Leerer deutscher Gerichtssaal nach einer Verhandlung mit Richterbank, gestapelten Aktenordnern und einer über einen Stuhl gelegten Robe

KI-Haftung 2026: Wenn der Chatbot lügt, haftet das Unternehmen

Zwei deutsche Gerichte haben im Mai 2026 dieselbe Frage beantwortet: Wer haftet, wenn eine KI falsche Aussagen macht? Die Antwort ist das Unternehmen, das die KI einsetzt.

Innerhalb von zwei Wochen fielen zwei Entscheidungen, die in dieselbe Richtung zeigen. Das OLG Hamm verurteilte eine Klinik für die erfundenen Aussagen ihres Chatbots, das Landgericht München I untersagte Google falsche AI Overviews. Beide Gerichte behandeln die KI-Ausgabe als eigene Aussage des Betreibers, nicht als fremden Inhalt. Für dich als Entscheider heißt das: Der Satz "Das hat die KI gesagt, nicht wir" ist juristisch wertlos. Dieser Artikel ordnet die Urteile ein und zeigt, was Unternehmen mit KI-Kundenkontakt jetzt prüfen sollten.

Zusammenfassung

Unternehmen haften 2026 für die Falschaussagen ihrer KI. Das OLG Hamm entschied am 12. Mai 2026 (Az. 4 UKl 3/25), dass ein Website-Chatbot rechtlich Teil der geschäftlichen Organisation ist und seine erfundenen Aussagen dem Betreiber zugerechnet werden, auch bei sorgfältiger Konfiguration. Es ist die erste veröffentlichte deutsche OLG-Entscheidung zur Chatbot-Haftung, die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen. Zwei Wochen später untersagte das Landgericht München I (Az. 26 O 869/26) Google per einstweiliger Verfügung falsche AI Overviews über zwei Verlage und stufte Google als unmittelbaren Störer ein, weil die KI-Übersicht eine eigenständige neue Aussage trifft. Das Hostprovider-Privileg greift bei KI-Ausgaben nicht mehr, weil kein fremder Inhalt wiedergegeben, sondern eine neue Aussage erzeugt wird. Die EU hat ihre KI-Haftungsrichtlinie 2025 zurückgezogen, sodass nationales Recht wie das UWG die Lücke füllt. Die Zahlen erklären den Druck: Kundenservice-Chatbots halluzinieren je nach Studie 15 bis 27 Prozent, bei juristischen Fragen bis zu 88 Prozent. Für Unternehmen heißt das: Haftung gehört in das Produktdesign, mit Leitplanken, menschlicher Kontrolle und einem geregelten Umgang mit Beanstandungen.

Zwei Urteile, eine klare Linie

Deutsche Gerichte haben im Mai 2026 eine Frage beantwortet, die viele Unternehmen verdrängt hatten. Wer haftet, wenn eine KI falsche Aussagen macht? Die Antwort lautet, das Unternehmen, das die KI einsetzt. Innerhalb von zwei Wochen fielen zwei Entscheidungen, die in dieselbe Richtung zeigen, und beide sind relevant für jeden, der einen Chatbot, einen KI-Assistenten oder eine KI-gestützte Suche betreibt.

12. Mai 2026
Urteil OLG Hamm
erste OLG-Entscheidung zur Chatbot-Haftung
28. Mai 2026
Beschluss LG München I
einstweilige Verfügung gegen Google
80 %
der Kosten trägt Google
im Münchner Verfahren
15-27 %
Halluzinationen
Kundenservice-Chatbots im Live-Betrieb
2025
EU-Haftungsrichtlinie
zurückgezogen, nationales Recht greift
BGH
Revision zugelassen
Grundfragen der KI-Haftung offen

Beide Verfahren behandeln die KI-Ausgabe als eigene Aussage des Betreibers. Das verschiebt die Verantwortung dorthin, wo die KI eingesetzt wird, und nicht auf einen Hersteller oder einen vermeintlich fremden Dritten. Damit wird Haftung zu einer Frage des Produktdesigns, nicht zu einem theoretischen Restrisiko.

OLG Hamm: Der Chatbot ist Teil deines Unternehmens

Das wichtigste Urteil für Unternehmen kommt aus Hamm, nicht aus München. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen eine Klinikbetreiberin geklagt, deren Website-Chatbot den Ärzten frei erfundene Facharztbezeichnungen wie "Facharzt für ästhetische Medizin" zuschrieb, Titel, die die Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern gar nicht kennen. Das Gericht sah darin eine irreführende geschäftliche Handlung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Halluzination bezeichnet eine Antwort eines KI-Systems, die plausibel klingt, aber sachlich falsch oder frei erfunden ist. Solche Ausgaben entstehen auch dann, wenn das Modell nur mit korrekten Daten trainiert wurde.
Person an einem Selbstbedienungs-Tablet im Wartebereich einer Klinik, im Hintergrund ein Empfang hinter einer Glaswand
Ein Chatbot oder ein Self-Service-Terminal im Auftrag des Unternehmens ist rechtlich Teil von dessen geschäftlicher Organisation, kein unabhängiger Dritter.

Die zentrale Aussage des Senats: Ein KI-Chatbot, der im Auftrag und im Erscheinungsbild eines Unternehmens auftritt, ist "kein Dritter im Sinne des Gesetzes". Seine Aussagen werden dem Unternehmen zugerechnet. Eine sorgfältige Konfiguration ändert daran nichts, denn auch wer das Modell ausschließlich mit zutreffenden Informationen speist, trägt das Risiko unvorhergesehener Halluzinationen. Die Verwendung eines Chatbots ändert an der Verantwortung grundsätzlich nichts.

Warum das über den Einzelfall hinausgeht: Es ist die erste veröffentlichte deutsche OLG-Entscheidung zur Chatbot-Haftung. Das Gericht ließ ausdrücklich die Revision zum Bundesgerichtshof zu, weil Grundfragen der Haftung für KI-generierte Inhalte zu klären sind. Die Linie kann also noch bestätigt oder geschärft werden, doch das Signal an Betreiber ist bereits jetzt eindeutig.

LG München: Auch Googles KI-Antworten sind eigene Aussagen

Den Fall mit der größten Aufmerksamkeit löste Google aus. Dessen AI Overviews hatten zwei Münchner Verlagsunternehmen mit "Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken" verknüpft und sie mit tatsächlich dubiosen Firmen vermengt, ohne dass diese Verbindung in den verlinkten Quellen stand. Das Landgericht München I untersagte das per einstweiliger Verfügung und stufte Google als unmittelbaren Störer ein.

Die KI-Übersicht fasst in eigenen Worten und nach eigener Gliederung zusammen und trifft eigenständige, neue und inhaltliche Äußerungen, die in den Suchergebnissen nicht vorkommen.

Sinngemäße Begründung des Landgerichts München I, Az. 26 O 869/26

Das Argument, Nutzer könnten die Angaben selbst überprüfen, ließ das Gericht nicht gelten. Nur Google habe Einfluss auf das Angebot der KI und auf die Algorithmen, deshalb hafte Google selbst. Google trägt 80 Prozent der Verfahrenskosten und legt voraussichtlich Berufung ein. Eine Analyse für die New York Times ergab, dass Googles AI Overviews zwar in 91 Prozent der Fälle korrekt antworten, bei dieser Größenordnung aber Millionen falscher Antworten pro Stunde bedeuten. Dass KI-Antworten den Verkehr von verlinkten Quellen abziehen, hat innobu im Beitrag zum Agentenweb und dem Wandel des Web-Traffics eingeordnet.

Warum die Hostprovider-Ausrede nicht mehr zieht

Klassische Plattformen genossen lange ein Haftungsprivileg. Wer nur fremde Inhalte anzeigt, haftet erst, wenn er nach einem Hinweis nicht reagiert, das sogenannte Notice-and-Takedown-Verfahren. Dieses Privileg aus dem Digital Services Act und dem alten Telemediengesetz greift bei KI-Ausgaben nicht mehr, weil die KI keinen fremden Inhalt wiedergibt, sondern eine neue Aussage erzeugt.

Vergleichsdiagramm: klassischer Vermittler mit Haftungsprivileg gegenüber einer KI-Ausgabe mit unmittelbarer Haftung des Betreibers
Beim klassischen Vermittler stammt der Inhalt von Dritten und das Haftungsprivileg greift. Eine KI-Ausgabe ist eine eigene Aussage des Betreibers, deshalb haftet er unmittelbar.

Bei einer KI-Antwort gibt es keinen Dritten, dessen Inhalt man sperren könnte. Die Aussage entsteht erst im eigenen System. Damit verschiebt sich die Haftung von mittelbar, also der Störerhaftung nach einem Hinweis, zu unmittelbar, also der direkten Verantwortung für die Aussage. Für Unternehmen folgt daraus eine einfache, aber unbequeme Konsequenz: Sie können sich nicht hinter der Technik verstecken.

Das EU-Haftungsvakuum

Eigentlich sollte eine europäische Regel die KI-Haftung vereinheitlichen. Genau diese Regel gibt es aber nicht mehr. Die KI-Haftungsrichtlinie wurde 2022 vorgeschlagen, Anfang 2025 im Arbeitsprogramm der EU-Kommission gestoppt und im Oktober 2025 offiziell zurückgezogen. Es bleibt das nationale Recht, das deutsche Gerichte gerade mit Leben füllen.

September 2022

Vorschlag der KI-Haftungsrichtlinie

Die EU-Kommission schlägt eine eigene Richtlinie für die zivilrechtliche Haftung bei KI-Schäden vor, gemeinsam mit der Reform der Produkthaftung.

Oktober 2024

Produkthaftungsrichtlinie verabschiedet

Die überarbeitete Produkthaftungsrichtlinie tritt in Kraft und erfasst Software und KI als Produkt, zielt aber auf Verbraucherschäden.

2025

KI-Haftungsrichtlinie zurückgezogen

Mangels Einigung stoppt die Kommission das Vorhaben Anfang 2025 und beendet es offiziell im Oktober. Ein harmonisiertes EU-Haftungsrecht für KI fehlt seither.

Mai 2026

Deutsche Gerichte füllen die Lücke

OLG Hamm und Landgericht München I wenden nationales Recht an, vor allem das UWG, und rechnen KI-Aussagen dem Betreiber zu.

Wichtig

Ohne EU-weite Regel kann sich die Rechtslage zwischen den Mitgliedstaaten unterscheiden. In Deutschland greifen UWG, allgemeines Persönlichkeitsrecht und Paragraf 824 BGB. Der EU AI Act regelt parallel die Pflichten und Risikoklassen, beantwortet aber nicht die Frage, wer einen konkreten Schaden ersetzt. Wie die Fristen und Pflichten des AI Act zusammenspielen, zeigt der Beitrag zu den Hochrisiko-Fristen des EU AI Act .

Wie groß das Risiko wirklich ist

Halluzinationen sind kein Randphänomen, sondern messbar häufig. Genau das macht die Haftungsfrage praktisch relevant, denn die Fehlerquote ist nicht null und lässt sich nicht vollständig wegtrainieren. Die folgenden Werte zeigen die Größenordnung über verschiedene Anwendungen hinweg.

91 %
der AI Overviews korrekt
56 %
korrekte Antworten ohne Quellenbeleg
47 %
Nutzer mit Fehlentscheidung durch KI

Wie oft eine KI danebenliegt, hängt stark vom Einsatzgebiet ab. Bei eng umrissenen Fakten ist die Quote niedrig, bei komplexen Fach- und Rechtsfragen steigt sie deutlich an.

Juristische Fragen (Sprachmodelle, Stanford RegLab) bis 88 %
Kundenservice-Chatbots (Live-Betrieb) bis 27 %
Enterprise-Chatbots (branchenübergreifend) rund 18 %
Google AI Overviews (falsche Antworten) rund 9 %

Selbst eine niedrige Quote wird bei hohem Volumen zum Problem, und eine hohe Quote bei sensiblen Themen ist es ohnehin. Wie sich Halluzinationen in einer regulierten Branche auswirken, zeigt die Analyse zum KI-Halluzinationstest in der Finanzbranche .

Herausforderungen und Grenzen der Urteile

Die Entscheidungen sind ein deutliches Signal, aber kein Schlusspunkt. Beide ergingen auf frühen Instanzen, das Münchner Verfahren als einstweilige Verfügung, der Hammer Fall mit zugelassener Revision zum BGH. Höhere Gerichte können die Linie noch korrigieren.

Was die Urteile klären
KI-Ausgaben sind eigene Aussagen des Betreibers, kein fremder Inhalt
Das Hostprovider-Privileg schützt nicht vor unmittelbarer Haftung
Sorgfältige Konfiguration entlastet nicht vom Risiko der Halluzination
Was offen bleibt
Eine einstweilige Verfügung bindet zunächst nur die Parteien
Der BGH muss die Zurechnung erst bestätigen
Der Kontext zählt, ein Frankfurter Fall scheiterte 2025 an der Gesamtschau

Vorsicht vor zwei Fehlschlüssen: Wer die Urteile ignoriert, weil sie noch nicht rechtskräftig sind, unterschätzt das Risiko, denn schon eine einstweilige Verfügung samt Ordnungsgeld kann teuer werden. Wer aus Angst vor Haftung jede KI-Antwort blockiert, verschenkt den Nutzen. Beide Extreme sind keine Strategie, gefragt ist ein kontrollierter Mittelweg.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Wer KI mit Kundenkontakt betreibt, sollte Haftung als Designfrage behandeln, nicht als Restrisiko. Die Gerichte verlangen technische und organisatorische Maßnahmen, die Richtigkeit und Zulässigkeit der Ausgaben tatsächlich kontrollieren. Fünf Schritte helfen, vorbereitet zu sein.

Zwei Kolleginnen und Kollegen prüfen gemeinsam an einem Laptop den Chat-Assistenten ihrer eigenen Unternehmenswebsite
Haftung gehört ins Produktdesign: Wer die eigenen KI-Ausgaben prüft und protokolliert, kann Fehler nachweisen und korrigieren.
  1. Leitplanken für heikle Aussagen ziehen

    Sorge dafür, dass der Chatbot sensible Aussagen über Qualifikationen, Preise, Rechtsfragen oder Dritte gar nicht erst frei formuliert. Themenfilter und feste Antworten senken das Risiko an der Quelle.

  2. Menschliche Kontrolle einbauen

    Verlasse dich nicht allein auf saubere Trainingsdaten. Baue eine Eskalation an Menschen ein und prüfe die Ausgaben mit regelmäßigen Stichproben.

  3. Ausgaben protokollieren und überwachen

    Zeichne auf, was die KI antwortet. Nur so lassen sich Fehler nachweisen, korrigieren und im Streitfall belegen.

  4. Auf Beanstandungen schnell reagieren

    Im Hammer Fall half es nicht, den Chatbot abzuschalten, ohne eine förmliche Unterlassungserklärung abzugeben. Lege einen klaren Prozess für Hinweise und Abmahnungen fest.

  5. Verantwortlichkeiten und Verträge klären

    Bestimme, wer die KI-Ausgaben prüft und wer intern haftet. Regle mit dem KI-Dienstleister vertraglich, wer für Fehler einsteht.

Wichtig

KI-Haftung ist 2026 kein Spezialthema für Juristen mehr, sondern Teil jeder ernsthaften Produktentwicklung. Wer Leitplanken setzt, Ausgaben kontrolliert und Beanstandungen geregelt bearbeitet, senkt sein Risiko deutlich, ohne den KI-Einsatz auszubremsen. Wie sich KI-Sicherheit und Datenschutz im deutschen Kontext verzahnen, vertieft der Beitrag zu KI-Sicherheit und Datenschutz in Deutschland .

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Haftet mein Unternehmen, wenn der Chatbot falsche Aussagen macht? +

Ja. Nach dem Urteil des OLG Hamm vom 12. Mai 2026 (Az. 4 UKl 3/25) ist ein Chatbot auf der eigenen Website rechtlich Teil der geschäftlichen Organisation, kein haftungsentlastender Dritter. Seine Falschaussagen werden dem Unternehmen zugerechnet. Selbst eine sorgfältige Konfiguration entlastet nicht, weil der Betreiber das Risiko unvorhergesehener Halluzinationen trägt.

Was hat das OLG Hamm entschieden? +

Das OLG Hamm verurteilte am 12. Mai 2026 eine Klinikbetreiberin, weil ihr Website-Chatbot frei erfundene Facharztbezeichnungen verbreitete. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Das Gericht wertete dies als irreführende geschäftliche Handlung nach dem UWG und ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Es ist die erste veröffentlichte deutsche OLG-Entscheidung zur Chatbot-Haftung.

Warum haftet Google für seine AI Overviews? +

Das Landgericht München I untersagte Google am 28. Mai 2026 (Az. 26 O 869/26) per einstweiliger Verfügung, in seinen AI Overviews falsche Aussagen über zwei Verlage zu verbreiten. Das Gericht stufte Google als unmittelbaren Störer ein, weil die KI-Übersicht eine eigenständige, neue Aussage trifft und nicht nur fremde Suchergebnisse anzeigt. Google trägt 80 Prozent der Verfahrenskosten.

Gibt es eine EU-weite Regel zur KI-Haftung? +

Nein. Die geplante EU-KI-Haftungsrichtlinie wurde Anfang 2025 gestoppt und im Oktober 2025 offiziell zurückgezogen. Es gibt damit kein harmonisiertes EU-Haftungsrecht für KI. Es bleibt nationales Recht, in Deutschland vor allem das UWG, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und Paragraf 824 BGB. Die überarbeitete Produkthaftungsrichtlinie erfasst zwar Software und KI, zielt aber auf Verbraucherschäden.

Was sollten Unternehmen mit KI-Chatbots jetzt tun? +

Haftung gehört in das Produktdesign. Sinnvoll sind Themenfilter und Leitplanken für heikle Aussagen, menschliche Eskalation und Stichproben statt blindem Vertrauen auf saubere Trainingsdaten, das Protokollieren und Überwachen der Ausgaben, schnelles Reagieren auf Beanstandungen samt Unterlassungserklärung sowie klare interne Verantwortlichkeiten und vertragliche Regelungen mit dem KI-Dienstleister.