestellt, kann übertragen und gehandelt werden und wird beim Nachweis gegenüber dem Letztverbraucher entwertet. Erfasst werden erneuerbare Gase wie Biomethan und grüner Wasserstoff sowie kohlenstoffarme Gase. Der Herkunftsnachweis folgt dem Buch-und-Nachweis-Prinzip und ist abzugrenzen von der RFNBO-Welt, die mit Massenbilanz und der Union Database arbeitet und eine eigene Nachhaltigkeitszertifizierung mit mindestens 70 Prozent CO2-Einsparung verlangt. Die zentrale offene Frage ist die saubere Schnittstelle, um Doppelvermarktung zu vermeiden. Der Aufbau ist verzögert, die Schnittstellen sind komplex, die EU-weite Interoperabilität ist offen und der Markthochlauf grüner Gase läuft den Nachweisstrukturen voraus. Wer den UBA-Newsletter verfolgt, bestehende Nachweise sauber führt, Herkunftsnachweis und RFNBO verzahnt und die Kontostruktur früh klärt, ist beim Start vorbereitet.

Was das neue HKN-Register für Gas und Wasserstoff ist

Deutschland bekommt erstmals ein Herkunftsnachweisregister für Gas und Wasserstoff. Das Umweltbundesamt baut es als Pflicht aus dem EU-Recht auf. Bisher gibt es nur ein Strom-Register, künftig wird auch die grüne Eigenschaft von Biomethan und Wasserstoff nachweisbar und handelbar.

RED II Art. 19
EU-Pflicht
Ausweitung auf Gas und Wärme
14. Januar 2023
HkNRG in Kraft
deutsches Gesetz
erwartet 2026
Inbetriebnahme Gas-Register
kein verbindlicher Termin
30. Juni 2021
verpasste EU-Frist
RED II Art. 19
rund 10 TWh
Biomethan-Einspeisung 2024
ca. 230 Anlagen
95 bis 130 TWh
Wasserstoffbedarf 2030
50 bis 70 Prozent Import

Hinter dem Register steht ein klarer rechtlicher Anlass. Artikel 19 der EU-Richtlinie RED II verpflichtet die Mitgliedstaaten seit dem 30. Juni 2021, Herkunftsnachweise auf erneuerbare Gase sowie Wärme und Kälte auszuweiten. Deutschland hat diese Frist deutlich verpasst. Umgesetzt wird Artikel 19 durch das Herkunftsnachweisregistergesetz HkNRG, in Kraft seit dem 14. Januar 2023, konkretisiert durch die Verordnung GWKHV von Mai 2024. Das Umweltbundesamt baut auf dieser Grundlage zwei neue Register auf, eines für Gas inklusive Wasserstoff und eines für Wärme und Kälte, neben dem schon seit 2013 bestehenden Register für Strom, das hier nur als Vergleich dient. Die Inbetriebnahme des Gas-Registers ist nach Angaben des Umweltbundesamts für 2026 erwartet, ein verbindlicher Termin ist nicht öffentlich fixiert, ursprünglich war 2025 im Gespräch. Der Markthochlauf grüner Gase macht den Nachweis dringlich: 2024 wurden rund 10 TWh Biomethan aus etwa 230 Anlagen eingespeist, und für 2030 wird ein Wasserstoffbedarf von 95 bis 130 TWh erwartet, davon 50 bis 70 Prozent aus Import.

Herkunftsnachweis ist ein elektronisches Dokument, das die erneuerbare oder kohlenstoffarme Eigenschaft einer Energiemenge gegenüber dem Letztverbraucher nachweist und handelbar macht. Er trennt die grüne Eigenschaft buchhalterisch vom physischen Gas, sodass etwa die Biomethan- oder Wasserstoffeigenschaft separat vermarktet werden kann. Rechtsgrundlage ist das Herkunftsnachweisregistergesetz HkNRG, das den Begriff in Paragraf 2 definiert. Der Herkunftsnachweis belegt die Vermarktung der grünen Eigenschaft, ersetzt aber nicht die RFNBO-Nachhaltigkeitszertifizierung.

Ausstellung, Übertragung, Entwertung

Ein Herkunftsnachweis durchläuft drei Schritte. Er wird je Energiemenge ausgestellt, kann gehandelt und übertragen werden und wird entwertet, wenn die grüne Eigenschaft gegenüber einem Kunden geltend gemacht wird. So wird die grüne Eigenschaft buchhalterisch vom physischen Gas getrennt.

Lebenszyklus eines Herkunftsnachweises: Ausstellung, Übertragung und Handel, Entwertung beim Letztverbraucher
Der Lebenszyklus eines Herkunftsnachweises: Das UBA-Register stellt den Nachweis je Energiemenge aus, danach wird er übertragen und gehandelt und schließlich beim Nachweis gegenüber dem Letztverbraucher entwertet.

Im Detail folgt der Lebenszyklus einem festen Ablauf. Erstens stellt das UBA-Register den Herkunftsnachweis je Energiemenge aus, etwa für eine eingespeiste Menge Biomethan oder Wasserstoff. Zweitens kann der Nachweis übertragen und gehandelt werden, also an Händler, Versorger und Kunden weitergegeben werden, unabhängig vom physischen Weg des Gases. Drittens wird der Nachweis entwertet, sobald die grüne Eigenschaft gegenüber dem Letztverbraucher geltend gemacht wird, womit er verbraucht ist und nicht erneut verwendet werden darf. Genau diese Trennung von Molekül und Eigenschaft folgt dem Buch-und-Nachweis-Prinzip. Eine Besonderheit gilt für Wärme und Kälte, hier ist eine räumliche Bindung an das jeweilige Netz vorgesehen, anders als beim frei handelbaren Gasnachweis. Konzeptionell offen ist nach derzeitigem Stand, wie genau die Entwertung von Wasserstoff-Nachweisen bei der Netzentnahme ausgestaltet wird.

Welche Gase erfasst werden

Das Register deckt eine breite Palette ab. Neben erneuerbaren Gasen sind auch kohlenstoffarme Gase erfasst. Wichtig ist die Abgrenzung zur Nachhaltigkeitszertifizierung, denn der Herkunftsnachweis belegt die Vermarktung, nicht die Nachhaltigkeit.

Biomethan-Aufbereitungsanlage mit runden Faultürmen am Rand von Ackerland
Hinter dem Register steht die reale Erzeugung: Eine Biomethan-Aufbereitungsanlage mit runden Faultürmen am Rand von Ackerland speist aufbereitetes Gas ins Netz ein. Für genau solche Mengen stellt das UBA-Register künftig Herkunftsnachweise aus.

Konkret umfasst das Register zwei Gruppen. Zu den erneuerbaren Gasen zählen Biomethan, Deponiegas und Klärgas, grüner und biogener Wasserstoff sowie synthetisches Methan. Zu den kohlenstoffarmen Gasen gehören kohlenstoffarmer Wasserstoff und seine Derivate sowie Grubengas. Wichtig ist die saubere Abgrenzung: Der Herkunftsnachweis belegt die Vermarktung der grünen oder kohlenstoffarmen Eigenschaft, er belegt nicht die Nachhaltigkeit im Sinne der RFNBO-Regeln. Die RFNBO-Zertifizierung bleibt ein getrennter Nachweisstrang mit eigenen Anforderungen, der nicht durch den Herkunftsnachweis ersetzt wird. Wer also Wasserstoff oder Biomethan als RFNBO vermarkten will, braucht beide Nachweise, den Herkunftsnachweis für die Vermarktung der Eigenschaft und die RFNBO-Zertifizierung für die Nachhaltigkeit.

HKN oder RFNBO? Buch-und-Nachweis gegen Massenbilanz

Zwei Nachweiswelten stehen nebeneinander und werden oft verwechselt. Der Herkunftsnachweis trennt die grüne Eigenschaft vom Molekül, die RFNBO-Welt verfolgt sie entlang der Lieferkette. Beide müssen sauber verzahnt werden, um Doppelvermarktung zu vermeiden.

Herkunftsnachweis: Buch-und-Nachweis, handelbar
Grüne Eigenschaft frei handelbar
Trennung von Eigenschaft und Molekül
Belegt die Vermarktung, nicht die Nachhaltigkeit
RFNBO: Massenbilanz, Nachhaltigkeitszertifizierung
Massenbilanz entlang der Lieferkette
Mindestens 70 Prozent CO2-Einsparung
Dokumentiert in der Union Database

Für die Praxis heißt das: Der Herkunftsnachweis folgt dem Buch-und-Nachweis-Prinzip, die grüne Eigenschaft ist vom physischen Molekül getrennt und frei handelbar. Die RFNBO-Welt arbeitet dagegen mit Massenbilanz, verfolgt die Eigenschaft entlang der Lieferkette und dokumentiert sie in der Union Database. Die RFNBO-Zertifizierung verlangt mindestens 70 Prozent CO2-Einsparung sowie eine eigene Zertifizierung und bleibt damit ein getrennter Nachweisstrang. Genau aus dem Nebeneinander entsteht das zentrale Risiko der Doppelvermarktung, also dass dieselbe grüne Eigenschaft in mehreren Registern geltend gemacht wird. Eine saubere Schnittstelle zwischen dem Herkunftsnachweisregister auf der einen und Systemen wie Biogasregister, Nabisy und dem RFNBO-Register auf der anderen Seite ist deshalb die Voraussetzung dafür, dass der Nachweis belastbar bleibt.

Herausforderungen und Risiken

Der Aufbau ist verzögert und die Schnittstellen sind komplex. Der Markthochlauf grüner Gase läuft den Nachweisstrukturen voraus. Eine ehrliche Betrachtung muss das benennen, statt das Register nur als geordneten Fortschritt zu zeichnen.

Compliance-Mitarbeiter prüft gedruckte Zertifikatsdokumente am Schreibtisch
Hinter dem Register steht reale Compliance-Arbeit: Eine Mitarbeiterin gleicht gedruckte Zertifikatsdokumente mit den Registereinträgen ab. Genau an dieser Schnittstelle entscheidet sich, ob Doppelvermarktung zwischen mehreren Registern vermieden wird.

Im Detail liegen die Risiken auf mehreren Ebenen. Erstens ist der Aufbau verzögert, die Inbetriebnahme wurde von 2025 auf erwartet 2026 verschoben, ohne dass ein verbindlicher Termin öffentlich fixiert ist. Zweitens droht Doppelzählung zwischen dem neuen HKN-Register und bestehenden Systemen wie Biogasregister, Nabisy und dem RFNBO-Register, solange die Schnittstellen nicht sauber definiert sind. Drittens ist die EU-weite Interoperabilität und die grenzüberschreitende Anerkennung von Nachweisen noch offen, was bei einem stark importgetriebenen Wasserstoffmarkt mit 50 bis 70 Prozent Importanteil 2030 ins Gewicht fällt. Viertens ist konzeptionell offen, wie die Entwertung von Wasserstoff-Nachweisen bei der Netzentnahme genau ausgestaltet wird. Eine ausgewogene Sicht erkennt also sowohl den Nutzen eines belastbaren Nachweises grüner Gase als auch die realen Lücken und offenen Punkte an.

Vorsicht bei Zeitplan und Doppelvermarktung: Die Inbetriebnahme des Gas-Registers ist für 2026 erwartet, aber nicht verbindlich datiert. Wer Vertriebs- oder Beschaffungsstrategien schon fest auf einen bestimmten Starttermin stützt, riskiert Fehlannahmen. Besonders bei Mengen, die zugleich in Biogasregister, Nabisy oder der Union Database geführt werden, müssen die Schnittstellen sauber geklärt sein, bevor dieselbe grüne Eigenschaft doppelt vermarktet wird.

Wichtig

Das Herkunftsnachweisregister für Gas und Wasserstoff ist ein echter Fortschritt und zugleich noch eine Baustelle. Die Verzögerung der Inbetriebnahme auf erwartet 2026, das Risiko der Doppelzählung zwischen mehreren Registern und die offene EU-weite Interoperabilität gehören ehrlich auf den Tisch. Wer beides sieht, den Nutzen eines belastbaren Nachweises grüner Gase und die realen offenen Punkte, ordnet das Register richtig ein und kann die Vorarbeit gezielt leisten.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Das Register ist eine Daten- und Compliance-Aufgabe mit Vorlauf. Wer jetzt bestehende Nachweise sauber führt und die RFNBO-Schnittstelle plant, ist beim Start vorbereitet. So wird aus einer angekündigten Pflicht ein konkreter Plan.

  1. UBA-Newsletter und Fachtagungen verfolgen

    Verfolge den UBA-Newsletter und einschlägige Fachtagungen, um Start und Verfahren mitzubekommen. Solange die Inbetriebnahme für 2026 erwartet ist, ohne verbindlichen Termin, ist die offizielle Kommunikation des Umweltbundesamts die zuverlässigste Quelle für den tatsächlichen Zeitplan und die Registrierungsmodalitäten. Wer hier früh informiert ist, vermeidet Zeitdruck zum Start.

  2. Bestehende Nachweise sauber führen

    Führe bestehende Nachweissysteme wie Biogasregister, Nabisy und die Union Database sauber und konsistent. Saubere Bestandsdaten sind die Grundlage dafür, dass beim Anschluss an das neue Register keine Mengen doppelt geführt werden. Wer hier vorab aufräumt, senkt das Risiko der Doppelvermarktung schon bevor das Register live geht.

  3. HKN und RFNBO verzahnen

    Plane den Herkunftsnachweis und die RFNBO-Zertifizierung als getrennte, aber verzahnte Stränge. Buch-und-Nachweis auf der einen und Massenbilanz auf der anderen Seite folgen unterschiedlicher Logik, müssen aber widerspruchsfrei zusammenpassen. Wer die Schnittstelle früh durchdenkt, vermeidet, dass dieselbe grüne Eigenschaft in beiden Welten unterschiedlich behandelt wird.

  4. Kontostruktur und Rollen klären

    Kläre die Kontostruktur und die eigenen Rollen als Erzeuger, Händler oder Versorger frühzeitig. Welche Konten, Berechtigungen und Prozesse im Register benötigt werden, hängt von der jeweiligen Marktrolle ab. Wer diese Struktur vor dem Start festlegt, kann unmittelbar ausstellen, übertragen und entwerten, sobald das Register in Betrieb geht.

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Herkunftsnachweis für Gas? +

Ein Herkunftsnachweis für Gas ist ein elektronisches Dokument, das die erneuerbare oder kohlenstoffarme Eigenschaft einer Gasmenge gegenüber dem Letztverbraucher nachweist und handelbar macht. Er trennt die grüne Eigenschaft buchhalterisch vom physischen Molekül, sodass etwa die Biomethan- oder Wasserstoffeigenschaft separat vermarktet werden kann. Rechtsgrundlage ist das Herkunftsnachweisregistergesetz HkNRG, das den Begriff in Paragraf 2 definiert. Der Herkunftsnachweis belegt die Vermarktung, ersetzt aber nicht die RFNBO-Nachhaltigkeitszertifizierung.

Wer betreibt das neue Register? +

Das neue Herkunftsnachweisregister betreibt das Umweltbundesamt. Es baut zwei neue Register auf, eines für Gas inklusive Wasserstoff und eines für Wärme und Kälte. Bisher gibt es in Deutschland nur ein Strom-Register, das das Umweltbundesamt seit 2013 führt. Die neuen Register setzen Artikel 19 der EU-Richtlinie RED II um, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, Herkunftsnachweise auf erneuerbare Gase, Wärme und Kälte auszuweiten.

Ab wann gibt es das HKN-Register für Gas und Wasserstoff? +

Die Inbetriebnahme des Gas-Registers ist nach Angaben des Umweltbundesamts für 2026 erwartet, ein verbindlicher Termin ist nicht öffentlich fixiert. Ursprünglich war 2025 im Gespräch. Die Rechtsgrundlagen stehen bereits: Das Herkunftsnachweisregistergesetz HkNRG ist seit dem 14. Januar 2023 in Kraft, konkretisiert durch die Verordnung GWKHV von Mai 2024. Die zugrunde liegende EU-Frist aus Artikel 19 der Richtlinie RED II lief bereits am 30. Juni 2021 ab, Deutschland hat sie deutlich verpasst.

Was ist der Unterschied zwischen HKN und RFNBO-Zertifizierung? +

Der Herkunftsnachweis folgt dem Buch-und-Nachweis-Prinzip: Die grüne Eigenschaft wird vom physischen Molekül getrennt und ist frei handelbar. Die RFNBO-Welt arbeitet dagegen mit Massenbilanz und verfolgt die Eigenschaft entlang der Lieferkette, dokumentiert in der Union Database. Die RFNBO-Zertifizierung verlangt mindestens 70 Prozent CO2-Einsparung und eine eigene Zertifizierung. Der Herkunftsnachweis belegt die Vermarktung, nicht die Nachhaltigkeit. Beide Stränge bleiben getrennt, müssen aber sauber verzahnt werden, um Doppelvermarktung zu vermeiden.

Was müssen Unternehmen jetzt tun? +

Das Register ist eine Daten- und Compliance-Aufgabe mit Vorlauf. Unternehmen sollten den UBA-Newsletter und Fachtagungen verfolgen, um Start und Verfahren mitzubekommen, bestehende Nachweissysteme wie Biogasregister, Nabisy und Union Database sauber führen, den Herkunftsnachweis und die RFNBO-Zertifizierung als getrennte, aber verzahnte Stränge planen und die Kontostruktur sowie die Rollen als Erzeuger, Händler oder Versorger frühzeitig klären. Da die Inbetriebnahme für 2026 erwartet ist, ohne verbindlichen Termin, lohnt es, die Vorarbeit jetzt zu leisten.