Techniker mit Tablet an einem offenen grauen Netzanschluss- und Zählerschrank an einer Erneuerbaren-Anlage, Solarmodule und eine Windkraftanlage im Hintergrund
ENERGIEWIRTSCHAFT & NACHHALTIGKEIT

GPKE und Einspeiseprozesse: die Integration der MPES-Prozesse 2025

Zum 6. Juni 2025 werden die eigenen MPES-Festlegungen für Einspeisestellen aufgehoben, ihre Inhalte wandern in die GPKE. Aus der Einspeisestelle wird die erzeugende Marktlokation, Einspeise- und Entnahmeprozesse laufen seitdem in einem gemeinsamen Regelwerk. Für Direktvermarkter und Anlagenbetreiber ist das die größte Prozessumstellung der Einspeiseseite seit Jahren.

Bis Juni 2025 lebte die Einspeiseseite in einem eigenen Regelwerk, der MPES, getrennt von der GPKE, die nur Entnahmestellen erfasste. Mit dem Stichtag 6. Juni 2025 endet diese Trennung, die MPES-Festlegungen entfallen und die Einspeiseprozesse werden in die GPKE überführt. Der Stichtag ist derselbe wie beim 24h-Lieferantenwechsel, beide gehören zur LFW24-Festlegung, und parallel läuft der Umstieg von EDIFACT auf API als technischer Rahmen. Dieser Artikel behandelt ausdrücklich die Einspeiseseite: was die erzeugende Marktlokation ist, wie die GPKE in vier Teilen neu strukturiert wird und was sich für Direktvermarkter und Anlagenbetreiber bei Wechsel, Stammdaten und Formaten ändert.

Zusammenfassung

Die GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) regelte bisher Lieferantenwechsel, An- und Abmeldung und Stammdaten für Strom-Entnahmestellen. Die MPES (Marktprozesse für Einspeisestellen Strom) waren das separate Regelwerk für Erzeugungsanlagen und Direktvermarktung, zuletzt auf Basis BK6-20-160 und gültig bis 5. Juni 2025. Zwei Regelwerke bedeuteten doppelte Pflege, doppelte IT und doppelte Sonderfälle. Zum 6. Juni 2025, verschoben vom 4. April 2025, werden die eigenen MPES-Festlegungen aufgehoben und ihre Inhalte in die GPKE überführt. Rechtlicher Anker ist die LFW24-Festlegung BK6-22-024 mit der Mitteilung Nr. 4 vom 6. Dezember 2024, flankiert vom parallelen Verfahren BK6-24-174 mit neuen GPKE-Lesefassungen und der Zählerstandsgang-Übermittlung nach MsbG. Aus der Einspeisestelle wird die erzeugende Marktlokation, die auch Erzeugung erfasst, die nicht direkt in ein öffentliches Netz einspeist, und an das Marktstammdatenregister mit über 3 Millionen Erzeugungsanlagen anknüpft. Die GPKE wird in vier Teilen neu strukturiert: Einführung, Zuordnungsprozesse, Konfigurationen und Steuerbefehle sowie Stammdatenprozesse, gemeinsam für Entnahme- und Erzeugungs-Marktlokationen. Direktvermarkter werden als Marktrolle in die GPKE-Prozesse aufgenommen, Wechsel, An- und Abmeldung und Stammdaten folgen denselben Mechanismen wie bei Entnahmestellen, hinzu kommen ein neuer MaLo-Identifikationsprozess über API und neue EDIFACT-Formate. Wer Stammdaten früh migriert, die GPKE-Teile zuordnet und die API testet, vermeidet Prozessfehler und Clearing-Aufwand.

GPKE und MPES: zwei Regelwerke werden eins

Bis Juni 2025 gab es zwei getrennte Welten der Marktkommunikation im Strommarkt. Die GPKE, die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität, regelte die Belieferung von Verbrauchern: Lieferantenwechsel, An- und Abmeldung, Stammdaten und die zugehörige Kommunikation, jeweils für Entnahmestellen. Sie ist das eingespielte Regelwerk für alles, was Strom aus dem Netz bezieht.

Die MPES, die Marktprozesse für Einspeisestellen Strom, waren das Gegenstück für die Erzeugungsseite. Sie regelten dieselbe Art von Prozessen, also Wechsel, Anmeldung und Stammdaten, aber für Erzeugungsanlagen und die Direktvermarktung. Die zuletzt geltende Fassung beruhte auf der Festlegung BK6-20-160, die bis zum 5. Juni 2025 gültig war. Wer Erzeugungsanlagen betrieb oder Strom direktvermarktete, arbeitete in dieser zweiten Prozesswelt.

Zwei getrennte Regelwerke für im Kern verwandte Prozesse bedeuteten in der Praxis Doppelaufwand. Marktteilnehmer mit beiden Seiten mussten zwei Prozesslandschaften pflegen, zwei Mal Sonderfälle abbilden und ihre IT für beide Logiken vorhalten. Abweichende Begriffe und Abläufe erhöhten die Fehleranfälligkeit, gerade an den Schnittstellen zwischen Bezug und Erzeugung.

Ziel der Zusammenführung ist die Vereinheitlichung. Statt zweier paralleler Welten gibt es künftig ein gemeinsames Regelwerk, in dem Entnahme- und Erzeugungsprozesse nach denselben Mechanismen ablaufen. Das senkt die Komplexität in Prozess und IT und macht die Marktkommunikation für die Einspeiseseite an die etablierte GPKE-Logik anschlussfähig.

6. Juni 2025
MPES geht in die GPKE
verschoben vom 4. April 2025
BK6-22-024
LFW24-Festlegung
Mitteilung Nr. 4 vom 6. Dezember 2024
4 Teile
neue GPKE-Struktur
Einführung, Zuordnung, Konfiguration, Stammdaten
24 Stunden
Lieferantenwechsel Strom
§ 20a Abs. 2 EnWG
über 3 Mio.
Erzeugungsanlagen im MaStR
werden erzeugende Marktlokationen
ab 100 kW
Direktvermarktungspflicht
für EEG-Anlagen
MPES (Marktprozesse für Einspeisestellen Strom) waren das separate Regelwerk der Bundesnetzagentur für die Marktkommunikation rund um Erzeugungsanlagen und Direktvermarktung, zuletzt auf Basis der Festlegung BK6-20-160 und gültig bis zum 5. Juni 2025. Sie regelten Lieferantenwechsel, An- und Abmeldung und Stammdaten für Einspeisestellen, getrennt von der GPKE für Entnahmestellen. Zum 6. Juni 2025 werden die eigenen MPES-Festlegungen aufgehoben und ihre Inhalte in die GPKE überführt.

Was zum 6. Juni 2025 passiert

Der Stichtag ist derselbe wie beim 24h-Lieferantenwechsel: der 6. Juni 2025, verschoben vom ursprünglich vorgesehenen 4. April 2025. Zu diesem Datum werden die eigenen MPES-Festlegungen aufgehoben, ihre Inhalte wandern in die GPKE. Seitdem laufen Einspeise- und Entnahmeprozesse in einem gemeinsamen Regelwerk. Die folgende Grafik veranschaulicht die Zusammenführung.

Die eigenen MPES-Festlegungen entfallen, Einspeiseprozesse laufen ab dem 6. Juni 2025 in der GPKE.
Die eigenen MPES-Festlegungen entfallen, Einspeiseprozesse laufen ab dem 6. Juni 2025 in der GPKE.

Hinter dem Stichtag stehen zwei parallele Verfahren der Bundesnetzagentur, die sauber auseinanderzuhalten sind. Das erste ist die LFW24-Festlegung BK6-22-024, die mit der Mitteilung Nr. 4 vom 6. Dezember 2024 die Überführung der MPES-Prozesse in die GPKE konkretisiert. In diesem Verfahren ist auch der beschleunigte Lieferantenwechsel verankert, weshalb Einspeiseseite und Wechselfrist denselben Termin teilen.

Das zweite Verfahren ist BK6-24-174. Es liefert die neuen Lesefassungen der GPKE und regelt die Übermittlung des Zählerstandsgangs nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Beide Verfahren werden zum 6. Juni 2025 wirksam, sie greifen ineinander, sind aber getrennte Beschlusskammer-Vorgänge mit eigenen Aktenzeichen. Für die Praxis ist diese Trennung wichtig, weil die einschlägigen Dokumente je nach Frage im einen oder anderen Verfahren liegen.

Inhaltlich bedeutet der 6. Juni 2025 also zweierlei am selben Tag: Auf der Entnahmeseite verkürzt sich die Wechselfrist, auf der Einspeiseseite verschwindet das eigene MPES-Regelwerk. Dieser Artikel betrachtet die zweite Bewegung, die Integration der Einspeiseprozesse, und ordnet die LFW24-Festlegung nur als gemeinsamen rechtlichen Rahmen ein.

Von der Einspeisestelle zur erzeugenden Marktlokation

Mit der Integration verschwindet ein Begriff und ein neuer tritt an seine Stelle. Aus der Einspeisestelle wird die erzeugende Marktlokation. Das ist mehr als eine Umbenennung, denn der Begriff knüpft die Erzeugungsseite an dieselbe Marktlokations-Logik an, die für Entnahmestellen längst etabliert ist.

Detailaufnahme eines grauen Netzanschluss- und Zählerschranks an einer Erzeugungsanlage mit einem versiegelten Zähler, im Hintergrund der Turmfuß einer Windkraftanlage, Schwarzweiss
Aus der Einspeisestelle wird die erzeugende Marktlokation, der Bezugspunkt der GPKE-Prozesse.

Der neue Begriff ist auch fachlich breiter angelegt. Die erzeugende Marktlokation erfasst nicht nur Anlagen, die unmittelbar in ein öffentliches Netz einspeisen, sondern auch Erzeugung, die nicht direkt ins öffentliche Netz geht. Damit lassen sich Konstellationen sauber abbilden, die in der alten Logik der Einspeisestelle nur umständlich zu fassen waren, etwa Erzeugung hinter einem gemeinsamen Anschlusspunkt.

In der GPKE ist die erzeugende Marktlokation der Bezugspunkt für die zentralen Prozesse. Lieferantenwechsel, Anmeldung, Abmeldung und Stammdaten beziehen sich auf diese Marktlokation, genauso wie sie sich auf der Entnahmeseite auf die Entnahme-Marktlokation beziehen. Die Erzeugungsseite erhält damit dieselbe strukturelle Klammer wie der Bezug, was die gemeinsame Prozessführung überhaupt erst ermöglicht.

Bezugsbasis ist das Marktstammdatenregister (MaStR) mit über 3 Millionen Erzeugungsanlagen. Diese Anlagen werden in der neuen Logik als erzeugende Marktlokationen geführt. Der Anschluss an das MaStR sorgt dafür, dass die Stammdaten der Erzeugung an einer zentralen, ohnehin gepflegten Quelle hängen, statt in einem eigenen, von der GPKE getrennten Datenhaushalt.

Die neue GPKE-Struktur in vier Teilen

Mit der Integration wird die GPKE neu geschnitten. Statt getrennter Prozesslisten für Entnahme und Einspeisung gibt es vier gemeinsame Teile, die für beide Welten gelten. Die Struktur trennt die Prozesse nach ihrer Funktion, nicht mehr nach der Frage, ob es um Bezug oder Erzeugung geht.

  • Teil 1, Einführung: die einführende Prozessbeschreibung mit den Grundlagen, Begriffen und dem Zusammenspiel der Prozesse für Entnahme- und Erzeugungs-Marktlokationen.
  • Teil 2, Zuordnungsprozesse: Lieferbeginn, Lieferende und Lieferantenwechsel, also die Prozesse, die einer Marktlokation einen Lieferanten zuordnen oder diese Zuordnung beenden.
  • Teil 3, Konfigurationen und Steuerbefehle: die Abbildung der technischen Konfiguration von Marktlokationen und die zugehörigen Steuerbefehle.
  • Teil 4, Stammdatenprozesse: das Anlegen, Ändern und Übermitteln der Stammdaten, hier landet auch die Migration der bisherigen MPES-Stammdaten.

Der Vorteil dieser Gliederung ist, dass jede Funktion nur noch einmal beschrieben ist und gemeinsam für Entnahme- und Erzeugungs-Marktlokationen gilt. Wo früher ein Lieferantenwechsel in der GPKE und ein verwandter Vorgang in der MPES getrennt geregelt waren, gibt es nun einen Zuordnungsprozess, der beide Marktlokationstypen abdeckt. Das reduziert Redundanz und macht die Marktkommunikation konsistenter.

Für Unternehmen heißt das zugleich, dass die einschlägigen Inhalte umsortiert sind. Wer bisher nach MPES-Prozessen gesucht hat, findet die entsprechenden Abläufe jetzt verteilt über die vier GPKE-Teile, je nach Funktion. Diese Zuordnung intern nachzuvollziehen ist eine der ersten praktischen Aufgaben der Umstellung.

Was sich für Direktvermarkter und Anlagenbetreiber ändert

Für die Einspeiseseite ist die Integration die größte Umstellung seit Jahren. Direktvermarkter und Anlagenbetreiber müssen ihre Prozesse und Daten in die GPKE-Logik überführen, statt in einem eigenen MPES-Haushalt zu arbeiten. Die Grundmechanik bleibt vertraut, der Rahmen ändert sich.

Mitarbeiter im Backoffice an zwei Monitoren mit Tabellen und Prozesslisten bei der Marktkommunikation
Direktvermarkter führen Lieferantenwechsel und Stammdaten künftig nach GPKE-Logik.

Der Direktvermarkter wird als Marktrolle in die GPKE-Prozesse für erzeugende Marktlokationen aufgenommen. Lieferantenwechsel, An- und Abmeldung und Stammdatenänderungen folgen damit denselben Mechanismen wie bei Entnahmestellen. Wer beide Seiten bedient, kann seine Prozesse stärker vereinheitlichen, weil Erzeugung und Bezug nicht mehr nach getrennten Regelwerken laufen.

Technisch kommen zum 6. Juni 2025 neue Bausteine hinzu. Ein neuer MaLo-Identifikationsprozess über eine API erlaubt das Auffinden und Bestätigen von Marktlokationen, und es gelten neue EDIFACT-Formate für die Nachrichten. Dieser Format- und Kanalwechsel ist Teil des größeren Umstiegs von EDIFACT auf API, der über die Einspeiseseite hinausreicht und im Artikel zum Umstieg gesondert behandelt wird.

Der aufwendigste Posten ist die Migration der Stammdaten. Die bisherigen MPES-Stammdaten müssen in die neue Stammdatenlogik der GPKE überführt werden, die in Teil 4 geregelt ist. Das betrifft Identifikatoren, Zuordnungen und die Verknüpfung mit dem Marktstammdatenregister. Eine saubere Migration ist Voraussetzung dafür, dass Zuordnungs- und Wechselprozesse danach störungsfrei laufen.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Wer die Einspeiseseite früh in die GPKE-Welt überführt, vermeidet Prozessfehler und Clearing-Aufwand. Die Migration der Stammdaten und die API-Anbindung sind die größten Brocken, dazu kommt die organisatorische Arbeit, Zuständigkeiten und Dokumentation an die neue Struktur anzupassen. Aus den Änderungen wird so ein konkreter Plan.

  • Aktenzeichen-Zuordnung klären: Ordne die einschlägigen GPKE-Teile und die zugrunde liegenden Verfahren BK6-22-024 und BK6-24-174 den eigenen Prozessen zu und dokumentiere intern, wo welche Regelung künftig zu finden ist.
  • Erzeugungs-Stammdaten migrieren: Inventarisiere die bisherigen MPES-Stammdaten und überführe sie auf die GPKE-Stammdatenlogik in Teil 4, einschließlich der Verknüpfung der erzeugenden Marktlokationen mit dem Marktstammdatenregister.
  • Direktvermarkter-Prozesse umstellen: Überführe die Direktvermarkter-Prozesse in das GPKE-Rollenmodell und teste den neuen MaLo-Identifikationsprozess über die API sowie die neuen EDIFACT-Formate vor dem Produktivbetrieb.
  • Marktkommunikations-Teams schulen: Schule die Teams auf das gemeinsame Entnahme- und Erzeugungs-Regelwerk, damit sie Zuordnungs-, Konfigurations- und Stammdatenprozesse für beide Marktlokationstypen sicher beherrschen.

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich mit der Integration der MPES-Prozesse in die GPKE? +

Die eigenen MPES-Festlegungen für Einspeisestellen werden aufgehoben, ihre Inhalte wandern in die GPKE. Einspeise- und Entnahmeprozesse laufen seitdem in einem gemeinsamen Regelwerk. Aus der Einspeisestelle wird die erzeugende Marktlokation, und die GPKE wird in vier Teilen für Entnahme- und Erzeugungs-Marktlokationen neu strukturiert. Für Direktvermarkter und Anlagenbetreiber bedeutet das, Wechsel, An- und Abmeldung und Stammdaten nach GPKE-Mechanismen abzuwickeln.

Ab wann gilt die Integration? +

Die Integration gilt seit dem 6. Juni 2025, verschoben vom ursprünglichen Termin 4. April 2025. Rechtlicher Anker ist die LFW24-Festlegung BK6-22-024 mit der Mitteilung Nr. 4 vom 6. Dezember 2024. Flankierend wirkt das parallele Verfahren BK6-24-174 mit neuen Lesefassungen der GPKE und der Zählerstandsgang-Übermittlung nach MsbG. Beide Verfahren werden zum selben Stichtag wirksam.

Was ist eine erzeugende Marktlokation? +

Die erzeugende Marktlokation löst den Begriff Einspeisestelle ab. Sie ist der Bezugspunkt für Lieferantenwechsel, Anmeldung und Stammdaten auf der Erzeugungsseite in der GPKE. Der neue Begriff erfasst auch Erzeugung, die nicht direkt in ein öffentliches Netz einspeist. Bezugsbasis ist das Marktstammdatenregister mit über 3 Millionen Erzeugungsanlagen.

Was bedeutet die Umstellung für Direktvermarkter? +

Direktvermarkter werden als Marktrolle in die GPKE-Prozesse für erzeugende Marktlokationen aufgenommen. Lieferantenwechsel, An- und Abmeldung und Stammdaten folgen denselben Mechanismen wie bei Entnahmestellen. Ab dem 6. Juni 2025 kommen ein neuer MaLo-Identifikationsprozess über API und neue EDIFACT-Formate hinzu. Die bisherigen MPES-Stammdaten müssen in die neue Stammdatenlogik der GPKE migriert werden.

Wie hängt das mit dem 24h-Lieferantenwechsel zusammen? +

Die MPES-Überführung in die GPKE und der 24h-Lieferantenwechsel haben denselben Stichtag, den 6. Juni 2025, und denselben rechtlichen Anker, die LFW24-Festlegung BK6-22-024. Der 24h-Lieferantenwechsel betrifft die beschleunigte Frist bei Entnahmestellen nach § 20a Abs. 2 EnWG. Die MPES-Integration betrifft die Einspeiseseite. Beide gehören zum selben Festlegungspaket, sind aber getrennte Themen.