Elektronisches Preisblatt Strom: Preisblatt 3, Reaktivleistung und automatisierte Rechnungsprüfung
Mit der Festlegung BK6-20-160 hat die Bundesnetzagentur aus frei gestalteten PDF-Preisblättern maschinenlesbare Datensätze gemacht. Preisblatt 1 trägt die Netznutzungsentgelte, Preisblatt 2 die Einzelleistungen, Preisblatt 3 die freiwillig abrechenbaren sonstigen Leistungen, vor allem die Reaktivleistung. Übermittelt wird das Preisblatt per EDIFACT-PRICAT, die Rechnung per INVOIC, sodass der Lieferant beide automatisch abgleichen kann. Dieser Artikel erklärt, was das Preisblatt regelt, was auf Preisblatt 3 steht, wie die automatisierte Rechnungsprüfung funktioniert, was sich für Netzbetreiber und Lieferanten ändert, welche Herausforderungen der Übergang zu API mit sich bringt und was Unternehmen jetzt tun sollten. Das Format-Fundament aus INVOIC und dem Wechsel auf API beschreibt der Artikel zu MaKo 2026.
Das elektronische Preisblatt Netznutzung Strom geht auf die BNetzA-Festlegung BK6-20-160 (Beschluss 21. Dezember 2020) zurück und überführt die früher frei gestalteten Preisblätter in standardisierte, maschinenlesbare Datensätze. Es gibt drei Preisblätter: Preisblatt 1 für die Netznutzungsentgelte je Marktlokation, Preisblatt 2 für separat abrechenbare Einzelleistungen und Preisblatt 3 für die freiwillig abrechenbaren sonstigen Leistungen, insbesondere Reaktivleistung und Blindstrom. Mit dem oft genannten Teil 3 ist genau das Preisblatt 3 gemeint, eine offizielle BNetzA-Stufe Teil 3 existiert nicht. Preisblatt 1 und 3 sind seit dem 1. Januar 2023 verpflichtend, Preisblatt 2 seit dem 1. April 2022. Übermittelt wird das Preisblatt per EDIFACT-PRICAT, die Netznutzungsrechnung per INVOIC, und jede Position trägt eine von der BNetzA gepflegte Artikel-ID. Weil Netzbetreiber keine freien Positionen ergänzen dürfen, kann der Lieferant die eingehende Rechnung automatisch gegen das hinterlegte Preisblatt prüfen: korrekte Rechnungen werden freigegeben, Abweichungen werden zum Klärfall. Die Reaktivleistung auf Preisblatt 3 bleibt der schwierigste Posten, weil die Schwellen für Blindmehrarbeit, etwa ein cos φ unter rund 0,9, netzbetreiberabhängig sind und die separate Festlegung BK6-20-120 die Abrechnung nur gegenüber Netznutzern erlaubt, die zugleich Anschlussnutzer sind. Wer das Preisblatt sauber mappt, die INVOIC-Prüfung produktiv schaltet und die Reaktivleistungs-Sonderregeln in die Prüflogik einbaut, spart Aufwand und vermeidet Fehlzahlungen.
Was das elektronische Preisblatt regelt
Das elektronische Preisblatt standardisiert, wie Netzbetreiber ihre Entgelte an die Lieferanten übermitteln. Rechtsgrundlage ist die Festlegung BK6-20-160, die die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 21. Dezember 2020 beschlossen hat und mit der die Netzzugangsbedingungen Strom weiterentwickelt wurden. Aus den früher frei gestalteten PDF-Preisblättern wurden damit maschinenlesbare Datensätze nach einheitlichem Schema.
Inhaltlich kennt der Standard drei Preisblätter. Preisblatt 1 trägt die Netznutzungsentgelte je Marktlokation, Preisblatt 2 die separat abrechenbaren Einzelleistungen und Preisblatt 3 die sonstigen, freiwillig abrechenbaren Leistungen, vor allem die Reaktivleistung. Jedes Preisblatt wird per EDIFACT-Nachricht PRICAT übermittelt, und jede einzelne Position ist über eine von der Bundesnetzagentur gepflegte Codeliste der Artikelnummern und Artikel-IDs eindeutig referenziert. Netzbetreiber dürfen keine eigenen, frei benannten Positionen ergänzen: Nur die von der BNetzA definierten Leistungen sind elektronisch abrechenbar. Genau diese Beschränkung auf eine feste Codeliste ist der Kern der maschinellen Prüfbarkeit.
Die Stichtage liegen in der Vergangenheit, die Umsetzung wirkt aber bis heute fort. Die elektronischen Preisblätter 1 und 3 sind seit dem 1. Januar 2023 verpflichtend, zeitgleich mit dem Gültigkeitsbeginn der Netzentgelte 2023. Preisblatt 2 gilt bereits seit dem 1. April 2022. Damit ist die Netznutzungsabrechnung Strom heute durchgehend formatgebunden, und das Format ist dasselbe, das auch der MaBiS-Hub in der Bilanzkreisabrechnung nutzt.
Preisblatt 3 und die Reaktivleistung
Preisblatt 3 ist der Sammelpunkt für freiwillig abrechenbare Leistungen, vor allem Blindstrom und Reaktivleistung. Genau hier ist die Praxis am uneinheitlichsten und die manuelle Prüfung am fehleranfälligsten, weil die Abrechnung nicht zwingend ist und von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich gehandhabt wird.
Reaktivleistung, auch Blindleistung genannt, belastet das Netz, ohne nutzbare Wirkarbeit zu liefern. Sie entsteht vor allem an Industrie- und Gewerbeanschlüssen mit Motoren, Transformatoren und ähnlichen Verbrauchern und wird in der Einheit kvarh gemessen. Blindmehrarbeit wird typischerweise dann berechnet, wenn der Leistungsfaktor cos φ unter rund 0,9 fällt oder die Blindarbeit mehr als die Hälfte der Wirkarbeit beträgt. Diese Schwellen sind ausdrücklich nicht bundeseinheitlich: Es gibt keinen festen Verordnungswert, die konkreten Grenzen hängen vom Preisblatt des jeweiligen Netzbetreibers ab, und manche Netzbetreiber setzen die Blindarbeitsabrechnung ganz aus.
Die Abrechnung der Blindarbeit selbst regelt nicht das Preisblatt, sondern die separate Festlegung BK6-20-120 (21. Dezember 2020, wirksam ab 1. April 2022). Sie legt fest, dass Blindarbeit nur gegenüber Netznutzern abgerechnet werden darf, die zugleich Anschlussnutzer sind. Diese Bedingung ist in der Prüfung leicht zu übersehen, gehört aber zwingend in die Logik, sonst entstehen unberechtigte oder fehlende Positionen. Die Reaktivleistung verbindet damit drei Ebenen: die technische Messung in kvarh, die netzbetreiberabhängige Schwelle auf Preisblatt 3 und die rechtliche Bedingung aus BK6-20-120.
Vorsicht bei der cos-φ-Schwelle: Der oft genannte Wert von cos φ unter rund 0,9 ist eine verbreitete, aber netzbetreiberabhängige Schwelle, kein bundeseinheitlicher Verordnungswert. Die konkreten Grenzen, der abgerechnete Tarif und die Frage, ob überhaupt abgerechnet wird, stehen im Preisblatt 3 des jeweiligen Netzbetreibers. Wer Reaktivleistung prüft, sollte die für das jeweilige Netzgebiet hinterlegten Werte heranziehen und nicht ungeprüft auf einer pauschalen Zahl planen.
Automatisierte Rechnungsprüfung der Netznutzung
Der eigentliche Hebel ist die automatisierte Rechnungseingangsprüfung. Weil jede Position eine standardisierte Artikel-ID trägt, kann der Lieferant die eingehende INVOIC-Rechnung maschinell gegen das hinterlegte Preisblatt abgleichen. Das folgende Diagramm zeigt den Ablauf.
Im Ablauf sendet der Netzbetreiber das Preisblatt per PRICAT und die Netznutzungsrechnung per INVOIC. Der Lieferant legt das erhaltene Preisblatt ab und prüft jede eingehende Rechnung automatisch dagegen: Liegt für das Netzgebiet und den Zeitraum ein gültiges Preisblatt vor, sind nur zulässige Artikel-IDs abgerechnet, stimmen die Beträge mit den hinterlegten Preisen überein. Stimmt alles, wird die Rechnung freigegeben. Weicht etwas ab, etwa eine unbekannte Position oder ein abweichender Betrag, wird die Rechnung zum Klärfall und geht in die manuelle Bearbeitung.
Der Gewinn liegt in der Masse. Statt jede Netznutzungsrechnung einzeln von Hand zu prüfen, läuft der Standardfall automatisch durch, und nur die Abweichungen landen bei den Sachbearbeitern. Gerade die Reaktivleistungs-Sonderfälle auf Preisblatt 3 profitieren davon, weil sie sich sonst der Routineprüfung entziehen. Branchenangaben berichten regelmäßig von hohen Fehlerquoten bei der manuellen Rechnungsprüfung, was sich als Größenordnung deckt, hier aber nicht als gesicherte Zahl ausgegeben werden soll. Sicher ist der Hebel: Ein formatgebundenes Preisblatt mit fester Codeliste macht den Massenabgleich überhaupt erst möglich.
Was sich für Netzbetreiber und Lieferanten ändert
Beide Seiten müssen ihre IT auf das Format einstellen. Der Aufwand liegt weniger in der Technik der Übertragung als in der sauberen Zuordnung der Positionen und ihrer Pflege bei jeder Netzentgeltrunde. Die folgenden Punkte fassen zusammen, was sich konkret ändert.
- Netzbetreiber: die Preisblätter 1 und 3 über die Artikel-ID-Codeliste der Bundesnetzagentur mappen und die Aktualität bei jeder Netzentgeltrunde sicherstellen.
- Lieferanten: den PRICAT-Empfang, die Speicherung des Preisblatts und die Validierungslogik gegen die eingehende INVOIC produktiv schalten.
- Reaktivleistung sauber auf Preisblatt 3 separieren statt sie frei zu bebuchen, damit der automatische Abgleich greift.
- Korrekturrechnungen eindeutig kennzeichnen und dem ursprünglichen Vorgang zuordnen, damit sie nicht als Klärfall hängen bleiben.
Für Netzbetreiber bedeutet das vor allem Disziplin in der Datenpflege: Jede neue Entgeltrunde muss in die richtigen Artikel-IDs überführt werden, sonst läuft der Abgleich beim Lieferanten ins Leere. Für Lieferanten verschiebt sich der Aufwand von der Einzelprüfung hin zum Aufbau und Betrieb einer verlässlichen Validierungslogik. Dieselbe Prozessdisziplin verlangt auch der schnelle Lieferantenwechsel in 24 Stunden, der ohne saubere Stammdaten und Formate nicht funktioniert.
Herausforderungen und der Übergang zu API
Das Preisblatt lebt heute in der EDIFACT-Welt. Mit dem MaKo-Umstieg auf API und JSON entsteht ein paralleler Pfad, der die Architektur mittelfristig verändert und die Umsetzung anspruchsvoll macht.
Die erste Herausforderung ist der hohe Implementierungsaufwand für die PRICAT-Verarbeitung und die Validierung. Das Preisblatt muss korrekt geparst, versioniert und für den Abgleich vorgehalten werden, und die Prüflogik muss alle zulässigen Artikel-IDs kennen. Die zweite Herausforderung sind die Reaktivleistungs-Sonderfälle, die komplex bleiben: der netzbetreiberabhängige cos φ, die 50-Prozent-Grenze zwischen Blind- und Wirkarbeit und die Bedingung aus BK6-20-120, dass der Netznutzer zugleich Anschlussnutzer sein muss. Die dritte Herausforderung ist die Datenqualität, denn fehlerhafte oder verspätete Preisblätter und unsauber zugeordnete Korrekturrechnungen sind eine laufende Fehlerquelle.
Die vierte Herausforderung ist der Übergang selbst. Mit dem Wechsel der Marktkommunikation auf API und JSON, der seit 2025 schrittweise erfolgt, laufen EDIFACT und API eine Zeit lang parallel. Dieser Parallelbetrieb birgt ein Migrationsrisiko, weil Netzbetreiber und Lieferanten beide Wege beherrschen müssen, ohne dass die Preisblatt-Logik dabei brechen darf. Wie dieser Umstieg insgesamt aufgesetzt ist, beschreibt der Artikel zu MaKo 2026. Die Preisblatt-Logik selbst, also die festen Artikel-IDs und die Prüfung Rechnung gegen Preisblatt, bleibt im Kern unverändert, auch wenn sich der Transportweg ändert.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Wer das Preisblatt sauber abbildet und die Prüfung automatisiert, spart Aufwand und vermeidet Fehlzahlungen. Eine ehrliche Bestandsaufnahme der Reaktivleistungs-Regeln gehört dazu. So wird aus dem Format ein konkreter Arbeitsplan.
- INVOIC-Prüfung produktiv schalten: Lieferanten sollten die automatisierte Prüfung der eingehenden INVOIC-Rechnung gegen das hinterlegte Preisblatt in den Regelbetrieb nehmen, damit der Standardfall ohne manuelle Arbeit durchläuft.
- Preisblatt-3-Positionen mappen: Netzbetreiber sollten die Positionen auf Preisblatt 3 sauber über die Artikel-IDs der BNetzA-Codeliste abbilden und bei jeder Netzentgeltrunde aktuell halten.
- Reaktivleistungs-Sonderregeln einbauen: Die Schwellen für Blindmehrarbeit, also der netzbetreiberabhängige cos φ, die 50-Prozent-Grenze und die Anschlussnutzer-Bedingung aus BK6-20-120, gehören als eigene Prüfregeln in die Validierungslogik.
- API-Roadmap einplanen: Den Umstieg auf API und JSON sollten beide Seiten in die Preisblatt-Architektur einplanen, damit der Parallelbetrieb aus EDIFACT und API beherrschbar bleibt.
Wer diese Schritte geht, behandelt das Preisblatt nicht als lästige Formatpflicht, sondern als Hebel für ein verlässliches Massengeschäft. In dieselbe Richtung wirkt die Netzentgelt-Reform AgNeS, die die Entgeltsystematik selbst umbaut und die Preisblätter inhaltlich weiter prägen wird.
Weiterführende Informationen
Häufig gestellte Fragen
Das elektronische Preisblatt ist ein maschinenlesbarer Datensatz, mit dem Netzbetreiber ihre Netznutzungsentgelte und sonstigen Leistungen an die Lieferanten übermitteln. Rechtsgrundlage ist die BNetzA-Festlegung BK6-20-160 vom 21. Dezember 2020. Es gibt drei standardisierte Preisblätter: Preisblatt 1 für die Netznutzungsentgelte je Marktlokation, Preisblatt 2 für separat abrechenbare Einzelleistungen und Preisblatt 3 für die freiwillig abrechenbaren sonstigen Leistungen. Die Übermittlung erfolgt per EDIFACT-Nachricht PRICAT, jede Position trägt eine von der BNetzA gepflegte Artikel-ID.
Preisblatt 3 enthält die freiwillig abrechenbaren sonstigen Leistungen, vor allem Blindstrom und Reaktivleistung. Mit der im Themennamen genannten Bezeichnung Teil 3 ist genau dieses Preisblatt 3 gemeint, eine offizielle BNetzA-Stufe Teil 3 gibt es nicht. Anders als bei den Netznutzungsentgelten auf Preisblatt 1 ist die Abrechnung dieser Positionen nicht zwingend, sodass Preisblatt 3 in der Praxis der uneinheitlichste und am schwersten prüfbare Posten ist.
Der Netzbetreiber sendet das Preisblatt per PRICAT und die Netznutzungsrechnung per INVOIC. Der Lieferant legt das Preisblatt ab und gleicht jede eingehende Rechnung automatisch dagegen ab: Liegt ein gültiges Preisblatt vor, sind nur zulässige Artikel-IDs abgerechnet, stimmen die Beträge. Eine korrekte Rechnung wird freigegeben, eine Abweichung wird zum Klärfall. Weil jede Position eine standardisierte Artikel-ID trägt, ist der Abgleich massengeschäftstauglich statt manueller Einzelprüfung.
Reaktivleistung, auch Blindleistung genannt, belastet das Netz, ohne nutzbare Wirkarbeit zu liefern. Sie entsteht vor allem an Industrie- und Gewerbeanschlüssen und wird in kvarh gemessen. Blindmehrarbeit wird typischerweise berechnet, wenn der Leistungsfaktor cos φ unter rund 0,9 fällt oder die Blindarbeit mehr als die Hälfte der Wirkarbeit beträgt. Diese Schwellen sind nicht bundeseinheitlich, sie hängen vom Preisblatt des jeweiligen Netzbetreibers ab, manche setzen die Abrechnung aus.
Das Preisblatt lebt heute in der EDIFACT-Welt mit den Nachrichten PRICAT und INVOIC. Mit dem MaKo-Umstieg auf API und JSON entsteht seit 2025 schrittweise ein paralleler Pfad, der die Architektur mittelfristig verändert. Solange EDIFACT und API nebeneinander laufen, müssen Netzbetreiber und Lieferanten beide Wege beherrschen, und das birgt ein Migrationsrisiko. Die Preisblatt-Logik selbst, also die standardisierten Artikel-IDs und die Prüfung Rechnung gegen Preisblatt, bleibt davon im Kern unberührt.