Zwei Fachleute in einem Handelsraum eines Energieversorgers prüfen gedruckte Meldelisten, im Hintergrund leuchten Datenwände mit Marktkurven.
ENERGIEWIRTSCHAFT & NACHHALTIGKEIT

REMIT II: neue Meldepflichten im Energiegroßhandel ab 2026

Mit REMIT II verschärft die EU die Transparenz im Energiegroßhandel. Seit dem 29. April 2026 gelten neue Meldepflichten, kürzere Fristen und eine vorausschauende Exposure-Meldung.

Dieser Artikel ordnet ein, was sich mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/256 ändert, wie die drei Meldestufen aufgebaut sind, wer neu in die Pflicht kommt und wie Händler, Versorger und Speicherbetreiber die neuen Fristen erfüllen.

Zusammenfassung

REMIT II verschärft die Transparenz- und Meldepflichten im europäischen Energiegroßhandel. Die novellierte Grundverordnung (EU) 2024/1106 gilt seit dem 7. Mai 2024, doch erst die neue Durchführungsverordnung (EU) 2026/256 und eine Delegierte Verordnung, beide in Kraft seit dem 29. April 2026, machen die neuen Meldepflichten operativ. Die bisherige Zweiteilung aus kontinuierlicher und anlassbezogener Meldung wird durch drei Stufen ersetzt: kontinuierliche Meldung mit kürzeren Fristen, periodische Meldung und die neue Exposure-Meldung. Bilaterale OTC-Kontrakte müssen künftig binnen 10 Arbeitstagen statt eines Monats gemeldet werden. Die Exposure-Meldung verlangt ab einer Schwelle von 600 GWh pro Jahr Netto-Positionen mit einer 24-Monats-Vorausschau, geplant ab dem ersten Quartal 2027. Der Anwendungsbereich wächst um Wasserstoff, Batteriespeicher und algorithmischen Handel. In Deutschland setzen die Bundesnetzagentur und die Markttransparenzstelle die Regeln durch, bei Marktmanipulation drohen Bußgelder von mindestens 15 Prozent des Jahresumsatzes. Für Unternehmen ist das vor allem ein Datenprojekt: Meldepflichten sauber zuordnen, Datenqualität sichern und die Meldeketten so weit wie möglich automatisieren.

29. April 2026
Neue Durchführungsverordnung
(EU) 2026/256 in Kraft
3 Stufen
Meldestruktur
kontinuierlich, periodisch, Exposure
10 Arbeitstage
Frist OTC-Kontrakte
statt bisher einem Monat
600 GWh
Schwelle Exposure-Meldung
pro Jahr, Strom und Gas getrennt
15 %
Mindest-Bußgeld
des Jahresumsatzes bei Manipulation
20.000+
Marktteilnehmer
meldeten 2025 Daten an ACER

Was sich am 29. April 2026 ändert

REMIT II verschärft die Transparenz- und Meldepflichten im europäischen Energiegroßhandel. Die novellierte Grundverordnung (EU) 2024/1106 gilt bereits seit Mai 2024, doch erst die neue Durchführungsverordnung (EU) 2026/256 und eine Delegierte Verordnung, beide in Kraft seit dem 29. April 2026, machen die neuen Meldepflichten operativ. Für Händler, Erzeuger, Speicher- und Bilanzkreisverantwortliche beginnt damit die praktische Umstellung.

REMIT steht für die EU-Verordnung über Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts. Sie soll Insiderhandel und Marktmanipulation verhindern und wird durch die EU-Agentur ACER und die nationalen Regulierungsbehörden überwacht. Neu ist vor allem, dass die Novelle Definitionen und Regeln an das Finanzmarktrecht angleicht, etwa für algorithmischen Handel und Insiderinformationen.

  • 2025 meldeten mehr als 20.000 Marktteilnehmer Daten an ACER, meist über registrierte Meldemechanismen, kurz RRM.
  • Die neuen Melderegeln knüpfen an dieselben Marktprozesse an wie die deutsche Marktkommunikation. Wie diese sich umstellt, zeigt der Beitrag zu MaKo 2026 und dem Umstieg von EDIFACT auf APIs .
  • ACER begleitet die Umstellung mit Leitlinien, einer öffentlichen Konsultation vom 16. April bis 12. Juni 2026 und Webinaren für Marktteilnehmer.

Die drei Meldestufen

Die bisherige Zweiteilung aus kontinuierlicher und anlassbezogener Meldung wird durch eine dreistufige Struktur ersetzt. Ziel ist eine bessere Aufsicht bei angemessener Last für risikoärmere Aktivitäten. Wer meldet, sollte zuerst wissen, welches Geschäft in welche Stufe fällt.

Diagramm der drei REMIT-II-Meldestufen: kontinuierlich, periodisch und die neue Exposure-Meldung mit ihren Fristen und Schwellen.
Die drei Meldestufen unter REMIT II. Kontinuierliche und periodische Meldung erfassen laufende Geschäfte, die neue Exposure-Meldung ergänzt eine vorausschauende Sicht auf die Marktpositionen.
  • Kontinuierlich: bilaterale OTC-Kontrakte künftig binnen 10 Arbeitstagen statt eines Monats. Transaktionen an organisierten Marktplätzen sind mit Frist D+2 zu melden.
  • Periodisch: Ausgleichs- und Bilanzgeschäfte nun verpflichtend monatlich in aggregierter Form statt nur auf Anfrage. Gasspeicherverträge ab 12 Monaten Laufzeit, Wasserstoff-Transaktionen jährlich ab dem 1. Juli 2028.
  • Exposure-Meldung: neue, vorausschauende Meldung von Netto-Positionen mit einer 24-Monats-Vorausschau ab einer Schwelle von 600 GWh pro Jahr, geplant ab dem ersten Quartal 2027.

Erweiterter Anwendungsbereich

REMIT II zieht mehr Produkte und Akteure in die Meldepflicht. Wer bisher außerhalb des Radars lag, sollte den eigenen Status neu prüfen, denn mit Wasserstoff und Speichern kommen ganze Marktsegmente erstmals hinzu.

Wasserstoff wird als eigenes Segment erfasst, mit Ausnahmen für kleine Erzeuger bis 50 MW und energieintensive Nutzer unter 600 GWh pro Jahr. Die Meldepflicht startet gestaffelt, für Wasserstoff-Transaktionen erst ab dem 1. Juli 2028.

  • Batteriespeicher gelten als Stromlieferung und werden ohne eigene Kategorie gemeldet. Wie Speicher im Markt Geld verdienen, zeigt der Beitrag zu Redispatch 3.0 und dem Engpassmanagement .
  • Registrierte Meldemechanismen (RRM) und Plattformen für Insiderinformationen (IIP) müssen in der EU niedergelassen und von ACER autorisiert sein.
  • Algorithmischer Handel und der Zugang von Drittstaaten-Teilnehmern werden erstmals klar geregelt, angelehnt an die Definitionen des Finanzmarktrechts.

Deutsche und EU-Perspektive

In Deutschland setzen die Bundesnetzagentur und die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas REMIT durch. Sie registrieren Marktteilnehmer, überwachen die Meldepflichten und verfolgen Verstöße. Die Sanktionshoheit bleibt national, die Aufsicht wird aber europäisch enger verzahnt.

Eine Compliance-Verantwortliche prüft an einem Schreibtisch einen dicken gedruckten Regulierungsordner mit farbigen Reitern.
Die Verantwortung für vollständige und fristgerechte Meldungen bleibt beim Marktteilnehmer, auch wenn ein Dienstleister die Übermittlung übernimmt.
  • ACER erhält erweiterte Befugnisse für grenzüberschreitende Untersuchungen, Vor-Ort-Prüfungen und Zwangsgelder, darf aber nicht selbst sanktionieren.
  • Der Sanktionsrahmen wird EU-weit angeglichen: bei Marktmanipulation muss ein Bußgeld von mindestens 15 Prozent des Jahresumsatzes gegen ein Unternehmen möglich sein.
  • REMIT II greift in dieselben Datenflüsse wie die Bilanzkreisabrechnung. Wie diese sich zentralisiert, zeigt der Beitrag zum MaBiS-Hub ab 2028 .

Herausforderungen und Risiken

Die Umstellung ist vor allem ein Datenprojekt und weniger eine reine Rechtsfrage. Die neuen Fristen und die Exposure-Meldung erhöhen den Aufwand deutlich, und die Verantwortung für die Daten bleibt beim Marktteilnehmer.

  • Kürzere Fristen: 10 Arbeitstage und D+2 verlangen belastbare, möglichst automatisierte Meldeprozesse statt manueller Nacharbeit.
  • Vorausschauende Aufsicht: die Exposure-Meldung verlagert die Kontrolle ins Prädiktive. Fehlende Absicherung erwarteter Erzeugung kann Rückfragen der Aufsicht auslösen.
  • Volle Datenverantwortung: Vollständigkeit, Richtigkeit und Fristtreue bleiben beim Marktteilnehmer, auch wenn RRM und ENTSO-Datenwege zwischengeschaltet sind.
  • Neue Pflichtige: der breitere Anwendungsbereich zieht Wasserstoff- und Speicherakteure erstmals in die Pflicht, oft ohne bestehende Meldeinfrastruktur.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Der sinnvolle erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme: Welche Geschäfte fallen unter welche Meldestufe, und wo reißen die neuen Fristen die bisherigen Prozesse? Vier Schritte haben Vorrang.

Blick über die Schulter eines Datenanalysten, der an einem großen Monitor ein Melde-Dashboard mit abstrakten Diagrammen bearbeitet.
Kurze Fristen und die Vorausschau-Meldung lassen sich zuverlässiger mit datengetriebenen, teilautomatisierten Meldeketten einhalten als manuell.

Vier vorrangige Schritte

  1. Meldepflichten-Mapping erstellen

    Produkte, Vertragsarten und Volumina den drei Meldestufen zuordnen und prüfen, ob die Exposure-Schwelle von 600 GWh pro Jahr erreicht wird, getrennt für Strom und Gas.

  2. Datenqualität und Stammdaten sichern

    Gegenparteien, Kennungen und Zeitstempel müssen fristgerecht und korrekt vorliegen. Lücken in den Stammdaten sind die häufigste Ursache für verspätete oder falsche Meldungen.

  3. RRM-Verträge prüfen

    Klären, ob der registrierte Meldemechanismus EU-niedergelassen und ACER-autorisiert ist und die neuen Formate abdeckt. Der Wechsel eines Dienstleisters braucht Vorlauf.

  4. Meldeketten automatisieren

    Kurze Fristen und Vorausschau-Meldungen lassen sich mit datengetriebenen, teilautomatisierten Ketten zuverlässiger einhalten. Data Analytics hilft, auffällige Positionen früh selbst zu erkennen.

REMIT II ist ein Baustein der digitalen Energiewirtschaft, kein Einzelthema. Es greift in dieselben Markt- und Datenprozesse wie die steuerbaren Tarife, die der Beitrag zu den Tarifmodellen 2026 beschreibt. Erst Marktdesign, Meldepflichten und Datenhaushalt zusammen ergeben ein vollständiges Bild.

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Was ist REMIT II? +

REMIT II ist die 2024 novellierte EU-Verordnung über Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts, Regulierung (EU) 2024/1106. Sie soll Insiderhandel und Marktmanipulation verhindern und stärkt die Aufsicht durch die EU-Agentur ACER und die nationalen Regulierungsbehörden. Die Grundverordnung gilt seit dem 7. Mai 2024, die operativen Meldepflichten setzt die neue Durchführungsverordnung (EU) 2026/256 ab dem 29. April 2026 um.

Was ändert sich am 29. April 2026? +

Am 29. April 2026 treten die neue REMIT-Durchführungsverordnung (EU) 2026/256 und eine neue Delegierte Verordnung in Kraft. Die Meldung wird auf drei Stufen umgestellt: kontinuierlich, periodisch und die neue Exposure-Meldung. Bilaterale OTC-Kontrakte müssen künftig binnen 10 Arbeitstagen statt eines Monats gemeldet werden, Ausgleichsgeschäfte verpflichtend monatlich. Der Anwendungsbereich wächst um Wasserstoff, Batteriespeicher und algorithmischen Handel.

Was ist die neue Exposure-Meldung und ab wann gilt sie? +

Die Exposure-Meldung ist eine vorausschauende Meldung von Netto-Positionen mit einer 24-Monats-Vorausschau. Sie greift ab einer Schwelle von 600 GWh pro Jahr, getrennt für Strom und Gas bewertet. Marktteilnehmer unterhalb dieser Schwelle sind ausgenommen. Der Start ist für das erste Quartal 2027 geplant. Ziel ist, dass ACER auffällige Positionen früher erkennt, etwa erwartete Erzeugung ohne erkennbare Absicherung.

Wer setzt REMIT II in Deutschland durch? +

In Deutschland setzen die Bundesnetzagentur und die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas REMIT durch. Sie registrieren Marktteilnehmer, überwachen die Meldepflichten und verfolgen Verstöße. ACER darf grenzüberschreitend untersuchen und Vor-Ort-Prüfungen anordnen, sanktionieren dürfen aber nur die nationalen Behörden. Bei Marktmanipulation muss ein Bußgeld von mindestens 15 Prozent des Jahresumsatzes möglich sein.

Was sollten Unternehmen jetzt tun? +

Zuerst ein Meldepflichten-Mapping erstellen: Produkte, Vertragsarten und Volumina den drei Meldestufen zuordnen und prüfen, ob die Exposure-Schwelle von 600 GWh erreicht wird. Danach Stammdaten und Datenqualität sichern, denn die Verantwortung für Vollständigkeit und Fristtreue bleibt beim Marktteilnehmer. Prüfe, ob der registrierte Meldemechanismus EU-niedergelassen und ACER-autorisiert ist, und automatisiere die Meldeketten, weil die kürzeren Fristen manuell kaum zu halten sind.