Zwei Bauarbeiter in Warnwesten lassen an einem Straßengraben ein dick gedämmtes gelbes Fernwärmerohr mit einem Kran in den Boden ab.
ENERGIEWIRTSCHAFT & NACHHALTIGKEIT

BEW-Neustart 2026: Neues BAFA-Merkblatt und das Ende der Transformationsplan-Förderung

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze startet 2026 auf neuer Grundlage. Zum 1. April 2026 gilt ein überarbeitetes BAFA-Merkblatt, und die Förderung von Transformationsplänen in Modul 1 läuft aus. Wer noch eine geförderte Transformationsplanung will, muss den Antrag bis zum 31. März 2026 stellen. Für Stadtwerke und Wärmenetzbetreiber verschiebt sich die Arbeit von der geförderten Planung hin zur ordnungsrechtlichen Pflicht aus dem Wärmeplanungsgesetz.

Dieser Artikel ordnet ein, was sich zum 1. April 2026 ändert, was genau wegfällt und was förderfähig bleibt, was das neue Merkblatt für Dokumentation und Datenführung bedeutet, warum der Bund die Förderung kappt, wie die Lage im europäischen Kontext aussieht, welche Risiken bleiben und was Wärmenetzbetreiber jetzt konkret tun sollten.

Zusammenfassung

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, kurz BEW, wird 2026 neu aufgestellt. Zum 1. Januar 2026 löste ein konsolidiertes BAFA-Merkblatt die bisherigen fünf Einzel-Merkblätter ab, eine überarbeitete Fassung gilt für Anträge ab dem 1. April 2026. Zum selben Datum endet die Förderung von Transformationsplänen über Modul 1; Anträge mit Eingang bis zum 31. März 2026 werden noch bearbeitet. Der Grund ist rechtlicher Natur: Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Betreiber, bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan vorzulegen, und nach Paragraf 23 Bundeshaushaltsordnung darf der Bund gesetzlich verpflichtetes Handeln nicht fördern. Nur die Förderung des Transformationsplans selbst entfällt. Machbarkeitsstudien und Planungsleistungen der HOAI-Leistungsphasen 2 bis 4 bleiben förderfähig, industrielle Prozesswärmenetze sind vom Förderende ausgenommen, und Bau wie Transformation von Wärmenetzen werden weiter mit einer Förderquote von bis zu 40 Prozent unterstützt. Das überarbeitete Merkblatt bringt mehr Praxisnähe, etwa flexiblere Vorlauftemperaturen über 95 Grad bei sachlicher Begründung, erhöht aber zugleich den Dokumentations- und Nachweisbedarf. Antragstellung und Kommunikation laufen über ein neues digitales BAFA-Portal. 2025 bewilligte das BAFA rund 1,65 Milliarden Euro an BEW-Mitteln, gleichzeitig wuchs der Rückstau nicht bewilligter Anträge bis Jahresende auf über 1.500. Für Stadtwerke heißt das: Den Dekarbonisierungsfahrplan als Pflichtaufgabe planen, die Datenbasis sauber aufsetzen und die letzte Antragsfrist am 31. März 2026 bewusst nutzen.

31.03.2026
letzter Antragstermin für die Förderung von Transformationsplänen
BAFA-Kurzmeldung, 05.02.2026
bis 40 Prozent
Förderquote der BEW für Bau und Transformation von Wärmenetzen
BMWE, BAFA
1,65 Mrd. Euro
2025 bewilligte BEW-Fördermittel
ZfK, BAFA
31.12.2026
Frist für den Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan
Wärmeplanungsgesetz
über 1.500
Ende 2025 eingereichte, aber noch nicht bewilligte Anträge
ZfK
rund 14 Prozent
Anteil der Wohnungen in Deutschland an Fern- oder Nahwärme
BMWE

Was sich zum 1. April 2026 ändert

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze startet 2026 auf neuer Grundlage. Zwei Änderungen fallen auf denselben Stichtag: ein überarbeitetes BAFA-Merkblatt und das Ende der Förderung von Transformationsplänen in Modul 1. Beides greift für Anträge ab dem 1. April 2026.

Das BAFA hat die bisherigen fünf Einzel-Merkblätter zum 1. Januar 2026 durch ein konsolidiertes Merkblatt ersetzt. Die zum 1. April 2026 gültige Fassung bringt zusätzliche Klarstellungen und mehr Praxisnähe. Für Betreiber heißt das vor allem: Ein einziges Dokument regelt jetzt die Förderbedingungen, was die Orientierung erleichtert, den Anspruch an die eigene Dokumentation aber erhöht.

Die zweite Änderung ist die folgenreichere. Die Förderung von Transformationsplänen über Modul 1 endet zum 1. April 2026. Anträge mit Eingang bis zum 31. März 2026 werden noch bearbeitet. Wer also eine geförderte Transformationsplanung anstrebt, hat dafür ein klares, enges Zeitfenster.

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist das zentrale Bundesprogramm zur Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärme. Sie fördert den Neubau und den Umbau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden, mit einer Förderquote von bis zu 40 Prozent. Träger ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Was wegfällt und was förderfähig bleibt

Wegfallen wird nur die Förderung des Transformationsplans selbst, nicht die ganze Planungsförderung. Diese Abgrenzung ist für Betreiber entscheidend, weil viele Leistungen weiter bezuschusst werden. Wer pauschal vom Ende der BEW-Planungsförderung ausgeht, lässt Geld liegen.

Vergleichsgrafik: Ab dem 1. April 2026 entfällt in BEW Modul 1 die Förderung von Transformationsplänen, während Machbarkeitsstudien, Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 und industrielle Prozesswärmenetze förderfähig bleiben.
Ab dem 1. April 2026 entfällt in BEW Modul 1 die Förderung von Transformationsplänen, während Machbarkeitsstudien, Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 und industrielle Prozesswärmenetze förderfähig bleiben.

Machbarkeitsstudien nach Modul 1 sind von der Einstellung nicht betroffen. Sie können auch nach dem 1. April 2026 weiter gefördert werden, ebenso die Planungsleistungen der HOAI-Leistungsphasen 2 bis 4, und zwar sowohl für den Neubau als auch für Transformationsvorhaben. Der Grund: Diese Leistungen gehen über das hinaus, was das Wärmeplanungsgesetz zwingend verlangt.

Eine Ausnahme gilt für industrielle Prozesswärmenetze, also Netze, die gewerbliche oder industrielle Verbraucher mit Prozesswärme versorgen. Sie sind vom Förderende ausgenommen. Für nach Paragraf 29 Absatz 4 Wärmeplanungsgesetz befreite industrielle Netze kommt eine Verlängerung um vier Jahre in Betracht, womit sich ihre Vorlagefrist nach hinten verschiebt.

Kernpunkt

Nur der Transformationsplan als geförderte Einzelleistung fällt weg. Machbarkeitsstudien, Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 sowie Bau und Transformation der Netze bleiben mit bis zu 40 Prozent förderfähig. Industrielle Prozesswärmenetze sind ausgenommen.

Das neue Merkblatt: konsolidiert, digital, dokumentationsintensiv

Das überarbeitete Merkblatt bringt mehr Klarheit und Praxisnähe, erhöht aber zugleich den Dokumentations- und Beratungsbedarf. Parallel digitalisiert das BAFA den Antrags- und Kommunikationsweg über ein neues Online-Portal. Wer förderfähig bleiben will, braucht eine belastbare Datenbasis.

Eine Planerin eines Stadtwerks betrachtet am Monitor ein abstraktes Fernwärmenetz aus leuchtenden Linien und Knotenpunkten, daneben ein Notizbuch und eine Kaffeetasse.
Die Förderung verschiebt sich von der Planung zur Umsetzung, und der Nachweis läuft zunehmend digital über das BAFA-Portal.

Mehrere Klarstellungen helfen in der Praxis. Für Bestandsnetze kann die 95-Grad-Obergrenze der Vorlauftemperatur überschritten werden, wenn dies sachlich nachvollziehbar begründet ist, etwa bei Wärmequellen, die höhere Temperaturen erfordern. In Modul 2 ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn in begründeten Ausnahmefällen möglich, wenn besondere, projektspezifische Gründe vorliegen.

Strenger wird es bei den Nachweisen. Bei Wärmepumpen in Mischsystemen müssen mindestens 90 Prozent der Jahreswärmemenge aus förderfähigen Quellen stammen und getrennt gemessen werden. Die Effizienz wird über SCOP oder die Jahresarbeitszahl bewertet, nicht mehr über den Gütegrad. Wärme aus nicht förderfähigen Quellen ist auf höchstens 10 Prozent der Jahreswärmemenge begrenzt. Solche Vorgaben lassen sich nur mit sauberer Messung und durchgängiger Dokumentation einhalten.

Warum der Bund die Förderung kappt

Das Förderende ist kein Sparzwang, sondern eine rechtliche Folge des Wärmeplanungsgesetzes. Was gesetzlich Pflicht wird, darf der Bund nicht mehr bezuschussen. Diese Logik erklärt, warum gerade der Transformationsplan herausfällt und andere Leistungen bleiben.

Zuwendungen dürfen nach Paragraf 23 Bundeshaushaltsordnung nur für Zwecke veranschlagt werden, an deren Erfüllung der Bund ein erhebliches Interesse hat. Gesetzlich verpflichtetes Handeln zählt nicht dazu.

Becker Büttner Held, Einordnung der BAFA-Entscheidung ,

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Betreiber, bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan vorzulegen. Damit wird der Transformationsplan vom freiwilligen, geförderten Vorhaben zur Pflichtaufgabe. Eine Förderung dieses Pflichtdokuments ist haushaltsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen.

Die Förderung verlagert sich dadurch von der Planung zur Umsetzung. Investitionen in Erzeugung, Speicher und Netz bleiben das Kerngeschäft der BEW. Der Dekarbonisierungsfahrplan nach Paragraf 32 Wärmeplanungsgesetz steht in einem eigenen rechtlichen Rahmen, den wir an anderer Stelle ausführlich behandeln.

Deutsche und europäische Einordnung

Die Wärmewende ist der träge Teil der Energiewende. Nur ein kleiner Teil der Haushalte hängt an Wärmenetzen, und der Umbau auf klimaneutrale Quellen bis 2045 ist kapitalintensiv und langwierig. Genau deshalb bleibt das Förderprogramm trotz der Kürzung beim Plan ein zentraler Hebel.

Großwärmepumpe und Wärmespeichertanks eines kommunalen Fernwärme-Heizwerks, verbunden durch dick gedämmte silberne Rohrleitungen auf einer Betonfläche.
Die BEW fördert weiter den Umbau auf erneuerbare Wärmequellen wie Großwärmepumpen und saisonale Speicher.

Aktuell sind nur rund 14 Prozent der Wohnungen in Deutschland an Fern- oder Nahwärmenetze angeschlossen. Transformationspläne müssen den Umbau auf ein treibhausgasneutrales Wärmenetz bis 2045 nachweisen. Der Weg dahin führt über erneuerbare Quellen wie Großwärmepumpen, Geothermie, Solarthermie und unvermeidbare Abwärme, die sich die BEW weiterhin fördern lässt.

Das politische Bekenntnis zur Fortführung steht. Ab 2030 sollen laut Umweltministerium 3,5 Milliarden Euro pro Jahr für die BEW bereitstehen. Das ordnet die aktuelle Änderung als Feinjustierung ein, nicht als Rückzug. Der Bund verschiebt die Förderung dorthin, wo sie nicht auf eine gesetzliche Pflicht trifft.

Herausforderungen und Risiken

Der Neustart bringt drei spürbare Reibungspunkte mit sich. Sie betreffen die Bearbeitungszeit, den Fristdruck und den steigenden Verwaltungsaufwand.

Der Rückstau bei der Bewilligung ist real. Bis Jahresende 2025 lagen über 1.500 eingereichte, aber noch nicht bewilligte Anträge vor. Lange Bearbeitungszeiten verzögern Investitionsentscheidungen und binden Planungskapazität, die anderswo fehlt.

Der Fristdruck zum 31. März 2026 trifft Betreiber, die ihre Transformationsplanung noch nicht beauftragt haben. Wer die Frist verpasst, trägt die Planungskosten für das Pflichtdokument künftig selbst. Hinzu kommt der höhere Nachweis- und Messaufwand aus dem neuen Merkblatt. Ohne saubere Datenbasis und digitale Prozesse drohen Verzögerungen im Portal und im schlechtesten Fall Rückforderungen.

Was Wärmenetzbetreiber jetzt tun sollten

Der Einstieg gelingt am besten entlang der Daten- und Nachweisprozesse, nicht allein über die Förderfrage. Die Pflicht aus dem Wärmeplanungsgesetz bleibt, die Förderung verschiebt sich, und der eigentliche Engpass liegt in den Systemen, die Messung, Modellierung und Dokumentation sauber zusammenführen.

Vier Schritte ordnen den Start. Sie greifen ineinander, lassen sich aber unabhängig voneinander beginnen.

  1. Die letzte Antragsfrist bewusst nutzen

    Prüfen, ob eine geförderte Transformationsplanung sinnvoll ist, und den Antrag vor dem 31. März 2026 stellen. Machbarkeitsstudien und Leistungsphasen 2 bis 4 bleiben auch danach förderfähig.

  2. Den Dekarbonisierungsfahrplan als Pflicht einplanen

    Die Frist am 31. Dezember 2026 gilt unabhängig von der Förderung. Den Fahrplan früh aufsetzen und mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnen, statt auf eine Förderung zu warten.

  3. Datenarchitektur und Messkonzept aufsetzen

    Getrennte Messung der Wärmequellen, SCOP- und Jahresarbeitszahl-Nachweise und lückenlose Dokumentation vorbereiten, damit der Antrag im digitalen BAFA-Portal ohne Rückfragen durchläuft.

  4. Digitale Planungswerkzeuge nutzen

    Ein Wärmekataster und Netzsimulation einsetzen, um Netzgebiete, Lastprofile und Quellenmix belastbar zu modellieren und den Fahrplan auf eine prüfbare Datengrundlage zu stellen.

Der BEW-Neustart ist damit weniger ein Förderthema als eine Frage der Datenführung. Wer Messung und Modellierung früh mit einer sauberen Dokumentation verbindet, erfüllt die Pflicht aus dem Wärmeplanungsgesetz sicherer und hält sich die Förderung für Studie und spätere Umsetzung offen.

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich zum 1. April 2026 bei der BEW? +

Zwei Dinge fallen zusammen. Erstens gilt ein überarbeitetes, konsolidiertes BAFA-Merkblatt für alle Anträge ab dem 1. April 2026; es löste zum 1. Januar 2026 die bisherigen fünf Einzel-Merkblätter ab. Zweitens endet die Förderung von Transformationsplänen über Modul 1 zum 1. April 2026. Anträge mit Eingang bis zum 31. März 2026 werden noch bearbeitet. Parallel digitalisiert das BAFA den Antrags- und Kommunikationsweg über ein neues Online-Portal.

Werden Transformationspläne nach dem 1. April 2026 noch gefördert? +

Nein, der Transformationsplan selbst wird über Modul 1 nicht mehr gefördert. Wer eine geförderte Transformationsplanung will, muss den Antrag bis zum 31. März 2026 stellen. Eine Ausnahme gilt für industrielle Prozesswärmenetze, die gewerbliche oder industrielle Verbraucher mit Prozesswärme versorgen; sie sind vom Förderende ausgenommen.

Was bleibt in BEW Modul 1 förderfähig? +

Nur die Förderung des Transformationsplans entfällt, nicht die ganze Planungsförderung. Machbarkeitsstudien nach Modul 1 bleiben auch nach dem 1. April 2026 förderfähig. Planungsleistungen der HOAI-Leistungsphasen 2 bis 4 bleiben förderfähig, sowohl für Neubau als auch für Transformationsvorhaben, weil sie über die gesetzliche Pflicht hinausgehen. Bau und Transformation von Wärmenetzen werden weiter mit einer Förderquote von bis zu 40 Prozent unterstützt.

Warum endet die Transformationsplan-Förderung? +

Das Förderende ist eine rechtliche Folge des Wärmeplanungsgesetzes, kein Sparzwang. Das Gesetz verpflichtet Betreiber, bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan vorzulegen. Nach Paragraf 23 Bundeshaushaltsordnung darf der Bund Zuwendungen nur für Zwecke veranschlagen, an deren Erfüllung er ein erhebliches Interesse hat. Gesetzlich verpflichtetes Handeln zählt nicht dazu, deshalb fällt die Förderung dieses Pflichtdokuments weg.

Was müssen Wärmenetzbetreiber jetzt tun? +

Sie sollten prüfen, ob eine geförderte Transformationsplanung sinnvoll ist, und den Antrag vor dem 31. März 2026 stellen. Der Dekarbonisierungsfahrplan ist unabhängig von der Förderung als Pflichtaufgabe bis 31. Dezember 2026 einzuplanen. Wichtig sind eine saubere Datenarchitektur und ein Messkonzept: getrennte Messung der Wärmequellen, SCOP- und Jahresarbeitszahl-Nachweise und lückenlose Dokumentation für das digitale BAFA-Portal. Digitale Planungswerkzeuge und ein Wärmekataster helfen, Netzgebiete und Quellenmix belastbar zu modellieren.