Eine Planerin blickt von einer Dachterrasse über die Dächer einer deutschen Stadt mit Solaranlagen, Schornsteinen und Kirchturm, ein Tablet in der Hand.
ENERGIEWIRTSCHAFT & NACHHALTIGKEIT

Digitales Wärmekataster: die Datengrundlage der kommunalen Wärmeplanung

Ein Wärmeplan ist nur so gut wie die Daten, auf denen er steht. Das digitale Wärmekataster führt Gebäude-, Verbrauchs- und Netzdaten in einem georeferenzierten Modell zusammen und macht sichtbar, wo sich ein Wärmenetz lohnt.

Dieser Artikel erklärt, was ein digitales Wärmekataster leistet, wie die Datenerhebung nach § 11 WPG geregelt ist, warum Datenqualität und Datenschutz über belastbare Pläne entscheiden und was die WPG-Novelle 2026 für kleine Kommunen ändert.

Zusammenfassung

Das digitale Wärmekataster ist die Datengrundlage jeder kommunalen Wärmeplanung. Es ist ein georeferenziertes, datenbankbasiertes GIS-Modell, in dem jedes Gebäude und jeder Netzabschnitt einen eigenen Datensatz trägt. Auf Basis von 3D-Gebäudemodellen im Level of Detail 2, Baujahr und Sanierungszustand berechnet es den Wärmebedarf gebäudescharf und verdichtet ihn zu Wärmedichtekarten, die Eignungsgebiete für Wärmenetze ausweisen. Die Datenerhebung regelt Paragraf 11 des Wärmeplanungsgesetzes, Anlage 1 listet elf Themengruppen relevanter Daten. Der größte Engpass ist nicht die Software, sondern die Datenqualität: Für die Kehrbuchdaten der Schornsteinfeger fehlt bislang ein bundeseinheitliches Format. Großstädte über 100.000 Einwohner mussten ihren Wärmeplan bis 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit, rund 10.700 Kommunen sind betroffen. Die Novelle vom 27. Mai 2026 führt für Kommunen unter 15.000 Einwohner eine kleine Wärmeplanung ein, bei der digitale Energiekarten als Entscheidungsgrundlage dienen. Für Kommunen und Versorger zählt jetzt, das Kataster als fortschreibungsfähiges Datenprodukt aufzusetzen, nicht als einmaliges Projekt.

30. Juni 2026
Frist Großstädte
über 100.000 Einwohner
rund 10.700
betroffene Kommunen
kleinere Kommunen bis 2028
71 %
Großstädte abgeschlossen
Stand April 2026, KWW
11
Datenthemengruppen
Anlage 1 des WPG
LoD2
Gebäudemodell-Basis
3D-Modelle plus Baujahr
< 15.000
kleine Wärmeplanung
Einwohnerschwelle Novelle

Warum das Wärmekataster zum Pflichtbaustein wird

Ein Wärmeplan ist nur so gut wie die Daten, auf denen er steht. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Kommunen seit dem 1. Januar 2024 zur flächendeckenden Wärmeplanung, doch der eigentliche Kraftakt liegt in der Datengrundlage. Das digitale Wärmekataster führt Gebäude-, Verbrauchs- und Netzdaten in einem georeferenzierten Modell zusammen und macht so sichtbar, wo sich ein Wärmenetz lohnt und wo eine dezentrale Versorgung sinnvoller ist.

Für dich als Kommune oder Versorger heißt das: Ohne belastbares Kataster bleibt jede Eignungsprüfung Spekulation. Der Wärmesektor verursacht rund 40 Prozent der CO2-Emissionen und macht über 50 Prozent des Endenergieverbrauchs aus. An dieser Stelle entscheidet sich, ob die Wärmewende vor Ort auf Fakten oder auf Annahmen gebaut wird.

  • Ziel des Gesetzes ist eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045. Neue Wärmenetze müssen seit dem 1. März 2025 zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden.
  • Ein Wärmeplan nach WPG geht über ein bloßes Kataster hinaus, doch ohne belastbare Datenbasis lässt sich kein Eignungsgebiet seriös ausweisen. Den gesetzlichen Rahmen und die Fristen behandelt der Beitrag zur kommunalen Wärmeplanung und der WPG-Frist 30. Juni 2026 .
  • Nach Abschluss der Erstplanung verschiebt sich der Fokus von der Frist zur Qualität. Das Kataster wird zum Werkzeug, mit dem Fortschritt und Umsetzung überhaupt erst messbar werden.

Was ein digitales Wärmekataster leistet

Ein digitales Wärmekataster ist ein datenbankbasiertes GIS-Modell, in dem jedes Gebäude und jeder Netzabschnitt einen eigenen Datensatz trägt. Auf dieser Basis lässt sich der Wärmebedarf gebäudescharf berechnen und zu Wärmedichtekarten verdichten, die Eignungsgebiete für Wärmenetze ausweisen.

Eine GIS-Analystin betrachtet am Monitor eine georeferenzierte Wärmekarte einer Stadt mit blau bis rot eingefärbten Gebäudeblöcken, daneben eine Papierkarte.
Im GIS-Modell trägt jedes Gebäude einen Datensatz. Aus dem gebäudescharfen Wärmebedarf entsteht die Wärmedichtekarte, die Eignungsgebiete für Wärmenetze sichtbar macht.
  • Grundlage sind 3D-Gebäudemodelle im Level of Detail 2 (LoD2), kombiniert mit Baujahr, Gebäudetyp und Sanierungszustand.
  • Ein gebäudescharfes, frei verfügbares Raumwärmebedarfsmodell, etwa das LANUV-Wärmekataster in Nordrhein-Westfalen, liefert Bedarfe hochaufgelöst und rechnet Sanierungsszenarien bis 2045 durch.
  • Ergänzende Geodaten wie Solarpotenzial, Geothermie-Ergiebigkeit und Netzverfügbarkeit erlauben eine algorithmische Bewertung aller Gebäude einer Kommune.
  • Moderne Werkzeuge legen eine wirtschaftliche Bewertungsebene darüber, die Heizsystem-Alternativen wie Wärmepumpe oder Solarthermie nach ökologischen und ökonomischen Kriterien sortiert.

Die Datengrundlage nach § 11 WPG

Die Datenerhebung ist gesetzlich geregelt und zugleich der größte Engpass. Anlage 1 des WPG listet elf Themengruppen relevanter Daten, von der Gebäudestruktur über Energieverbräuche bis zur Netzinfrastruktur. Paragraf 11 WPG regelt, welche Stellen Daten liefern müssen.

Flussdiagramm: LoD2-Gebäudedaten, Kehrbuchdaten nach § 11 WPG und Netzdaten fliessen ins GIS-Wärmebedarfsmodell und ergeben Wärmedichtekarte und Eignungsgebiete.
Vom Rohdatensatz zum Wärmeplan. Drei Datenquellen fließen in das GIS-Wärmebedarfsmodell, das daraus die Wärmedichtekarte und die Eignungsgebiete für Wärmenetz oder dezentrale Versorgung ableitet.
  • Kehrbuchdaten der Schornsteinfeger sind eine zentrale Quelle für den Bestand an Heizungsanlagen und sollen möglichst elektronisch und maschinenlesbar übermittelt werden.
  • Weitere Datenlieferanten sind Netzbetreiber, Energieversorger, Behörden von Bund und Ländern sowie mögliche künftige Netzbetreiber.
  • Welche Stellen in welcher Qualität und Granularität liefern, unterscheidet sich regional erheblich, was die Vergleichbarkeit erschwert.

Datenqualität, Standards und Datenschutz

Die größte Schwäche vieler Wärmekataster ist nicht die Software, sondern die Datenqualität. Für die Übermittlung der Kehrbuchdaten gibt es bislang weder ein bundeseinheitliches Format noch eine definierte Schnittstelle, was manuelle Nacharbeit und Medienbrüche erzwingt.

Zwei Mitarbeitende eines Stadtwerks gleichen an einem Tresen gedruckte Gebäudelisten mit einer Netzkarte ab, im Hintergrund graue Aktenschränke.
Ohne einheitliche Formate bleibt viel Handarbeit: Gebäudedaten aus unterschiedlichen Quellen müssen abgeglichen werden, bevor sie ins Kataster fließen.
  • Der Bundesrat sieht erheblichen Mehrwert in einer elektronischen Datenübermittlung mit standardisierten Vorlagen und Datenformaten über alle Bundesländer hinweg.
  • Verbrauchsdaten sind personenbeziehbar, deshalb erfolgt die Auswertung in der Regel aggregiert auf Gebäude- oder Straßenzugebene, nicht auf Einzelpersonen.
  • Fehlende oder veraltete Baujahres- und Sanierungsdaten führen zu Bedarfsschätzungen, die die spätere Netzdimensionierung verzerren können.
  • Ein Kataster ist kein einmaliges Projekt, sondern muss fortgeschrieben werden, sonst veraltet die Planungsgrundlage mit jeder Sanierung. Wie Verbrauchsdaten aus fernablesbaren Zählern hier hineinspielen, zeigt der Beitrag zur Fernablesung nach der Heizkostenverordnung .

Deutsche und EU-Perspektive

Der Gesetzgeber reagiert auf den Datenaufwand. Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 eine Novelle des WPG beschlossen, die zum Jahresende in Kraft treten soll und den Aufwand für kleine Kommunen senkt.

Für Kommunen unter 15.000 Einwohner wird eine kleine Wärmeplanung als gleichberechtigte Alternative eingeführt. Sie verzichtet auf die umfassende Bestands- und Potenzialanalyse sowie das Zielszenario. Statt einer vollständigen Analyse dienen digitale Energiekarten als Entscheidungsgrundlage, die Dokumentationspflichten sinken deutlich.

  • Kommunen mit 100.000 Einwohnern oder weniger, die Bundesfördermittel nutzen, erhielten eine Fristverlängerung um sechs Monate auf den 31. Dezember 2026.
  • Rund zwei Drittel der Bevölkerung leben in Kommunen, die bereits an einem Wärmeplan arbeiten. Bei mittelgroßen Kommunen zwischen 10.000 und 100.000 Einwohnern lag die Abschlussquote im Frühjahr 2026 bei rund 42 Prozent.
  • Das Wärmekataster ist ein Baustein der digitalen Energiewende. Es greift in dieselbe Digitalisierung wie der Dekarbonisierungsfahrplan der Wärmenetze, den der Beitrag zu § 32 WPG und dem Dekarbonisierungsfahrplan beschreibt.

Herausforderungen und Risiken

Ein digitales Wärmekataster löst die Wärmewende nicht allein. Es besteht die Gefahr, dass Kataster als Selbstzweck entstehen, ohne dass die Umsetzung folgt. Ausgewogen betrachtet stehen dem Gewinn an Planbarkeit einige handfeste Risiken gegenüber.

  • Datensilos: Solange Formate und Schnittstellen zwischen Kommune, Netzbetreiber und Land nicht standardisiert sind, bremst der Datenaustausch die Integration.
  • Scheingenauigkeit: Ein hochaufgelöstes Kataster kann eine Präzision vortäuschen, die die zugrunde liegenden Schätzungen nicht hergeben. Aus Modellwerten werden schnell vermeintliche Messwerte.
  • Abhängigkeiten: Kleine Kommunen ohne eigene GIS-Kompetenz sind auf Dienstleister und Landesdatenplattformen angewiesen. Das schafft Bindung an einzelne Anbieter.
  • Veraltung: Ohne Fortschreibung und klare Zuständigkeit verliert das Kataster an Wert, und die teuer erhobenen Daten altern mit jeder Sanierung.

Was Kommunen und Versorger jetzt tun sollten

Der Fokus verschiebt sich von der Frist zur Qualität. Wer die Erstplanung abgeschlossen hat, sollte das Kataster als lebendes Datenprodukt behandeln, nicht als abgehaktes Projekt. Vier Schritte haben Vorrang.

Vier vorrangige Schritte

  1. Datenquellen bündeln

    Landesdatenplattformen und den KWW-Datenkompass nutzen, statt jede Quelle einzeln zu erschließen. So sinkt der Aufwand, und die Daten bleiben vergleichbar.

  2. Auf Standards bestehen

    Maschinenlesbare Formate einfordern und Schnittstellen zu Netzbetreibern und Schornsteinfegern aufbauen. Jeder Medienbruch weniger spart Handarbeit und Fehler.

  3. Datenschutz mitdenken

    Verbrauchsdaten aggregiert verarbeiten, Zugriffsrechte klar regeln und nur die für die Planung nötige Granularität erheben.

  4. Fortschreibung sichern

    Das Kataster als fortschreibungsfähiges System aufsetzen und feste Zuständigkeiten für die Pflege benennen, damit es nicht mit der ersten Sanierungswelle veraltet.

Das Wärmekataster ist kein Einzelthema, sondern Teil der digitalen Wärmewende. Es greift in dieselbe Steuerungslogik wie moderne Fernwärmenetze, die der Beitrag zur kalten Nahwärme und ihrer digitalen Steuerung beschreibt. Erst Datenbasis, Netzplanung und Betrieb zusammen ergeben ein vollständiges Bild.

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein digitales Wärmekataster? +

Ein digitales Wärmekataster ist ein georeferenziertes, datenbankbasiertes GIS-Modell, in dem jedes Gebäude und jeder Netzabschnitt einen eigenen Datensatz trägt. Auf Basis von 3D-Gebäudemodellen im Level of Detail 2 (LoD2), Baujahr und Sanierungszustand berechnet es den Wärmebedarf gebäudescharf und verdichtet ihn zu Wärmedichtekarten. Diese zeigen, wo sich ein Wärmenetz lohnt und wo eine dezentrale Versorgung sinnvoller ist. Das Wärmekataster ist die Datengrundlage der kommunalen Wärmeplanung, ersetzt den Wärmeplan aber nicht.

Welche Daten braucht die kommunale Wärmeplanung? +

Anlage 1 des Wärmeplanungsgesetzes listet elf Themengruppen relevanter Daten, von der Gebäudestruktur über Energieverbräuche bis zur Netzinfrastruktur. Paragraf 11 WPG regelt, welche Stellen liefern müssen. Eine zentrale Quelle sind die Kehrbuchdaten der Schornsteinfeger zum Bestand an Heizungsanlagen. Weitere Daten kommen von Netzbetreibern, Energieversorgern sowie Behörden von Bund und Ländern. Welche Stellen in welcher Qualität liefern, unterscheidet sich regional erheblich.

Bis wann müssen Kommunen ihre Wärmeplanung vorlegen? +

Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Insgesamt sind rund 10.700 Kommunen betroffen. Kommunen mit 100.000 Einwohnern oder weniger, die Bundesfördermittel nutzen, erhielten eine Fristverlängerung um sechs Monate auf den 31. Dezember 2026. Nach Auswertung des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende hatten im April 2026 rund 71 Prozent der Großstädte ihre Planung abgeschlossen.

Was ändert die WPG-Novelle 2026 für kleine Kommunen? +

Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 eine Novelle des Wärmeplanungsgesetzes beschlossen, die zum Jahresende in Kraft treten soll. Für Kommunen unter 15.000 Einwohner wird eine kleine Wärmeplanung als gleichberechtigte Alternative eingeführt. Sie verzichtet auf die umfassende Bestands- und Potenzialanalyse sowie das Zielszenario. Statt einer vollständigen Analyse dienen digitale Energiekarten als Entscheidungsgrundlage, die Dokumentationspflichten sinken deutlich.

Wie steht es um den Datenschutz bei Verbrauchsdaten? +

Verbrauchsdaten sind personenbeziehbar, deshalb erfolgt die Auswertung im Wärmekataster in der Regel aggregiert auf Gebäude- oder Straßenzugebene, nicht auf Einzelpersonen. So bleibt die Planung aussagekräftig, ohne einzelne Haushalte offenzulegen. Kommunen sollten den Datenschutz von Anfang an mitdenken, Zugriffsrechte klar regeln und nur die für die Planung nötige Granularität erheben.