Operator an einem Leitstand mit mehreren Monitoren, die Fahrpläne und Lastkurven zeigen, daneben ein Telefon und ein Notizblock
ENERGIEWIRTSCHAFT & NACHHALTIGKEIT

Standardbilanzkreisvertrag BK6-23-102: was sich für Bilanzkreisverantwortliche ändert

Der Standardbilanzkreisvertrag (StBKV) regelt das Verhältnis zwischen Bilanzkreisverantwortlichem (BKV) und Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Die Version BK6-23-102 gilt seit dem 1. Oktober 2024 und verschärft die Pflichten bei Sicherheitsleistung, Fahrplanmanagement und Deklaration. Wer einen Bilanzkreis führt, sollte die neuen Regeln kennen, bevor Fahrpläne abgelehnt werden oder die geforderte Sicherheit unerwartet steigt.

Der Standardbilanzkreisvertrag ist das Fundament des Bilanzkreismanagements und legt fest, welche Pflichten ein BKV gegenüber dem ÜNB im täglichen Betrieb erfüllen muss. Mit dem Aktenzeichen BK6-23-102 hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur den Vertrag neu genehmigt, gültig seit dem 1. Oktober 2024, und damit den Vorgänger BK6-18-061 aus dem Jahr 2019 vollständig abgelöst. Dieser Artikel erklärt, was der StBKV regelt, was an der neuen Version konkret neu ist, wie Deklaration und Sicherheitsleistung zusammenhängen, wie Fahrplanmanagement, Erreichbarkeit und Urgent Call funktionieren und was Unternehmen jetzt tun sollten. Wichtig ist die saubere Abgrenzung: Die Bilanzkreisabrechnung danach behandelt der MaBiS-Hub, die Messung und Viertelstundenbilanzierung auf Letztverbraucherebene die ZSG.

Zusammenfassung

Der Standardbilanzkreisvertrag (StBKV) regelt das Verhältnis zwischen Bilanzkreisverantwortlichem (BKV) und Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) je Regelzone, inklusive Fahrplanmanagement, Deklaration, Sicherheitsleistung, Datenaustausch und Sanktionen. Mit dem Aktenzeichen BK6-23-102 hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur den Vertrag neu genehmigt, gültig seit dem 1. Oktober 2024, und damit den Vorgänger BK6-18-061 aus dem Jahr 2019 vollständig abgelöst. Die neue Version ist eine Weiterentwicklung, keine Revolution, denn der große inhaltliche Sprung kam bereits mit dem Vorgänger 2020. Rechtsgrundlage ist die europäische Verordnung (EU) 2017/2195 (EB-VO), der StBKV ist seither eine Genehmigung der Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche. Bei der Deklaration steuert die Anlage 1.1 die Plausibilisierung und die Höhe der Sicherheitsleistung, Anpassungen sind mindestens 5 Werktage vor Gültigkeitsbeginn anzumelden. Die Sicherheitsleistung gilt als angemessen, wenn sie eine Woche FC-CONS zuzüglich 48 Stunden Fahrplanexport nicht übersteigt, jeweils multipliziert mit dem reBAP-Durchschnitt der letzten 12 Monate, was bei Preisspitzen Liquidität bindet. Im Fahrplanmanagement gilt die Erreichbarkeitspflicht bis zum Confirmation Report, die innere Bilanz muss spätestens 15 Minuten vor Erfüllungsbeginn ausgeglichen sein, und zwei Abmahnungen plus ein weiterer Verstoß binnen 12 Monaten können zur Kündigung führen. Wer den StBKV sauber umsetzt, die Deklaration pflegt und das Sicherheitsleistungs-Exposure simuliert, vermeidet Fahrplanablehnungen, Abmahnungen und unnötig gebundene Liquidität.

Was der Standardbilanzkreisvertrag regelt

Der StBKV ist der Rahmenvertrag zwischen einem Bilanzkreisverantwortlichen und dem Übertragungsnetzbetreiber, abgeschlossen je Regelzone. Er steht in der Mitte der Bilanzkreis-Kette, zwischen der Messung und der Abrechnung, und legt fest, welche Pflichten ein BKV im täglichen Betrieb erfüllen muss. Das folgende Diagramm ordnet ihn in diese Kette ein.

Der StBKV ist die mittlere Stufe zwischen Messung (ZSG) und Bilanzkreisabrechnung (MaBiS).
Der StBKV ist die mittlere Stufe zwischen Messung (ZSG) und Bilanzkreisabrechnung (MaBiS).

Inhaltlich deckt der Vertrag mehrere Bereiche ab: das Fahrplanmanagement, die Deklaration, die Sicherheitsleistung, den Datenaustausch und die Sanktionen bei Pflichtverstößen. Damit ist er nicht nur ein formales Dokument, sondern die operative Grundlage für den gesamten Bilanzkreisbetrieb. Wer einen Bilanzkreis führt, ist über diesen Vertrag an klare Fristen, Meldewege und Liquiditätsanforderungen gebunden.

BK6-23-102
BNetzA-Genehmigung
neuer Standardbilanzkreisvertrag Strom
1. Oktober 2024
StBKV gültig
ersetzt den Vertrag von 2019 (BK6-18-061)
15 Minuten
Bilanzierungsintervall
Viertelstunde je Bilanzkreis
5 Werktage
Vorlauf Deklaration
Anpassung der Anlage 1.1
VO (EU) 2017/2195
EU-Grundlage
Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche
4 Regelzonen
50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW
einheitlicher reBAP

Die Genehmigung mit dem Aktenzeichen BK6-23-102 stammt von der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur und gilt seit dem 1. Oktober 2024. Wichtig ist die Einordnung gegenüber benachbarten Bausteinen: Der StBKV steht getrennt neben der Messung, die über die Zählerstandsgangmessung (ZSG) auf Letztverbraucherebene läuft, und der Bilanzkreisabrechnung, die in der Marktregel für die Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) verortet ist. Wie diese Abgrenzung im Detail aussieht, behandelt der spätere Abschnitt zur Abgrenzung zu MaBiS-Hub und ZSG.

Standardbilanzkreisvertrag (StBKV) ist der von der Bundesnetzagentur genehmigte Rahmenvertrag zwischen einem Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) und einem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) je Regelzone (aktuelle Version BK6-23-102, gültig seit dem 1. Oktober 2024). Er regelt Fahrplanmanagement, Deklaration, Sicherheitsleistung, Datenaustausch und Sanktionen. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2017/2195. Der StBKV steht zwischen Messung (ZSG) und Bilanzkreisabrechnung (MaBiS).

Was an BK6-23-102 neu ist

BK6-23-102 ist eine Weiterentwicklung, keine Revolution. Der große inhaltliche Sprung kam bereits mit dem Vorgänger im Jahr 2020, als das Fahrplanmanagement und die Sicherheitsleistung grundlegend neu geordnet wurden. Die aktuelle Version konsolidiert diese Regeln, präzisiert einzelne Pflichten und verankert den Vertrag europäisch.

Formal löst BK6-23-102 den Vorgänger BK6-18-061 aus dem Jahr 2019 vollständig ab. Entscheidend ist die geänderte Rechtsgrundlage: Der StBKV beruht auf der europäischen Verordnung (EU) 2017/2195 (EB-VO) und ist seither eine Genehmigung der Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche, nicht mehr eine rein nationale Festlegung. Damit ordnet sich der deutsche Bilanzkreisvertrag in den europäischen Rahmen für die Regelreserve und die Bilanzierung ein.

Inhaltlich präzisiert die neue Version vor allem drei Felder: die Erreichbarkeit des BKV, die Deklaration in der Anlage 1.1 und die Plausibilisierung der Fahrpläne. Diese Schärfungen wirken im täglichen Betrieb, weil sie genauer festlegen, wann ein BKV erreichbar sein muss und welche Daten in welcher Frist zu melden sind. Beide Punkte vertiefen die folgenden Abschnitte.

  • Löst den Vorgänger BK6-18-061 aus dem Jahr 2019 vollständig ab.
  • Rechtsgrundlage ist die EB-VO, die Verordnung (EU) 2017/2195.
  • Präzisierte Erreichbarkeit, Deklaration und Plausibilisierung.
  • Vertragsabschluss in Schrift- oder elektronischer Form, Anlagenpflege über die Portale der ÜNB.

Deklaration und Sicherheitsleistung

Die Deklaration in der Anlage 1.1 ist die zentrale Steuerungsgröße des Vertrags. Sie ist die Basis für die Plausibilisierung der Fahrpläne und zugleich für die Höhe der Sicherheitsleistung, und genau an dieser Kopplung entsteht ein Liquiditätsrisiko, das viele unterschätzen.

Fachkraft am Schreibtisch macht Notizen auf einer gedruckten Fahrplan- und Deklarationstabelle, daneben ein Taschenrechner
Die Anlage 1.1 ist Basis für die Plausibilisierung und die Höhe der Sicherheitsleistung.

In der Anlage 1.1 deklariert der BKV die erwartete Erzeugung, den Verbrauch und den Fahrplanexport. Anpassungen dieser Deklaration sind mindestens 5 Werktage vor dem Gültigkeitsbeginn anzumelden, wobei Bagatellgrenzen zu beachten sind. Wer diese Frist verpasst, riskiert, dass Fahrpläne nicht plausibilisiert werden oder die Sicherheitsleistung nicht zur tatsächlichen Marktposition passt. Die Deklaration ist damit kein einmaliger Vorgang, sondern eine laufende Pflege.

Die Sicherheitsleistung gilt als angemessen, wenn sie die Energielieferungen an Netzanschlüsse (FC-CONS) über eine Woche zuzüglich des Fahrplanexports über 48 Stunden nicht übersteigt, jeweils multipliziert mit dem Durchschnitt des reBAP der letzten 12 Kalendermonate. Der reBAP ist der regelzonenübergreifend einheitliche Bilanzausgleichsenergiepreis. Da dieser Durchschnitt direkt in die Formel einfließt, schwankt die geforderte Sicherheit mit dem Marktpreis: Preisspitzen erhöhen die Forderung und binden Liquidität, die dem BKV an anderer Stelle fehlt.

Wie stark dieser Effekt wirken kann, zeigt die Marktentwicklung. Als Marktangabe (Quelle: Vattenfall Energy Trading) lag der reBAP-Durchschnitt 2019/2020 bei rund 35 Euro/MWh, Anfang 2022 dagegen bei rund 158 Euro/MWh. Eine mehr als vierfache Verteuerung des Durchschnittspreises erhöht die geforderte Sicherheitsleistung in gleichem Maße, ohne dass sich am Bilanzkreis selbst etwas ändert. Genau deshalb gehört das Sicherheitsleistungs-Exposure in jede Liquiditätsplanung.

Fahrplanmanagement, Erreichbarkeit und Urgent Call

Das Fahrplanmanagement ist der operative Kern des Vertrags. Erreichbarkeit ist Pflicht, und bei Missbrauchsverdacht kann der ÜNB einen Urgent Call auslösen, der den BKV unter Zeitdruck setzt. Wer hier nicht reagiert, trägt die Folgen selbst.

Mitarbeiter im Leitstand telefoniert und blickt dabei auf einen Monitor mit Fahrplankurven
Erreichbarkeit ist Pflicht, bis für alle Zeitreihen ein Confirmation Report vorliegt.

Die Erreichbarkeitspflicht ist eindeutig: Der BKV muss erreichbar sein, bis für alle angemeldeten Zeitreihen ein Confirmation Report vorliegt. Nachteile, die durch Nichterreichbarkeit entstehen, gehen ausdrücklich zulasten der nicht erreichbaren Partei. Wer also nach der Anmeldung nicht erreichbar ist und der Fahrplan deshalb nicht bestätigt wird, kann sich später nicht auf einen Fehler des ÜNB berufen.

Operativ kommen klare Zeitvorgaben hinzu. Im Intraday muss die innere Bilanz eines Bilanzkreises spätestens 15 Minuten vor dem Erfüllungsbeginn ausgeglichen sein. Bei Missbrauchsverdacht kann der ÜNB einen Urgent Call bis 16:00 Uhr auslösen, finale Fahrpläne sind bis 10:00 Uhr des Folgetags zu liefern. Diese Fristen verlangen eine durchgehend besetzte und reaktionsfähige Fahrplanstelle, nicht nur eine technische Schnittstelle.

Die Durchsetzung läuft über eine gestufte Sanktionsmechanik. Pflichtverstöße können abgemahnt werden, und zwei Abmahnungen plus ein weiterer Verstoß binnen 12 Monaten können zur Kündigung des Vertrags führen. Eine Kündigung trifft den BKV hart, weil ohne gültigen Bilanzkreisvertrag kein Marktzugang besteht. Deshalb sollte die 12-Monats-Regel als reales Eskalationsrisiko und nicht als theoretische Klausel verstanden werden.

  • Erreichbarkeit bis zum Confirmation Report, Nachteile gehen zulasten der nicht erreichbaren Partei.
  • Intraday muss die innere Bilanz spätestens 15 Minuten vor Erfüllungsbeginn ausgeglichen sein.
  • Urgent Call bis 16:00 Uhr, finale Fahrpläne bis 10:00 Uhr des Folgetags.
  • Zwei Abmahnungen plus ein weiterer Verstoß binnen 12 Monaten können zur Kündigung führen.

Abgrenzung zu MaBiS-Hub und ZSG

Der StBKV wird oft mit der Bilanzkreisabrechnung oder der Viertelstundenbilanzierung verwechselt. Es lohnt sich, die drei Bausteine sauber zu trennen, weil sie unterschiedliche Stufen mit unterschiedlichen Akteuren betreffen.

Der StBKV ist der Vertrag zwischen BKV und ÜNB. Er regelt die Fahrpläne, die Deklaration und die Sicherheitsleistung, also das, was vor und während der Lieferung geschieht. Die Bilanzkreisabrechnung dahinter ist Sache von MaBiS und dem MaBiS-Hub: dort werden Summenzeitreihen gebildet und die Ausgleichsenergie abgerechnet. Die ZSG wiederum steht für die Messung und die Viertelstundenbilanzierung auf Letztverbraucherebene, also für die Datenbasis ganz am Anfang der Kette.

Der gemeinsame Berührungspunkt ist der 15-Minuten-Takt und der Datenaustausch zwischen diesen Stufen, nicht die Zuständigkeit. Eine Viertelstunde ist überall die kleinste Einheit, aber Messung, Vertrag und Abrechnung bleiben getrennte Verantwortungen. Der Datenaustausch zwischen ihnen läuft über die Marktkommunikation, deren Format- und API-Umstieg der MaKo 2026 behandelt. Wer Erzeugung aus erneuerbaren Anlagen in den Bilanzkreis einbringt, berührt zusätzlich die Direktvermarktung mit Fernsteuerung über das Smart-Meter-Gateway.

  • StBKV: Vertrag BKV zu ÜNB, Fahrpläne, Deklaration, Sicherheitsleistung.
  • MaBiS und MaBiS-Hub: Bilanzkreisabrechnung, Summenzeitreihen, Ausgleichsenergie.
  • ZSG: Messung und Viertelstundenbilanzierung auf Letztverbraucherebene.
  • Berührungspunkt: der 15-Minuten-Takt und der Datenaustausch, nicht die Zuständigkeit.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Wer den neuen StBKV sauber umsetzt, vermeidet Fahrplanablehnungen, Abmahnungen und unnötig gebundene Liquidität. Eine ehrliche Bestandsaufnahme der Erreichbarkeit und der Sicherheitsleistung gehört dazu. So wird aus den verschärften Pflichten ein konkreter Plan.

  • StBKV-Version abschließen und Anlagen pflegen: Schließe den Standardbilanzkreisvertrag in der Version BK6-23-102 ab und pflege die Anlagen elektronisch über die Portale der ÜNB, damit Stammdaten und Vertragsstand stets aktuell sind.
  • Anlage 1.1 korrekt deklarieren: Deklariere Erzeugung, Verbrauch und Fahrplanexport korrekt in der Anlage 1.1 und plane den Vorlauf von 5 Werktagen für jede Anpassung fest ein, denn verspätete Meldungen gefährden die Plausibilisierung.
  • Sicherheitsleistungs-Exposure simulieren: Simuliere das Sicherheitsleistungs-Exposure über verschiedene reBAP-Szenarien und halte ausreichend Liquidität vor, damit Preisspitzen nicht zu einer unerwarteten Nachforderung führen.
  • Erreichbarkeit organisieren und Urgent Call testen: Organisiere eine durchgehend reaktionsfähige Fahrplanstelle bis zum Confirmation Report und teste die Urgent-Call-Fähigkeit, damit die 12-Monats-Sanktionsmechanik nicht zur Kündigung eskaliert.

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Standardbilanzkreisvertrag (StBKV)? +

Der Standardbilanzkreisvertrag (StBKV) ist der Rahmenvertrag zwischen einem Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) und dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) je Regelzone. Er regelt Fahrplanmanagement, Deklaration, Sicherheitsleistung, Datenaustausch und Sanktionen. Der StBKV steht in der Mitte der Bilanzkreis-Kette, zwischen der Messung auf Letztverbraucherebene (ZSG) und der Bilanzkreisabrechnung (MaBiS). Er legt fest, welche Pflichten ein BKV im täglichen Betrieb erfüllen muss.

Was hat sich mit BK6-23-102 geändert? +

BK6-23-102 ist eine Weiterentwicklung, keine Revolution, denn der große inhaltliche Sprung kam bereits mit dem Vorgänger 2020. Die neue Version gilt seit dem 1. Oktober 2024 und löst den Vertrag BK6-18-061 aus dem Jahr 2019 vollständig ab. Rechtsgrundlage ist die EB-VO, also die Verordnung (EU) 2017/2195. Präzisiert wurden Erreichbarkeit, Deklaration und Plausibilisierung, der Vertragsabschluss ist in Schrift- oder elektronischer Form möglich, die Anlagenpflege läuft über die Portale der ÜNB.

Wie wird die Sicherheitsleistung bemessen? +

Die Sicherheitsleistung gilt als angemessen, wenn sie die Energielieferungen an Netzanschlüsse (FC-CONS) über eine Woche zuzüglich des Fahrplanexports über 48 Stunden nicht übersteigt, jeweils multipliziert mit dem Durchschnitt des reBAP der letzten 12 Kalendermonate. Da der reBAP-Durchschnitt schwankt, verändert sich auch die geforderte Sicherheit: Preisspitzen erhöhen die Forderung und binden Liquidität. Als Marktangabe lag der reBAP-Durchschnitt 2019/2020 bei rund 35 Euro/MWh und Anfang 2022 bei rund 158 Euro/MWh.

Was bedeutet die Erreichbarkeitspflicht im Fahrplanmanagement? +

Der Bilanzkreisverantwortliche muss erreichbar sein, bis für alle angemeldeten Zeitreihen ein Confirmation Report vorliegt. Nachteile, die durch Nichterreichbarkeit entstehen, gehen zulasten der nicht erreichbaren Partei. Die innere Bilanz eines Bilanzkreises muss im Intraday spätestens 15 Minuten vor Erfüllungsbeginn ausgeglichen sein. Bei Missbrauchsverdacht kann der ÜNB einen Urgent Call bis 16:00 Uhr auslösen, finale Fahrpläne sind bis 10:00 Uhr des Folgetags zu liefern.

Wie grenzt sich der StBKV von MaBiS und ZSG ab? +

Der StBKV ist der Vertrag zwischen BKV und ÜNB und regelt Fahrpläne, Deklaration und Sicherheitsleistung. MaBiS und der MaBiS-Hub betreffen die Bilanzkreisabrechnung danach, also Summenzeitreihen und Ausgleichsenergie. Die ZSG steht für die Messung und Viertelstundenbilanzierung auf Letztverbraucherebene. Der gemeinsame Berührungspunkt ist der 15-Minuten-Takt und der Datenaustausch, nicht die Zuständigkeit. Es sind drei verschiedene Stufen mit verschiedenen Akteuren.