REMIT II: neue Meldepflichten im Energiegroßhandel ab 2026
Dieser Artikel ordnet ein, was sich mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/256 ändert, wie die drei Meldestufen aufgebaut sind, wer neu in die Pflicht kommt und wie Händler, Versorger und Speicherbetreiber die neuen Fristen erfüllen.
REMIT II verschärft die Transparenz- und Meldepflichten im europäischen Energiegroßhandel. Die novellierte Grundverordnung (EU) 2024/1106 gilt seit dem 7. Mai 2024, doch erst die neue Durchführungsverordnung (EU) 2026/256 und eine Delegierte Verordnung, beide in Kraft seit dem 29. April 2026, machen die neuen Meldepflichten operativ. Die bisherige Zweiteilung aus kontinuierlicher und anlassbezogener Meldung wird durch drei Stufen ersetzt: kontinuierliche Meldung mit kürzeren Fristen, periodische Meldung und die neue Exposure-Meldung. Bilaterale OTC-Kontrakte müssen künftig binnen 10 Arbeitstagen statt eines Monats gemeldet werden. Die Exposure-Meldung verlangt ab einer Schwelle von 600 GWh pro Jahr Netto-Positionen mit einer 24-Monats-Vorausschau, geplant ab dem ersten Quartal 2027. Der Anwendungsbereich wächst um Wasserstoff, Batteriespeicher und algorithmischen Handel. In Deutschland setzen die Bundesnetzagentur und die Markttransparenzstelle die Regeln durch, bei Marktmanipulation drohen Bußgelder von mindestens 15 Prozent des Jahresumsatzes. Für Unternehmen ist das vor allem ein Datenprojekt: Meldepflichten sauber zuordnen, Datenqualität sichern und die Meldeketten so weit wie möglich automatisieren.
Was sich am 29. April 2026 ändert
REMIT II verschärft die Transparenz- und Meldepflichten im europäischen Energiegroßhandel. Die novellierte Grundverordnung (EU) 2024/1106 gilt bereits seit Mai 2024, doch erst die neue Durchführungsverordnung (EU) 2026/256 und eine Delegierte Verordnung, beide in Kraft seit dem 29. April 2026, machen die neuen Meldepflichten operativ. Für Händler, Erzeuger, Speicher- und Bilanzkreisverantwortliche beginnt damit die praktische Umstellung.
REMIT steht für die EU-Verordnung über Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts. Sie soll Insiderhandel und Marktmanipulation verhindern und wird durch die EU-Agentur ACER und die nationalen Regulierungsbehörden überwacht. Neu ist vor allem, dass die Novelle Definitionen und Regeln an das Finanzmarktrecht angleicht, etwa für algorithmischen Handel und Insiderinformationen.
- 2025 meldeten mehr als 20.000 Marktteilnehmer Daten an ACER, meist über registrierte Meldemechanismen, kurz RRM.
- Die neuen Melderegeln knüpfen an dieselben Marktprozesse an wie die deutsche Marktkommunikation. Wie diese sich umstellt, zeigt der Beitrag zu MaKo 2026 und dem Umstieg von EDIFACT auf APIs .
- ACER begleitet die Umstellung mit Leitlinien, einer öffentlichen Konsultation vom 16. April bis 12. Juni 2026 und Webinaren für Marktteilnehmer.
Die drei Meldestufen
Die bisherige Zweiteilung aus kontinuierlicher und anlassbezogener Meldung wird durch eine dreistufige Struktur ersetzt. Ziel ist eine bessere Aufsicht bei angemessener Last für risikoärmere Aktivitäten. Wer meldet, sollte zuerst wissen, welches Geschäft in welche Stufe fällt.
- Kontinuierlich: bilaterale OTC-Kontrakte künftig binnen 10 Arbeitstagen statt eines Monats. Transaktionen an organisierten Marktplätzen sind mit Frist D+2 zu melden.
- Periodisch: Ausgleichs- und Bilanzgeschäfte nun verpflichtend monatlich in aggregierter Form statt nur auf Anfrage. Gasspeicherverträge ab 12 Monaten Laufzeit, Wasserstoff-Transaktionen jährlich ab dem 1. Juli 2028.
- Exposure-Meldung: neue, vorausschauende Meldung von Netto-Positionen mit einer 24-Monats-Vorausschau ab einer Schwelle von 600 GWh pro Jahr, geplant ab dem ersten Quartal 2027.
Erweiterter Anwendungsbereich
REMIT II zieht mehr Produkte und Akteure in die Meldepflicht. Wer bisher außerhalb des Radars lag, sollte den eigenen Status neu prüfen, denn mit Wasserstoff und Speichern kommen ganze Marktsegmente erstmals hinzu.
Wasserstoff wird als eigenes Segment erfasst, mit Ausnahmen für kleine Erzeuger bis 50 MW und energieintensive Nutzer unter 600 GWh pro Jahr. Die Meldepflicht startet gestaffelt, für Wasserstoff-Transaktionen erst ab dem 1. Juli 2028.
- Batteriespeicher gelten als Stromlieferung und werden ohne eigene Kategorie gemeldet. Wie Speicher im Markt Geld verdienen, zeigt der Beitrag zu Redispatch 3.0 und dem Engpassmanagement .
- Registrierte Meldemechanismen (RRM) und Plattformen für Insiderinformationen (IIP) müssen in der EU niedergelassen und von ACER autorisiert sein.
- Algorithmischer Handel und der Zugang von Drittstaaten-Teilnehmern werden erstmals klar geregelt, angelehnt an die Definitionen des Finanzmarktrechts.
Deutsche und EU-Perspektive
In Deutschland setzen die Bundesnetzagentur und die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas REMIT durch. Sie registrieren Marktteilnehmer, überwachen die Meldepflichten und verfolgen Verstöße. Die Sanktionshoheit bleibt national, die Aufsicht wird aber europäisch enger verzahnt.
- ACER erhält erweiterte Befugnisse für grenzüberschreitende Untersuchungen, Vor-Ort-Prüfungen und Zwangsgelder, darf aber nicht selbst sanktionieren.
- Der Sanktionsrahmen wird EU-weit angeglichen: bei Marktmanipulation muss ein Bußgeld von mindestens 15 Prozent des Jahresumsatzes gegen ein Unternehmen möglich sein.
- REMIT II greift in dieselben Datenflüsse wie die Bilanzkreisabrechnung. Wie diese sich zentralisiert, zeigt der Beitrag zum MaBiS-Hub ab 2028 .
Herausforderungen und Risiken
Die Umstellung ist vor allem ein Datenprojekt und weniger eine reine Rechtsfrage. Die neuen Fristen und die Exposure-Meldung erhöhen den Aufwand deutlich, und die Verantwortung für die Daten bleibt beim Marktteilnehmer.
- Kürzere Fristen: 10 Arbeitstage und D+2 verlangen belastbare, möglichst automatisierte Meldeprozesse statt manueller Nacharbeit.
- Vorausschauende Aufsicht: die Exposure-Meldung verlagert die Kontrolle ins Prädiktive. Fehlende Absicherung erwarteter Erzeugung kann Rückfragen der Aufsicht auslösen.
- Volle Datenverantwortung: Vollständigkeit, Richtigkeit und Fristtreue bleiben beim Marktteilnehmer, auch wenn RRM und ENTSO-Datenwege zwischengeschaltet sind.
- Neue Pflichtige: der breitere Anwendungsbereich zieht Wasserstoff- und Speicherakteure erstmals in die Pflicht, oft ohne bestehende Meldeinfrastruktur.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Der sinnvolle erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme: Welche Geschäfte fallen unter welche Meldestufe, und wo reißen die neuen Fristen die bisherigen Prozesse? Vier Schritte haben Vorrang.
Vier vorrangige Schritte
-
Meldepflichten-Mapping erstellen
Produkte, Vertragsarten und Volumina den drei Meldestufen zuordnen und prüfen, ob die Exposure-Schwelle von 600 GWh pro Jahr erreicht wird, getrennt für Strom und Gas.
-
Datenqualität und Stammdaten sichern
Gegenparteien, Kennungen und Zeitstempel müssen fristgerecht und korrekt vorliegen. Lücken in den Stammdaten sind die häufigste Ursache für verspätete oder falsche Meldungen.
-
RRM-Verträge prüfen
Klären, ob der registrierte Meldemechanismus EU-niedergelassen und ACER-autorisiert ist und die neuen Formate abdeckt. Der Wechsel eines Dienstleisters braucht Vorlauf.
-
Meldeketten automatisieren
Kurze Fristen und Vorausschau-Meldungen lassen sich mit datengetriebenen, teilautomatisierten Ketten zuverlässiger einhalten. Data Analytics hilft, auffällige Positionen früh selbst zu erkennen.
REMIT II ist ein Baustein der digitalen Energiewirtschaft, kein Einzelthema. Es greift in dieselben Markt- und Datenprozesse wie die steuerbaren Tarife, die der Beitrag zu den Tarifmodellen 2026 beschreibt. Erst Marktdesign, Meldepflichten und Datenhaushalt zusammen ergeben ein vollständiges Bild.
Weiterführende Informationen
Häufig gestellte Fragen
REMIT II ist die 2024 novellierte EU-Verordnung über Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts, Regulierung (EU) 2024/1106. Sie soll Insiderhandel und Marktmanipulation verhindern und stärkt die Aufsicht durch die EU-Agentur ACER und die nationalen Regulierungsbehörden. Die Grundverordnung gilt seit dem 7. Mai 2024, die operativen Meldepflichten setzt die neue Durchführungsverordnung (EU) 2026/256 ab dem 29. April 2026 um.
Am 29. April 2026 treten die neue REMIT-Durchführungsverordnung (EU) 2026/256 und eine neue Delegierte Verordnung in Kraft. Die Meldung wird auf drei Stufen umgestellt: kontinuierlich, periodisch und die neue Exposure-Meldung. Bilaterale OTC-Kontrakte müssen künftig binnen 10 Arbeitstagen statt eines Monats gemeldet werden, Ausgleichsgeschäfte verpflichtend monatlich. Der Anwendungsbereich wächst um Wasserstoff, Batteriespeicher und algorithmischen Handel.
Die Exposure-Meldung ist eine vorausschauende Meldung von Netto-Positionen mit einer 24-Monats-Vorausschau. Sie greift ab einer Schwelle von 600 GWh pro Jahr, getrennt für Strom und Gas bewertet. Marktteilnehmer unterhalb dieser Schwelle sind ausgenommen. Der Start ist für das erste Quartal 2027 geplant. Ziel ist, dass ACER auffällige Positionen früher erkennt, etwa erwartete Erzeugung ohne erkennbare Absicherung.
In Deutschland setzen die Bundesnetzagentur und die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas REMIT durch. Sie registrieren Marktteilnehmer, überwachen die Meldepflichten und verfolgen Verstöße. ACER darf grenzüberschreitend untersuchen und Vor-Ort-Prüfungen anordnen, sanktionieren dürfen aber nur die nationalen Behörden. Bei Marktmanipulation muss ein Bußgeld von mindestens 15 Prozent des Jahresumsatzes möglich sein.
Zuerst ein Meldepflichten-Mapping erstellen: Produkte, Vertragsarten und Volumina den drei Meldestufen zuordnen und prüfen, ob die Exposure-Schwelle von 600 GWh erreicht wird. Danach Stammdaten und Datenqualität sichern, denn die Verantwortung für Vollständigkeit und Fristtreue bleibt beim Marktteilnehmer. Prüfe, ob der registrierte Meldemechanismus EU-niedergelassen und ACER-autorisiert ist, und automatisiere die Meldeketten, weil die kürzeren Fristen manuell kaum zu halten sind.