Anlagenfahrer geht an einem großen Gasmotor-Blockheizkraftwerk in der Maschinenhalle einer kommunalen Energiezentrale entlang.
ENERGIEWIRTSCHAFT & NACHHALTIGKEIT

iKWK-Regelungslücke ab 2026: die letzte Ausschreibung und der fehlende Rechtsrahmen

Die Ausschreibung zum 1. Dezember 2025 war die letzte planmäßige KWK- und iKWK-Runde. Das iKWK-Segment blieb unterzeichnet, und für 2026 fehlt die Mengenfestlegung der KWK-Ausschreibungsverordnung. Zugleich ist die Geltung des KWKG beihilferechtlich nur bis Ende 2026 gesichert. Für Stadtwerke, die ihre Fernwärme dekarbonisieren wollen, ist das eine schwierige Ausgangslage.

Dieser Artikel ordnet die iKWK-Regelungslücke in sieben Schritten ein: was gerade passiert, was ein innovatives KWK-System technisch ausmacht, wie die letzte Ausschreibung ausging, welcher Rechtsrahmen ab 2026 gilt, warum die digitale Steuerung der Kern der Sache ist, wo die Risiken liegen und was Betreiber jetzt tun sollten.

Zusammenfassung

Ein innovatives KWK-System, kurz iKWK, verbindet drei Wärmeerzeuger unter einer gemeinsamen Steuerung: ein Blockheizkraftwerk, einen erneuerbaren Wärmeerzeuger wie eine Großwärmepumpe, Solarthermie oder Geothermie und einen rein elektrischen Wärmeerzeuger nach dem Power-to-Heat-Prinzip. Alle speisen dasselbe Wärmenetz, und der erneuerbare Erzeuger muss mindestens 30 Prozent der Referenzwärme pro Jahr liefern. Gefördert werden solche Anlagen über Ausschreibungen der Bundesnetzagentur. Genau dort liegt das Problem. Die KWK-Ausschreibungsverordnung legt die jährlichen Mengen nur bis einschließlich 2025 fest. Für 2026 und danach fehlt bislang ein Rechtsrahmen. Die Ausschreibung zum Gebotstermin 1. Dezember 2025 war damit die letzte planmäßige Runde. Das iKWK-Segment blieb unterzeichnet: Für die ausgeschriebene Menge von 34,261 Megawatt gingen nur sechs zulässige Gebote über zusammen 27,599 Megawatt ein, der mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 6,67 Cent je Kilowattstunde. Das konventionelle KWK-Segment war dagegen überzeichnet, mit einem gesunkenen Durchschnittswert von 5,02 Cent je Kilowattstunde. Beim KWKG selbst ist die beihilferechtliche Geltung nur bis zum 31. Dezember 2026 gesichert, eine Verlängerung bis 2029 steht unter Vorbehalt der EU-Kommission. Übergangsweise gilt eine Verlängerung-light, die den Stichtag von der Inbetriebnahme auf die Genehmigung oder verbindliche Bestellung verschiebt. Verbände warnen vor einem Investitionsstillstand, weil iKWK-Projekte 12 bis 24 Monate Vorlauf brauchen. Für Betreiber heißt das: Projekte entscheidungsreif halten, Genehmigungen früh vorbereiten und die digitale Steuerung, die bei iKWK über Wirtschaftlichkeit und CO2-Bilanz entscheidet, von Anfang an mitplanen.

34,261 MW
ausgeschriebene iKWK-Menge zum 1. Dezember 2025
Bundesnetzagentur
27,599 MW
bezuschlagt, das iKWK-Segment blieb unterzeichnet
sechs zulässige Gebote
6,67 ct/kWh
mengengewichteter iKWK-Zuschlagswert
Bundesnetzagentur
5,02 ct/kWh
KWK-Zuschlagswert, gesunken von 5,73 ct/kWh
überzeichnetes Segment
bis 2025
geregelte Ausschreibungsmengen der KWKAusV
danach keine Festlegung
12 bis 24
Monate Planungsvorlauf für iKWK-Projekte
B.KWK, AGFW, VKU

Was gerade passiert: die letzte planmäßige KWK-Ausschreibung

Die Bundesnetzagentur hat am 15. Januar 2026 die Ergebnisse der KWK- und iKWK-Ausschreibung zum Gebotstermin 1. Dezember 2025 veröffentlicht. Es war die letzte Runde, für die es eine gesetzliche Grundlage gibt. Die KWK-Ausschreibungsverordnung regelt die jährlichen Mengen nur bis einschließlich 2025. Für 2026 und die Folgejahre fehlt bislang eine Festlegung.

Das klingt technisch, hat aber eine harte Folge. Ohne festgelegte Mengen kann die Bundesnetzagentur ab 2026 keine regulären KWK- und iKWK-Ausschreibungen ausschreiben. Wer ein Blockheizkraftwerk über 1 Megawatt oder ein innovatives KWK-System bauen und über das KWKG fördern lassen will, muss dafür ein Ausschreibungsverfahren gewinnen. Fällt das Verfahren aus, fehlt der wichtigste Fördermechanismus.

Ein gemeinsamer Brief von B.KWK, AGFW und VKU an den zuständigen Ausschuss warnt deshalb vor einem Planungs- und Investitionsstillstand ab 2026. Die Verbände fordern, die jährlichen Mengen für die Jahre ab 2026 zeitnah festzulegen, damit der Ausbau kommunaler Fernwärme nicht stockt.

Was ist ein innovatives KWK-System?

Ein innovatives KWK-System kombiniert drei Wärmeerzeuger unter einer gemeinsamen Steuerung. Es ist keine einzelne Maschine, sondern ein abgestimmtes System, das Strom und Wärme koppelt und dabei einen festen Anteil erneuerbarer Wärme mitbringt. Genau dieser Zuschnitt unterscheidet iKWK von einer klassischen KWK-Anlage.

Ein innovatives KWK-System (iKWK) ist die Kombination aus einer KWK-Anlage, einem innovativen erneuerbaren Wärmeerzeuger und einem elektrischen Wärmeerzeuger, die dasselbe Wärmenetz versorgen und gemeinsam gesteuert werden. Der erneuerbare Wärmeerzeuger muss über das Jahr mindestens 30 Prozent der Referenzwärme liefern und eine Jahresarbeitszahl von mindestens 1,25 erreichen.
Diagramm eines innovativen KWK-Systems: KWK-Anlage, erneuerbarer Wärmeerzeuger und elektrischer Wärmeerzeuger speisen über eine gemeinsame Steuerung mit eichrechtskonformer Messung in dasselbe Wärmenetz.
Drei Erzeuger, eine Steuerung, ein Netz. Das Blockheizkraftwerk, der erneuerbare Wärmeerzeuger und der elektrische Wärmeerzeuger speisen gemeinsam gesteuert dasselbe Wärmenetz. Der erneuerbare Erzeuger deckt mindestens 30 Prozent der Referenzwärme.

Die erste Komponente ist das Blockheizkraftwerk, das gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt. Die zweite ist der innovative erneuerbare Wärmeerzeuger, in der Praxis meist eine Großwärmepumpe, die Umgebungswärme aus Luft, Fluss- oder Abwasser nutzt, seltener Solarthermie oder Geothermie. Die dritte ist ein rein elektrischer Wärmeerzeuger, also ein Elektrodenkessel oder Heizstab, der überschüssigen Strom direkt in Wärme wandelt.

Große Luft-Wasser-Wärmepumpe auf einem Betonfundament neben einer Fernwärme-Energiezentrale, ein Techniker prüft die Rohranbindung mit einem Handmessgerät.
Die Großwärmepumpe ist bei den meisten iKWK-Systemen der erneuerbare Wärmeerzeuger. Sie liefert den Pflichtanteil erneuerbarer Wärme und arbeitet dann günstig, wenn Strom günstig ist.

Zusammengehalten wird das Ganze von der gemeinsamen Steuer- und Regelungstechnik. Alle Komponenten hängen am selben Wärmenetz und brauchen eichrechtskonforme Messgeräte, die Brennstoffe, erzeugte Wärme und eingesetzten wie erzeugten Strom laufend erfassen. Ohne diese Messung gibt es keine Förderung.

Die Ergebnisse: KWK überzeichnet, iKWK unterzeichnet

Die beiden Segmente der letzten Ausschreibung entwickelten sich gegenläufig. Die konventionelle KWK-Ausschreibung war deutlich überzeichnet, das iKWK-Segment blieb erneut unter der ausgeschriebenen Menge. Niedrige Preise und die Unterzeichnung deuten laut Bundesnetzagentur auf fehlende Planungssicherheit hin.

Segment ausgeschrieben Gebote bezuschlagt Zuschlagswert Status
KWK-Anlagen 107,964 MW 41 Gebote, 135,668 MW 33 Gebote, 108,658 MW 5,02 ct/kWh überzeichnet
Innovative KWK-Systeme 34,261 MW 6 zulässige Gebote 6 Gebote, 27,599 MW 6,67 ct/kWh unterzeichnet

Bei den innovativen KWK-Systemen deuten sowohl die niedrigen Preise als auch die Unterzeichnung des Segments auf die fehlende Planungssicherheit hin.

Bundesnetzagentur ,

Der Kontrast ist deutlich. Im konventionellen Segment lagen die Gebote mit 135,668 Megawatt klar über der ausgeschriebenen Menge, der durchschnittliche Zuschlagswert sank von 5,73 auf 5,02 Cent je Kilowattstunde. Im iKWK-Segment reichten sechs Gebote nicht, um die 34,261 Megawatt zu füllen. Dass ausgerechnet der klimafreundlichere Anlagentyp schwächelt, ist das eigentliche Warnsignal.

Die Regelungslücke ab 2026 und die EU-Perspektive

Die Lücke hat zwei Ebenen, die oft verwechselt werden. Erstens fehlt die Mengenfestlegung für Ausschreibungen ab 2026. Zweitens ist die beihilferechtliche Geltung des KWKG selbst nur bis Ende 2026 gesichert. Beides muss geschlossen werden, sonst steht der Fördermechanismus still.

Die EU-Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für Teile des KWKG nur bis Ende 2026 erteilt. Eine Verlängerung bis 2029 braucht eine neue Genehmigung und läuft noch. Um die Zeit zu überbrücken, setzt der Gesetzgeber auf eine sogenannte Verlängerung-light. Dabei zählt für die Frist nicht mehr die Inbetriebnahme der Anlage, sondern die immissionsschutzrechtliche Genehmigung oder die verbindliche Bestellung. Die tatsächliche Inbetriebnahme kann dann bis zu vier Jahre später erfolgen.

Die KWK-Anpassung hängt zudem am größeren Gesetzespaket rund um das Kraftwerkssicherheitsgesetz und das Kraftwerksausschreibungsgesetz, das den Zubau steuerbarer und wasserstofffähiger Kraftwerkskapazität regeln soll. Parallel klärt der Europäische Gerichtshof die grundsätzliche Frage, ob das KWKG überhaupt eine Beihilfe im Sinne des EU-Rechts ist. Sein Urteil wird für den 9. Juli 2026 erwartet. Für Betreiber bleibt bis dahin Unsicherheit, wie es mit der Förderung ab 2026 weitergeht. Wie stark der Rechtsrahmen den Ausbau treibt, zeigt sich auch beim Kraftwerkssicherheitsgesetz und den H2-ready-Ausschreibungen.

Warum die digitale Steuerung der Kern von iKWK ist

Der eigentliche Wert eines iKWK-Systems entsteht in der Software. Drei Erzeuger, die dasselbe Netz versorgen, müssen je nach Strompreis, Wärmebedarf und Netzsituation gegeneinander gefahren werden. Läuft die falsche Komponente zur falschen Zeit, sinken Wirtschaftlichkeit und erneuerbarer Anteil zugleich.

Die Logik ist einfach zu benennen, aber anspruchsvoll zu regeln. Ein Blockheizkraftwerk erzeugt Strom und Wärme und lohnt sich, wenn der Strom teuer ist. Die Wärmepumpe verbraucht Strom und lohnt sich, wenn er günstig ist. Der elektrische Wärmeerzeuger nimmt kurzfristige Überschüsse auf. Die Steuerung muss diese Fahrweise stündlich neu bestimmen, den Wärmespeicher einbeziehen und die Netzentgelte im Blick behalten.

Dazu kommt die eichrechtskonforme Messung als Fördervoraussetzung. Alle Brennstoff-, Wärme- und Strommengen müssen kontinuierlich und prüfbar erfasst werden. Wer eine Prognose des Wärmebedarfs und der Strompreise mit einer vorausschauenden Regelung verbindet, senkt den Brennstoffeinsatz und hebt den erneuerbaren Anteil über den Pflichtwert. Die gleiche digitale Basis trägt später den digitalen Zwilling im Stadtwerk und die Flexibilität nach Paragraf 14a EnWG.

Herausforderungen und Risiken

Die Unterzeichnung im iKWK-Segment ist mehr als eine Statistik. Sie zeigt, dass die Kombination aus regulatorischer Unsicherheit und wirtschaftlichem Risiko potenzielle Bieter abschreckt.

Wer heute plant, braucht 12 bis 24 Monate Vorlauf, muss aber ohne gesicherten Rechtsrahmen für 2026 kalkulieren. Die Investition in eine Großwärmepumpe ist hoch, und ihre Wirtschaftlichkeit hängt am Strompreis. Sinkende Zuschlagswerte drücken zusätzlich auf die Marge. Kommt die Mengenfestlegung zu spät, verschieben sich Projekte oder fallen ganz aus, und der Ausbau der klimafreundlichen Fernwärme verliert Tempo.

Das größte Risiko ist nicht die einzelne Anlage, sondern die Lücke im Kalender. Ein iKWK-Projekt lässt sich nicht aus dem Stand starten, wenn die Ausschreibung wieder da ist. Wer jetzt Genehmigung, Standort und Steuerungskonzept vorbereitet, kann eine neue Mengenfestlegung sofort nutzen. Wer wartet, verliert die 12 bis 24 Monate Vorlauf ein zweites Mal.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Stadtwerke und Wärmenetzbetreiber sollten iKWK-Projekte trotz Regelungslücke entscheidungsreif halten und die Steuerungsfrage früh mitdenken. Vier Schritte sind dabei vordringlich.

Zwei kommunale Planerinnen und Planer studieren an einem Besprechungstisch einen ausgedruckten Fernwärme-Netzplan und diskutieren die Projektplanung.
Projekte entscheidungsreif halten heißt, Standort, Genehmigung und Steuerungskonzept schon vor der nächsten Ausschreibung zusammenzuführen.

Vier vorrangige Schritte

  1. Genehmigung und Bestellung vorziehen

    Die Verlängerung-light knüpft die Frist an die immissionsschutzrechtliche Genehmigung oder die verbindliche Bestellung. Wer diese Schritte früh angeht, sichert sich den Förderanspruch, auch wenn die Inbetriebnahme später liegt.

  2. Digitale Machbarkeit rechnen

    Verschiedene iKWK-Konfigurationen aus Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe und elektrischem Erzeuger simulieren, mit realistischen Strompreis- und Lastprofilen. So steht die wirtschaftlich beste Auslegung fest, bevor die Ausschreibung wieder öffnet.

  3. Steuerung und Messung sauber planen

    Das Steuer- und Messkonzept eichrechtskonform und datenseitig von Anfang an aufsetzen. Die gemeinsame Regelung der drei Erzeuger entscheidet über Wirtschaftlichkeit und erneuerbaren Anteil, nicht die einzelne Komponente.

  4. Gesetzgebung eng verfolgen

    Den Prozess zur KWKAusV und zur KWKG-Verlängerung sowie das EuGH-Urteil im Blick behalten. Wer die Fristen kennt, kann Projekte im richtigen Moment in die Ausschreibung bringen.

Die iKWK-Frage steht nicht allein. Sie greift in dieselbe Planung wie die kommunale Wärmeplanung und die Elektrifizierung der Fernwärme mit Großwärmepumpen, sie nutzt die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze und teilt die Steuerungslogik mit der digitalen Betriebssteuerung kalter Nahwärme.

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein innovatives KWK-System (iKWK)? +

Ein innovatives KWK-System verbindet drei Wärmeerzeuger unter einer gemeinsamen Steuerung: ein Blockheizkraftwerk als KWK-Komponente, einen erneuerbaren Wärmeerzeuger wie eine Großwärmepumpe, Solarthermie oder Geothermie und einen rein elektrischen Wärmeerzeuger nach dem Power-to-Heat-Prinzip. Alle Komponenten speisen dasselbe Wärmenetz. Der erneuerbare Wärmeerzeuger muss über das Jahr mindestens 30 Prozent der Referenzwärme liefern, seine Jahresarbeitszahl muss mindestens 1,25 betragen.

Warum gibt es ab 2026 eine Regelungslücke bei den KWK-Ausschreibungen? +

Die KWK-Ausschreibungsverordnung legt die jährlichen Ausschreibungsmengen nur für die Jahre 2017 bis einschließlich 2025 fest. Für 2026 und die Folgejahre fehlt bislang eine Festlegung. Ohne diese Grundlage kann die Bundesnetzagentur keine regulären KWK- und iKWK-Ausschreibungen durchführen. Verbände wie B.KWK, AGFW und VKU warnen vor einem Investitionsstillstand, weil Projekte 12 bis 24 Monate Vorlauf brauchen.

Wie ist die letzte iKWK-Ausschreibung vom Dezember 2025 ausgegangen? +

Zum Gebotstermin 1. Dezember 2025 blieb das iKWK-Segment unterzeichnet. Für die ausgeschriebene Menge von 34,261 Megawatt gingen nur sechs zulässige Gebote über zusammen 27,599 Megawatt ein, die alle bezuschlagt wurden. Der mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 6,67 Cent je Kilowattstunde. Das konventionelle KWK-Segment war dagegen überzeichnet, mit einem gesunkenen Durchschnittswert von 5,02 Cent je Kilowattstunde.

Bis wann gilt das KWKG? +

Die Geltung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist beihilferechtlich bis zum 31. Dezember 2026 abgesichert. Eine Verlängerung bis 2029 muss die EU-Kommission erst genehmigen. Übergangsweise setzt der Gesetzgeber auf eine Verlängerung-light: Der maßgebliche Stichtag verschiebt sich von der Inbetriebnahme auf die immissionsschutzrechtliche Genehmigung oder die verbindliche Bestellung der Anlage, die Inbetriebnahme kann dann bis zu vier Jahre später erfolgen.

Welche Rolle spielt Digitalisierung bei innovativen KWK-Systemen? +

Der Kern eines iKWK-Systems ist die gemeinsame Steuerung von drei Erzeugern, die je nach Strompreis, Wärmebedarf und Netzsituation gegeneinander gefahren werden. Software entscheidet, wann das Blockheizkraftwerk, wann die Wärmepumpe und wann der elektrische Wärmeerzeuger läuft. Dazu kommt die eichrechtskonforme Messung aller Brennstoffe, Wärme- und Strommengen als Fördervoraussetzung. Prognose und Optimierung senken den Brennstoffeinsatz und erhöhen den erneuerbaren Anteil.