zwei Energie-Ingenieure in orangefarbener Warnkleidung vor einer gelben Wasserstoff-Fernleitung an einer Verdichterstation
ENERGIEWIRTSCHAFT & NACHHALTIGKEIT

Kapazitätsreservierung im Wasserstoff-Kernnetz: was seit dem 19. März 2026 gilt

Seit dem 19. März 2026 können Unternehmen Transportkapazitäten im deutschen Wasserstoff-Kernnetz reservieren, Jahre vor dem eigentlichen Betrieb. Der Prozess ist bundesweit koordiniert, läuft nach First-Come-First-Served und ist die Vorstufe zur späteren Kapazitätsbuchung. Wer Wasserstoff produzieren, importieren oder abnehmen will, sichert sich damit früh einen Platz an einer Infrastruktur, die erst entsteht.

Dieser Artikel zeigt, wie die Reservierung praktisch funktioniert: was im Marktinformationspaket steht, wie der Ablauf nach First-Come-First-Served aussieht, was das Reservierungsentgelt kostet und wann daraus eine verbindliche Buchung wird. Es geht um die Phase vor der Kapazitätsbuchung nach WaKandA, nicht um die Buchung selbst und nicht um das Finanzierungsregime rund um das Amortisationskonto. Hier geht es darum, wie du dir heute einen Platz sicherst.

Zusammenfassung

Am 19. März 2026 um 13:00 Uhr startete der koordinierte Kapazitätsreservierungsprozess der Wasserstoff-Kernnetzbetreiber. Grundlage ist das zweite Marktinformationspaket vom 5. März 2026, das die Cluster-Struktur, die reservierbaren Kapazitäten für 2026 bis 2030 und den Ablauf beschreibt. Reserviert wird über ein standardisiertes Formular nach First-Come-First-Served, entscheidend ist der Eingangszeitstempel des vollständig ausgefüllten Formulars. Das Reservierungsentgelt beträgt 1 Euro pro kWh/h/a, wird monatlich abgerechnet und ist bis zu 100 Prozent auf spätere Buchungen anrechenbar, sofern zum Ende des Reservierungszeitraums mindestens eine Jahresbuchung in Höhe der reservierten Kapazität mit Lieferbeginn binnen vier Jahren erfolgt. Reservieren lässt sich bis zu sieben Jahre im Voraus. Die Prüfung dauert üblicherweise rund zehn Werktage, ein anschließendes Angebot ist binnen sieben Werktagen anzunehmen. Die Reservierung ist nicht die verbindliche Buchung: Diese läuft ab dem 01.10.2026 über die gemeinsame Buchungsplattform nach der BNetzA-Festlegung WaKandA, das gezahlte Entgelt wird dann angerechnet. Bis zum 23. Juli 2026 waren fast 6 Gigawatt Ein- und Ausspeisekapazität reserviert, eine Verdopplung gegenüber dem Stand vom 13. Mai 2026. Das genehmigte Kernnetz umfasst 9.040 Kilometer und 18,9 Milliarden Euro und soll bis 2032 stehen. Vermarktet wird zunächst clusterweise, weil das Netz noch nicht durchgängig verbunden ist.

19.03.2026
Start der koordinierten Kapazitätsreservierung
13:00 Uhr, bundesweit
fast 6 GW
reservierte Ein- und Ausspeisekapazität
Stand 23.07.2026, verdoppelt
1 Euro
Reservierungsentgelt je kWh/h/a
monatlich abgerechnet
bis 100 %
Anrechnung des Entgelts auf die Buchung
bei fristgerechter Jahresbuchung
7 Jahre
maximaler Vorlauf der Reservierung
vor dem Betrieb
9.040 km
genehmigtes Wasserstoff-Kernnetz
18,9 Mrd. Euro, bis 2032

Was seit dem 19. März 2026 gilt

Seit dem 19. März 2026 kannst du Transportkapazität im Wasserstoff-Kernnetz verbindlich reservieren, und zwar bis zu sieben Jahre bevor überhaupt Wasserstoff fließt. Um 13:00 Uhr an diesem Tag ging der Prozess live, koordiniert durch die Wasserstoff-Kernnetzbetreiber. Das ist die eigentliche Neuerung: nicht ein weiteres Regelwerk, sondern ein realer Marktprozess, der läuft.

Reservieren heißt hier: vorrangigen Zugriff auf künftige Kapazität sichern. Es ist noch kein Transportvertrag. Wer produziert, importiert oder große Mengen abnehmen will, legt sich damit früh einen Platz an einer Leitung, die es teils noch gar nicht gibt.

Warum jetzt? Weil die Investitionsentscheidungen entlang der Wasserstoff-Kette lange Vorlaufzeiten haben. Ein Elektrolyseur, ein Importterminal, eine umgestellte Industrieanlage, das plant niemand über Nacht. Die Reservierung gibt diesen Projekten einen Anker: eine zugesagte Kapazität, gegen die sich rechnen lässt. Genau deshalb ist der Prozess mehr als eine Formalie für die Regulierungsabteilung.

Das Marktinformationspaket als Datentransparenz-Instrument

Das Marktinformationspaket ist die Datengrundlage, ohne die der ganze Prozess nicht funktioniert. Es beschreibt die Cluster-Struktur, die reservierbaren Kapazitäten und den standardisierten Ablauf. Erst diese Transparenz macht eine belastbare Investitionsentscheidung möglich.

Das Marktinformationspaket ist die von den Wasserstoff-Kernnetzbetreibern veröffentlichte Datengrundlage zur Reservierung. Es enthält die Cluster- und Kapazitätsentwicklung für 2026 bis 2030 sowie den Anfrage- und Reservierungsprozess und wird fortlaufend aktualisiert.

Das zweite Paket erschien am 5. März 2026, zwei Wochen vor dem Start. Es zeigt, wie stark die Kapazität wachsen soll: einspeiseseitig von 2.859 MWh/h im Jahr 2026 auf 15.087 MWh/h im Jahr 2030, ausspeiseseitig von 1.684 MWh/h auf 10.835 MWh/h. Das sind keine Wunschzahlen, sondern die Planungsgrundlage, gegen die reserviert wird.

Der eigentliche Wert liegt in der Verlässlichkeit. Ein Unternehmen sieht schwarz auf weiß, welche Kapazität an welchem Punkt und in welchem Jahr überhaupt zu haben ist. Das senkt die Informationslücke zwischen Netzbetreibern und Markt spürbar. Ohne diese Offenlegung wäre First-Come-First-Served ein Blindflug.

So läuft die Reservierung Schritt für Schritt

Reservieren folgt einem klaren, standardisierten Ablauf, und Tempo zählt. Weil das First-Come-First-Served-Prinzip den Eingangszeitstempel des vollständig ausgefüllten Formulars wertet, entscheidet oft die Vorbereitung darüber, wer zuerst dran ist.

drei Fachleute eines Energieunternehmens prüfen an einem Tisch ein gedrucktes Kapazitätsdokument für die Reservierung
Vor dem Klick steht die Vorbereitung: Bedarf modellieren, Unterlagen bereitlegen, Registrierung abschließen.

Die Schritte im Überblick

  1. Registrierung und Nachweise vorbereiten

    Vor der Anfrage stehen eine KYC-Sanktionsprüfung und ein Kapazitätsnachweis. Die Betreiber empfehlen, sich früh zu registrieren, am besten vor dem Start einer Reservierungsrunde. Wer das erst am Tag der Anfrage erledigt, verliert Zeit, die bei First-Come-First-Served bares Geld ist.

  2. Anfrage über das Standardformular stellen

    Die Reservierung läuft über ein einheitliches Formular. Maßgeblich ist der Eingangszeitstempel des vollständig ausgefüllten Formulars, nicht der Zeitpunkt, an dem du angefangen hast. Vollständigkeit schlägt Eile.

  3. Prüfung abwarten und Angebot annehmen

    Die Netzbetreiber prüfen eingehende Anfragen üblicherweise binnen zehn Werktagen. Nach positiver Prüfung folgt ein Angebot, das innerhalb von sieben Werktagen anzunehmen ist. Danach wird das Reservierungsentgelt fällig, 1 Euro pro kWh/h/a, monatlich abgerechnet.

Klingt bürokratisch? Ist es teilweise auch. Aber die Standardisierung ist der Preis dafür, dass alle Cluster nach denselben Regeln vergeben und die Reihenfolge nachvollziehbar bleibt.

Vom reservierten Platz zur verbindlichen Buchung

Die Reservierung ist eine Brücke, keine Sackgasse. Aus dem reservierten Platz wird später eine echte Buchung, und das gezahlte Entgelt geht dabei nicht verloren.

Ablauf vom Marktinformationspaket über die Reservierung nach First-Come-First-Served bis zur Buchung ab Oktober 2026, mit Anrechnung des Reservierungsentgelts
Von der Datentransparenz zur verbindlichen Buchung: Reservierung als Vorstufe, das Entgelt wird auf die Buchung angerechnet.

Konkret: Reservierungen werden später durch Kapazitätsbuchungen ersetzt. Bis zu 100 Prozent des Reservierungsentgelts sind anrechenbar, wenn zum Ende des Reservierungszeitraums mindestens eine Jahresbuchung in Höhe der reservierten Kapazität erfolgt, mit Lieferbeginn binnen vier Jahren. Wer also ernsthaft plant, zahlt am Ende nicht doppelt.

Die verbindliche Buchung selbst läuft ab dem 01.10.2026 über die gemeinsame Buchungsplattform. Die Details dazu regeln die BNetzA-Festlegungen WaKandA für die Kapazität und WasABi für die Bilanzierung. Die Reservierung ist die Interimsphase davor, sie füllt die Lücke, bis die Plattform steht.

Diese Trennung ist wichtig. Reservierung sichert Vorrang, Buchung schafft den Vertrag. Wer beide Begriffe vermischt, plant auf der falschen Stufe.

Cluster statt einem Netz: der Ausbau in Etappen

Das Kernnetz ist noch kein durchgängig verbundenes Netz, sondern eine Sammlung von Clustern. Deshalb wird zunächst clusterweise vermarktet. Marktteilnehmer buchen frei zuordenbare Wasserstoffkapazitäten an Punkten einer Angebotszone, und clusterübergreifender Transport verbindet die Zonen, solange die Leitungen dazwischen noch fehlen.

Pipeline-Techniker prüft eine Schweißnaht an einer neu verlegten gelben Wasserstoffleitung auf einer Feldtrasse
Der Ausbau läuft in Etappen: aus einzelnen Clustern wächst über die Jahre ein zusammenhängendes Netz.

Der Zeitplan zeigt, wie schrittweise das passiert. Ende 2026 stehen die Cluster Nord-West, Flow, Mitteldeutschland und Burghausen. Ende 2027 kommen Hannover Ost und Flow 2 dazu, Ende 2028 Ingolstadt, Ende 2029 Aachen und mosaHYc. 2030 wachsen Flow, Flow 2 und Mitteldeutschland zum Cluster Ost zusammen. Für dich heißt das: prüfe, ob deine Ein- und Ausspeisepunkte im selben Cluster liegen oder ob der Weg dazwischen schon verbunden ist.

Der Zuspruch ist bemerkenswert. Bis zum 23. Juli 2026 waren fast 6 Gigawatt Ein- und Ausspeisekapazität reserviert, eine Verdopplung gegenüber dem Stand vom 13. Mai 2026. Das ist ein starkes Signal für den Markthochlauf. Es sagt aber noch nichts darüber, wie viel Wasserstoff am Ende wirklich fließt.

Herausforderungen und Risiken

Der starke Reservierungshochlauf ist ein gutes Zeichen, aber kein Beweis. Im Kern steckt das Henne-Ei-Problem der Wasserstoffwirtschaft: Netz, Produktion und Abnahme müssen gleichzeitig hochlaufen, sonst hängt eine Seite in der Luft.

Das größte Risiko ist ein Netz, das schneller wächst als die Nachfrage. Dann drohen hohe Kosten bei geringer Auslastung. Das Amortisationskonto federt anfängliche Erlöslücken ab, gleicht sie aber erst bis spätestens 2055 aus, finanziert über eine KfW-Kreditlinie von 24 Milliarden Euro. Ein langer Atem, kein schneller Ausgleich.

First-Come-First-Served hat außerdem eine soziale Kante. Es bevorzugt schnelle, gut vorbereitete Akteure. Ein großer Importeur mit eigener Regulierungsabteilung ist im Vorteil, ein kleineres Stadtwerk kann ins Hintertreffen geraten. Und eine Reservierung ist noch kein Molekül: Sie sichert Kapazität, nicht die Produktion, den Import oder den Preis. Die Datentransparenz des Marktinformationspakets reduziert Unsicherheit, sie beseitigt sie nicht.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Behandle die Reservierung nicht als ferne Zukunft. Unter First-Come-First-Served entscheidet die Vorbereitung über den Zugriff, nicht der gute Wille.

Bereite zuerst die formalen Unterlagen vor. KYC-Nachweise und Kapazitätsnachweise gehören früh zusammengestellt, die Registrierung schließt du vor der nächsten Runde ab, nicht am Tag der Anfrage. Danach modellierst du deinen eigenen Kapazitätsbedarf entlang der Cluster-Timeline und der Angebotszonen: welche Punkte, welches Jahr, welche Menge.

Das Marktinformationspaket ist dabei deine belastbare Datenbasis, wertest du es kontinuierlich aus, verpasst du keine Verschiebung im Ausbau. Rechne das Reservierungsentgelt und die Anrechnungsbedingung sauber in die Investitionsrechnung ein, sonst sieht der Business Case zu günstig oder zu teuer aus. Und plane den Übergang von der Reservierung zur Buchung ab dem 01.10.2026 intern verantwortlich mit, inklusive der Frage, wer die Fristen und Formulare bewacht.

Wie sich die grünen Eigenschaften des transportierten Wasserstoffs später nachweisen lassen, ordnet ergänzend die Analyse zu den Herkunftsnachweisen für grüne Gase ein. Den gesetzlichen Rahmen dahinter beschreibt die EnWG-Novelle zum Gas- und Wasserstoffpaket.

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Seit wann kann man Kapazität im Wasserstoff-Kernnetz reservieren? +

Der koordinierte Kapazitätsreservierungsprozess der Wasserstoff-Kernnetzbetreiber startete am 19. März 2026 um 13:00 Uhr. Grundlage ist das zweite Marktinformationspaket vom 5. März 2026, das die Cluster-Struktur, die reservierbaren Kapazitäten für 2026 bis 2030 und den Ablauf beschreibt. Reservieren lässt sich bis zu sieben Jahre im Voraus. Der Prozess ist bundesweit koordiniert und läuft nach First-Come-First-Served.

Was kostet die Reservierung und ist das Entgelt anrechenbar? +

Das Reservierungsentgelt beträgt 1 Euro pro kWh/h/a und wird monatlich abgerechnet. Es ist bis zu 100 Prozent auf spätere Buchungen anrechenbar, wenn der Kunde zum Ende des Reservierungszeitraums mindestens eine Jahresbuchung in Höhe der reservierten Kapazität tätigt, mit Lieferbeginn innerhalb von vier Jahren nach Ende der Reservierung. Wird daraus keine Buchung, bleibt das Entgelt beim Netzbetreiber.

Was ist der Unterschied zwischen Reservierung und Buchung? +

Die Reservierung ist die vorgelagerte Phase: Sie sichert seit dem 19. März 2026 vorrangigen Zugriff auf künftige Kapazität, ist aber noch kein verbindlicher Transportvertrag. Die verbindliche Kapazitätsbuchung läuft ab dem 01.10.2026 über die gemeinsame Buchungsplattform nach der BNetzA-Festlegung WaKandA. Reservierungen werden später durch Buchungen ersetzt, das gezahlte Entgelt wird dabei angerechnet.

Was ist das Marktinformationspaket? +

Das Marktinformationspaket ist die von den Kernnetzbetreibern veröffentlichte Datengrundlage für die Reservierung. Es beschreibt die Cluster- und Kapazitätsentwicklung von 2026 bis 2030 sowie den Anfrage- und Reservierungsprozess. Das zweite Paket erschien am 5. März 2026 und wird fortlaufend aktualisiert. Es schafft die Transparenz, mit der Marktteilnehmer ihren Bedarf gegen das verfügbare Netzprofil legen können.

Wie viel Kapazität wurde bisher reserviert? +

Bis zum 23. Juli 2026 waren fast 6 Gigawatt Ein- und Ausspeisekapazität reserviert, eine Verdopplung gegenüber dem Stand aus dem Marktinformationspaket vom 13. Mai 2026. Die geplante Kapazität wächst einspeiseseitig von 2.859 MWh/h im Jahr 2026 auf 15.087 MWh/h im Jahr 2030. Der starke Zuspruch gilt als Signal für den Markthochlauf, sagt aber noch nichts über die tatsächlich transportierten Mengen.