Eine Technikerin mit Tablet steht zwischen zwei Reihen öffentlicher Schnellladesäulen auf einem Parkplatz, im Hintergrund laden zwei Autos.
ENERGIEWIRTSCHAFT & NACHHALTIGKEIT

DATEX II wird Pflicht: was Ladeinfrastruktur-Betreiber seit April 2026 liefern müssen

Wer einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt betreibt, ist zugleich Datenlieferant. Seit dem 14. April 2026 müssen Betriebsdaten im europäischen DATEX-II-Standard über die Mobilithek bereitstehen.

Dieser Artikel ordnet die Datenpflicht aus AFIR Artikel 20 ein, erklärt was DATEX II konkret verlangt, zeigt die Datenkette von der Ladesäule bis zur Karten-App und sagt, was Betreiber jetzt praktisch tun müssen.

Zusammenfassung

Die Datenpflicht für Ladeinfrastruktur ist von der Ausnahme zur Regel geworden. Grundlage ist Artikel 20 der EU-Verordnung 2023/1804 (AFIR): Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte müssen statische und dynamische Betriebsdaten kostenlos und diskriminierungsfrei bereitstellen. Die Bereitstellungspflicht gilt bereits seit dem 14. April 2025. Seit dem 14. April 2026 müssen dieselben Daten zwingend im europäischen DATEX-II-Standard vorliegen. Statische Daten wie Standort, Steckertyp und Ladeleistung sind innerhalb von 24 Stunden nach einer Änderung zu aktualisieren, dynamische Daten wie Verfügbarkeit und Ad-hoc-Preis innerhalb einer Minute. In Deutschland ist die Mobilithek des Bundesverkehrsministeriums der nationale Zugangspunkt. Betreiber melden Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme künftig über die Mobilithek statt manuell an die Bundesnetzagentur. Der Markt ist groß: Zum 1. April 2026 zählte die Bundesnetzagentur 200.255 öffentlich zugängliche Ladepunkte. Für Betreiber ist das vor allem ein Datenprojekt: Daten sauber erfassen, nach DATEX II übersetzen, die Fristen technisch absichern und die Qualität dauerhaft überwachen.

14. April 2026
DATEX-II-Pflicht
seit diesem Tag verbindlich
Artikel 20
Rechtsgrundlage AFIR
Verordnung (EU) 2023/1804
1 Minute
Frist dynamische Daten
Verfügbarkeit, Preis, Status
24 Stunden
Frist statische Daten
nach jeder Änderung
200.255
Öffentliche Ladepunkte
in Deutschland, 1. April 2026
Mobilithek
Nationaler Zugangspunkt
Datenplattform des Bundes

Was sich am 14. April 2026 geändert hat

Seit dem 14. April 2026 reicht es nicht mehr, Ladedaten irgendwie bereitzustellen. Sie müssen im europäischen DATEX-II-Standard vorliegen. Damit endet die einjährige Übergangsphase, die mit der eigentlichen Bereitstellungspflicht am 14. April 2025 begonnen hatte. Für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte ist die praktische Umstellung damit keine Zukunftsfrage mehr, sondern geltendes Recht.

Rechtsgrundlage ist Artikel 20 der Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, kurz AFIR. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und verpflichtet Betreiber, bestimmte Betriebsdaten kostenlos und diskriminierungsfrei zugänglich zu machen. Betroffen sind alle Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte, unabhängig von Größe oder Leistung.

  • Bis 14. April 2025 galt: statische und dynamische Daten müssen bereitgestellt werden. Ab 14. April 2026 gilt: das muss im DATEX-II-Format geschehen.
  • Der Schritt von 2025 auf 2026 ist kein neuer Datensatz, sondern ein Formatzwang. Es sind dieselben Daten, jetzt in einer einheitlichen, maschinenlesbaren Struktur.
  • Die Authentifizierung und Bezahlung am Ladepunkt ist davon getrennt geregelt. Wie das über Plug and Charge läuft, zeigt der Beitrag zu ISO 15118 und Plug and Charge .

Was die Datenpflicht konkret verlangt

AFIR Artikel 20 unterscheidet statische und dynamische Daten mit unterschiedlichen Aktualisierungsfristen. Wer die Fristen nicht einhält, erfüllt die Pflicht formal nicht. Die Unterscheidung ist deshalb der Ausgangspunkt jeder Umsetzung.

Blick über die Schulter eines Backend-Ingenieurs, der an einem großen Monitor ein Verfügbarkeits-Dashboard mit abstrakten Statuskacheln bearbeitet.
Verfügbarkeit, Status und Ad-hoc-Preis müssen fast in Echtzeit fließen. Die Ein-Minuten-Frist für dynamische Daten stellt Anforderungen an Backend und Überwachung.
  • Statische Daten: geografischer Standort, Zahl und Typ der Anschlüsse, Ladeleistung in Kilowatt, Betriebszeiten, Fahrzeugkompatibilität sowie Zugangs- und Bezahlbedingungen. Aktualisierung innerhalb von 24 Stunden nach einer Änderung.
  • Dynamische Daten: aktuelle Verfügbarkeit oder Belegung, Betriebsstatus und der aktuelle Ad-hoc-Ladepreis. Aktualisierung innerhalb einer Minute.
  • Offene Schnittstelle: die Daten müssen über eine standardisierte, frei zugängliche Schnittstelle ohne Registrierungshürden abrufbar sein.
  • Ausnahme: Ladepunkte, an denen Strom kostenlos abgegeben wird, sind von der Pflicht zu dynamischen Preisdaten ausgenommen.

Von der Ladesäule bis zur Karten-App: die Datenkette

DATEX II ist kein Selbstzweck, sondern die gemeinsame Sprache, die eine deutsche Ladesäule für eine App in einem anderen Mitgliedstaat lesbar macht. Die Kette läuft vom Betreiber-Backend über den nationalen Zugangspunkt zu den Datennutzern. Wer die Kette kennt, sieht auch, an welcher Stelle die eigene Umsetzung ansetzt.

Ablaufdiagramm der DATEX-II-Datenkette: vom Betreiber-Backend über statische und dynamische Daten und das DATEX-II-Profil zur Mobilithek und zu den Datennutzern.
Der Weg der Ladedaten vom Betreiber-Backend über das DATEX-II-Profil und die Mobilithek zu den Datennutzern, mit den Aktualisierungsfristen für statische und dynamische Daten.
  • Das Backend des Betreibers liefert die Roh-Betriebsdaten, oft aus internen Systemen oder über das Roaming-Protokoll OCPI.
  • Diese werden in das DATEX-II-Profil nach der Normenreihe CEN/TS 16157 übersetzt und über eine Schnittstelle bereitgestellt.
  • Der nationale Zugangspunkt, in Deutschland die Mobilithek, bündelt die Datenangebote und macht sie auffindbar.
  • Datennutzer wie Karten- und Navigationsdienste, E-Mobility-Service-Provider und Behörden greifen die Daten ab. So entstehen verlässliche Verfügbarkeits- und Preisanzeigen für Fahrende.

Deutschland und die EU: die Mobilithek als nationaler Zugangspunkt

Deutschland setzt die AFIR-Vorgaben über die Mobilithek und ein neues Gesetz um. Der Meldeweg zur Bundesnetzagentur verschiebt sich damit auf die zentrale Datenplattform. Für Betreiber ändert sich also nicht nur das Format, sondern auch der Ort, an dem sie ihre Angebote registrieren und melden.

Zur Erleichterung wurde das Datenprofil angepasst: Die Angabe von Ladeeinrichtungs-ID und Betreiber-ID an die Bundesnetzagentur ist im Profil inzwischen optional. Das senkt die Einstiegshürde, ändert aber nichts an der Pflicht, Standort-, Verfügbarkeits- und Preisdaten vollständig zu liefern.

  • Die Mobilithek des Bundesverkehrsministeriums ist der nationale Zugangspunkt nach der EU-Richtlinie 2010/40/EU über intelligente Verkehrssysteme.
  • Das Kabinett brachte Ende Oktober 2025 den Entwurf für ein Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetz auf den Weg, das die Mobilitätsdaten-Vorgaben integriert.
  • Betreiber melden Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme von Ladepunkten künftig über die Mobilithek statt manuell an die Bundesnetzagentur.
  • Die offene Ladedatenbasis reiht sich in größere Datenraum-Vorhaben ein. Wie die EU einen gemeinsamen Energiedatenraum aufbaut, zeigt der Beitrag zum europäischen Energiedatenraum CEEDS .

Herausforderungen und Risiken

Die Pflicht klingt technisch simpel, scheitert in der Praxis aber oft an Datenqualität und Formatlogik. Der Aufwand liegt weniger im Rechtstext als in den Datenprozessen dahinter.

  • Formatübersetzung: viele Betreiber liefern heute über OCPI. Die Abbildung nach DATEX II erfordert ein sauberes Mapping der Felder, sonst entstehen Lücken oder Fehler.
  • Ein-Minuten-Frist: die Aktualisierung dynamischer Daten im Minutentakt stellt Anforderungen an Backend, Überwachung und Ausfallsicherheit, die kleinere Betreiber leicht unterschätzen.
  • Datenqualität: falsche Standorte, veraltete Preise oder unklare Betriebszustände führen zu falschen Anzeigen in den Apps und untergraben das Vertrauen der Fahrenden.
  • Durchsetzung: die Verantwortung für die Ahndung liegt bei den Mitgliedstaaten. Die EU verhängt keine direkten Bußgelder, aber nationales Recht kann Verstöße sanktionieren.

Was Betreiber jetzt tun sollten

Die Frist ist verstrichen, die Pflicht gilt. Wer noch nicht liefert, sollte Konformität priorisiert herstellen, statt auf eine Schonfrist zu hoffen. Vier Schritte haben Vorrang.

Zwei behandschuhte Technikerhände verbinden ein Datenkabel im offenen Anschlussschrank einer öffentlichen Ladesäule am Straßenrand.
Die physische Anbindung ist nur der Anfang. Die eigentliche Arbeit steckt im sauberen Datenfluss von der Ladesäule bis in den nationalen Zugangspunkt.

Vier vorrangige Schritte

  1. Bestandsaufnahme der Daten

    Klären, welche Daten wo, in welcher Qualität und über welche Schnittstelle vorliegen. Erst dieses Bild zeigt, wie weit der Weg bis zur DATEX-II-Konformität wirklich ist.

  2. DATEX-II-Profil anbinden

    Das DATEX-II-Profil nach CEN/TS 16157 implementieren oder über einen Dienstleister anbinden und das Datenangebot in der Mobilithek registrieren.

  3. Fristen technisch absichern

    Das Mapping von OCPI nach DATEX II und die Aktualisierungsfristen von 24 Stunden statisch und einer Minute dynamisch technisch absichern und laufend überwachen.

  4. Datenqualität dauerhaft prüfen

    Automatisierte Prüfungen auf Vollständigkeit, Aktualität und Plausibilität etablieren, statt die Konformität als einmalige Ersteinrichtung zu behandeln.

Die offene Datenbasis lohnt sich über die Pflicht hinaus. Dieselben Daten sind später Grundlage für Auslastungsanalyse, Preisstrategie und Prognosen. Wie sich Netz- und Verbrauchsdaten für Vorhersagen nutzen lassen, zeigt der Beitrag zur KI-gestützten Last- und Einspeiseprognose im Verteilnetz . Erst Pflicht und Nutzen zusammen ergeben ein vollständiges Bild.

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Was schreibt die DATEX-II-Pflicht vor? +

Die DATEX-II-Pflicht ergibt sich aus Artikel 20 der EU-Verordnung 2023/1804 (AFIR). Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte müssen statische und dynamische Betriebsdaten kostenlos und diskriminierungsfrei bereitstellen. Seit dem 14. April 2026 müssen diese Daten im europäischen DATEX-II-Standard vorliegen und über eine offene Schnittstelle abrufbar sein. In Deutschland ist die Mobilithek des Bundesverkehrsministeriums der nationale Zugangspunkt.

Was hat sich am 14. April 2026 geändert? +

Die Pflicht, Ladedaten überhaupt bereitzustellen, gilt bereits seit dem 14. April 2025. Am 14. April 2026 endete die einjährige Übergangsphase: Seither müssen dieselben Daten zwingend im DATEX-II-Format geliefert werden. Es kommen keine neuen Datenfelder hinzu, aber ein einheitliches, maschinenlesbares Format wird verbindlich.

Welche Daten müssen Betreiber melden und wie schnell? +

Statische Daten umfassen Standort, Anzahl und Typ der Anschlüsse, Ladeleistung, Betriebszeiten sowie Zugangs- und Bezahlbedingungen. Sie müssen innerhalb von 24 Stunden nach einer Änderung aktualisiert werden. Dynamische Daten umfassen die aktuelle Verfügbarkeit oder Belegung, den Betriebsstatus und den aktuellen Ad-hoc-Preis. Sie müssen innerhalb einer Minute aktualisiert werden. Ladepunkte, an denen Strom kostenlos abgegeben wird, sind von der Pflicht zu dynamischen Preisdaten ausgenommen.

Was ist die Mobilithek und welche Rolle spielt sie? +

Die Mobilithek ist die zentrale Mobilitätsdatenplattform des Bundesverkehrsministeriums und dient als nationaler Zugangspunkt nach der EU-Richtlinie 2010/40/EU. Betreiber registrieren dort ihre Datenangebote und melden Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme von Ladepunkten künftig über die Mobilithek statt manuell an die Bundesnetzagentur. Datennutzer wie Karten-Apps und E-Mobility-Service-Provider greifen die Daten über die Plattform ab.

Was sollten Ladepunkt-Betreiber jetzt tun? +

Zuerst eine Bestandsaufnahme: welche Daten liegen wo, in welcher Qualität und über welche Schnittstelle vor. Danach das DATEX-II-Profil nach CEN/TS 16157 implementieren oder über einen Dienstleister anbinden und in der Mobilithek registrieren. Wer heute über OCPI liefert, braucht ein sauberes Mapping nach DATEX II. Die Aktualisierungsfristen von 24 Stunden statisch und einer Minute dynamisch müssen technisch abgesichert und überwacht werden. Datenqualität ist ein Dauerprozess, keine einmalige Einrichtung.