Mitarbeiterin der IT steht mit einem Klemmbrett am Ende einer Rackreihe im Serverraum eines Stadtwerks und arbeitet die Schränke ab
ENERGIEWIRTSCHAFT & NACHHALTIGKEIT

KI-MIG: Die Aufsicht über Ihre KI hat jetzt eine Adresse

Neue Pflichten bringt das Gesetz nicht. Es bringt eine Behörde, die fragen darf. Das ist der Unterschied, und er trifft Häuser ungleich.

Dieser Artikel erklärt, was das KI-MIG seit dem 29. Juli 2026 regelt, welche Befugnisse die Bundesnetzagentur damit bekommen hat, welche KI in einem Stadtwerk davon berührt wird und was ein Haus bereithalten sollte, bevor die erste Anfrage kommt.

Zusammenfassung

Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz, kurz KI-MIG, ist das deutsche Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung der Europäischen Union; es gilt seit dem 29. Juli 2026 und betrifft jedes Unternehmen, das KI-Systeme anbietet oder einsetzt. Es stellt keine eigenen inhaltlichen Anforderungen auf. Alle materiellen Pflichten stehen in der KI-Verordnung und galten vorher. Was das Gesetz regelt, ist die Zuständigkeit: Die Bundesnetzagentur wird Marktüberwachungsbehörde, zentrale Anlaufstelle und Beschwerdestelle, und sie führt mit dem Koordinierungs- und Kompetenzzentrum KI-Verordnung die Fäden der anderen Aufsichten zusammen. BSI, BfDI, BaFin und BfArM bleiben für ihre Sektoren zuständig. Die Behörde kann Unterlagen, technische Dokumentation und Konformitätsnachweise anfordern, Systeme testen, Zugang zu Trainingsdaten und Quellcode verlangen und bei Mängeln Abhilfe anordnen. Der Bußgeldrahmen der KI-Verordnung reicht bis 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für ein Stadtwerk sind drei Gruppen typisch betroffen: KI als Sicherheitsbauteil im Netzbetrieb, KI in der Personalauswahl und Chatbots im Kundenkontakt. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026, die Hochrisiko-Anforderungen nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027.

29.07.2026
gilt das KI-MIG
deutsches Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung
02.08.2026
greifen die Transparenzpflichten
Artikel 50 KI-Verordnung
02.12.2027
folgen die Hochrisiko-Anforderungen
Anhang III, verschoben durch den Digital Omnibus
35 Mio. €
Höchstbußgeld bei verbotenen Praktiken
oder 7 Prozent Jahresumsatz, Artikel 99
50.000 €
drohen bei verletzter Erläuterungspflicht
Paragraf 15 Absatz 2 KI-MIG
5
Behörden teilen sich die Aufsicht
BNetzA, BSI, BfDI, BaFin, BfArM

Was das KI-MIG regelt

Das KI-MIG ist das deutsche Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung. Es gilt seit dem 29. Juli 2026 und beantwortet eine einzige Frage: Wer überwacht in Deutschland, ob die KI-Verordnung eingehalten wird. Eigene Anforderungen an KI-Systeme stellt es nicht auf.

Das ist der Punkt, an dem viele Häuser das Gesetz abhaken. Verständlich, aber verfrüht.

Zuständigkeitskarte zum KI-MIG mit der Bundesnetzagentur in drei Rollen, den sektoralen Behörden BSI, BfDI, BaFin und BfArM sowie den drei Stichtagen 2026 und 2027
Die Bundesnetzagentur führt drei Rollen zusammen. Die sektoralen Aufsichten bleiben daneben bestehen.

Die Bundesnetzagentur übernimmt gleich drei Rollen. Sie ist Marktüberwachungsbehörde, zentrale Anlaufstelle und Beschwerdestelle. Dazu kommt das Koordinierungs- und Kompetenzzentrum KI-Verordnung, kurz KoKIVO, das die anderen Marktüberwachungsbehörden bei schwierigen Entscheidungen unterstützt.

Die sektoralen Aufsichten bleiben, wo sie sind. Das BSI für IT- und Cybersicherheit, die Datenschutzbehörden für biometrische Systeme und Datenschutz, die BaFin für den Finanzsektor, das BfArM für Medizinprodukte. Für ein Stadtwerk fallen damit zwei bekannte Adressen zusammen: die Bundesnetzagentur für die KI-Verordnung und das BSI für NIS2 und das KRITIS-Dachgesetz.

Neben der Aufsicht stehen Angebote. Ein KI-Service-Desk beantwortet Fragen, ein KI-Compliance-Kompass hilft bei der ersten Selbsteinstufung, und KI-Reallabore erlauben es, Systeme in kontrollierter Umgebung zu entwickeln und zu validieren. Das richtet sich ausdrücklich auch an kleinere Häuser.

Was die Bundesnetzagentur jetzt darf

Marktüberwachung ist kein Papierverfahren. Die Behörde kann Unterlagen, technische Dokumentation und Konformitätsnachweise anfordern. Sie kann KI-Systeme testen und dafür Zugang zu Trainingsdaten, Quellcode und technischen Spezifikationen verlangen. Und wenn sie Mängel feststellt, kann sie Abhilfe anordnen, bis hin zur Rücknahme vom Markt oder einem Verbot der Bereitstellung.

Leerer Anhörungssaal einer deutschen Bundesbehörde mit Bundesadler an der Holzwand, Stuhlreihen und einem langen Tisch mit Wassergläsern
Die Beschwerdestelle nimmt Meldungen von natürlichen und juristischen Personen entgegen. Ein Verfahren beginnt nicht immer mit einer Prüfung von Amts wegen.

Zwei Dinge daran sind für ein Stadtwerk unangenehmer, als sie klingen. Erstens beginnt ein Verfahren nicht zwingend mit einer behördlichen Stichprobe. Die Beschwerdestelle nimmt Meldungen entgegen und prüft sie. Ein abgelehnter Bewerber, ein verärgerter Kunde, ein Wettbewerber: der Anlass muss nicht aus dem Haus kommen.

Zweitens läuft der Bußgeldrahmen nicht nur über die Sache. Unrichtige Auskünfte gegenüber der Behörde sind mit bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent des Jahresumsatzes bewehrt. Wer aus Unkenntnis falsch antwortet, weil im Haus niemand den Überblick über die eingesetzten Systeme hat, hat damit ein zweites Problem geschaffen.

Dazu die Erläuterungspflicht. Wer ein Hochrisiko-System eine Entscheidung über eine natürliche Person treffen lässt, muss diese Entscheidung auf Antrag nachvollziehbar erklären. Der Verstoß ist nach Paragraf 15 Absatz 2 KI-MIG mit bis zu 50.000 Euro bewehrt. Der Betrag ist gemessen am übrigen Rahmen klein. Die Anforderung dahinter ist es nicht: Ein Modell, dessen Entscheidung niemand erklären kann, erfüllt sie nicht.

Welche KI im Stadtwerk betroffen ist

Die meisten Häuser unterschätzen die Zahl. Nicht, weil sie besonders viel KI einsetzen, sondern weil sie nur an das denken, was sie KI nennen.

Drei Gruppen sind typisch. Systeme, die beim Betrieb kritischer Infrastruktur als Sicherheitsbauteil wirken, fallen unter Anhang III Nummer 2 der KI-Verordnung. Eine KI-gestützte Lastprognose, die nur einen Vorschlag macht, den ein Mensch bewertet, ist etwas anderes als ein Modell, das in die Netzführung eingreift. Wo genau die Grenze liegt, klärt der Artikel zur Hochrisiko-Einstufung in der Energie-Infrastruktur.

Die zweite Gruppe ist das Bewerbermanagement. Vorauswahl, Sortierung, Bewertung von Lebensläufen: Anhang III Nummer 4 nennt Beschäftigung ausdrücklich. Viele Stadtwerke haben hier zugekaufte Module im Einsatz, oft als Teil einer HR-Suite, oft ohne dass die IT davon weiß.

Die dritte ist die unauffälligste. Jeder Chatbot und jeder Textgenerator im Kundenkontakt fällt unter die Transparenzpflichten des Artikels 50. Die gelten seit dem 2. August 2026. Für generative Systeme, die vorher schon liefen, läuft die maschinenlesbare Kennzeichnung der Ausgaben bis zum 2. Dezember 2026.

Und die KI-Kompetenz nach Artikel 4 gilt schon seit dem 2. Februar 2025. Sie verlangt, dass Personal, das mit KI-Systemen arbeitet, dafür ausreichend geschult ist. Das ist die Pflicht, die am längsten gilt und am seltensten dokumentiert ist.

Anbieter oder Betreiber

Diese Frage entscheidet über fast alles Weitere, und sie wird oft zu spät gestellt.

Wer ein System einkauft und unverändert einsetzt, ist Betreiber. Das ist die leichtere Rolle: bestimmungsgemäße Verwendung, menschliche Aufsicht, Protokollierung, Information der Betroffenen. Wer dagegen ein zugekauftes Modell wesentlich verändert, es unter eigenem Namen anbietet oder seinen Zweck ändert, rutscht in die Anbieterrolle. Dann gelten Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, Risikomanagementsystem und Registrierung.

Der Übergang ist in der Praxis fließender, als die Verordnung nahelegt. Ein Haus, das ein Open-Weight-Modell auf eigenen Netzdaten nachtrainiert und das Ergebnis in der Leitstelle einsetzt, sollte die Anbieterfrage ernsthaft prüfen und nicht davon ausgehen, dass es Betreiber bleibt.

Zwei Lesarten des Gesetzes

Ob das KI-MIG für ein Stadtwerk überhaupt etwas ändert, wird unterschiedlich beantwortet. Beide Antworten stimmen, sie messen nur Verschiedenes.

Es ändert nichts
Das KI-MIG schafft keine einzige neue inhaltliche Pflicht. Jede Anforderung an KI-Systeme ergibt sich unmittelbar aus der KI-Verordnung und galt schon vorher.
Wer seine Hausaufgaben seit August 2026 gemacht hat, muss wegen des Durchführungsgesetzes nichts Neues tun.
Die Fristen für Hochrisiko-Systeme liegen ohnehin erst im Dezember 2027.
Es ändert die Lage
Eine Pflicht ohne zuständige Behörde ist eine andere Größe als eine Pflicht mit Aufsicht, Beschwerdestelle und Testbefugnis.
Die Auskunftsfähigkeit ist keine Rechtsfrage, sondern eine Organisationsfrage. Sie entsteht nicht in der Frist, in der sie abgefragt wird.
Die Beschwerdestelle arbeitet unabhängig vom Prüfplan der Behörde. Der Zeitpunkt der ersten Anfrage ist damit nicht planbar.

Aufgelöst ist das nicht. Wer nur auf die materielle Rechtslage schaut, hat recht und trotzdem ein Problem, wenn die Anfrage kommt.

Was jetzt zu tun ist

Der größte Teil der Arbeit ist Inventur, nicht Technik.

Aufgeschlagener Ordner auf einem Schreibtisch der IT-Abteilung eines Stadtwerks, zwei Personen davor, daneben eine Kaffeetasse und ein geschlossener Laptop
Die Auskunftsmappe entsteht nicht in der Frist, in der sie verlangt wird. Sie ist das Nebenprodukt einer gepflegten Liste.

Fünf Schritte für die nächsten Monate

  1. Die Liste überhaupt erst anlegen

    Welche KI-Systeme laufen im Haus? Fragen Sie nicht die IT allein. Fragen Sie Personal, Kundenservice, Netzbetrieb, Vertrieb und Einkauf, und fragen Sie nach Funktionen statt nach dem Wort KI. Ein Modul, das Bewerbungen vorsortiert, heißt im Beschaffungsvertrag selten so. Diese Liste ist die Grundlage für jede weitere Frage, und in den meisten Häusern existiert sie nicht.

  2. Je System die Rolle klären

    Anbieter oder Betreiber, und warum. Ein Satz je System reicht, solange er begründet ist.

  3. Die Auskunftsmappe zusammenstellen

    Zu jedem System gehören die technische Dokumentation des Herstellers, der Konformitätsnachweis, soweit es einen gibt, die Zweckbestimmung und die Beschreibung, wer im Haus die menschliche Aufsicht führt. Das ist keine Zertifizierung, sondern ein Ordner. Der Aufwand entsteht einmal, die Aktualisierung ist Routine.

  4. Schulungsnachweise nachziehen

    Artikel 4 gilt seit Februar 2025. Wer damals geschult hat, hat es meist nicht dokumentiert. Das lässt sich nachholen, und es sollte nachgeholt werden, bevor jemand danach fragt.

  5. Einen Meldeweg benennen

    Wer nimmt eine Anfrage der Bundesnetzagentur entgegen, wer antwortet, in welcher Frist? Das ist dieselbe Übung wie bei der Meldekette nach NIS2, und in vielen Häusern kann es dieselbe Person sein.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob die KI-Verordnung für ein System überhaupt gilt: Der KI-Compliance-Kompass der Bundesnetzagentur ist für genau diese erste Einordnung gebaut und kostet nichts.

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Was ist das KI-MIG?

Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz ist das deutsche Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung der Europäischen Union. Es gilt seit dem 29. Juli 2026. Es regelt, welche Behörde in Deutschland die Einhaltung der KI-Verordnung überwacht, und macht die Bundesnetzagentur zur Marktüberwachungsbehörde, zentralen Anlaufstelle und Beschwerdestelle. Eigene inhaltliche Anforderungen an KI-Systeme stellt es nicht auf, die stehen in der KI-Verordnung selbst.

Was darf die Bundesnetzagentur von einem Stadtwerk verlangen?

Sie kann Marktüberwachungsmaßnahmen einleiten und dabei Unterlagen, technische Dokumentation und Konformitätsnachweise anfordern. Sie kann KI-Systeme testen und Zugang zu Trainingsdaten, Quellcode und technischen Spezifikationen verlangen. Stellt sie Mängel fest, kann sie Abhilfemaßnahmen anordnen, bis hin zur Rücknahme vom Markt oder einem Verbot der Bereitstellung.

Welche KI in einem Stadtwerk fällt unter die Aufsicht?

Drei Gruppen sind typisch. Erstens KI, die als Sicherheitsbauteil beim Betrieb kritischer Infrastruktur wirkt, was nach Anhang III Nummer 2 der KI-Verordnung als Hochrisiko gilt. Zweitens KI im Bewerbermanagement und in der Personalauswahl nach Anhang III Nummer 4. Drittens jeder Chatbot und Textgenerator im Kundenkontakt, der unter die Transparenzpflichten des Artikels 50 fällt. Ob ein konkretes System darunter fällt, entscheidet die Einzelfallprüfung.

Welche Bußgelder drohen?

Der Rahmen steht in Artikel 99 der KI-Verordnung. Für verbotene Praktiken sind bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen, für Verstöße gegen Hochrisiko- und Transparenzanforderungen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent, für unrichtige Auskünfte gegenüber der Behörde bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent. Die verletzte Erläuterungspflicht nach Paragraf 15 Absatz 2 KI-MIG ist mit bis zu 50.000 Euro bewehrt.

Sind wir Anbieter oder Betreiber?

Wer ein KI-System einkauft und unverändert einsetzt, ist Betreiber und trägt die Betreiberpflichten. Wer ein zugekauftes Modell wesentlich verändert, es unter eigenem Namen anbietet oder seinen Zweck ändert, kann in die Anbieterrolle rutschen, und die ist deutlich schwerer. Die Rollenfrage entscheidet über fast alles Weitere und gehört deshalb an den Anfang jeder Prüfung, nicht ans Ende.