Zwei Netzleitstellen-Mitarbeiter beobachten in einer Leitwarte eines kommunalen Verteilnetzbetreibers eine Monitorwand mit abstrakten Netzschemata

Qualitätsregulierung 2026, die BNetzA-Datenerhebung und die Weiterentwicklung von SAIDI

Bisher zählten vor allem die Kosten. Jetzt kommt die Qualität als eigene Größe dazu, und die Bundesnetzagentur sammelt gerade die Daten dafür.

Am 26. Februar 2026 hat die Große Beschlusskammer festgelegt, welche Werte Stromverteilnetzbetreiber künftig zur Qualität ihres Netzes liefern müssen. SAIDI, die vertraute Ausfallkennzahl, bleibt. Neu ist die Netzleistungsfähigkeit, also die Frage, ob ein Netz Wärmepumpen und Wallboxen überhaupt aufnimmt. Klingt technisch. Für Verteilnetzbetreiber ist es zuerst eine Datenaufgabe mit Frist, und am Ende geht es um die eigene Erlösobergrenze. Dieser Beitrag zeigt, was die Festlegung verlangt, welche drei Dimensionen gemessen werden und was jetzt zu tun ist.

Zusammenfassung

Mit der Datenerhebungsfestlegung vom 26. Februar 2026 (Geschäftszeichen GBK-26-02-1#1) erweitert die Bundesnetzagentur die Anreizregulierung um eine harte Qualitätskomponente. Gemessen wird künftig in drei Dimensionen: Netzzuverlässigkeit über SAIDI und SAIFI, Netzleistungsfähigkeit mit den Komponenten Energiewendekompetenz und Digitalisierung, und Netzservicequalität, etwa die Einhaltung von Fristen in der Marktkommunikation nach GPKE und WiM. Rechtsgrundlage ist Paragraf 29 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 21a Absatz 3 Satz 3 Nummern 5 und 11 EnWG. SAIDI bleibt zentral, die Behandlung von Extremwetter und geplanten Unterbrechungen soll sich aber ändern. Der Stromwert lag 2024 bei 11,7 Minuten, nach 12,8 Minuten im Vorjahr. Neu ist vor allem die Netzleistungsfähigkeit, deren Datenabfrage von März bis April 2026 über die Monitoring-Energie-Erhebung läuft, mit der entnommenen Jahresarbeit am Netzanschlusspunkt als verpflichtendem Kern. Die Zuverlässigkeitsdaten werden weiter separat unter dem Aktenzeichen BK8-23/001-A gemeldet. Die finanzielle Wirkung auf die Erlösobergrenze ist für die vierte Regulierungsperiode ab 2029 vorgesehen. Für Verteilnetzbetreiber heißt das: Daten sauber und prüfbar liefern, denn sie bestimmen später den erlaubten Erlös mit.

Was die Datenerhebungsfestlegung 2026 verlangt

Qualität war in der Anreizregulierung lange ein Randthema. Es gab ein Qualitätselement auf SAIDI-Basis, einen Bonus oder Malus neben der eigentlichen Kostenformel. Mehr nicht. Das ändert sich gerade.

Mit der Festlegung vom 26. Februar 2026 sammelt die Bundesnetzagentur die Daten, die sie braucht, um Qualität zu einer eigenständigen Größe neben den Kosten zu machen. Die Große Beschlusskammer hat sie unter dem Geschäftszeichen GBK-26-02-1#1 erlassen, Rechtsgrundlage ist Paragraf 29 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 21a Absatz 3 Satz 3 Nummern 5 und 11 EnWG. Wichtig ist die Reihenfolge: Die Festlegung regelt die Datenerhebung, nicht schon die fertige Anreizformel. Erst kommen die Zahlen, dann die Kennzahlen, dann das Geld.

26.02.2026
Datum der Festlegung
Große Beschlusskammer der BNetzA
3
Qualitätsdimensionen
Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, Service
11,7 min
SAIDI Strom 2024
nach 12,8 Minuten im Vorjahr
2029
Wirkung auf die Entgelte
ab der 4. Regulierungsperiode

Betroffen sind alle Stromverteilnetzbetreiber, vom großen Flächennetz bis zum Stadtwerk. Die Abfrage ist Teil der jährlichen Monitoring-Energie-Erhebung, läuft also über einen Kanal, den die Netzbetreiber ohnehin kennen. Neu ist, was abgefragt wird.

Drei Dimensionen der Qualitätsregulierung

Qualität ist nicht gleich Qualität. Die Behörde teilt sie in drei Bereiche, die getrennt gemessen und später getrennt mit Anreizen hinterlegt werden. Erst zusammen ergeben sie das Bild eines guten Netzes.

Diagramm: Die Qualitätsregulierung ergänzt die Anreizregulierung und verzweigt in drei Dimensionen, Netzzuverlässigkeit mit SAIDI und SAIFI, Netzleistungsfähigkeit für Energiewende und Digitalisierung sowie Netzservicequalität mit Fristen nach GPKE und WiM, die alle auf die Erlösobergrenze ab 2029 wirken
Drei Dimensionen, ein Ziel. Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Service laufen zusammen in der Erlösobergrenze der vierten Regulierungsperiode.
  • Netzzuverlässigkeit: wie selten und wie kurz die Versorgung ausfällt, gemessen über SAIDI und SAIFI. Der Klassiker, seit Jahren etabliert.
  • Netzleistungsfähigkeit: ob das Netz den Zubau aus der Energiewende aufnehmen kann, etwa die Bearbeitung von Anschlussbegehren und das Auftreten von Engpässen. Die eigentliche Neuerung.
  • Netzservicequalität: die Verwaltungsprozesse, zum Beispiel die Einhaltung von Fristen in der Marktkommunikation nach GPKE und WiM.

Interessant ist die Verschiebung dahinter. Zuverlässigkeit fragt, ob der Strom da ist. Leistungsfähigkeit fragt, ob er auch morgen noch reicht, wenn im Quartier drei Wärmepumpen und zwei Wallboxen dazukommen. Genau diese zweite Frage hat die alte Regulierung kaum belohnt.

SAIDI und SAIFI, was bleibt und was sich ändert

Die zwei Kennzahlen sind seit Jahren das Herz der Zuverlässigkeitsmessung. Sie bleiben es. SAIDI misst die durchschnittliche Ausfalldauer je Letztverbraucher und Jahr, SAIFI die durchschnittliche Häufigkeit. Was sich ändert, ist die Frage, welche Ereignisse überhaupt zählen.

Techniker in Warnweste und Helm prüft an einem grauen Schaltschrank in einem Mittelspannungs-Umspannwerk am Rand einer Stadt bei bedecktem Himmel
Jede ungeplante Unterbrechung im Netz fließt in den SAIDI ein, sofern sie nicht auf höhere Gewalt zurückgeht. Genau an dieser Grenze wird gerade nachjustiert.

Ein Blick auf die Zahlen ordnet das ein. Der deutsche Stromnetz-SAIDI lag 2024 bei 11,7 Minuten, nach 12,8 Minuten 2023 und einem Zehnjahresdurchschnitt von 12,7 Minuten. Für 2024 meldeten 830 Netzbetreiber insgesamt 164.645 Versorgungsunterbrechungen in Nieder- und Mittelspannung, rund 6.300 mehr Störungsmeldungen als im Vorjahr. Trotzdem sank die durchschnittliche Dauer. Das deutsche Netz gehört damit weiter zu den zuverlässigsten in Europa.

SAIDI steht für System Average Interruption Duration Index und misst die durchschnittliche Dauer ungeplanter Stromausfälle je angeschlossenem Letztverbraucher innerhalb eines Kalenderjahres. In die Berechnung fließen nur ungeplante Unterbrechungen ein, geplante Abschaltungen und Ereignisse höherer Gewalt wie Naturkatastrophen bleiben außen vor.

Und genau diese Grenze ist der Streitpunkt. Wenn Unwetter häufiger werden, verzerren sie das Bild der Grundzuverlässigkeit, obwohl der Netzbetreiber nichts falsch gemacht hat. Die Behörde will die Behandlung von Extremwetterereignissen deshalb überarbeiten, ebenso die von geplanten Unterbrechungen. Das klingt nach Detail. Für einen Netzbetreiber, dessen Erlös künftig am Wert hängt, ist es keins.

Netzleistungsfähigkeit als neue Messgröße

Das ist der eigentlich neue Teil. Bisher belohnte die Regulierung vor allem niedrige Kosten. Ein Netz, das kräftig in Aufnahmefähigkeit investierte, konnte im Effizienzvergleich sogar schlechter dastehen als eines, das auf Kante fuhr. Die neue Dimension dreht diesen Anreiz um.

Netzleistungsfähigkeit hat zwei Komponenten: Energiewendekompetenz und Digitalisierung. Gemessen werden soll unter anderem, wie schnell Anschlussbegehren bearbeitet werden und wo Engpässe entstehen. Der verpflichtende Kern der Datenabfrage 2026 ist zunächst schlicht: die entnommene Jahresarbeit am Netzanschlusspunkt. Viele technisch feinere Felder, die anfangs vorgeschlagen waren, hat die Behörde im Verfahren wieder gestrichen. Die Netzbetreiber hatten den Aufwand kritisiert.

Wer den Zustand seines Netzes belastbar melden will, braucht Sichtbarkeit bis in die Fläche. Genau darum geht es beim Niederspannungs-Monitoring über digitale Ortsnetzstationen: ohne Messwerte aus dem Ortsnetz bleibt die Frage nach Engpässen eine Schätzung. Und wer Engpässe vor der Meldung erkennen will, kommt an einer Engpassanalyse im Verteilnetz kaum vorbei. Die Qualitätsregulierung macht aus dieser Sichtbarkeit einen Wert, der sich rechnet.

Kernpunkt

Die neue Messgröße belohnt erstmals, was die Energiewende wirklich braucht: ein Netz, das Zubau aufnimmt, statt eines, das nur billig ist. Damit wird Investition in Aufnahmefähigkeit vom Kostenrisiko zum Qualitätsvorteil.

Was Verteilnetzbetreiber jetzt liefern müssen

Aus der Festlegung wird für die Netzbetreiber zuerst eine schlichte Datenaufgabe mit engem Zeitfenster. Wer die Werte nicht ohnehin sauber vorhält, muss sie kurzfristig aus verteilten Systemen zusammenziehen. Drei Dinge sind jetzt konkret.

Zwei Kolleginnen im Regulierungsmanagement eines Netzbetreibers besprechen an einem Bürotisch eine ausgedruckte Tabelle mit Netzdaten, deren Zeilen zu den beiden Personen hin lesbar orientiert sind
Die Meldung ist Teamarbeit zwischen Netzplanung, Asset-Management und Regulierungsmanagement. Saubere Quelldaten entscheiden über die Qualität der Meldung.

Konkrete Schritte für die Meldung 2026

  1. Das Zeitfenster einhalten

    Die Abfrage zur Netzleistungsfähigkeit läuft von März bis April 2026 über die Monitoring-Energie-Erhebung. Verantwortlichkeiten und Datenzugriff also früh klären, nicht erst wenn das Formular offen ist.

  2. Die zwei Kanäle sauber trennen

    Die Netzleistungsfähigkeit läuft über die neue Festlegung, die Zuverlässigkeitsdaten weiter separat unter dem Aktenzeichen BK8-23/001-A. Wer beide Meldewege verwechselt, meldet doppelt oder lückenhaft.

  3. Prüfbarkeit sicherstellen

    Die entnommene Jahresarbeit am Netzanschlusspunkt und die SAIDI- und SAIFI-Werte müssen konsistent, nachvollziehbar und belegbar sein. Sie bestimmen später die Erlösobergrenze mit, also gilt derselbe Sorgfaltsmaßstab wie für abrechnungsrelevante Daten.

Der Kontext dazu ist bekannt. Wie ernst die Behörde Meldepflichten nimmt, zeigt der Umgang der BNetzA mit dem Smart-Meter-Rollout, wo Verzug sanktioniert wird. Und wie stark Datenqualität am Ende auf die Erlösseite wirkt, ordnet die Reform der Netzentgelte ein. Qualitätsregulierung ist der nächste Baustein in derselben Logik.

Der Weg in die vierte Regulierungsperiode

Die Datenerhebung ist Vorbereitung, nicht Ergebnis. Aus den gemeldeten Werten leitet die Behörde erst die Kennzahlen und dann die finanziellen Anreize ab. Die scharfe Wirkung kommt später, aber die Weichen werden jetzt gestellt.

  • Methodik aus Daten: Aus den 2026 erhobenen Werten entwickelt die Bundesnetzagentur die Kennzahlen und die Bewertungsmethodik für die eigentliche Qualitätsregulierung.
  • Wirkung ab 2029: Die finanzielle Wirkung auf die Erlösobergrenze ist für die vierte Regulierungsperiode vorgesehen, die 2029 beginnt.
  • Bonus und Malus: Bessere Qualität kann höhere Netzentgelte rechtfertigen, schlechtere Qualität senkt den erlaubten Erlös. Qualität wird damit zu einem Teil des Geschäftsmodells.

Ehrlich gesagt liegt der eigentliche Aufwand nicht in der Meldung selbst, sondern davor. Wer seine Netzdaten heute schon strukturiert, prüfbar und aktuell hält, meldet 2026 fast nebenbei und geht 2029 mit belegten Zahlen in die Bewertung. Wer erst dann anfängt, meldet unter Druck und mit Schätzungen. Der Unterschied ist keine IT-Frage, sondern eine der Vorbereitung.

Kernpunkt

Die Qualitätsregulierung verschiebt den Wettbewerb der Netzbetreiber von reiner Kosteneffizienz hin zu Zuverlässigkeit, Aufnahmefähigkeit und Service. Die Daten von 2026 sind die Grundlage, die Wirkung auf die Erlösobergrenze kommt 2029. Vorbereitung schlägt Aufholjagd.

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Was regelt die Datenerhebungsfestlegung zur Qualitätsregulierung 2026? +

Die Große Beschlusskammer der Bundesnetzagentur hat am 26. Februar 2026 unter dem Geschäftszeichen GBK-26-02-1#1 festgelegt, welche Daten Stromverteilnetzbetreiber zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung liefern müssen. Rechtsgrundlage ist Paragraf 29 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 21a Absatz 3 Satz 3 Nummern 5 und 11 EnWG. Die Festlegung regelt die Datenerhebung, nicht schon die fertige Anreizformel.

Was ist SAIDI und wie hoch war der Wert 2024? +

SAIDI, der System Average Interruption Duration Index, misst die durchschnittliche Dauer ungeplanter Versorgungsunterbrechungen je angeschlossenem Letztverbraucher und Jahr. Für Strom lag er 2024 bei 11,7 Minuten, nach 12,8 Minuten 2023 und einem Zehnjahresdurchschnitt von 12,7 Minuten. Geplante Unterbrechungen und Ereignisse höherer Gewalt zählen nicht mit.

Was bedeutet Netzleistungsfähigkeit in der Qualitätsregulierung? +

Netzleistungsfähigkeit ist die neue dritte Messgröße neben Zuverlässigkeit und Servicequalität. Sie hat zwei Komponenten, Energiewendekompetenz und Digitalisierung, und misst, ob ein Netz den Zubau aus Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur aufnehmen kann. Die Datenerhebung dazu läuft von März bis April 2026 über die Monitoring-Energie-Abfrage.

Wann wirkt die Qualitätsregulierung auf die Netzentgelte? +

Die 2026 erhobenen Daten dienen der Methodenentwicklung. Die finanzielle Wirkung auf die Erlösobergrenze ist für die vierte Regulierungsperiode ab 2029 vorgesehen. Bessere Qualität kann dann höhere Netzentgelte rechtfertigen, schlechtere Qualität senkt den erlaubten Erlös.

Welche Daten müssen Verteilnetzbetreiber jetzt liefern? +

Für die Netzleistungsfähigkeit ist der verpflichtende Kern der Abfrage 2026 die entnommene Jahresarbeit am Netzanschlusspunkt, viele technische Detailfelder wurden im Verfahren gestrichen. Die Zuverlässigkeitsdaten werden weiter separat unter dem Aktenzeichen BK8-23/001-A gemeldet. Alle Werte müssen konsistent und prüfbar sein, weil sie später die Erlösobergrenze mitbestimmen.