Gestapelte Stahlrohrbündel auf Holzbalken und eine Palette mit Armaturen unter einem offenen Vordach auf dem Betriebshof eines Gasnetzbetreibers
ENERGIEWIRTSCHAFT & NACHHALTIGKEIT

NEST Gas: der Zinssatz ist ein Parameter, das Regelwerk wird getauscht

Die Diskussion dreht sich um 3,76 Prozent. Darunter verschwindet die größere Nachricht: ARegV und GasNEV gelten für diese Periode nicht mehr.

Dieser Artikel erklärt, was NEST ist, was RAMEN Gas und GasNEF an die Stelle der beiden Verordnungen setzen, warum das Basisjahr 2025 bereits abgeschlossen ist und was ein Gasverteilernetzbetreiber jetzt noch beeinflussen kann.

Zusammenfassung

NEST steht für Netze, Effizient, Sicher, Transformiert und ist der Prozess, mit dem die Bundesnetzagentur seit Februar 2024 die Kostenregulierung der Netzbetreiber neu bestimmt hat; sein Ergebnis für die Gassparte sind die Festlegungen RAMEN Gas und GasNEF, und sie gelten ab dem 1. Januar 2028. Die Rahmenfestlegungen stammen vom 8. Dezember 2025 aus den Verfahren GBK-25-01-1 für Strom und GBK-25-01-2 für Gas. Für die fünfte Regulierungsperiode, die im Gas von 2028 bis 2032 läuft, sind damit nicht mehr die Anreizregulierungsverordnung und die Gasnetzentgeltverordnung die Rechtsgrundlage, sondern diese beiden Festlegungen. Basisjahr der Kostenprüfung ist 2025, der Betrachtungszeitraum umfasst 2023 bis 2025. Die Meldung des Sachanlagevermögens war zum 31. März 2026 fällig, der Kostenantrag zum 1. Juli 2026 im Regelverfahren und zum 1. Oktober 2026 im vereinfachten Verfahren. Weil die Prüfung nach neuer Rechtslage läuft, werden frühere Prüfergebnisse nicht automatisch fortgeschrieben. Als Eckpunkte nennt die Bundesnetzagentur außerdem einen Abbau von Ineffizienzen über drei statt fünf Jahre und die Umstellung der Eigenkapitalverzinsung auf ein internationales WACC-Modell.

01.01.2028
beginnt die fünfte Periode Gas
Laufzeit bis 2032
2025
ist das Basisjahr der Kostenprüfung
Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025
08.12.2025
ergingen die Rahmenfestlegungen
GBK-25-01-1 Strom, GBK-25-01-2 Gas
01.07.2026
war der Kostenantrag fällig
Regelverfahren, vereinfacht zum 01.10.
3 Jahre
bleiben für den Abbau von Ineffizienzen
bisher fünf, NEST-Eckpunkt
3,76 %
nennt der WACC-Entwurf für Gas
Konsultationsstand vom 14.08.2026

Was NEST ist

NEST steht für Netze, Effizient, Sicher, Transformiert. Es ist der Prozess, mit dem die Bundesnetzagentur seit Februar 2024 die Kostenregulierung neu bestimmt hat. Sein Ergebnis sind Rahmenfestlegungen vom 8. Dezember 2025, aus denen für die Gassparte RAMEN Gas und GasNEF folgen.

Der Anlass war handfest. Die Anreizregulierungsverordnung stammt aus einer Zeit, in der Gasnetze wuchsen und Stromnetze verwaltet wurden. Beides stimmt nicht mehr.

Vergleich der Rechtsgrundlagen: ARegV und GasNEV bis zur vierten Regulierungsperiode, RAMEN Gas und GasNEF ab der fünften, dazu die Termine 2026 und der Start 2028
Der Systemwechsel liegt nicht im Verfahren, sondern in der Rechtsgrundlage darunter.

Was die Bundesnetzagentur als Eckpunkte nennt, klingt zunächst nach Feinschliff: die Anreizregulierung bleibt für alle Gasnetzbetreiber und Stromverteilernetzbetreiber bestehen, die Regulierungsperiode wird erst ab der übernächsten Periode verkürzt, Ineffizienzen sind über drei statt fünf Jahre abzubauen, die Eigenkapitalverzinsung stellt auf ein internationales WACC-Modell um. Für Stromverteilernetzbetreiber kommt ein Erlöszuwachs von 1,4 Prozent hinzu, den die Behörde selbst als NEST-Effekt bezeichnet.

Präsident Klaus Müller fasste es bei der Vorstellung so zusammen, man mache die Kostenregulierung effektiver, einfacher und vor allem weniger bürokratisch. Ob das für den einzelnen Antrag zutrifft, entscheidet sich in der laufenden Prüfung.

Was RAMEN Gas und GasNEF ersetzen

Bis zur vierten Regulierungsperiode standen die Regeln für Erlösobergrenze, Kostenprüfung und Effizienzvergleich in zwei Verordnungen: der Anreizregulierungsverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung. Für die fünfte Periode folgen sie aus zwei Festlegungen der Bundesnetzagentur.

Gas-Druckregelstation hinter einem Maschendrahtzaun am Rand eines Industriegebiets, daneben ein Werksweg mit Reifenspuren im nassen Randstreifen
Die Anlage bleibt dieselbe. Was sich ändert, ist die Norm, nach der ihr Wert und ihre Kosten geprüft werden.

Praktisch heißt das: Prüffragen, die über vier Perioden eingespielt waren, sind nicht mehr automatisch beantwortet. BET Consulting formuliert es deutlich. Alle Kostenpositionen kämen nach der dann neuen Rechtslage komplett neu auf den Prüfstand, und Prüfungsvorgänge sowie in der Vergangenheit geprüfte Sachverhalte würden nicht unbedingt wieder übernommen. Vier Perioden Vorarbeit, und der Zähler steht wieder bei null.

Dazu die zweite Beobachtung derselben Quelle: Die Ermessensspielräume fallen deutlich geringer aus als bisher üblich. Wer in den vergangenen Perioden mit einer Regulierung mit Augenmaß gerechnet hat, nimmt diese Annahme besser aus der Planung.

Die Kapitalverzinsung ist davon nur ein Teil. Wie die pauschalierte Rate zustande kommt und was der Entwurf mit 3,76 Prozent für die Erlösobergrenze bedeutet, steht im Artikel zur Kapitalverzinsung im Gasnetz ab 2028.

Das Basisjahr liegt hinter uns

Basisjahr ist 2025. Ein einziges Geschäftsjahr bestimmt das Ausgangsniveau für fünf Jahre Erlösobergrenze, der Betrachtungszeitraum reicht bis 2023 zurück.

Das ist die unangenehme Seite dieses Termins. Wer ihn erst jetzt entdeckt, entdeckt ihn zu spät.

Die Fristen des Jahres 2026 sind abgelaufen. Das Sachanlagevermögen war zum 31. März zu melden, der Kostenantrag zum 1. Juli im Regelverfahren und zum 1. Oktober im vereinfachten Verfahren. Was in diesen Unterlagen steht, trägt die Periode.

Beeinflussbar bleibt trotzdem einiges: Rückfragen der Behörde, die Qualität der Begründungen im begleitenden Bericht, die Belege zu strittigen Positionen, und ob eine Position als dauerhaft nicht beeinflussbar anerkannt wird. Genau dort entscheidet sich, ob der Antrag trägt.

Schneller effizient werden

Ein Eckpunkt aus der NEST-Mitteilung verdient mehr Aufmerksamkeit, als er bekommen hat: Ineffizienzen sind künftig über drei statt über fünf Jahre abzubauen.

Rechnerisch bedeutet das denselben Abbau in kürzerer Zeit: Ein Betrieb, dessen Effizienzwert unter dem Vergleichsmaßstab liegt, muss die Lücke schneller schließen, und die jährliche Belastung steigt, obwohl die Gesamtsumme gleich bleibt. Weniger Zeit, gleiche Summe.

Die Verkürzung der Regulierungsperiode selbst kommt nach derselben Mitteilung erst ab der übernächsten Periode. Für den schnelleren Effizienzabbau nennt die Behörde keine solche Einschränkung. Wie beide Eckpunkte je Periode genau greifen, folgt aus RAMEN Gas und nicht aus der Pressemitteilung. Das ist der Punkt, an dem sich ein Blick in die Festlegung lohnt statt ein Blick in die Zusammenfassung.

Zwei Lesarten des Rahmenwechsels

Ob der Wechsel von Verordnungen zu Festlegungen ein Bruch ist oder eine Fortschreibung, wird unterschiedlich beantwortet.

Fortschreibung
Die Anreizregulierung als System bleibt bestehen, ausdrücklich für alle Gasnetzbetreiber und Stromverteilernetzbetreiber.
Erlösobergrenze, Effizienzvergleich und Kostenprüfung heißen weiter so und funktionieren im Grundsatz weiter gleich.
Die Behörde selbst wirbt mit weniger Bürokratie, nicht mit einem Systemwechsel.
Bruch
Die Rechtsgrundlage ist eine andere. Was in ARegV und GasNEV stand, steht dort nicht mehr, und Auslegungen dazu verlieren ihren Anker.
Frühere Prüfergebnisse werden nicht automatisch übernommen. Für ein Haus mit vier Perioden Historie ist das der eigentliche Einschnitt.
Eine Festlegung ändert die Behörde leichter als der Verordnungsgeber eine Verordnung. Die Planungssicherheit über die Periode hinaus sinkt.

Beides trifft zu, je nachdem, worauf man schaut. Wer das Verfahren betrachtet, sieht Kontinuität. Wer den Kostenantrag schreibt, sieht die Lücke, die vier Perioden Prüfhistorie hinterlassen, wenn sie nicht mehr zählt.

Was jetzt zu tun ist

Bis zum Start bleiben gut fünfzehn Monate, aber die Antragstellung ist durch. Was jetzt noch zählt, liegt im laufenden Verfahren.

Regale mit Archivkartons in einem Aktenraum, das unterste Fach durchgebogen, davor eine Trittleiter mit abgelaufener Farbe auf der obersten Stufe
Was die Behörde nachfragt, liegt meist nicht im System, sondern im Archiv. Die Belegtiefe entscheidet über die Position.

Vier Schritte bis zum Periodenstart

  1. Die eigene Prüfhistorie sichten

    Welche Kostenpositionen wurden in den vergangenen Perioden anerkannt, und auf welche Begründung stützte sich das? Genau diese Positionen sind die Risikoliste, weil ihre Anerkennung nicht mehr aus der Vergangenheit folgt. Ein Haus, das seine strittigen Punkte kennt, kann sie vorbereiten. Ein Haus, das sie erst in der Rückfrage entdeckt, antwortet unter Zeitdruck.

  2. Die Belege zu diesen Positionen hochholen

    Nicht die Buchung, sondern die Herleitung. Was war der Anlass, was die Alternative, warum diese Höhe.

  3. Den Effizienzabbau in die Mittelfristplanung nehmen

    Wenn der Abbau über drei statt fünf Jahre läuft, verschiebt sich die jährliche Belastung spürbar nach vorn. Rechnen Sie beide Varianten durch, solange das Ergebnis des Effizienzvergleichs noch nicht vorliegt, und wissen Sie, ab welchem Wert es eng wird.

  4. RAMEN Gas selbst lesen, nicht die Zusammenfassung

    Die Eckpunkte aus der Pressemitteilung beantworten nicht, was ab wann für wen gilt. Das steht in der Festlegung, und die Unterschiede zur alten Verordnung sind der eigentliche Arbeitsauftrag für das Regulierungsmanagement.

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Was ist NEST?

NEST steht für Netze, Effizient, Sicher, Transformiert. Es ist der Prozess, mit dem die Bundesnetzagentur seit Februar 2024 die Kostenregulierung der Strom- und Gasnetzbetreiber neu bestimmt hat. Sein Ergebnis sind Rahmenfestlegungen vom 8. Dezember 2025 in den Verfahren GBK-25-01-1 für Strom und GBK-25-01-2 für Gas. Sie sind die Grundlage für die fünfte Regulierungsperiode, die für Gas am 1. Januar 2028 beginnt und für Strom am 1. Januar 2029.

Was ersetzen RAMEN Gas und GasNEF?

Sie treten an die Stelle der Anreizregulierungsverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung. Bis zur vierten Regulierungsperiode standen die Regeln für Erlösobergrenze, Kostenprüfung und Effizienzvergleich in diesen beiden Verordnungen. Für die fünfte Periode folgen sie aus den beiden Festlegungen der Bundesnetzagentur. Die Anreizregulierung als System bleibt erhalten, die Rechtsgrundlage darunter ist eine andere.

Welches Basisjahr gilt für die Kostenprüfung?

Das Basisjahr ist 2025, der Betrachtungszeitraum umfasst die Jahre 2023 bis 2025. Alle Kostenpositionen dieses einen Geschäftsjahres bestimmen das Ausgangsniveau der Erlösobergrenze für die gesamte Periode. Die Meldung des Sachanlagevermögens war zum 31. März 2026 fällig, der Kostenantrag zum 1. Juli 2026 im Regelverfahren und zum 1. Oktober 2026 im vereinfachten Verfahren.

Werden frühere Prüfergebnisse übernommen?

Nicht automatisch. Weil die Kostenprüfung nach neuer Rechtslage läuft, kommen laut BET Consulting alle Kostenpositionen komplett neu auf den Prüfstand. Prüfungsvorgänge und Sachverhalte, die in der Vergangenheit geprüft wurden, werden nicht unbedingt wieder übernommen, und der Ermessensspielraum fällt kleiner aus als bisher üblich.

Was ändert NEST an den Effizienzanreizen?

Die Bundesnetzagentur nennt als Eckpunkt, dass Ineffizienzen künftig über drei statt über fünf Jahre abzubauen sind. Der Anpassungsdruck aus einem schlechten Effizienzwert verteilt sich damit auf weniger Jahre. Die Verkürzung der Regulierungsperiode selbst kommt nach derselben Mitteilung erst ab der übernächsten Periode. Wie die Eckpunkte je Periode genau greifen, folgt aus RAMEN Gas.